воскресенье, 17 июня 2018 г.

mietwohnung_mit_hund

Wohnungssuche mit Hund

Inhalt dieses Artikels

Inzwischen ist die Wohnungssuche in einigen Regionen zu einem echten Drahtseilakt geworden. Insbesondere in großen Städten sind freie Wohnungen ein heiß begehrtes und seltenes Gut. Eine Wohnung zu finden, in der auch Hundehaltung erlaubt ist, ist dann umso schwieriger.

Viele Vermieter wollen keinen Hund

Wohnraum ist gefragt. In Hamburg (beispielsweise) gehen die Schlangen bei Besichtigungsterminen schon mal bis auf die Straße. Bringst du nicht die besten Voraussetzungen für den Vermieter mit, gehst du schnell in der Masse der Bewerber unter. Soll dann auch noch dein Hund mit einziehen, ist die Absage nahe.

Viele Vermieter scheuen sich davor, Wohnungen an Hundehalter zu vergeben. Unangenehmer Geruch oder ständiges Bellen sind da wohl die häufigsten Dinge, die befürchtet werden. Mit einem Hund eine Wohnung zu mieten ist deshalb deutlich schwieriger.

Bist du gerade auf der Suche nach einer neuen Wohnung und möchtest auf deinen Liebling nicht verzichten? Dieser Artikel gibt dir einige Tipps, die dir und deinem Hund die Wohnungssuche erleichtern.

Wohnung mieten mit Hund – was muss ich beachten?

Vorerst stelle dir die Frage, ob die Wohnung für deinen Hund überhaupt geeignet ist. Wichtige Kriterien, die du in die Wahl unbedingt mit einfließen lassen solltest, sind Lage und Größe der Wohnung. Liegt diese in der Nähe einer größeren Wiese oder eines Parks? Diese örtlichen Gegebenheiten sind wichtig, damit dein Hund seinen täglichen Auslauf hat. Denn schließlich sollst nicht nur du, sondern auch dein Hund in der neuen Wohnung glücklich sein.

Selbstverständlich benötigt dein Hund auch ausreichend Platz in der Wohnung. Mit einem Hund in eine Einzimmerwohnung zu ziehen, wäre also nicht von Vorteil. Wie viele Zimmer brauchst du? Das musst du individuell entscheiden, aber ein wenig benutzter Raum mit ruhiger Ecke für deine Fellnase sollte dabei sein.

Darüber hinaus sollte im Haus ein Fahrstuhl vorhanden sein. Damit ersparst du deinem Hund das ständige Treppensteigen. (Hast du eine Erdgeschosswohnung ergattert, ist das natürlich unnötig.) Gerade wenn du in eine höhere Etage ziehst, ist dieser Aspekt besonders wichtig. Ein Balkon in der Wohnung wäre optimal, denn auch auf Hunde wirkt ein sonniges Plätzchen im Freien unheimlich entspannend. Natürlich tut es auch eine Terrasse, womöglich mit eigenem oder gemeinschaftlichem Garten. Beachte aber, ob du der einzige Mieter bist oder ob auch andere Hausbewohner den Garten benutzen – schnell ist die Nutzung deutlich eingeschränkt.

Gibt es schon andere Tiere im Haus? Das erleichtert natürlich, selbst ein Tier zu halten: Ist einem Mieter ein Tier erlaubt, wird es schwerer, dem nächsten Mieter sein Haustier zu verbieten. Aber es kann auch Probleme geben. Wenn dein Hund an Hunde gerät, die „ihr“ Haus gegen den Neuling beschützen wollen. Kann dies nicht sinnvoll gelöst werden, macht der Stress auch die schönste Wohnung unerträglich.

Wo finde ich Wohnungen für Hunde?

Der klassische Weg führt dich über die Kleinanzeigen in der lokalen Zeitung. Einige Anbieter kennzeichnen ihre Angebote mit „Hunde erlaubt“ oder „(Haus-) Tiere erlaubt“. Schwarze Bretter in der Uni oder im Supermarkt sind weitere Möglichkeiten, vor Ort eine Wohnung zu finden. Suchst du etwas in der gehobenen Preisklasse, kann es sich auszahlen, einen Immobilienmakler zu beauftragen.

Bist du nicht vor Ort, sind Anbieter von Immobilien übers Internet besser geeignet. Einer der größten Anbieter ist Immonet. Klickst du hier auf „Auswahl verfeinern“ unter dem Suchfeld, kannst du als Kriterium auch „Haustiere“ auswählen. Diese Ankreuzbox findest du relativ mittig in der zweiten Spalte. Leider ist diese Auswahl vage und soll wohl alle Kleintiere abdecken. Vermieter machen aber durchaus einen Unterschied, ob du einen Vogel, einen Hamster, eine Katze oder eben einen Hund halten möchtest. In den Wohnungsbeschreibungen findet sich zudem oft „Haustiere nach Vereinbarung“.

Wie kann ich Vermieter von meinem Hund überzeugen?

Eines muss dir bewusst sein: Lange Diskussionen oder Sturheit bringen dich nicht weiter. Auch das Pochen auf gesetzliche Regelungen und Urteile macht dich nicht sympathischer. Eher stößt du auf Ablehnung als auf Erfolg. Versetze dich deshalb auch in die Lage des Vermieters hinein. Hier findest du einen Artikel über die Gründe für das Ablehnen und Erlauben von Hundehaltung durch die Vermieter.

Was fürchten Vermieter? Was geht ihnen durch den Kopf? Ständige Beschwerden durch Nachbarn, eine verdreckte Wohnung – Ärger und hohe Kosten.

Nimm dem Vermieter diese Angst, indem du ihn direkt mit deinem Hund konfrontierst. Auf diese Weise zeigst du ihm, dass dein treuer Gefährte harmlos und gut erzogen ist. Im besten Fall erobert dein Hund mit seinem niedlichen Wesen sogar das Herz des Vermieters.

Ist dieser dennoch eine „harte Nuss“, könntest du ihn mit Belegen überzeugen. Denn viele Menschen glauben nur das, was sie sehen. Ein Schreiben von deinem ehemaligen Vermieter, das ein problemloses Wohnen mit deinem Hund belegt, kann sehr hilfreich sein. Ebenso solltest du eine Haftpflichtversicherung für das Tier abschließen. Wenn der Hund nämlich doch einmal einen Schaden verursacht, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Reparatur. Auch mit Hundeführerscheinen oder einer Begleithundeausbildung lassen sich Vermieter überzeugen. Denn diese attestieren ja, dass dein Hund sozialverträglich ist und keinen Ärger macht. Dennoch gilt: Meist hat der Vermieter das letzte Wort. Lies, wann die Hundehaltung durch den Vermieter verboten werden darf.

Natürlich gibt es immer noch Vermieter, die dir mit dem Hund absolut keine Wohnung vermieten wollen und sofort eine Absage erteilen. So schön diese Wohnung wäre: Überlege dir ab einem bestimmten Punkt, ob weitere Anstrengungen lohnen. Denn der Ärger ist bei einem nur widerwillig überzeugten Vermieter fast vorprogrammiert.

  • SCHLAGWORTE
  • Miete

VERWANDTE ARTIKELMEHR VOM AUTOR

Hunde im Buddhismus

Hunde im Hinduismus

Hunde im Judentum

So machst du die Weihnachtszeit auch für deinen Hund besonders

Hunde im Islam

Hunde im Christentum

4 KOMMENTARE

Ich persölich kann aus eigener Erfahrung sagen, mit Hund eine Wohnung zu finden ist nicht mal mehr ein Drahtseilakt sondern fast unmöglich, so scheint es zumindest. Ich hab aber noch einen guten Tipp für alle die auf Facebook ein Profil haben. Schaut dort einfach mal nach Hundegruppen in der Stadt in der ihr auch nach einer Wohnung sucht. Oft suchen dort Hundehalter Nachmieter für ihre Wohnungen wenn sie umziehen. Bei einer Wohnung in der schon ein anderer Hund gelebt hat sind eure Chancen bei dem Vermieter nicht schlecht bzw. zumindest hat er nichts gegen Hunde in seiner Wohnung.

Ja, wenn man Hund hat, bekommt man keine Wohnung. Ich kann Leider mein Hund nicht weggeben,egal wie schwer das ist. Ich bleibe sogar in kaputte Bezihung, andere Wahl habe ich nicht. Kennt ihr die Seite, wer Tiere liebt, muss Menschen hassen??

Da ist was dran….

Hi Irma, ich habe die gleiche Aufgabenstellung wie du. Ich brauche eine Wohnung mit meinem Hund. Der verträgt sich auch mit schwierigen Kandidaten. Schau uns mal an auf Facebook an. „jack-ballboa“

Die 5 häufigsten Irrtümer über Hunde in der Mietwohnung

Inhalt dieses Artikels

Hunde und Vermieter – eine Hassliebe, wie sie im Buche steht. Endlich hast du deine neue Lieblingswohnung gefunden. Und dann das: Hunde nicht erlaubt.

Vielleicht hattest du auch schon Stress mit deinen Nachbarn oder wurdest sogar aus deiner Wohnung geschmissen, nur weil du einen Hund hast? Mieter und Vermieter wissen oft beide nicht gut Bescheid, was in einer Mietwohnung erlaubt ist. Wir klären dich über die 5 häufigsten Irrtümer über Hunde in der Mietwohnung auf.

1. Vermieter dürfen Hunde pauschal verbieten

Ganz klar: Irrtum. Dein Vermieter darf nicht generell verbieten, dass dein Hund mit in der Wohnung lebt. Das hat der Bundesgerichtshof so festgelegt. Wenn dein Vermieter deinen Hund aus irgendeinem Grund verbieten will, dann muss das individuell entschieden werden. Generelle Klauseln in Form-Mietverträgen, die Hunde oder andere Tiere verbieten, stellen eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar. Diese Tatsache macht solche Klauseln unwirksam. Dasselbe gilt für deinen Besuch mit Hunden, auch über Nacht. Dein Vermieter darf diesen rechtlich nicht verbieten.

2. Mein Hund darf also auf jeden Fall mit in die Wohnung!

Ebenfalls: Irrtum. Das hängt vom Mietvertrag ab. Dein Vermieter darf Hunde zwar nicht pauschal verbieten, muss sie aber auch nicht pauschal erlauben. Im Mietvertrag sind Klauseln erlaubt, bei denen der Vermieter erst zustimmen muss. Er entscheidet dann im Einzelfall, ob ein Hund einziehen darf oder nicht. Er darf Hunde z. B. verbieten, wenn andere Mieter unter einer Hundephobie leiden oder eine Tierhaarallergie haben. Kurz: Bei einem objektiven Grund darf der Vermieter deinen Hund verbieten.

3. Der Vermieter kann seine Meinung jederzeit ändern

Nein. Hat dein Vermieter die Erlaubnis für deinen Hund einmal erteilt, ist er an diese Entscheidung gebunden. Dann bist du abgesichert. Wenn er dir allerdings nur die Erlaubnis für einen ganz bestimmten Hund gegeben hat, dann gilt die Erlaubnis nicht für alle Hunde. Stirbt der erlaubte Hund oder zieht er aus, muss dein Vermieter einen neuen Hund nicht genehmigen. Meist erteilen Vermieter aber allgemeine Genehmigungen, unabhängig von der Rasse. Nur aus einem „wichtigen“ Grund kann der Vermieter deinen Hund nachträglich verbieten. Ein solcher Grund ist z. B. Angst bei anderen Mietern oder gar ein Angriff durch deinen Hund.

4. Ich darf so viele Hunde haben, wie ich will

Nein. Je nach Größe deiner Wohnung und Größe deiner Hunde darfst du mehrere Hunde halten. Auch das muss dein Vermieter unter Umständen genehmigen. Irgendwann hört aber die Toleranz des Vermieters auf. Auch werden acht Hunde in einer Einzimmerwohnung nicht artgerecht gehalten. Übertriebene Tierhaltung muss der Vermieter nicht dulden.

5. Bellen ist kein Kündigungsgrund

Irrtum und Teilwahrheit zugleich. Wegen gelegentlichen Bellens kann der Vermieter nicht kündigen – Bellen gehört zu einem Hund dazu. Wenn dein Hund am Tag gelegentlich bellt, ist das von den anderen Mietern als normale Geräuschkulisse im Haus hinzunehmen, ob es ihnen passt oder nicht.

Wenn dein Hund jedoch ständig bellt und das auch in der Zeit der allgemeinen Nachtruhe zwischen 22:00 Uhr und 07:00 Uhr, dann ist das ein Kündigungsgrund. Denn durch dieses nächtliche Gebell belästigst du bzw. dein Hund die anderen Mieter. Rechtlich gesehen ist es Ruhestörung. Wenn das die anderen Mieter nicht stört und sich keiner beschwert, ist alles ok. Fühlen sich die anderen Mietparteien jedoch gestört und wenden sich an den Vermieter, kann das zur Kündigung führen.

  • SCHLAGWORTE
  • Miete

VERWANDTE ARTIKELMEHR VOM AUTOR

Hundegesetze: Welche Pflichten haben Hundehalter in Deutschland?

Darf ich mit Hartz IV Hunde halten?

Hund im Gemeinschaftsgarten: Rechte und Pflichten

Der Hund pinkelt auf den Teppich – wer zahlt?

Wann darf der Vermieter Hunde verbieten?

Wann muss der Vermieter den Hund erlauben?

7 KOMMENTARE

Und auf die Nachbarn wird mal wieder keine Rücksicht genommen, aufgrund hirnloser Sozialistischer Wertevorstellungen.

Moin. Ich habe in diesem Zusammenhang eine Frage. Ich führe eine Fernbeziehung und besuche zweimal im Monat fürs Wochenende meine Freundin, mit meinem Hund. Sie wohnt in einem Einfamilienhaus. Der Vermieter wohnt ca 40 Meter entfernt. Er möchte es nun verbieten, dass ich mit meinem Hund in der angegebenen zeitlichen Taktung komme. Er hat Angst. Der Hund läuft nicht frei herum und ist nur im Haus. Zudem bleibt er nicht allein im Haus. Konkret geht es also um vier bis sechs Übernachtungen pro Monat.

Wie sieht es rechtlich aus? Darf er diese Besuche untersagen?

Wenn ich sowas in mein Eigentum verbieten kann, dann brauch ich nicht Vermieten. Kann mich ja keiner dazu zwingen. Dann wundert es mich nicht das es immer mehr wohnungs Mangel in Deutschland gibt.

Ein sehr guter Artikel Danke

Also bei mir ist es etwas kompliziert

Ich habe bei Einzug in meine Wohnung eine mündliche Zustimmung vom vermieter bekommen diese hatte sich aber geändert als sie meinen listenhund gesehen haben …um diesen Stress aus dem weg zu gehen habe ich ihn schweren Herzens abgeben müssen

Jetzt habe ich einen deutschen Schäferhund Welpen welcher kein listenhund ist

Dürfte mein Vermieter diesen verbieten ??

Aber mein Nachbar der ebenfalls ein Hundehalter ist seinen behalten? ?

Die Größe meiner Wohnung ist definitiv angemessen mit 3 Raum und 60qm

der Artikel ist nicht mehr in allen Teilen korrekt. Siehe Urteil hier:

Wohnung mieten mit Hund

Die folgenden Aspekte mьssen sie bedenken wenn Sie eine Wohnung mit Hund mieten mцchten:

1. Lage der Mietwohnung: Fьr die tдglichen Gassirunden ist eine Wiese oder ein Park in der Nдhe nцtig umd dem Mischlingshund genьgend Auslauf zu garantieren.

2. GrцЯe: Die neue Mietwohnung setzt genьgend Platz fьr Sie als auch fьr Ihren Hund oder Mischling voraus.

3. Etage: Es empfiehlt sich eine Etage weiter oben zu mieten, da so der Hund nicht stдndig vom Gerдuschpegel anderer Mieter, welche im Treppenhaus laufen, gestцrt und zum Bellen animiert wird.

4. Fahrstuhl sollte vorhanden sein, um dem Hund das stдndige Treppensteigen nicht zu zumuten, dies beugt vorallem Hьftprobleme beim Mischlingshund in der Zukunft vor.

5. Balkon ist fцrderlich, da Hunde sehr gern in der Sonne liegen und entspannen.

6. Der zukьnftige Liegeplatz sollte nicht zu nah an der Wohnungstьr aber auch nicht zu weit weg vom eigentlichen Lebensmittelpunkt des Herrchens liegen. Idealerweise neben der Couch im Wohnzimmer.

7. Vertrдglichkeit mit anderen Gefдhrten, d.h. vertrдgt sich ihr Hund mit anderen Vierbeinern? Wenn nicht sollte es vermieden werden ein neues Zuhause zu mieten, wo der Nachbar bereits einen Vierbeiner hat.

8. Vertrдglichkeit mit Kindern, ist ihr Hund kinderlieb? Wenn nicht dann lieber ein Objekt suchen wo die unmittelbaren Nachbarrn keine Kinder haben.

© vermietung24.net Gern helfen wir Ihnen bei der Suche einer gьnstigen Wohnung, bei der die Hundehaltung erlaubt ist.

Urteil des BGH zur Hunde- und Katzenhaltung

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Ein generelles Haustierverbot ist in Mietverträgen nicht zulässig. Aber was heißt das konkret für Mieter, die sich gern einen Hund oder eine Katze anschaffen wollen? Haben etwa Mieter mit entsprechenden Allergien das Recht, in einem tierfreien Haus zu leben? Immonet hat mit Rechtsexpertin Ricarda Breiholdt gesprochen und sich das Urteil erklären lassen.

Mehr Tipps

Immonet: Nach der Entscheidung des BGH können Vermieter die Tierhaltung nur noch nach einer individuellen Einzelfallprüfung verbieten und auch nur dann, wenn die Störfaktoren überwiegen. Muss der Vermieter auflisten bzw. belegen, welche Störfaktoren dagegensprechen?

Ricarda Breiholdt: Richtig ist, dass der Vermieter künftig sachliche Argumente vorbringen muss, um die vom Mieter gewünschte Katzen- oder Hundehaltung zu untersagen. Dabei betont der BGH ausdrücklich, dass ein im Mietvertrag vorformuliertes Verbot von Katzen- und Hundehaltung bzw. der Tierhaltung insgesamt – also auch unter Berücksichtigung der Kleintiere – nicht zulässig ist. Vielmehr ist eine umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der Hausbewohner und Nachbarn erforderlich. Pauschale Erwägungen und Lebenserfahrung genügen nicht als Begründung, der Vermieter muss die konkreten Störfaktoren, die gegen eine Katzen- oder Hundehaltung sprechen, darlegen und begründen.

Wenn sich die Tierhaltung nicht nachteilig auf andere Mieter auswirkt, muss der Vermieter dann der Tierhaltung zustimmen? Oder gibt es noch andere Wege, die Tierhaltung zu verbieten?

Breiholdt: Berechtigte Interessen der Mitbewohner und Nachbarn sind nur ein Aspekt der Abwägung. Größe, Zustand und Lage der Wohnung oder des Hauses, in dem sich die Wohnung befindet, spielen in einer umfassenden Interessenabwägung ebenfalls eine Rolle. Ebenso zählen Art, Größe, Verhalten und Anzahl der Tiere, die persönlichen Verhältnisse, Anzahl und Art anderer Tiere im Haus, bisherige Handhabung durch den Vermieter sowie die besonderen Bedürfnisse des Mieters. So können zum Beispiel die drohende Verschmutzung sowie eine übermäßige Abnutzung des Mietobjekts Gründe sein, die Tierhaltung zu verbieten. Allerdings genügt auch hier nicht die allgemeine Lebenserfahrung, dass Hunde und Katzen Schmutz verursachen können oder sich Böden und Wände generell schneller abnutzen. Vielmehr muss der Vermieter darlegen, dass und in welcher Weise die Wohnung oder gegebenenfalls das Treppenhaus durch die Tierhaltung konkret (und dies ist wichtig) überhöht abgenutzt wird.

Was passiert, wenn sich Vermieter und Mieter uneinig darüber sind, was Störfaktoren sind bzw. unterschiedlicher Meinung sind, wie sehr das Tier Nachbarn stören würde?

Breiholdt: Ein solcher Fall endet in aller Regel vor Gericht. Je nach mietvertraglicher Ausgestaltung ist eine Klage des Mieters auf Zustimmung zur Tierhaltung erforderlich oder aber der Vermieter erhebt eine Beseitigungs- und Unterlassungsklage gegen seinen Mieter. Dabei liegt die Entscheidung beim Richter, der stets im Einzelfall alle vorgetragenen Kriterien abwägt.

Wie gehe ich am besten vor, wenn ich meinen Vermieter auffordern will, eine Einzelfallentscheidung zu treffen?

Breiholdt: Wichtig ist zunächst, den Mietvertrag anzuschauen. So gilt die Entscheidung des BGH nur für formularvertragliche Regelungen, nicht hingegen für ein individuell vereinbartes Hunde- oder Katzenverbot. In aller Regel jedoch sollte der Mieter an seinen Vermieter oder den beauftragten Verwalter herantreten und um die Zustimmung bitten sowie gegebenenfalls auch schon seine Beweggründe darlegen.

Gibt es Fälle, in denen es sich erst gar nicht lohnt, den Vermieter um Erlaubnis zu fragen? Zum Beispiel, wenn ich einen Hund habe, der viel bellt oder ich Besitzer einer Dogge bin?

Breiholdt: Die Praxis zeigt, dass es bei den eher „problematischen“ Tieren in aller Regel zu erheblichen Auseinandersetzungen nicht nur im Vermieter-Mieter-Verhältnis kommt, sondern vor allem auch zwischen den Hausbewohnern. Die Tierhaltung mag zwar zeitweise gut gehen, dies kann sich aber schnell ändern, wenn andere Hausbewohner hinzukommen, die sich durch das Gebelle oder aggressive Verhalten des Tieres gestört fühlen bzw. verängstigt sind. Dabei kann auch die Größe des Tieres eine nicht unerhebliche Rolle spielen. In dem vom BGH entschiedenen Fall handelte es sich um einen kleinen, nur etwa 20 cm schulterhohen Malteser-Mischling. Damit ist zwar grundsätzlich die Haltung einer Dogge in einer Wohnung nicht ausgeschlossen. Hier wird jedoch im Einzelfall entschieden, wozu auch die Frage der artgerechten Haltung gehören kann oder eine Gefährdung bzw. Belästigung der Nachbarn durch Anspringen, Allergien oder ständiges Bellen.

Diesen Artikel teilen:

Anmelden. Zurücklehnen. Sparen.

Wir wechseln Sie jährlich in den besten Strom- und Gastarif - ohne Aufwand!

Bonitätsauskunft der SCHUFA

Die SCHUFA-Selbstauskunft zur Weitergabe an den Vermieter und Makler.

frei Schnauze!

die ultimative Hundeantwort

Tagged with Hund Mietwohnung

BGH Urteil zur Haltung von Hunden und Katzen in Mietwohnungen

Miez und Mops dürfen „fast“ bleiben

Heute, am Mittwoch, den 20.03.2013 hat der BGH (Bundesgerichtshof) in Karlsruhe ein Grundsatzurteil gefällt, welches sicherlich zu einigen Folgeprozessen führen wird.

In diesem Urteil wurde beschlossen, daß das Halten von Hunden und Katzen in Mietwohnungen vom Vermieter nicht generell verboten werden kann.

Bis dato war lediglich die Kleintierhaltung (Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster, Vögel…) „offiziell“ erlaubt, da diese zum großen Teil im Käfig gehalten werden. (Hier gebe ich bereits zu bedenken, daß es viele Mieter gibt, welche ihre hoppelnden Freunde ebenfalls in der Wohnung frei laufen lassen, aber das ist ein anderes Thema!)

Hurra, Tür und Tor offen für die Haustierhaltung in Mietwohnungen!

Nein, dies bedeutet nun nicht, daß jeder Mieter wahllos nach eigenem Ermessen und gegen sämtliche Verbote Hunde und Katzen „seiner Wahl“ in seine Mietwohnung einziehen lassen darf, sondern vielmehr, daß die Tierhaltung in Mietwohnungen einer individuellen Einzelfallprüfung unterliegt und hier somit eine „Abwägung der Interessen im Einzelfall“ (Az. VIII ZR 168/12) erforderlich ist.

Hoppla, was heißt das? Eine „Abwägung der Interessen im Einzelfall“?

Die individuelle Einzelfallprüfung muss nicht nur die Interessen der beiden Mietvertragsparteien berücksichtigen, sondern auch die Interessen der weiteren Hausbewohner und Nachbarn werden hier zu Grunde gelegt.

Sobald bei dieser Einzelfallprüfung die sog. „Störfaktoren“ überwiegen, darf der Vermieter weiterhin eine Hunde-, und Katzenhaltung untersagen. Punkt.

Wie kam es aber zu diesem Urteil?

Nachdem eine Gelsenkirchener Familie, trotz mietvertraglichem ausdrücklichem Verbot, mit ihrem kleinen Mischlingshund, der eine Schulterhöhe von 20 cm hat, in eine Mietwohnung eingezogen ist, wurde sie von der Wohnungsbaugenossenschaft aufgefordert den Hund innerhalb 4 Wochen abzuschaffen. Hieraufhin haben sich die Mieter geweigert ihr Familienmitglied abzugeben und gegen diese Aufforderung bei Gericht eine Klage eingebracht, welche letztlich beim BGH landete.

Dieses Urteil wird nun sicherlich zu einer Prozessflut in deutschen Gerichten führen. Soeben habe ich beim WDR in der „aktuellen Stunde“ vernommen, daß mittlerweile 79 weitere Klagen eingebracht wurden. Da bekommen die Gerichte und Anwälte wieder einiges an Arbeit!

Natürlich befürworte ich dieses Urteil – keine Frage – andererseits möchte ich hier ebenfalls kritisch „frei Schnauze!“ Stellung beziehen dürfen.

Ein Vermieter überlässt an eine, in den meisten Fällen, zu Beginn des Mietverhältnisses fremde Person, seine Wohnung. Natürlich ist es das Recht des Vermieters sein Eigentum vor eventuellen Schäden möglichst zu bewahren, welche unter anderem durch kratzende Hundepfoten verursacht werden können. Weiterhin muss er auch auf eventuelle weitere Hausbewohner Rücksicht nehmen. Dies hat in den meisten Fällen nichts damit zu tun, daß der Vermieter keine Hunde oder Katzen mag, sondern vielmehr damit, daß er möchte, daß mit seinem Eigentum sorgsam umgegangen wird. Dies sollte man doch akzeptieren können, oder? Ich selbst bin Besitzerin einer Immobilie und wäre wahrscheinlich ebenfalls nicht damit einverstanden, wenn in meiner Wohnung, ohne mein Wissen und gegen meinen Willen ein oder mehrere Hunde einziehen würden. (Obwohl ich dies nicht verbieten würde, aber doch im Vorfeld dieses Thema vertraglich regeln wollte.)

Die Größe des Hundes, welcher in der Mietwohnung einziehen soll, ist ebenfalls von großer Bedeutung. Eine 2-Zimmer Stadt-Garconniere in welche ein größerer Hund gehalten werden soll, KANN und DARF mietvertraglich nicht erlaubt werden, denn auf die artgerechte Haltung MUSS auch hier unbedingt weiterhin geachtet werden.

Bleiben wir bei der obigen 2-Zimmer Stadt-Garconniere: Es ist ebenfalls ein Unterschied, ob hier der 20cm kleine Gelsenkirchener Mischlingshund einzieht, oder ob diese von 3 deutschen Doggen in Beschlag genommen wird.

Und wenn sich unsere 2-Zimmer Stadt-Garconniere in einem Mehrparteienhaus befinden sollte und hier weitere Hausbewohner mit einer Hundehaltung NICHT einverstanden sind, so würde ich im Sinne der nachbarschaftlichen Gemeinschaft auch die Interessen der weiteren Hausbewohner akzeptieren wollen.

Mein Fazit: Ein Urteil, welches nun nicht überbewertet werden darf, welches aber sicherlich dem ein oder anderen vom Vermieter „ungewollten“ vierbeinigen Familienmitglied zum Einzug in eine Mietwohnung verhelfen wird und ihm hoffentlich ein glückliches Hundeleben beschert.

Ich, für meinen Teil, bevorzuge allerdings die Variante bereits im Vorfeld einen Mieter zu finden, der gegen eine Hundehaltung nichts einzuwenden hat bevor ich im Späteren einen Rechtsstreit antreten würde. Bitte lest hierzu auch meinen „Auf den Hund gekommen“ Beitrag, der dieses Thema berücksichtigt.

Bereits VOR der Anschaffung eines Hundes MUSS diese Frage geklärt sein, denn was passiert nun wenn bei der „individuellen Einzelfallprüfung“ das Urteil „Der Hund muss weg!“ gefällt wird?

Das sollte allen klar sein, die sich nun erhoffen sich über den Mietvertrag hinwegzusetzen, denn am Ende gibt es meist nur einen Leidtragenden – den HUND!

Haustiere

Gerichte klagen über eine wahre Prozessflut. Grundsatzurteile gibt es dennoch kaum. Denn der Streitwert wird meist so niedrig angesetzt, dass Berufungen selten möglich sind. Für die Wohnungssuche mit einem Tier gilt:

Was kostet Ihr Umzug?

Auf dieser Basis berechnet der Umzugskostenrechner die finalen Kosten für Ihren Umzug:

  • kein Balkon, keine Garage
  • Die alte/ neue Wohnung befindet sich jeweils im 3. OG
  • Alle Zimmer (inkl. Keller) weisen einen normalen Füllstand auf

  • Der Transportweg von der Wohnungstür bis in den LKW (Auszug/ Einzug) beträgt 10m
  • Preis für Transport pro m3: 25 Euro
  • Preis für m3 pro 10 km Entfernung: 8 Euro
  • Sonderleistungen (Umzugskartons, Möbelmontage oder Küchenabbau) werden nicht berücksichtigt

Kleintiere

Dazu zählt man Fische, Hamster, Kaninchen oder Meerschweinchen. Sie dürfen unabhängig vom Mietvertrag mit einziehen, auch wenn laut Mietvertrag Tierhaltung ganz verboten ist. Aber es gibt Ausnahmen:

  • Frettchen: Auch Frettchen sind Kleintiere, aber genehmigungsbedürftig - wegen ihres Gestanks.
  • Ratten: Bei Ratten scheiden sich die Geister. Rattenfreunde halten die Tiere für sauber und harmlos. Einige Richter sehen dies anders. Sie haben ein Haltungsverbot bestätigt, weil Ratten Ekel hervorrufen künnten.
  • Papageien: Vögel, wie zum Beispiel Wellensittiche, dürfen ohne besondere Einwilligung angeschafft werden. Die Ausnahme sind Papageien: Diese Exoten dürfen nur einziehen, wenn der Vermieter zugestimmt hat. Ihn zu überzeugen, ist einfacher, wenn der Papagei den Schnabel halten kann.

Hunde & Katzen

Sie gelten nicht als Kleintiere. Wer sie anschaffen will, muss den Mietvertrag und die Hausordnung beachten. Ein Mieter hat gute Chancen, den Wunsch nach einem Vierbeiner durchzusetzen. Nur aus schwerwiegenden Gründen, zum Beispiel bei Krankheit des Nachbarn, kann der Vermieter einen neuen Hausgenossen verweigern.

Er kann auch verlangen, dass das Tier wieder abgeschafft wird, wenn der Hund beispielsweise das Treppenhaus oder den Garten als Toilette benutzt. Wenn die Katze ihre Krallen statt am Kratzbaum am mitvermieteten Teppich wetzt, muss der Mieter zahlen.

Erlaubt der Mietvertrag ausdrücklich Hundehaltung, darf der Vermieter dies nur widerrufen, wenn sich die Tiere als gefährlich entpuppen oder mit lautem Gebell die Nachbarn nerven. Hunde und Katzen muss er zulassen, wenn er die Haltung schon anderen Mietern erlaubt hat. Auch wenn der Mietvertrag keine Regelung enthält, sollte der Vermieter bei Hunden und Katzen in Mehrfamilienhäusern um Erlaubnis gefragt werden. Immer erlaubt sind Tiere, auf die ihre Besitzer unbedingt angewiesen sind, zum Beispiel Blindenhunde. Auch Kinder dürfen ihre Vierbeiner meist behalten, wenn sie die Tiere zur psychischen Stabilität brauchen.

Exotische Tiere

Wer gefährliche Exoten in der Wohnung halten will, muss sich die Genehmigung vom Vermieter holen.

  • Vogelspinnen mögen manchem faszinierend erscheinen - Vermieter müssen die Begeisterung nicht teilen und können die Haltung verweigern.
  • Leguane und andere Echsen dürfen, da sie nicht giftig sind, gehalten werden, wenn der Mietvertrag Terrarienhaltung gestattet. Auch
  • ungefährliche Riesenschlangen dürfen sich mit ihrem Herrchen die Wohnung teilen, wenn der Mietvertrag Tierhaltung erlaubt. Gift- und Würgeschlangen allerdings muss niemand dulden.

Aber: Artgerecht ist die Unterbringung von exotischen Tieren in einer Mietwohnung in aller Regel nicht.

Wer sich über die Haustiere eines Nachbarn ärgert, sollte zuerst versuchen, sich mit diesem direkt zu einigen. Häufig bellen Hunde, weil sie zu lange in der Wohnung allein gelassen werden. Solche Umstände kann man ändern. Ist der Tierbesitzer jedoch uneinsichtig, kann man vom Vermieter fordern, dass er im Haus für Ruhe sorgt. Notfalls muss er den Störer abmahnen.

  • Was kostet Ihr Umzug? Jetzt kostenlos berechnen!
  • Angebote von Umzugsunternehmen anfordern!
  • Transporter und professionelle Helfer auf Stundenbasis
  • Wohnung kündigen mit der kostenlosen Vorlage
  • Umzugskartons einfach online kaufen

Nutzen Sie unsere kostenlosen und seriösen Services rund um Ihren Umzug.

Wir begleiten Sie bei Ihrem Umzug – egal, was Sie planen!

wg-suche.de - Finde passende WG-Zimmer

Jetzt WG finden

Sorgenfrei umziehen mit Mieterschutz!

Haushalt und Möbel: Kostenlose Kleinanzeigen

Lexikon - Umzug

Schnell informiert: Alle wichtigen Begriffe rund um den Umzug.

Immobilie erfolgreich verkaufen

Profitieren Sie von der guten Marktlage! Unsere Experten beraten Sie kostenlos.

Seiteninformation

Europaweit der größte Online-Automarkt – AutoScout24

Transparenz und Sicherheit bei Finanzentscheidungen – FinanceScout24

Scout24 ermöglicht Menschen, ihre Träume von Immobilien & Autos zu verwirklichen.

US Search Desktop

We appreciate your feedback on how to improve Yahoo Search. This forum is for you to make product suggestions and provide thoughtful feedback. We’re always trying to improve our products and we can use the most popular feedback to make a positive change!

If you need assistance of any kind, please visit our community support forum or find self-paced help on our help site. This forum is not monitored for any support-related issues.

The Yahoo product feedback forum now requires a valid Yahoo ID and password to participate.

You are now required to sign-in using your Yahoo email account in order to provide us with feedback and to submit votes and comments to existing ideas. If you do not have a Yahoo ID or the password to your Yahoo ID, please sign-up for a new account.

If you have a valid Yahoo ID and password, follow these steps if you would like to remove your posts, comments, votes, and/or profile from the Yahoo product feedback forum.

  • Vote for an existing idea ( )
  • or
  • Post a new idea…
  • Hot ideas
  • Top ideas
  • New ideas
  • Category
  • Status
  • My feedback

Put on the computer what the public asks for, not everything about the US.

I asked for a total medal count. I have been looking for 20 minutes and still cannot find it.

I also asked for a specific medal count for a specific country and got a history of when they first started to compete in the Olympics. I asked for a medal count for 2018, as of today,

not a history of that country.

You don't even accept what I have asked.

  • Don't see your idea?
  • Post a new idea…

US Search Desktop

  • Post a new idea…
  • All ideas
  • My feedback
  • I have a problem 24
  • I have a suggestion 20
  • Other 3
  • What I dislike 29

Feedback and Knowledge Base

Give feedback

  • Deutschland Finanzen Mobile DF iOS 1 idea
  • España Finanzas Mobile DF iOS 7 ideas
  • Accounts Dashboard 33 ideas
  • Ad feedback 3 ideas
  • Answers TH 31 ideas
  • Answers TH 0 ideas
  • Answers UV Forum (test version) 10 ideas
  • Australia Celebrity 0 ideas
  • Australia Finance Mobile Android 0 ideas
  • Australia Style 0 ideas
  • Australia Yahoo Tech 0 ideas
  • Autos Pulse 2 ideas
  • Aviate 1,513 ideas
  • Canada Finance 1,099 ideas
  • Canada Finance Mobile Android 0 ideas
  • Canada Finance Mobile DF iOS 3 ideas
  • Canada Finance Mobile iOS 469 ideas
  • Canada Homepage 5,130 ideas
  • Canada Movies 14 ideas
  • Canada News 873 ideas
  • Canada Safely 10 ideas
  • Canada Screen 128 ideas
  • Canada Weather 94 ideas
  • Canada Yahoo Beauty 0 ideas
  • Canada Yahoo Celebrity 10 ideas
  • Canada Yahoo Finance 0 ideas
  • Canada Yahoo Movies 10 ideas
  • Canada Yahoo News 0 ideas
  • Canada Yahoo Style 21 ideas
  • College Football Pick'em 112 ideas
  • Connected TV 362 ideas
  • Corp Mail Test 1 1,313 ideas
  • Corp Mail Testing 1,256 ideas
  • Cricket 24 ideas
  • Daily Fantasy 89 ideas
  • Developer Network 1 idea
  • Double Down 86 ideas
  • Fantasy Baseball 455 ideas
  • Fantasy Basketball 402 ideas
  • Fantasy Football 707 ideas
  • Fantasy Hockey 354 ideas
  • Fantasy Live Scoring on Matchup and Standings 809 ideas
  • Fantasy Ratings and Levels 1 idea
  • Fantasy Sports Android Apps 1,367 ideas
  • Fantasy Sports iOS Apps 2,127 ideas
  • Finance 1,248 ideas
  • Finance - CA 495 ideas
  • Finance - US 9 ideas
  • Finance ChartIQ 443 ideas
  • Finance Mobile Web 403 ideas
  • Finance Portfolios 810 ideas
  • Finance Stock Screener 35 ideas
  • Finance Tablet 44 ideas
  • Flickr - Profile 290 ideas
  • Flickr Android 60 ideas
  • Flickr for Apple TV 27 ideas
  • Flickr Groups 13 ideas
  • Flickr Internal 0 ideas
  • Flickr iOS Dogfooding 0 ideas
  • Flickr iPad 151 ideas
  • Flickr iPhone 365 ideas
  • Flickr New Photo Page 8,030 ideas
  • Flickr Search 0 ideas
  • Food Magazines 0 ideas
  • Games 3,147 ideas
  • Global Maps 1,024 ideas
  • GS Mobile Web 42 ideas
  • Health Pulse 3 ideas
  • Home Page (Android) 1,689 ideas
  • Home Page (iOS) 3,809 ideas
  • Hong Kong Homepage 0 ideas
  • India Celebrity 43 ideas
  • India Finance 493 ideas
  • India Homepage 1,872 ideas
  • India Lifestyle 173 ideas
  • India Movies 84 ideas
  • India News 334 ideas
  • India Partner Portal Tata 0 ideas
  • India Partner Portal Tikona 0 ideas
  • India Safely 15 ideas
  • India Screen 165 ideas
  • India Weather 30 ideas
  • India Yahoo Beauty 0 ideas
  • India Yahoo Celebrity 4 ideas
  • India Yahoo Finance 0 ideas
  • India Yahoo Movies 16 ideas
  • India Yahoo News 0 ideas
  • India Yahoo Style 14 ideas
  • Indonesia Celebrity 38 ideas
  • Indonesia Homepage 1,164 ideas
  • Indonesia News 170 ideas
  • Indonesia Safely 29 ideas
  • Indonesia She 34 ideas
  • Ireland Homepage 90 ideas
  • Jordan Maktoob Homepage 419 ideas
  • Mail Ad Feedback 10 ideas
  • Maktoob الطقس مكتوب 5 ideas
  • Maktoob Celebrity 1 idea
  • Maktoob Entertainment 10 ideas
  • Maktoob Lifestyle 0 ideas
  • Maktoob Movies 2 ideas
  • Maktoob News 182 ideas
  • Maktoob Screen 15 ideas
  • Maktoob Style 1 idea
  • Maktoob ألعاب مكتوب 0 ideas
  • Maktoob شاشة مكتوب 28 ideas
  • Malaysia Homepage 17 ideas
  • Malaysia News 58 ideas
  • Malaysia Safely 7 ideas
  • Malaysia Video 0 ideas
  • Malaysia Weather 1 idea
  • Merchant Solutions 1 idea
  • My Yahoo 31,967 ideas
  • My Yahoo - back up 1 idea
  • My Yahoo - US 9,176 ideas
  • My Yahoo archive 314 ideas
  • New Mail 11,331 ideas
  • New Mail* 3,165 ideas
  • New Zealand Business & Finance 132 ideas
  • New Zealand Homepage 1,039 ideas
  • New Zealand Safely 3 ideas
  • New Zealand Screen 0 ideas
  • PH ANC News 21 ideas
  • Philippines Celebrity 214 ideas
  • Philippines Homepage 9 ideas
  • Philippines News 123 ideas
  • Philippines Safely 12 ideas
  • Philippines Video 0 ideas
  • Philippines Weather 3 ideas
  • Pick N Roll 19 ideas
  • Postmaster 43 ideas
  • Pro Football Pick'em 103 ideas
  • Retail Pulse 0 ideas
  • Rivals 11 ideas
  • Safely 165 ideas
  • Screen for iOS 0 ideas
  • Search Extensions 98 ideas
  • Search Product Downloads 89 ideas
  • Security 497 ideas
  • Sign-In Experience 79 ideas
  • Singapore Entertainment 20 ideas
  • Singapore Finance 230 ideas
  • Singapore Homepage 1,052 ideas
  • Singapore News 214 ideas
  • Singapore Safely 11 ideas
  • Singapore Screen 19 ideas
  • Singapore Weather 4 ideas
  • Singapore Yahoo Beauty 0 ideas
  • Singapore Yahoo Celebrity 4 ideas
  • Singapore Yahoo Finance 0 ideas
  • Singapore Yahoo Movies 0 ideas
  • Singapore Yahoo News 0 ideas
  • Singapore Yahoo Style 4 ideas
  • South Africa Celebrity 8 ideas
  • South Africa Homepage 374 ideas
  • South Africa News 23 ideas
  • Sports Android 1,534 ideas
  • Sports CA 35 ideas
  • Sports iOS 1,026 ideas
  • Sports Redesign 3,206 ideas
  • SportsReel 6 ideas
  • StatTracker Beta 581 ideas
  • Survival Football 81 ideas
  • Taiwan Yahoo 名人娛樂 0 ideas
  • Taiwan Yahoo 運動 0 ideas
  • Test 0 ideas
  • Thailand Safely 2 ideas
  • Toolbar Mail App 216 ideas
  • Toolbar Weather App 72 ideas
  • Tourney Pick'em 44 ideas
  • UK & Ireland Finance 1,077 ideas
  • UK & Ireland Games 19 ideas
  • UK & Ireland Homepage 455 ideas
  • UK & Ireland News 0 ideas
  • UK & Ireland News Internal bucket 0 ideas
  • UK & Ireland News Lego 378 ideas
  • UK & Ireland Safely 38 ideas
  • UK & Ireland TV 21 ideas
  • UK & Ireland Video 187 ideas
  • UK & Ireland Weather 100 ideas
  • UK Answers 1 idea
  • UK Daily Fantasy 1 idea
  • UK Finance Mobile Android 12 ideas
  • UK Finance Mobile DF iOS 2 ideas
  • UK Finance Mobile iOS 310 ideas
  • UK Yahoo Movies 23 ideas
  • US Answers 8,999 ideas
  • US Answers Mobile Web 2,156 ideas
  • US Autos GS 442 ideas
  • US Celebrity GS 661 ideas
  • US Comments 350 ideas
  • US Finance Mobile Android 44 ideas
  • US Finance Mobile iOS 582 ideas
  • US Flickr 266 ideas
  • US Groups 4,225 ideas
  • US Homepage B1 68 ideas
  • US Homepage B2 33 ideas
  • US Homepage B3 50 ideas
  • US Homepage B4 33 ideas
  • US Homepage B5 0 ideas
  • US Homepage M 7,021 ideas
  • US Homepage YDC 43 ideas
  • US Homes GS 203 ideas
  • US Live Web Insights 24 ideas
  • US Mail 193 ideas
  • US Mail 12,398 ideas
  • US Maps 3,491 ideas
  • US Membership Desktop 8,189 ideas
  • US Membership Mobile 91 ideas
  • US Movies GS 424 ideas
  • US Music GS 195 ideas
  • US News 6,056 ideas
  • US Search App Android 2 ideas
  • US Search App iOS 13 ideas
  • US Search Chrome Extension 780 ideas
  • US Search Chrome Extension v2 2,197 ideas
  • US Search Desktop 1 idea
  • US Search Desktop Bucket A 7 ideas
  • US Search Desktop Bucket B 8 ideas
  • US Search KG 11 ideas
  • US Search Local Listings 20,797 ideas
  • US Search Mobile Web 1 idea
  • US Search Mozilla 0 ideas
  • US Search Stock Quotes 11 ideas
  • US Search Tablet Web 1 idea
  • US Shine GS 1 idea
  • US Toolbar 5,548 ideas
  • US Travel GS 207 ideas
  • US TV GS 367 ideas
  • US Weather 2,322 ideas
  • US Weather Bucket 0 ideas
  • US Weather Mobile 13 ideas
  • US Weather Mobile Android 2 ideas
  • Video Guide Android 150 ideas
  • Video Guide iOS 207 ideas
  • Video Guide Testing 15 ideas
  • Web Hosting 4 ideas
  • Whitelist Yahoo Mail 0 ideas
  • Yahoo Accessibility 359 ideas
  • Yahoo Autos 71 ideas
  • Yahoo Beauty 102 ideas
  • Yahoo Celebrity 0 ideas
  • Yahoo Celebrity Canada 0 ideas
  • Yahoo Decor 0 ideas
  • Yahoo Entertainment 357 ideas
  • Yahoo Esports 50 ideas
  • Yahoo Feedback 0 ideas
  • Yahoo Finance Feedback Forum 1 idea
  • Yahoo Finance IN Mobile Android 0 ideas
  • Yahoo Finance SG Mobile Android 1 idea
  • Yahoo FinanceReel 4 ideas
  • Yahoo Food 118 ideas
  • Yahoo Gemini 2 ideas
  • Yahoo Health 90 ideas
  • Yahoo Help 335 ideas
  • Yahoo Home 239 ideas
  • Yahoo Home* 28 ideas
  • Yahoo Lifestyle 168 ideas
  • Yahoo Live 0 ideas
  • Yahoo Mail 2,345 ideas
  • Yahoo Mail Android App 415 ideas
  • Yahoo Mail Basic 643 ideas
  • Yahoo Mail iOS App 55 ideas
  • Yahoo Mail Mobile Web 1 idea
  • Yahoo Makers 51 ideas
  • Yahoo Messenger 92 ideas
  • Yahoo Mobile Developer Suite 61 ideas
  • Yahoo Mobile for Phone 15 ideas
  • Yahoo Mobile for Tablet 0 ideas
  • Yahoo Music 78 ideas
  • Yahoo News Digest Android 870 ideas
  • Yahoo News Digest iPad 0 ideas
  • Yahoo News Digest iPhone 1,531 ideas
  • Yahoo Newsroom Android App 59 ideas
  • Yahoo Newsroom iOS App 34 ideas
  • Yahoo Parenting 63 ideas
  • Yahoo Politics 118 ideas
  • Yahoo Publishing 13 ideas
  • Yahoo Real Estate 2 ideas
  • Yahoo Tech 461 ideas
  • Yahoo Travel 143 ideas
  • Yahoo TV 103 ideas
  • Yahoo View 217 ideas
  • Yahoo Weather Android 2,142 ideas
  • Yahoo Weather iOS 22,806 ideas
  • Yahoo! 7 Food App (iOS) 0 ideas
  • Yahoo! 7 Homepage Archive 57 ideas
  • Yahoo! 7 News (iOS) 23 ideas
  • Yahoo! 7 Screen 0 ideas
  • Yahoo! 7 TV FANGO App (Android) 1 idea
  • Yahoo! 7 TV FANGO App (iOS) 1 idea
  • Yahoo! 7 TV Guide App (Android) 0 ideas
  • Yahoo! 7 TV Guide App (iOS) 1,249 ideas
  • Yahoo! 7 TV Plus7 App (iOS) 0 ideas
  • Yahoo! Concept Test Feedback Center 174 ideas
  • Yahoo! Contributor Network 1 idea
  • Yahoo! Transliteration 29 ideas
  • YAHOO!7 Finance 553 ideas
  • Yahoo!7 Games 9 ideas
  • Yahoo!7 Safely 19 ideas
  • Yahoo7 Finance Mobile DF iOS 12 ideas
  • Yahoo7 Finance Mobile iOS 217 ideas
  • Yahoo7 Homepage 2,549 ideas
  • Your password has been reset

    We have made changes to increase our security and have reset your password.

    We've just sent you an email to . Click the link to create a password, then come back here and sign in.

    Mietrecht.org

    Hunde sind die besten Freunde der Menschen. Sie haben vielfältigen Nutzen, finden aber nicht immer die Sympathie der Nachbarn. Bevor Mieter planen, einen Hund in die Mietwohnung aufzunehmen, sind sie gut beraten, im ersten Schritt ihren Mietvertrag zu lesen.

    Im Mietvertrag findet sich regelmäßig eine Bestimmung zur Tierhaltung. Auf die Frage, was ist erlaubt und was ist verboten, gibt es dennoch keine allgemeingültige, pauschale Antwort. Dies gilt erst recht, wenn sich im Mietvertrag keine Regelung zur Tierhaltung findet oder die Tierhaltung pauschal verboten ist.

    Mit diesem Artikel wollen wir Mietern und Vermieter helfen, die sich mit der Hundehaltung in einer Mietwohnung beschäftigen oder beschäftigen müssen.

    Hunde in der Mietwohnung – Der Inhalt dieses Ratgebers

    1. Im Idealfall erlaubt der Mietvertrag die Hundehaltung

    Erlaubt der Mietvertrag pauschal die Tierhaltung, sind normale und sozial verträgliche Hunde sicherlich erlaubt.

    Ungewöhnlich große oder aggressive Hunde sind hingegen in aller Regel trotzdem ausgeschlossen. Solche Tiere passen nicht in das soziale Gefüge eines Mietshauses. Sie beinhalten für die Nachbarn unkalkulierbare Risiken. Gerade große und aggressive Hunde sind kaum beherrschbar, können ins Treppenhaus entweichen, bellen durchdringend und schaffen im Haus eine Atmosphäre von Misstrauen, Angst und vielleicht übertriebener Vorsicht. Dies trifft vornehmlich zu, wenn Kleinkinder und alte Leute im Haus leben.

    In diesem Sinne lässt sich auch das Urteil des BGH v. 20.3.2013 (VIII ZR 168/12) verstehen. Unabhängig davon, ob die Hundehaltung im Mietvertrag erlaubt oder verboten ist, müssen im Einzelfall die konkret betroffenen Belange und Interessen von Vermieter und Mieter, sowie der anderen Hausbewohner und Nachbarn umfassend gegeneinander abgewogen werden. Nur wenn die Interessenabwägung zu Gunsten des Mieters ausschlägt, ist die Hundehaltung nicht zu beanstanden (siehe dazu unten Einzelfälle in der Rechtsprechung).

    2. Wenn die Tier- und Hundehaltung im Mietvertrag überhaupt nicht geregelt ist

    a. Hundehaltung kann vertragsgemäßer Gebrauch sein

    Die Situation ist in einem Einfamilienhaus anders zu beurteilen als in einem großen Mietshaus mit vielen Parteien. Gleiches gilt für eine Einzimmerwohnung im Verhältnis zu einer Wohnung mit größerer Wohnfläche. Auch auf dem Land kann sich die Situation im Hinblick auf die Mentalität der Menschen anders darstellen als in der Großstadt.

    Kleintiere werden regelmäßig nicht beanstandet. Yorkshire-Terrier zählen meist als Kleintiere (LG Düsseldorf 1993, 604), ebenso ein Chinchilla (AG Hanau WuM 2002, 91). Geht von dem Kleintier eine erhebliche Belästigung der Mitbewohner aus (beständiges Bellen, vor allem auch nachts), kann der Vermieter die Haltung allerdings untersagen (AG München WuM 2005, 649). Dies kann auch dann der Fall sein, wenn der Mieter als Hundehalter selbst unzuverlässig ist, das Tier quält, nicht versorgt oder gar misshandelt.

    b. Hunde in der Mietwohnung im Lichte der Rechtsprechung

    Enthält der Mietvertrag keine Regelung, stellt der BGH im Einzelfall auf die Interessen aller Beteiligten ab (WuM 2008, 23). Diese Interessenabwägung kommt auch dann zum Tragen, wenn der Mietvertrag die Hundehaltung an sich erlaubt, sich im Einzelfall aber doch Probleme ergeben.

    In einer neu gebauten oder frisch sanierten Wohnung ist es dem Vermieter weniger zuzumuten, einen bisswütigen Hund zu akzeptieren als in einer eher sanierungsbedürftigen Wohnung.

    In Anbetracht solcher Kriterien ist zu prüfen, ob der Vermieter die Hundehaltung im Einzelfall gestatten muss oder verbieten darf. Ein Vermieter braucht demgemäß einen Bullterrier (LG Krefeld WuM 1996, 533) oder einen Rottweiler (AG Bergisch Gladbach WuM 1991, 341) nicht zu erlauben.

    • In einem Einfamilienhaus ist die Hundehaltung regelmäßig vertragsgemäß (LG Hildesheim WuM 1989, 9), in einem Mehrfamilienhaus eher nicht (LG Karlsruhe NZM 2002,. 246). In einem einsam gelegenen Haus darf der Mieter einen Wachhund halten (AG Neustrelitz WuM 1995, 535).
    • Hält ein anderer Mieter bereits einen Hund in seiner Wohnung, darf der Vermieter einem anderen Mieter die Hundehaltung nicht willkürlich und ohne sachlichen Grund verbieten (LG Berlin WuM 1987, 213).
    • Bei einem Blindenhund überwiegt regelmäßig das Interesse des sehbehinderten Mieters (AG Blankenese WuM 1985, 256), ebenso, wenn der Mieter aus therapeutischen Gründen auf einen Hund angewiesen ist (LG Hamburg WuM 1997, 674).
    • Rentner haben einen (aus sozialen, therapeutischen Gründen pp) Anspruch darauf, zumindest einen kleinen Hund in der Wohnung aufzunehmen (LG Hamburg WuM 2002, 666).

    3. Hundehaltungsverbot im Mietvertrag

    Viele Mietverträge enthalten pauschal ein Verbot der Tierhaltung. Dann kommt es darauf an, ob das Verbot individuell oder formularmäßig in Sinne allgemeiner Geschäftsbedingungen vereinbart wurde und ob das Verbot pauschal für jede Art von Tieren Geltung hat oder sich nur auf bestimmte Tierarten bezieht.

    a. Individuelle Vereinbarung

    Soweit das Verbot individuell zwischen Vermieter und Mieter verhandelt und vereinbart wurde, ist es weitgehend wirksam und der Mieter muss sich daran halten, da er das Verbot in Kenntnis seiner Tragweite akzeptiert hat. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Verbot nicht pauschal jegliche Tierhaltung erfasst, sondern sich auf bestimmte Tiere, beispielsweise Hunde oder bestimmte Hunderassen bezieht.

    Wird jede Art von Tieren erfasst, kann das Verbot unwirksam sein, weil dann auch Kleinsttiere (Fische im Aquarium, Wellensittiche) erfasst werden und den Mieter in seinem Persönlichkeitsrecht zu sehr einschränken. Es empfiehlt sich, im Mietvertrag möglichst zu differenzieren.

    b. Formularmäßige Vereinbarung

    So darf eine Wohnungsgenossenschaft im Rahmen allgemeiner Geschäftsbedingungen ihren Mietern nicht generell verbieten, Hunde in ihren Mietwohnungen zu halten. Weil so die Hundehaltung ausnahmslos und ohne Rücksicht auf die jeweilige Interessenlage verboten wird, ist der einzelne Mieter unangemessen benachteiligt (BGH Urt.v. 20.3.2013, VIII ZR 168/12).

    Vorsicht: Der BGH stellte aber auch klar, dass die Unwirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Klausel keinesfalls dazu führe, dass der Mieter einen Hund ohne Rücksicht auf Vermieter und andere Mieter halten dürfe. Die Entscheidung ist kein Freibrief.

    Vielmehr sind im Einzelfall die konkreten Belange und Interessen von Vermieter und Mieter, sowie der anderen Hausbewohner und Nachbarn umfassend gegeneinander abzuwägen. Nur wenn die Interessenabwägung zu Gunsten des Mieters überwiegt, ist ihm die Hundehaltung zu gestatten. Es gelten dann die Ausführungen zu Ziffer 2 (Mietvertrag enthält keine Regelung zur Tierhaltung).

    4. Vermieter behält sich im Mietvertrag seine Zustimmung vor

    Eine vierte Variante kann darin bestehen, dass der Vermieter mietvertraglich die Hundehaltung ausdrücklich von seiner Zustimmung abhängig macht. Soweit sich die Zustimmung nicht auf alle Tierarten, insbesondere auf Kleinst-und Kleintiere bezieht, ist der Vorgabe wirksam. Der Vermieter kann dann entscheiden, ob der Mieter einen Hund wieder ausquartieren muss oder nicht (LG Köln ZMR 2010, 533).

    Hat der Vermieter seine Zustimmung erteilt, kann er diese aus wichtigem Grund auch widerrufen. Ängste vor einem Bullterrier (LG Nürnberg-Fürth WuM 1991, 93) oder einem Dobermann (LG Hamburg 1999, 453) sind wichtige Gründe. Der Widerruf darf auch nicht willkürlich sein, da der Mieter aufgrund der ursprünglichen Zustimmung des Vermieters darauf vertrauen kann, dass er das Tier behalten darf.

    Verunreinigt der Hund wiederholt das Treppenhaus und dringt er in fremde Wohnungen ein (AG Hamburg-Altona WuM 1989, 624), ist der Widerruf begründet.

    Andere Leser fanden auch diese Fachbeiträge interessant:

    134 Antworten auf "Hunde in der Mietwohnung: was ist erlaubt, was ist verboten?"

    Mein Vemieter hat für meinen Hund, ein Mischling ähnlich sehr kleinem Schäferhund,

    einen eigenen Mietvertrag gefordert. Ist das rechtens?

    Ich zahle monatlich 7,50 Euro für die angeblich, zusätzliche Abnutzung der Mietsache.

    Ich bin übrigens die einzige in diesem 16 Etagen-Hochhaus die solchen Mietvertrag hat.

    Sie sollten im ersten Schritt prüfen, was für eine Vereinbarung Sie im Mietvertrag zur Tier- bzw. Hundehaltung getroffen haben.

    in meinem Mietvertrag ist die Variante 4 der Fall. Wo halte ich die Zustimmung der Vermieters schriftlich fest? Reicht es im Übergabeprotokoll oder lieber doch unter sonstige Vereinbarungen?

    Hallo Frau Kunze,

    grundsätzlich sind Sie an keine Form gebunden, aufgrund der Beweisbarkeit ist die schriftliche Zustimmung immer der bessere Weg. Wo der Vermieter schriftlich zustimmt ist in meinen Augen zweitrangig.

    Es geht um folgenden Sachverhalt: Mieter M zieht im Oktober 2013 in eine Mietwohnung ein. Im Mietvertrag steht, dass das Halten von Tieren der Zustimmung der Verwaltung benötigt, handschriftlich wurde „Keine Hunde, Keine Katzen!!“ ergänzt. Es wurde vorher angefragt, ob der Familienhund zu Besuch kommen dürfte und das wurde erlaubt. Im März schafft sich M ohne zu fragen, also ohne Erlaubnis einen Hund an, da bereits 3 Hunde im Haus leben und nach Rücksprache mit einem der Halter herauskommt, dass dieser auch keine schriftliche Erlaubnis hat. Im Juni erhält M Post von der Hausverwaltung, dass ihm die Hundehaltung nicht erlaubt wurde, diese aber bei ihm vermutet wird. Bei Nichtbeachtung des Schreibens wird eine Abmahnung versendet. Nach sofortiger Rückmeldung bei der Hausverwaltung konnte M zunächst nur mit Person X sprechen, die aber meinte, dass das an sich kein Problem sei und man sicher eine Lösung finde. Am nächsten Tag ruft M wieder bei der Hausverwaltung an und erreicht Person Y, die die Ansprechpartnerin für das Haus ist. Y sicherte zu, dass sie eine schriftliche Erlaubnis zusenden wird, in dem die Hundehaltung erlaubt wird, der Hund aber abgeschafft werden muss, wenn er andere Mieter belästigt. Etwas über eine Woche darauf bekommt M wieder Post von der Hausverwaltung und darin steht: „Nach nochmaliger Rücksprache und Überlegungen sind wir jedoch zu dem Entschluss gekommen, der Haltung des Hundes in Ihrer Wohnung nicht zuzustimmen. Es handlt sich, wie wir gehört haben, hier um einen sehr großen Hund. Wir möchten im Haus Z nicht noch mehr Hunde im Haus haben. In den nächsten Monaten planen wir, das Treppenhaus zu renovieren und dann möchten wir – nach den ganzen Baumaßnahmen – ein sauberes und gepflegtes Treppenhaus haben. Die Hunde sind uns ein Dorn im Auge!“ M hat direkt wieder bei der Hausverwaltung angerufen und konnte Y wieder nicht erreichen. Es war erneut X am Telefon, die nun darauf pochte, dass man von vorneherein nicht gefragt hatte, ob der Hund gehalten werden darf (was natürlich auch stimmt!) und auf Rückfrage, dass die anderen Hunde ja auch erlaubt seien, dass diese schon länger hier wohnen würden. Der Hund ist übrigens ein Border Collie, um die 60 cm hoch.

    Ist somit die mündliche Zusicherung ungültig? Muss M nun ausziehen oder den Hund abschaffen? Wie sähe denn eine Frist aus, um den Hund abzuschaffen?

    danke für die ausführliche Schilderung. Leider kann Sie sich nur einen Anwalt verweisen, dieser kann die Vereinbarung im Mietvertrag auf Ihre Wirksamkeit prüfen und Ihnen konkret Tipps für das weitere Vorgehen geben.

    Hallo Herr Hundt,

    vielen Dank erstmal für die ausführliche Schilderung der Rechtslage!

    Ich habe eine Frage: ich wohne in einem Mehrfamilienhaus zur Miete (private Vermieter) und bei uns ist die Haustierhaltung generell pauschal untersagt.

    Nun habe ich vor einigen Monaten den kleinen, alten und absolut ruhigen Hund (3 kg) meines Vaters aufnehmen müssen, da dieser dauerhaft erkrankt ist. Das ist zwar ungünstig aber auf keinen Fall möchten wir den alten Hund abgeben. Zudem planen wir sowieso in einem Jahr auszuziehen.

    Meines Erachtens nach weiß kaum jemand im Haus davon (die die es wissen haben nichts dagegen), man bemerkt den Hund ja auch gar nicht (er macht nichts kaputt, kann durch das Treppenhaus getragen werden und ist nicht laut o.ä.).

    In der Hausgemeinschaft von ca. 10 Wohnungen könnte ich mir nur einen Mieter vorstellen, der eventuell ein Problem damit haben könnte.

    Wie sind meine Chancen den Hund bei etwaigen Schwierigkeiten mit den Vermietern in der Wohnung behalten zu dürfen?

    Vielen Dank im Voraus!

    Hallo Herr Heim,

    danke für Ihr Feedback und Ihren Beitrag.

    ich habe da mal eine Frage, meine Vermieterin verbietet es mir tageweise ca. 2x im Jahr für 7-10 Tage einen Hund meiner Freundin in Pflege zu nehme obwohl sie mir Hundehaltung erlaubt hat, ich selbst habe einen Labrador, sie begründet es damit, das ich keine Tierpension bin. Darf sie mir das echtlich verbieten?

    Ich habe eine Frage.

    Wir leben in einer Mitwohnung. Im Mietvertrag steht, dass man um Erlaubnis fragen muss, bevor man sich ein Haustier anschafft. Wir haben gelesen dass Chihuahuas zu den Kleintieren zählen und man da nicht nachfragen muss. Wir haben uns einen geholt und es gab auch überhaupt keine Probleme/Stress mit der Vermieterin, obwohl wir ihn einfach geholt haben ohne zu fragen. Andere Mieter haben sich einen Mops geholt, ebenfalls ohne zu fragen, eine andere hat eine Katze. Das war alles kein Problem, obwohl der Mops ja nicht mehr zu den Kleintieren zählt.

    Nun wollen wir uns aber einen zweiten Hund holen, da der erste nicht gerne alleine bleibt und gerne Gesellschaft von seines gleichen hat. Wir wollten uns eine mittlere Mischlingshündin (ca. 40 cm) aus dem Tierheim holen. Im Mietvertrag steht kein ausdrückliches Hundehalteverbot. Kann die Vermieterin uns kündigen wenn sie das erfährt ? Weil sogesehen ist ja der erste ein Kleintier, das heißt der zweite zählt nur als richtiger Hund. Der Mietvertrag gibt vor bei Haustieren um Erlaubnis zu fragen, aber enthällt kein ausdrückliches Hundehalteverbot. Kann die Vermieterin das Halten dieses Hundes verbieten? Weil 40 cm sind bei meiner Größe von 1,78 noch nicht mal Knie hoch, also ein kleinerer Hund.

    Zudem hält eine Mieterin einen Mops, das zählt ja als Hund, also kann sie uns doch keinen verbieten oder?

    Danke im Vorraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Hallo Frau Zollner,

    ich würde den erst Schritt gehen und den Vermieter um Erlaubnis bitten, nach dem Mietvertrag schreibt das Ihre Pflicht zu sein. Wenn der Vermieter ablehnt, sollten Sie sich tiefgründiger mit der genauen Formulierung im Mietvertrag den dem Grund der Ablehnung beschäftigen.

    Im zweiten Schritt lassen Sie sich dann im besten Fall anwaltlich beraten.

    Wir haben folgendes Problem:

    Ich bin aufgrund einer Angststörung ( Panikattacken) längerfristig krank geschrieben und bald in Behandlung in einer Tagesklinik. Diese wird nur ein paar Wochen gehen.

    Damit es mir schnell besser geht, ich einen Pflichtgrund habe rauszugehen und eine Beschäftigung habe, haben mein Partner und ich überlegt uns einen Hund anzuschaffen und diesen als Unterstützung für mich auszubilden. Dies würde über einen Verein laufen.

    Einen passenden Hund haben wir gefunden, und weil es im Mietvertrag so vereinbart ist, unsere Vermieterin, die auch mit uns befreundet ist, um Erlaubnis gebeten. Diese hat abgelehnt, mit der Begründung dass das Haus gut als Gemeinschaft funktioniert für Katzen und Kinder, aber nicht für Hunde, und das ich zur zeit andere Prioritäten haben soll als einen Hund.

    Das der Hund über eine Organisation zu uns kommt, es eine Vor- und nachsorge gibt, der Hund finanziell und zeitlich perfekt abgedeckt ist, dazu kamen wir gar nicht mehr. Auch das wir den Hund nach den Kriterien kinder- und katzenfreundlich ausgesucht haben, da wir hier gerne wohnen und keinen Ärger mit den Nachbarn provozieren wollen.

    Zudem hält eine Nachbarin schon einen Hund, einen Mops, der in den Garten macht und ständig frei herumläuf( dass dies bei uns nicht so wäre ist unserer Vermieterin bewusst)

    Diese Nachbarin ist generell verantwortungslos und hat deswegen so etwas wie einem freifahrtsschein hier, auch hat sie es anscheinend so gedreht das der Hund offiziell nur zu Besuch ist( seit fast zwei Jahren)

    Wir wohnen in einer Eigentumswohnung, der Hausbesitzer ist allerdings ein anderer, er ist auch der Vermieter der Nachbarin mit Hund.

    Gibt es gar keine Chance friedlich unseren Hund nach hier holen zu können? Müssen wir wirklich umziehen? Bei meinem aktuellen Gesundheitsstand wäre dies nicht besonders zuträglich.

    Danke im voraus,

    Hallo! Ein sehr interessanter Artikel. Bei uns trifft der Punkt 4 zu – Hunde und/oder Katzenhaltung ist vom Vermieter zu genehmigen. Nun ist es so, das in unserem Hause 5 Mietpartein sind. Eine meiner Nachbarinnen hält bereits eine Katze (mit Zustimmung) und eine andere Nachbarin hält einen Hund, einen Schäferhund-Mischling, also nicht grade klein. Die Hundehalterin wohnt im Erdgeschoss und ist quasi die erste Wohnung, an der man vorbei geht, nach 5 Stufen kommt dann unsere Wohnung. Die Wohnungen sind leicht versetzt, weil wir am Hang wohnen. Wenn man aus unserem Fenster schaut, ist das durchaus auch als Erdgeschoss anzusehen.

    Nun möchte ich mir auch die Genehmigung zur Hundehaltung holen. Dabei geht es um einen wesentlich kleineren Hund. Kann die Vermieterin ihre Zustimmung verweigern? Lt. meiner Nachbarin hat sie nur die Zustimmung zur Hundehaltung gegeben, weil das die Erdegeschoss-Wohnung ist. Sind dann 5 Stufen ein Grund, mir die Zustimmung zu Verweigern? Darf sie die Hundehaltung an die Etage binden? Die Katze wohnt ganz oben, das interessiert irgendwie auch niemanden. Bisher sind alle Tiere im Haus lieb und ruhig. Es gibt keine Probleme und wir Nachbarn sind uns eigentlich auch einig.

    Wäre über eine Antwort sehr dankbar.

    ich würde um Erlaubnis bitten, wenn die Vermieterin was dagegen hat, wird Sie ihr „Nein“ begründen müssen.

    Meine Frau und ich haben uns in unserer Mietwohnung einen Hund zugelegt. Hierfür haben wir uns vorab die schriftliche Genehmigung des Vermieters eingeholt.

    Jetzt suchen wir nach einer größeren Wohnung, da meine Frau schwanger ist. Das ist allerdings schwierig, da in den meisten Exposees keine Haustierhaltung erwünscht ist. In anderen wiederum wurde dazu keine Angaben gemacht. Hier haben wir nun die Absicht den Hund erst auf Nachfrage bzw. bei einer möglichen Vertragsunterzeichnung zu erwähnen.

    Haben Sie andere Vorschläge?

    der beste Vorschlag ist wohl den Hund von Anfang an zu erwähnen. Stellen Sie sich vor, Sie treffen sich um den Mietvertrag zu unterschreiben, erwähnen Ihren Hund und der Vermieter möchte Sie nicht mehr als Mieter. Von daher kann ich nur Ehrlichkeit empfehlen.

    folgender Sachverhalt liegt bei uns vor:

    Wir wohnen in einer 100 qm Dachgeschoss-Wohnung zur Miete. Unter uns wohnt eine weitere Mietpartei mit einem Hund (ca. 30 cm). Im Erdgeschoss befindet sich eine Apotheke (hierzu sei gesagt, dass die Geschäftsräume nicht öffentlich von unserem Hausflur zugänglich sind).

    Anfang des Jahres hat der Vermieter gewechselt, wobei die alten Mietverträge ohne weitere Unterschrift übernommen wurden.

    Wir hatten bis vor kurzem zwei Katzen, die wir leider Aufgrund starker allergischer Reaktionen unseres Kindes abgeben mussten. Die Katzen wurden, wie es der Mietvertrag verlangt vom Vermieter genehmigt (sowohl vom alten, als auch vom neuen Vermieter)

    Nun ist es ohne Tiere in unserer Wohnung ziemlich still und wir alle (gerade unser Sohn) tut sich schwer mit dem Verlust unserer Katzen.

    Daher ziehen wir in Erwägung uns einen Hund (max. 40 cm, kein Kampfhund) anzuschaffen. Auch hierzu haben wir den Vermieter um Erlaubnis gebeten und warten nun auf Antwort. Nach einem kurzen Gespräch meinte er, dass er sich das erst überlegen müsse und uns bis nächste Woche bescheid geben würde.

    Mein Bauchgefühl sagt mir, dass die Antwort wohl negativ ausfallen wird.

    Meine Frage daher:

    Kann der Vermieter bei den oben genannten Umständen den Hund ohne weiteres ablehnen, oder muss er zwingende Gründe angeben (die sicher schwer zu finden wären)?

    Danke im vorraus,

    mein Tipp: warten Sie erstmal den Zustimmung/Ablehnung und die mögliche Begründung ab. Auch würde ich vorab nach einer Regelung im Mietvertrag schauen.

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Der Mietvertrag sagt klar aus, dass bei Tierhaltung der Vermieter um Erlaubnis zu fragen ist. Ausgenommen Kleintiere.

    Ich persönlich würde auf Grund der Gegebenheiten meinen, dass der Vermieter es wohl schwer haben wird, ein Verbot auszusprechen. Jedoch bin ich mir unsicher.

    Ich werde also abwarten, was passiert und danach dann weiter schauen, was zu tun ist.

    wir leben in einem 6 Parteien Haus, indem die Wohnungen verschiedenen Personen gehören. Manche Bewohner sind Eigentümer Ihrer Wohnung, wir sind Mieter.

    In unserem Mietvertrag ist Tierhaltung generell untersagt. Dennoch möchten wir uns gern einen Hund anschaffen (kleiner Terrier, ca. 35 cm hoch). Die Nachbarn haben nichts dagegen, ein ähnlicher Hund lebt auch bereits im Haus. Die Hundehalter sind allerdings Eigentümer ihrer Wohnung.

    Selbstverständlich wollen wir zunächst das Gespräch mit der Vermieterin suchen, um evenutell ihr Einverständnis zur Hundehaltung zu bekommen. Wenn die Vermieterin die Hundehaltung aber nicht gestattet, können wir dann auf Grund des aktullen BGH Urteils dennoch einen Hund halten? Bzw. wie könnten wir argumentieren?

    Hallo Frau Sommer,

    ich würde die Vermieterin fragen. Im Bestfall bekommen Sie ihr OK. Wenn nicht, dann können Sie sich natürlich auf das Urteil stützen und die Vermieterin auf die Unwirksamkeit der Klausel hinweisen.

    wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus indem Hunde- und Katzenhaltung verboten ist. Wir haben einen alten Mietvertrag indem Tierhaltung generell untersagt ist. Vor ca 10 Jahren habe ich mir eine Katze angeschafft. Wir wohnen sehr ländlich und haben einen grossen Garten. Mit Erlaubnis unseres Vermieters haben wir uns dann noch einen Dackel gekauft. Als unsere Schäferhündin krank wurde haben wir sie für die letzten Monate ihres Lebens aus dem Zwinger nachhause geholt.Unsere Nachbarn lieben unseren Hund. Nun gibt es ein Problem.Unser Vermieter ist verstorben und seine Söhne haben einen Hausverwalter eingestellt. Sie wissen nicht das wir einen Hund haben. Wir haben es bis jetzt noch nicht bekannt gegeben. Aus Angst das wir unseren Dackel, den wir nun seit acht Jahren haben, abgeben müssen. Wir haben mit unserem Vermieter damals nicht schriftliches vereinbart. Das wollte er nicht. Wie sollen wir uns verhalten?

    Tiere die Sie über Jahre mit Einverständnis des Vermieter gehalten haben, müssen Sie nicht mit einem Vermieterwechsel abgeben. Zudem haben Sie oben in Artikel gelesen, dass ein generelles Hunde-Verbot mit großer Wahrscheinlichkeit unwirksam ist. Ich würde mit dem Thema ganz offen umgehen. Sollte es weiterhin Probleme geben, würde ich rechtlichen Rat einholen.

    mein Freund und ich bewohnen eine 95qm große Wohnung.Es wohnen mehrere Mietparteien im Haus, einige mit Hund.

    Mir ist eine Familie mit Schäferhund in der Wohnung bekannt.

    Nun überlegen wir seit einigen Monaten uns einen Hund zu holen, wollten dies im Vorfeld aber mit der Vermietung absprechen, da im Mietvertrag geregelt ist, dass Hundehaltung nur nach Absprache mit dem Vermieter erlaubt ist.

    Die Wohnung in der wir leben, wird von einer Firma fremd verwaltet, die den Eigentümer uns gegenüber vertritt.

    Ich schrieb der Verwaltung also wegen der Hundehaltung und erhielt heute positive Nachricht, das dies kein Problem wäre, ich müsste nur die mir übersandte Hundehaltungserlaubnis unterschreiben.

    Diese hat es aber in sich.

    Sie ist eine Nebenregelung zum Mietvertrag und regelt, dass ich als Hundebesitzer für alle Schäden und Abnutzungen, die der Hund in der Wohnung verursacht, aufkomme, was ja erstmal kein Problem ist.

    Weiterhin heißt es aber, dass sich die Kaltmiete um 0,50€/qm erhöht, Gründe dafür sind in der Erlaubnis nicht genannt.

    Auf Nachfrage heißt es, dass der Vermieter diesen Mietaufschlag verlangt, da eine erhöhte Abnutzung der Wohnung wegen der Hundehaltung zu erwarten ist.

    Gemäß dem Urteil vom BGH gibt es für eine erhöhte Abnutzung in diesem Fall überhaupt keine Begründung.

    Ich möchte aber nicht mehr Miete zahlen, als ich jetzt schon zahle.

    Für unsere Wohnung wären das im Jahr 570€, nur weil ich einen Hund halte.

    Ich würde aber schon gerne einen Hund aufnehmen wollen.

    Wie sollen wir uns nun verhalten?

    Hallo Frau Jahn,

    wenn Sie es genau wissen wollen, würde ich die rechtlich Überprüfung dieser Vereinbarung empfehlen. In meinen Augen ist der Vermieterwunsch nicht ganz unbegründet, durch Tiere erfahren Wohnungen in aller Regel mehr Abnutzung (mein persönlicher Eindruck und sicher nicht zu pauschalisieren).

    es wäre sehr nett, wenn Sie noch nicht die Kraft verlassen hat und Sie auch mir antworten würden. Die Tierhaltung ist im MietV nicht geregelt. Ich wohne in einer Wohnanlage, 3 Häuser, je 8 Parteien. Die Wohnungen haben unterschiedliche Eigentümer. Meinem Vermieter gehört nur meine Wohnung.

    Es wäre mein Herzenswunsch, einen Malteser (kleiner Hund) zu haben… Mein Leben ist problematisch, ein Hund würde seelisch sehr helfen. Auch wenn ich das lieber nicht vor Gericht erwähnen würde. Ich sehe da eine Parallele zu dieser Rentner-Gerichtsentscheidung. Ich bin selber sehr lärmempfindlich. Nie würde ich dem Hund durchgehen lassen, zu kläffen. In der Anlage sehe ich nur 1 anderen Hund. Er soll nur zu Besuch sein.

    Mein Vermieter ist mir nicht wohl gesonnen, ich musste die Untervermietung (aus finanz. Gründen) per RA „erzwingen“, er hat die Miete erhöht.

    1. Benötige ich vor Anschaffung e. Maltesers dessen Einwilligung. Was wäre ohne? Eine fristl. Kündigung wäre wohl nicht möglich. Er müsste wohl erst abmahnen…

    Ich verstehe die Rechtslage nicht. Wenn der Hund ruhig ist – kann der Vermieter die Haltung dann einfach so verbieten.

    Wäre es klug, den V. vorher zu fragen? Bei Verbot auf Einwilligung klagen?

    Momentan habe ich eine Wohnungskatze. Ich habe nicht gefragt. Ich glaube aber, vor Gericht würde ich im Streitfall obsiegen.

    Danke schön im Voraus.

    danke für Ihren Beitrag. Leider kann ich nur auf den Teil im Artikel verweisen, der darauf eingeht, wenn die Hundehaltung im Mietvertrag nicht geregelt ist. Für eine individuelle Beatmung zu Ihrem Einzelfall würde ich die Beratung durch einen Anwalt nahelegen.

    ich habe meinen Vemieter nun öfters wegen einer Zustimmung zur Hundehaltung angeschrieben.

    1. Ablehnung kam zur Größe und Rasse (Laprador) und daraufhin fragte ich wegen einer anderen Rasse.

    2. Ablehnung erfolgt dann generell, keine Hunde sind erlaubt.

    Ich verwies hundert mal auf das neue Urteil, ich bekam nie eine Begründung.

    Dann machte ich mich beim Mieterbund schlau, dieser meinte, wenn im Vertrag lt. Zustimmung steht und der Hund dann trotzdrem generell nicht erlaubt wird ist die Klausel unwirksam. Die Kopie schickte ich vor kurzem zum Vermieter und fragte erneut wegen einer Zustimmung nach. Und jetzt bekomm ich einfach keine Antwort mehr.

    Nächster Schritt wäre wieder Mieterbund, wirklich klagen mag ich nicht.

    Einfach einen Hund holen darf ich auch nicht oder?

    wenn der Mieterbund in Ihrem Fall eingearbeitet ist, sollten Sie die Dinge in einem Hand und ich dort beraten lassen.

    Und zwar ich habe einen Huskey und meine Vermieterin hat zu mir gesagt das in diesem Haus wo andere Mieter auch wohnen das Hunde verboten sind !! Und jetzt muss ich mein Hund ab geben weil in dem Haus Hunde verboten sind .

    Wie muss ich mich jetzt in diesem Fall verhalten !!

    prüfen Sie zuerst Ihren Mietvertrag nach den Ausführungen im Artikel oben.

    Ich hab gerad mein Mietvertrag nochmal nach gelesen und wegen Tierhaltung steht da nix davon ob ich einen Hund halten darf oder nicht .

    dann ist der Absatz oben im Artikel für Sie interessant: 2. Wenn die Tier- und Hundehaltung im Mietvertrag überhaupt nicht geregelt ist..

    Ich bin vor einem Jahr in eine Mietwohnung gezogen. Im Mietvertrag steht nichts über die Tierhaltung, bekam aber eine mündliche erlaubniss für einen Hund.

    Seit geraumer Zeit ca. 4 Monate plante ich jetzt die Hundeanschaffung. Nach erneuter Anfrage bekam ich erneut eine Zusage das es ok ist.

    Urplötzlich ändert sich die Meinung und jetzt darf ich doch nicht?

    grundsätzlich können Vereinbarungen auch mündlich geschlossen werden. Wenn Sie den bestehende Vereinbarung beweisen können, würde ich mich auf diese stützen. Ansonsten sollten Sie zuvor vielleicht lieber rechtlichen Rat einholen.

    Hallo Herr Hundt,

    vielen Dank für diesen interessanten Artikel. Nun habe auch ich eine Frage.

    Aus gesundheitlichen Gründen hat mir mein Arzt Nahe gelegt, einen Hund anzuschaffen. Bei uns im Haus leben 5 Parteien. Die Familie im Erdgeschoss hat einen kleinen Hund (35cm) mit Genehmigung unseres Vermieters. Begründung seinerseits: „es handelt sich um eine Ausnahme, da ein winziger Garten zu der Whg gehört.

    Nun ist über mir ein neuer Mieter eingezogen. Dieser hat einen Boxer/Bernhardinermix. Unser Vermieter weiß davon.

    Ich fragte meinen V. nun, ob ich mir einen Hund anschaffen dürfte. Seine Antwort war ernüchternd. Ein klares „Nein“. Auf meine Frage wegen des neuen Mieters war die Antwort meines Vermieters: „Herr XY sagte mir, dass dieser Hund nur zu Besuch sei. Da kann ich nichts machen.“

    Hier nun die Regelung im Mietvertrag

    Tiere, auch Haustiere wie Hunde, Katzen, Hühner, Tauben, Kaninchen dürfen nicht gehalten werden. Abweichende Vereinbarungen müssen im Einzelfall von den Parteien getroffen werden.

    Dagegen ist die Haltung von Kleintieren, von denen ihrer Art nach irgendwie Störungen und Schädigung nicht ausgehen können, wie Zierfische, Goldhamster, Zwergkaninchen, Meerschweinchen, Schildkröten, kleine Vögel wie Wellensittiche und Kanarienvögel und ähnliche andere Kleintiere erlaubt. Sie bildet eine Teil des vertragsmäßigen Gebrauchs.

    Darf ich jetzt eine Hund halten oder nicht? Heimlich, wie der neue Mieter möchte ich das nicht machen.

    Vielen Dank für Ihre Zeit

    Sie merken schon selbst, das ein klares Ja oder Nein nicht möglich ist. Ich kann Sie nur auf den Absatz „b. Formularmäßige Vereinbarung“ verweisen und empfehlen, dass Sie sich bei Bedarf an einen Anwalt zur Einschätzung der Situation wenden.

    ich bin Vermieter einer Mietwohnung. Meine Wohnung ist nicht besonders groß, es reicht für 4 Personen. In meiner Wohnung leben 5 Personen. Ich hatte ihnen ausdrücklich gesagt, dass ein Hund nicht erlaubt ist, jedoch habe ich diese nicht in den Vertrag reingeschrieben. Im Vertrag stand auch Garten sauber halten und Treppe putzen (3 Familienhaus, 3 Mieter), meine Mieter ist im untersten Stock. Sie putzen die Treppe nicht und halten auch den Garten sauber. Nun haben sie auch noch einen Hund angeschafft obwohl ich ihnen ausdrücklich gesagt hatte, dass ich einen Hund nicht will. Der Hund bellt ständig und stört die anderen Mieter im Haus. Jedoch weigern sie sich den Hund abzugeben, weil es nicht im Vertrag steht. Was soll ich machen?

    Danke im Vorraus

    Sie ahnen bereits, dass ich Ihnen nicht wirklich helfen kann. Ich kann Sie nur auf die Ausführungen im Artikel hinweisen. Prüfen Sie die Vereinbarung zur Hundehaltung im Mietvertrag und ziehen Sie die entsprechenden Schlussfolgerungen. Die Klausel mit geprüft werden, anders kommen Sie aktuell nicht weiter.

    wir haben folgendes Problem. Wir sind Mieter einer Wohnung eines Zweifamilienhauses. Wir wollen uns gerne einen Hund anschaffen. Es soll ein Rhodesian Ridgeback sein. Die Hunde sind zwar relativ groß, aber im Haus sehr ruhig.

    In unserem Mietvertrag steht die klausel – nach Vereinbarung- .

    Durch die flexiblen Arbeitszeiten meines Lebensgefährten und die Möglichkeit, dass ich den Hund mit ins Büro nehmen kann, wäre der Hund nicht alleine.

    Des weiteren haben wir das „okay“ von unseren Nachbarn.

    Wir haben auch vorgeschlagen, dass wenn es dennoch zu Problemen kommen sollte wir bereit sind, den Hund wieder abzugeben oder alternativ, uns eine andere Wohnung zu suchen. Dies sollte natürlich nachträglich vertraglich festgehalten werden.

    Dennoch bekamen wir von unserem Vermieter die Absage, mit der Begründung, dass er grundsätzlich keine Hunde in seinen Häusern duldet.

    Für uns einfach nur unverständlich.

    Gibt es eine Möglichkeit dagegen vorzugehen oder müssen wir diese Entscheidung unseres Vermieters akzeptieren?

    ich kann Sie hier leider nur zur Prüfung der Gegebenheiten und der Absage an einen Anwalt verweisen. Ich persönlich kann es zumindest nachvollziehen, dass der Vermieter keinen (großen) Hund in seiner Wohnung haben möchte.

    wie muss ich die „Einzelfallentscheidung nach Interessenabwägung“ verstehen?

    Wir wohnen in einem Altbau mit einer weiteren Familie. Im Mietvertrag sind außer Kleintieren keine weiteren Tiere erlaubt. Als Grund dafür führten die Vermieter schlechte Erfahrungen mit vorherigen Mietern an:

    -Schäden an Teppichböden (wir haben nur Laminat und PVC)

    -Störung der Nachbarn (nach Rücksprache versicherten uns die Nachbarn, keine Einwände gegen einen Hund zu haben)

    -Schäden in der Wohnung (wir haben eine vertragliche Verpflichtung zu einer Tierhaftpflichtversicherung, welche Mietschäden abdeckt vorgeschlagen)

    -Nicht artgerechte Haltung, da frühere Mieter einen Windhund in einer kleinen Wohnung gehalten hätten (wir bewohnen 80qm und es handelt sich um einen kleinen Hund von ca. 35cm Schulterhöhe)

    Wenn wir also alle Punkte des Vermieters entkräften bzw durch Versicherungen etc lösen können, darf er uns dann trotzdem einen Hund verweigern?

    Hallo Herr Kiefer,

    Einzelfallentscheidung meint, das vor Gericht abgewogen wird, wessen Interessen mehr Gewicht bekommen.

    Hallo Herr Hundt,

    vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Meinen Sie denn, dass es sich in dem von mir geschilderten Fall lohnen würde, den Schritt zum Richter zu gehen?

    Hallo Herr Kiefer,

    für eine Einschätzung wenden Sie sich am besten an einen Anwalt. Dieser kann die Situation beurteilen.

    meine Frau und ich bewohnen ein Zwei-Parteien-Haus. Eine Wohnung hat meine Frau vor zehn Jahren gemietet, die andere ich vor drei Jahren (nach der Hochzeit). Insgesamt ca. 120 m² Wohnfläche. Außer uns wohnt also kein anderer Mieter im Haus.

    Es existieren keine schriftlichen Mietveträge. Die Lage ist ländlich am Feldrand, mit eigenem, abgezäunten Garten. Der Vermieter wohnt ebenfalls auf dem Gelände. Der Vermieter hält selbst mehrere Pferde und einen Hund auf dem Gelände.

    Seit zwei Jahren halten auch wir einen Hund, ohne dass es deshalb zu Störungen mit dem Vermieter gekommen wäre.

    Nun haben wir einen zweiten Hund aufgenommen, die Haltung ist problemlos, beide Tiere sind ruhig und erledigen ihre Geschäfte nicht auf dem Grundstück. Die Hunde sind mittelgroß (20 kg) und gehören keiner „berüchtigten Rasse“ an.

    Nun will der Vermieter uns den zweiten Hund verbieten. Sachliche Argumente oder Vertragsklauseln gegen den zweiten Hund kann er nicht vorlegen, er beruft sich auf „sein gutes Recht als Vermieter“.

    Nun ist bekannt, dass der Vermieter das komplette Anwesen verkaufen möchte, die Interessenten aber lieber ohne Mieter kaufen würden. Offensichtlich sucht der Vermieter also einen Weg uns kurzfristig zum Auszug zu bewegen, und glaubt mit dem neu dazu gekommenen Zweithund einen Hebel gefunden zu haben.

    Wie ist die Rechtslage?

    In anderthalb Jahren wollen wir ohnehin neu bauen. Deshalb wäre es extrem ärgerlich, für diese kurze Zeitspanne eine Zwischenwohnung suchen zu müssen.

    danke für Ihren Beitrag. Ich kann Sie leider nur auf die Ausführungen in dem Absatz „a. Hundehaltung kann vertragsgemäßer Gebrauch sein“ verweisen. Sie haben einen mündlichen Vertrag, der die Hundehaltung schonmal nicht verbietet (das ist gut), Sie und der Vermieter haben schon jeweils einen Hund, zudem wohnen Sie ländlich. Das sind alles Argumente, die Sie dabei unterstützen, dass die Hundehaltung zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache(n) gehört.

    Hallo Herr Hundt,

    meine Situation ist folgende:

    Seit einem dreiviertel Jahr habe ich nun nach einer Wohnung gesucht, die mir die Haltung eines Hundes erlaubt. Ich habe einen altdeutschen Schäferhund, der ziemlich groß gewachsen ist. Jedoch ist er sehr ruhig und umgänglich. Er ist meines Erachtens sehr gut erzogen und ich bin stets darum bemüht, dass ich ihm die größtmögliche Auslastung bieten kann, damit er bei mir zu Hause entspannt und zufrieden ist. Ich habe ihn immer mit in meiner Arbeit dabei, wo er auch eine therapeutische Funktion hat (Ich arbeite als Erzieherin in einem Heim für emotional benachteiligte Jugendliche, eine Referenz von meinem Arbeitgeber kann ich nachweisen und habe auch eine Hundehaftpflichtversicherung). Nun habe ich nach langer Suche endlich eine Wohnung gefunden, die ich mit meinem Hund beziehen durfte. Sowohl der Makler, als auch der Vermieter gestanden mir die Haltung meines Hundes zu. Dies wurde sogar im Mietvertrag mit einer „Sonderklausel“ aufgenommen. Ich putzte und renovierte also die Wohnung und zog ein. Keine Woche später informierte mich nun der Makler, dass es doch ein Problem mit der Haltung des Hudes gäbe. Er hätte völlig übersehen, dass in der Eigentümerordnung stehe, dass Hundehaltung grundsätzlich nicht erlaubt sei. Er gab mir den Rat, mich doch allen Mietern, in Form eines Schreibens, vorzustellen und zu erläutern, warum ich meinen Hund habe. Dem kam ich nach und wurde auch von einigen Mietern herzlich begrüßt, die mir auch mitteilten, dass sie persönlich kein Problem damit hätten, aber nicht wissen würden, ob die anderen Mieter was dagegen hätten. Dennoch wurde ich von meinem neuen Vermieter und wiederholt von meinem Makler angerufen, dass ich doch bitte versuchen solle, meinen Hund wegzugeben, denn ich selbst sei ja nicht das Problem. Des weiteren bot mir der Makler sogar an, mir bei der Suche einer neuen Wohnung behilflich zu sein und mir die Provision zurückzuzahlen. Bis jetzt habe ich noch nichts schriftlich und habe auch keinem Angebot des Maklers zugestimmt. Ich fühle mich völlig über den Tisch gezogen und bin hier wohl die einzige, die mit offenen Karten gespielt hat. Meine Frage ist nun, wie stehen die rechtlichen Chancen für mich, in der Wohnung bleiben zu können? Schließlich habe ich die Wohnung mit der Vorraussetzung der Haltung meines Hundes bezogen. Ich bin nicht gewillt, nur darüber nachzudenken, meinen Hund wegzugeben. Ein erneuter Umzug würde für mich einen sehr großen Aufwandt bedeuten. Schon allein, was den finanziellen Aspekt und die Tatsache, dass ich hier schon so lange gebraucht habe, um mit meinem Hund etwas zu finden, betrifft. Zudem musste ich mir neue Möbel anschaffen, da einige meiner alten Möbel nicht mit dem Schnitt der Wohnung kompatibel waren.

    Ich hoffe, Sie können mir einen Tip geben, was ich tun kann

    ich sehe Sie auf einer recht sicheren Seite. Sie haben nichts verkehrt gemacht und einen Vertrag kann man nicht einseitig verändern. Ich würde mich auf den Mietvertrag beziehen und dann abwarten, was die Gegenseite macht. Im Zweifel sollten Sie einen rechtlichen Rat von einem Anwalt einholen.

    Hallo Herr Hundt,

    Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich habe mir nun einen Termin bei einem Rechtsanwalt geben lassen. Mit den meisten Mietern in der Wohnanlage habe ich bereits gesprochen und sie haben nichts dagegen und wollen mich auch unterstützen. Allerdings scheint es doch einen kleinen Teil zu geben, der sich auf die Eigentümerordnung beruft und aus Prinzip dieses generelle Verbot durchsetzen will. Diese forderten nun sogar für sich eine Mietminderung ein, falls ich bleiben dürfe. Für mich völlig unverständlich. Ich finde es wirklich schade, dass es noch solch intolerante Menschen gibt. Ich hoffe das nimmt ein gutes Ende.

    Vielen Dank nochmal und viele Grüße

    Hallo Herr Hundt,

    mein Freund und ich wohnen in einem Dorf also ländlich in einer Mietwohnung mit 6 Parteien.

    In unserem Mietvertrag steht, dass wir für einen Hund oder eine Katze eine Erlaubnis des Mieters brauchen. Nun haben wir unserer Verwaltung geschrieben und diese hat geschrieben, dass Hunde in diesem Haus generell Verboten sind. Der Grund dafür ist, dass der Vermieter mal eine schlechte Erfahrung damit gemacht hat.

    Er möchte es einfach nicht und fertig.

    Zuhause hat er selber einen Jagdhund!

    Wir wollen nur eine kleine französische Bulldoge.

    Wir wohnen in einer 65 m2 3 Zimmer Wohnung und haben genug Platz.

    Der Hund wird selbstverständlich Haftpflichtversichert. Keiner unserer Nachbarn hat etwas dagegen, im Gegenteil die drücken uns die Daumen.

    Eine Nachbarin hat eine Katze. Wir können uns keine Katze holen, da mein Freund eine Katzenhaarallergie hat.

    Was können wir nun tun?

    wenn Sie keinen Ärger provozieren wollen, ist ein Umzug vielleicht eine Option?

    ich habe in meinem Mietvertrag stehen, dass der Vermieter bei der Tierhaltung vorher gefragt werden will. Ich hab die mündliche Zustimmung von meinem Vermieter und hier im Haus haben auch viele Leute Hunde und Katzen. Ich bekomme Ende des Monats eine kleine Katze und habe mich schon darauf eingestellt.

    Jetzt kam die Information, dass das Gebäude an einen neuen Vermieter verkauft wurde und somit ja alles auf den neuen Vermieter übergeht. Wenn die Vermietung auf den neuen Besitzer übergeht, habe ich allerdings die Katze schon.

    Muss ich den neuen Vermieter auch wieder fragen? Oder sollte ich mir vorher noch eine schriftliche Zustimmung von meinem jetzigen Vermieter holen?

    ich würde eine schriftliche Zustimmung einholen, auf die Sie sich später beziehen können.

    Hallo Herr Hundt

    Ich habe eine Frage und zwar haben wir einen kleinen Hund er ist ca.20 cm groß uns lebt seit zwei Jahren bei uns im Haus nun habe wir uns einen zweiten Hund gekauft gleiche Rasse .Im Mietvertrag ist keine Regelung getroffen. Jetzt will der Vermieter das wir den zweiten Hund abschaffen. Was kann ich tun ?

    ich kann Sie leider nur auf diesen Part oben verweisen: „2. Wenn die Tier- und Hundehaltung im Mietvertrag überhaupt nicht geregelt ist“.

    Guten Tag Herr Hundt,

    Meine Frau und ich würden uns gerne einen etwa kniegroßen Hund aus dem Tierheim anschaffen. In unserem Mietvertrag steht Folgendes:

    Haustiere, insbesondere Hunde und Katzen, dürfen nur mit Genehmigung des Vermieters gehalten werden. Ausgenommen hiervon sind kleine Haustiere wie Ziervögel, Hamster, etc. Eine erteilte Genehmigung erlischt, wenn das Tier nicht mehr vorhanden ist. Die Genehmigung kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes wiederrufen werden.“

    Ich denke dass unser Vermieter Hunde nicht sonderlich mag. Wie sieht es aus, wenn ich mir trotz eines Verbotes (auf Nachfrage) dennoch einen Hund holen würde. Außerdem würde mich noch interessieren wie ein solches Verbot auszusehen hat, bzw. welche Gründe zulässig sind und welche nicht.

    Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.

    ich würde den Vermieter immer zuvor fragen und nicht eigenmächtig entscheiden. Hier ein Artikel für Sie: http://www.mietrecht.org/tierhaltung/tierhaltung-in-wohnung-trotz-verbot-im-mietvertrag/

    Hallo Herr Hundt,

    wir haben uns vor kurzem einen Cavalier King Charles Spaniel Welpen geholt. Die Auflage unseres Vermieters war bei unseren Nachbarn Unterschriften zu sammeln und sie damit quasi zu informieren. Es war dabei aber nicht definiert das alle Partein zustimmen müssten. In unserem Dauernutzungsvertrag für die Wohnung gibt es keine Erwähnung zur Tierhaltung und in der Hausordnung der Genossenschaft bei der wir wohnen steht nur das der Vermieter zu fragen ist, kein absolutes Verbot. Unser Vermieter wollte trotz Unterschriften Liste zuerst nicht zustimmen, mit der Begründung wir wären beide jung und arbeitstätig, dabei arbeitet mein Mann von zu Hause. Dazu kommt, dass es schon mehreren Mietern gestattet wurde Hunde zu halten und nicht allen wurde auferlegt Unterschriften zu sammeln, einige Hunde wurden gleich geduldet.

    Wir haben unseren Welpen wie gewünscht auch unserem Vermieter vorgestellt, der darauf hin auch nichts weiter gesagt hat, außer das er für die Akte die Unterschriftenliste zurück haben möchte.

    Jetzt haben wir die Liste aber wieder bekommen mit einem Schreiben, das wir unterschreiben sollen. In dem steht:

    “ Genehmigung zur Tierhaltung, die Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden, insbesondere bei Belästigung der übrigen Mieter durch ihr Tier….oder bei Verunreinigungen der Gemeinschaftsräume und Ausßenanlagen. Wenn wir von diesem Recht gebrauch machen, verpflichten Sie sich, das Tier innerhalb von 14 Tagen aus dem Haus zu entfernen.

    Diese Genehmigung bezieht sich nur auf das oben bezeichnete Tier. Für jedes weitere Haustier ist eine neue Genehmigung erforderlich. Der Vermieter verpflichtet sich, nach Anschaffung des Tieres ein Foto an den Vermieter zu Übergeben. Die Hundesteueranmeldung ist dem Vermieter Vorzulegen.“

    Unser Tier ist natürlich schon bei der Stadt angemeldet worden und trägt bereits seine Hundemarke und Haftpflichversichert sind wir auch bereits, die ´Hundehaftpflicht habe ich gleich ergänzen lassen.

    Meine Frage ist nun, muss ich dieses Schreiben von unserem Vermieter wirklich so unterschreiben?

    Die Vormulierung finde ich nicht sehr unglücklich.

    Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.

    Hallo Frau Wohlert,

    danke für Ihren Kommentar. In meinen Augen ist es nicht ungewöhnlich, dass der Vermieter sich die Abschaffung des Tieres bei Störungen offen hält. Ob das dann wirklich durchsetzbar ist, ist eine ganz andere Frage.

    Wenn Sie mit der Vereinbarung so nicht einerstanden sind, sollten Sie diese nicht unterschreiben. Die Frage ist dann aber, ob Sie dem Ziel dann näher kommen, wahrscheinlich nicht.

    Im Zweifel sollten Sie den Mietvertrag und die Genehmigung durch einen Anwalt prüfen lassen.

    Hallo Herr Hundt,

    mittlerweile waren wir bei einem Anwalt, den ich auch im Vorfeld um Rat gefragt hatte.

    Wir hatten ja mit etwas hin und her die Erlaubnis von unserem Vermieter bekommen, worauf hin etwas verspätet dann das oben erwähnte Schreiben kam.

    Laut Anwalt hat der Vermieter keine wirkliche Handhabe den Steuerbescheid für die Anmeldung zu fordern, kann aber beim Amt prüfen lassen ob ein Hund gemeldet wurde.

    Mit dem Foto ist es ähnlich. Ein Foto von einem Welpen, der sich noch verändern kann ist nicht wirklich sinnvoll. Außderm stellt sich dann die Frage, warum die ein Foto von unserem Besitz möchten, da Hunde ja leider unter Besitzgegenstände laufen. Und von dem Rest unseres Besitzes kann ja auch keiner ein Foto fordern.

    Sinnvoller wäre es gewesen Fellfarbe oder ähnliches in dem Schreiben mit aufzunehmen.

    Laut Anwalt können wir die Punkte im Schreiben die uns nicht gefallen streichen und dann unterschreiben. Selbst wenn der Vermieter von seinem Recht des Widerrufs gebrauch machen will, muss er Gründe und Beweise vorlegen, die auch aussagekräftig genug sind und sich eindeutig auf unseren Hund beziehen.

    Wir haben unseren Welpen jetzt zwei Wochen. Und jetzt läuft eine Partei rum und fragt wer unserem Hund zugestimmt hat. Eines ihrer Familienmitgleider hätte angeblich wegen unseres Hundes eine Herzattacke oder Herzinfarkt gehabt. Wohlgemerkt, die Partei hat unseren Hund höchstens gesehen, aber direkt getroffen haben sie ihn noch nicht.

    Hallo Herr Hundt,

    Ich wohne mit meiner Freundin und unseren 2 Kindern (12, 5) auf 116 qm Mietwohnung. Als wir eingezogen sind (vor 2 Jahren) haben wir unsere 2 Katzen mit angegeben (5, 13). Vor einem Jahr haben wir uns für einen Hund entschieden (Shiba Inu). Wir haben natürlich die Wohnungsverwaltung um genehmigung gefragt. Musste jeden Mieter im Haus ( 5 Parteien ) um genehmigung bitten. Als dieses erledigt war erhielten wir die Genehmigung. Jetzt, möchten wir gern einen zweiten Hund, der gleichen Rasse.

    Wieder bei der Wohnungsverwaltung angefragt. Wurde abgelehnt. Begründung: Trotz der geringen Größe des Hundes, entspricht die Haltung von mehreren Tieren nicht mehr dem Vertragsgemäßen Gebrauch Ihrer Mietwohnung.

    ich finde es eigentlich nicht verwunderlich, dass die Hausverwaltung gegen die Haltung eines weiteres Hundes ist. Vier Personen, zwei Katzen, ein Hund, da ist es zumindest nachvollziehbar.

    Wenn Sie denken, dass es weiterhin dem vertragsgemäßen Gebrauch entspricht (ich kann es nicht einschätzen), dann würde ich an Ihrer Stelle entsprechend argumentieren.

    ich würde gerne wissen wie sich ein Mieter mit Hundewunsch nach dem Urteil von 2013 verhalten soll. Ich gehöre zu Fall 3-b. Das heißt, dass Hunde laut meinem Mietvertrag generell nicht erlaubt sind.

    Ich hätte aber gerne einen Hund, vielleicht in ein paar Monate.

    Soll ich zuerst fragen? Wenn die nein sagen, soll ich trotzdem mit meinem neuen Hund kommen? Wer muss gegen wem klagen? Mieter gegen Vermieter oder umgekehrt?

    Und wie lange dauert so eine Klage vom Moment wo die eingereicht wird bis zur Entscheidung + Berufung?

    Was passiert eigentlich wenn man ein Hund abschaffen muss und es nicht tut? Gefängnis? Straffe? Hund zwangseingeschläfert?

    Einfacher wäre es wenn die Menschen mehr Verständnis füreinander haben…

    danke für den Beitrag, vielleicht hilft Ihnen dieser Beitrag hier weiter: Tierhaltung in Wohnung trotz Verbot im Mietvertrag?

    ich hatte in meiner Wohnung 7 Jahre lang einen kleinen Dackel. Letztes Jahr musste ich ihn einschläfern lassen. Anfang diesen Monats habe ich mir zusammen mit meinem Freund einen kleinen Welpen geholt. Jetzt sagt mein Vermieter, dass der nur geduldet wäre und ich die Mieter im Haus um Erlaubnis fragen muss und auch Unterschriften sammeln muss, damit wir ihn behalten können. Bei einer Familie bin ich mir nicht so sicher, diese Unterschrift zu bekommen. Kann der Vermieter dann von mir verlangen, den Hund wieder abzuschaffen? Kann er mir die Wohnung kündigen, wenn ich es nicht mache?

    ich würde prüfen, ob die erste Genehmigung an einen „speziellen Hund“ gebunden war, oder auch für „andere Hunde“ gilt.

    Hallo Herr Hundt,

    Wir wohnen in einem Reihenhaus mit 6 Parteien von einer Wohnungsgesellschaft . Gerne würden wir uns im Sommer einen Golden Retriever kaufen. 3 unserer Nachbarn haben bereits schon kleine Hunde. Zwei davon sind nicht gemeldet und bei dem einem wurde die Haltung abgelehnt. In dem schreiben würden keine Gründe genannt. Daraufhin waren wir auch bei unserer Kundenberaterin und sie lehnte uns es leider auch ab. In einem Ort weiter sind genau dieselben Häuser ähnliche Lage (Feld in der Nähe) nur ein anderer Kundenberater, dieser erlaubt die Hundehaltung. Könnten wir denn da irgendwie evtl da etwas durchboxen. Wir haben 2 Kinder. Unsere große hat ziemlich Probleme Kontakte zu knüpfen. Die Züchterin hat auch Therapie Hunde und meinte dass der Hund ihr evtl dabei helfen könnte, dieses haben wir gar nicht erwähnt.

    in ersten Schritt würde ich schriftlich um eine Begründung bitten, gerne auch mit Bezugnahme auf das andere Haus. Im zweiten Schritt würde ich eine Absage mit Begründung von einem Anwalt bewerten lassen.

    Hallo Mietrecht..org ich habe folgendes Anliegen. Ich besitze seit 8 Jahren einen Beagle der bei meiner Wohnung auch gemeldet war, was ich leider nicht mehr nachweisen kann, da meine alte Verwalterin nicht mehr berufstätig ist und die Vereinbarung nur mündlich war. Die Sachlage verhält sich nun folgendermaßen. Seit einem Jahr bin ich jetzt wieder in einer neuen Beziehung. Meine Lebenspartnerin erwartet ein Kind von mir, was mich bewegt mit ihr in eine gemeinsame Wohnung zu ziehen. Laut ihrem Mietvertrag ist die Kleintierhaltung genehmigt. Kann der Vermieter mich jetzt zwingen meinen Hund abzuschaffen, zumal in ihrer Wohnung schon ein Haskie zugegen ist ? Auch ist mir bekannt das in dem Mehrfamilienhaus schon Hunde in Familien leben

    Sie müssen offensichtlich beim Vermieter eine Genehmigung für die Hundehaltung einholen. Wie der Vermieter hier reagieren wird, kann Ihnen niemand vorhersagen.

    und zwar ist nix rein garnichts im Mietvertrag angegeben, ob Tierhaltung erlaubt ist oder nicht. Wir überlegen uns,bei 100m2 Wohnfläche, umd ca 800m2 Garten zur alleinigen Nutzung, eine französische Bulldogge anzuschaffen. Über uns wohnt eine alte Dame, die das Haus nie verlässt, man sie nie sieht und sonst auch nichts hört. Wir leben im Waldgebiet, hundeschule am Ende der Straße. Nachbarn 30 Meter luftlinie entfernt. Können wir uns ohne Zustimmung den Hund anschaffen?

    Lieber Herr Hundt,

    Bei mir ist die Regelung im Vertrag ebenso auf Nachfrage. Nun zog meine Freundin zu mir und sie hat einen Hund (der aber bisher noch woanders wohnt). Ich fragte bei Hausverwaltung nach und erhielt eine Absage. Die Hundehaltung sei generell nicht gestattet (was ja im Prinzip dem Vertrag widerspricht). Der Hund ist klein, ruhig und hat kurzes Fell. Auch wohnen wir schon über einer Bar 😉 Die Gründe wurden aber alle nicht berücksichtigt. Der Mieterverband riet mir dazu, in einem Schreiben auf vom BGH geforderte Einzelfallprüfung zu verweisen. Wir haben aber das Problem dass wir die Sache zeitlich bald klären müssen weil der Hund bis spätestens Juni zu uns kommen muss.

    Frage: was passiert wenn man juristisch gegen Verbot des Vermieters vorgeht. Darf der Hund dann dennoch schon kommen? Schließlich haben wir im Prinzip gar keine andere Möglichkeit.

    Und was kann passieren wenn wir uns nicht an das zweifelhafte Verbot halten? Es wurden ja keine Gründe vorgetragen…

    ich kann sie nur bitten, den vorgeschlagenen Weg Ihre Anwalts / Mieterverbandes einzuschlagen. Ein Kommentar an dieser Stelle, kann eine individuelle Beratung zu Ihrem Einzelfall nicht ersetzen.

    Hallo Herr Hundt,

    ich bin Anfang Februar in eine neue Wohnung gezogen. Im Mietvertrag ist die typische Kleintier-Haltung geregelt, aber kein ausdrücklicher Ausschluss für Hunde. Auf Anfrage für einen kleinen Chihuahua hat er abgelehnt und war allein über die Anfrage sehr verärgert. Wie ist in dem Fall die Rechtslage?

    Viele Grüße, Viktoria Cseh

    natürlich ist der Vermieter verärgert. Sie sind vor wenigen Wochen ohne Hund eingezogen und wollen sich jetzt einen Hund anschaffen. Recherchieren Sie am besten nach passenden Urteilen, diese können Ihnen eine Richtung aufzeigen.

    Hallo Herr Hundt,

    ich wohne in einer 55qm Wohnung in einem 6 Parteienhaus und bin selber Mieterin.

    Im Mietvertrag stehen nun zwei sich widersprechende Klauseln:

    1. Die Haltung einer Haustiers, insbesondere eines Hunds oder einer Katze, ist ausschließlich mit vorheriger, nur für den Einzelfall und ein bestimmtes Tier erteilten Zustimmung des Vermieters zulässig.

    2. Tierhaltung ist mit Ausnahme von Kleintieren nicht gestattet. Hunde sind keine Kleintiere. (steht unter „zusätzliche Vereinbarungen“)

    Nun zu meiner Frage:

    Welche Klausel stimmt nun ? Meiner Meinung nach stehen sich diese beiden Klauseln gegenübr. Die eine erlaubt es nach der Zustimmung und die andere untersagt es komplett. Ich möchte mir gerne einen kleinen Hund anschaffen und habe gehört, dass ein Chihuahua als Kleintier zählt. Stimmt das? Dann dürfte der Verwalter im Mietvertrag doch gar nicht schreiben, dass Hunde keine Kleintiere sind ?

    für Sie ist der Teil oben „b. Formularmäßige Vereinbarung“ von Interesse. Am Ende wird es darauf hinauslaufen, das Sie die Genehmigung einholen müssen. Mir ist keine Rechtsprechung bekannt, in der ein Chihuahua als Kleintier eingestuft wird.

    Wenn Sie alleine nicht weiterkommen, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.

    ich hab eine Frage. Ich wohne in einem Dachgeschosswohnung mit Dachterrasse (2. Etage) auf dem Lande. Im Mietvertrag steht: Für die Haltung von Haustieren bedarf der Mieter die Erlaubnis des Vermieters. Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn Belästigungen der Hausbewihner und Nachbarn sowie Beeinträchtigung der Mietsache und des Grundstücks nicht zu erwarten sind.

    Ich hab eine Anfrage gestellt und eine unschlüssige Aussage erhalten: Nach Rücksprache mit meinem Bruder stehen wir Ihrem Ansinnen, einen Dackel in der Wohnung zu halten, etwas kritisch gegenüber. Wir sind uns nicht sicher, ob ein Jagdhund in einer kleinen Wohnung richtig aufgehoben wäre. Auch hegen wir Bedenken über den Verbleib des Hundes, wenn Sie Ihrer Arbeit tagsüber nachgehen. Wir sehen hier schon etwas Streitpotenzial mit den anderen Bewohnern des Haus bzw. des Objektes.

    Daraufhin hab ich geantwortet: Ihre Sorge kann ich gut verstehen. Ich kann gerne alle Mietparteien dazu befragen. Wegen der Haltung tagsüber wird es im Wechsel mit meiner Mutter und mir nachgegangen, da wir beide den Hund halten werden. Und laut Ihres Mietvertrages zählt der Hund unter Kleintier und laut BGH-Urteil vom 23.3.2013 (VII ZR 168/12) ist es nicht verboten ein Kleinhund in der Wohnung zu halten. Seitdem hab ich keine Antwort bzw. Feedback mehr bekommen. Darf ich mir den Hund trotzdem holen ohne gekündigt zu werden?

    In meinem Mietshaus wohnen 3 alte Damen, die eine ist viel unterwegs, die andere in der Reha und die andere habe ich noch nie gesehen.

    Können Sie mir bei meinem Problem helfen?

    Lg Jacqueline Brutschin

    danke für Ihren Beitrag. Das Urteil sagt keineswegs, das ein Hund oder ein Dackel als Kleintier zu bewerten ist. Vielmehr geht es um ein grundsätzliches Hundehaltungsverbot (und des Unwirksamkeit).

    Bitte Sie Ihren Vermieter doch einfach um eine erneute Reaktion und versuchen Sie die Bedenken auch weiterhin auszuräumen.

    in unserem Mietvertrag steht „Die Mieter sind verpflichtet – sofern erforderlich – für das Halten von Haustieren die erforderliche Genehmigung des Vermieters einzuholen.“ Bei der Übernahme der Wohnung haben wir eine mündliche Erlaubnis für die Haltung eines Hundes erhalten.

    Wir leben in einem Haus zusammen mit unseren Vermietern, die selber 3 Hunde halten.

    Nun wollen wir uns einen Hund zulegen, worauf hin unser Vermieter argumentiert das wäre zu viel, da wir ja bereits 2 Kaninchen (leben im Garten) und 3 Leopardgeckos (im Terrarium im Wohnzimmer) halten, und das ja schon mehr sei als andere Vermieter gestatten. Wobei, meines Wissens nach, Kaninchen und Geckos unter das Kleintierprivileg fallen und somit keiner Zustimmung des Vermieters unterliegen.

    Wie verhält es sich nun, da unsere Nachbarn/Vermieter ja selber Hunde halten, uns aber nun trotz mündlicher Zusage die Haltung eines Hundes untersagen wollen?

    danke für Ihren Beitrag. Es wird wie so oft auf die Prüfung des Einzelfalls ankommen. Weitere Tiere und (zukünftig) vier Hunde in einem kleinen Haus können sicherlich Argumente sein. Es kommt auf die individuellen Umstände an. Im Zweifel sollten Sie die Dinge rechtlich bewerten lassen.

    Ich wohne seit 9 Jahren auf einem Pferdehof wo ca 14 Katzen leben 1 Hund des Vermieters und eine neue Mieterin hat 6 Katzen + demnächst Katzenwelpen. Ich habe 2 Hunde einer davon ist 15 Jahre alt und krank, bekomme nächsten Monat eine Welpe als Ersatz wenn der alte nicht mehr da ist. Jetzt will mein Vermieter mir diese Hundehaltung untersagen also von dem dritten Hund. Kann ich dagegen angehen?

    vielleicht habe ich die passende Antwort überlesen oder es gibt sie noch nicht, daher hier einfach mal mein Anliegen:

    Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus in der letzten Etage (4.OG, mit Holzdielen) und plane mir im August 2016 einen Hund anzuschaffen.

    Mein Mietvertrag sieht vor, dass für Haustiere (mit Ausnahme von Kleintieren) die Zustimmung des Vermieters erfolgen muss. Demzufolge habe ich im April 2016 eine schriftliche Anfrage an die Hausverwaltung geschickt, mit der Frage, was sie hierzu von mir brauchen und ob es vielleicht (Größen und/oder Rassenabhängige) Einschränkungen gibt.

    Nach einer Woche ohne Rückmeldung hatte ich dann das erste Mal telefonisch nachgefragt. Die Dame (nennen wir sie Frau X) druckste etwas herum und hatte verschiedene Punkte:

    a) Frau X: Wie groß sei denn der Hund? –> Da ich noch keinen angeschafft habe, habe ich diese Frage zurück gegeben, ob es da Einschränkungen gibt, ich würde maximal mit 40-45cm großen Hunden „planen“ wollen. Als Vergleichsbeispiel gab ich Labrador an, da diese Rasse vermutlich jeder kennt.

    Das wäre ja schon ein sehr sehr großer Hund. Den Vergleich mit einer Deutschen Dogge und deren Größe hat sie aber dann eingesehen. Was ich aber von vornherein ausschließe sind eben solche Riesen und aber auch Listenhunde. Da ich eben in einem Mehrfamilienhaus wohne, möchte ich da auch einfach niemanden verschrecken.

    b)Frau X: Der bellt ja dann den ganzen Tag. –>Da ich den Hund mit auf die Arbeit nehmen kann und auch anderweitig bereits organisiert wäre, sollte eventuelles Bellen, eher selten im Haus vorkommen.

    c) Der macht ja dann den Holzboden kaputt mit seinen Krallen. –>. Vermutlich genauso viel, wie ich mit meinen Schuhen oder mit Möbel verrücken oder ein Kind mit seinem Rutscheauto.

    Ich hatte ehrlich gesagt das Gefühl, sie wäre nicht wirklich im Thema oder wollte das Telefonat kurz halten, es hatte einen recht negativen Nachgeschmack. Nun gut. Sie wollte hierzu dann mit dem Eigentümer direkt nochmal sprechen, um es final zu besprechen. Sie würde sich melden.

    3 Wochen später habe ich wieder angerufen, da die Rückmeldung wieder ausblieb.

    Frau X: Sie hat mit dem Eigentümer gesprochen und da der Holzboden bei mir ja gerade erst geschliffen worden sei, wäre das nicht so schön, wenn der direkt wieder „zerstört“ wird. –>Würde ich prinzipiell einsehen. Ich wohne aber schon seit 5 Jahren in dieser Wohnung und meine Vormieter ungefähr 10 Jahre. Der Boden ist in der Zeit definitv nicht erneuert/geschliffen worden(Protokoll meiner damahligen Übergabe führt auch einige bereits vorhandene Schäden am Fußboden), daher hinkt diese Argumentation etwas.

    Es stellte sich raus, dass sie die Wohnungen vertauscht hat, denn im 1.OG wurde erst letzten Monat der Boden erneuert.

    Frau X: Zudem wäre ja immernoch das Problem, wenn Leute an der Wohnug vorbeigehen, würde der Hund bellen. –> Da ich ganz oben wohne, kommen da außer meinen direkten Nachbarn neben mir, keine Leute „vorbei“. Das Bellen dürfte sich damit also wenn überhaupt auf ein „Normalmaß“ beschränken.

    Frau X: Sollten Schäden vom Hund verursacht werden, will es dann ja immer keiner Zahlen! –>Schade, wenn Sie die Erfahrung gemacht haben. Da der Hund ja vom Gesetz her eine Haftpflichtversicherung benötigt, sehe ich da aber kein Problem. Zudem habe ich ebenso eine Haftpflichtversicherung. Daher komme ich bzw. die Versicherung ja in jedem Fall dafür auf. Gerne gebe ich das dann auch schriftlich weiter, wenn gewünscht.

    Da sie mich nun eben in die falsche Wohnung sortiert hat damit unter falschen Vorraussetzungen mit dem Eigentümer gesprochen hat, wollte sie dies nochmal Absprechen und sich „auf jeden Fall“ bei mir melden.

    Nebenbei sei angemerkt:

    Es haben im Haus und auch im Hinterhaus bereits Hunde verschiedenster Größen gelebt und das auch über längeren Zeitraum. Ob die eine Zustimmung hatten oder nicht kann ich nicht sagen, da die Hauswärtin aber mit im Haus wohnt, wäre es sicher irgendwann auch bei der Verwaltung über diesen Weg bekannt gewesen.

    Katzen leben nach wie vor im Haus. Bezüglich des Punktes „Abnutzung/Zerstörung Boden“ würde ich hier sogar behaupten wollen, dass gelangweilte Stubentiger sich nicht nur am Boden sondern auch mal am Türrahmen austoben…aber auch das lässt sich nicht pauschal verallgemeinern…

    Nun habe ich nach einer Woche wieder nachgehakt. Diesmal scheint der Eigentümer im Urlaub zu sein, Frau X wäre aber dran und sie hätte mich nicht vergessen.

    Dies ist nun eine Woche her! Es mag ja alles seine Zeit dauern, aber nach 2 Monaten sollte es doch eine Entscheidung geben, oder sehe ich das falsch?

    Anders herum gefragt: Gibt es vielleicht sogar einen Zeitpunkt an dem man von einer „Stillschweigenden Zustimmung“ sprechen kann? Denn einfach nicht melden, kann ja auch keine Lösung sein.

    Gibt es „feste“ oder definierte Argumente die gegen eine Zustimmung sprechen? Ich sehe in den seitens Hausverwaltung vorgebrachten Argumenten ehrlich gesagt kein absolutes Ausschlusskriterium. Oder übersehe ich da etwas?

    Selbst wenn man nun ein klares Nein aussprechen würde: Was müsste denn gemacht werden, so dass die „Zustimmung“ erfolgen kann?

    Danke und herzliche Grüße

    Ich habe gestern den Vertreter unseres Vermieters um die Erlaubnis gebeten, einen Hund (7kg, 40cm) halten zu dürfen.

    Als Antwort kam Folgendes:

    der von Ihnen beantragten Hundehaltung können wir leider nicht zustimmen.

    Zum einen wäre mit einer erhöhten Abnutzung der Wohnung zu rechnen und der Hund wäre einen Großteil des Tages alleine und unbeaufsichtigt in der Wohnung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Darf er das nach dem BGH-Urteil mit dieser Begründung verbieten? Wir sind beide Lehrer. Der Hund wäre also höchstens und in Ausnahmefällen 6 von 24 Stunden alleine. Falls es doch einmal länger werden würde, hätten wir jemanden, der sich um ihn kümmert. Natürlich würden wir eine Haftpflichtversicherung inkl. Mietsachschäden abschließen.

    Im Mietvertrag steht nichts.

    Danke für die Hilfe!

    es kommt auf die Interessesabwägung im Einzelfall an. Ich würde versuchen die beiden Argumente des Vermieters möglich umfassend zu entkräften, z.B. das der Hund bereut werden und eben nicht den Großteil des Tages alleine sein würde.

    Wenn Sie alleine nicht weiterkommen, sollten Sie sich ggf. rechtlich beraten lassen.

    wir dürfen grundsätzlich einen Hund halten, bekommen dies aber nicht schriftlich. Jetzt haben wir uns einen Hund angesehen, einen jungen Boxer, der noch auf Malta sitzt .. Allerdings möchte der Tierschutz ein schriftliches ok vom Vermieter. Ich habe bereits schon Emailverkehr und telefonischen Kontakt mit unserem Vermieter gehabt und habe auch gesagt das sie es schriftlich festhalten sollen, falls der Hund zu viel bellt oder ähnliches, die Genehmigung zur Hundehaltung, jederzeit entzogen werden kann. Bis jetzt keine Zustimmung .. Habt ihr Tipps ?

    Wir verzweifeln .. wir wollen der kleine Maus unbedingt ein schönes Zuhause bieten 🙁

    wenn der Vermieter sich nicht schriftlich äußern will, ist er von der Ihrer Idee vielleicht doch nicht so begeistert. Das einfach als Gedanke dazu.

    Ich habe das Problem das mein Vermieter zuerst im Beisein und einverständnis meiner Nachbarin das ok gegeben hat das mein Hund bleiben darf. Ich habe ihn vorher aber net gefragt ob ich einen Hund halten darf. Im Mietvertrag steht Hundehaltung nach Absprache erlaubt. Ich müsse dafür sorgen das das Treppenhaus sauber gehalten wird und das habe ich getan. Habe meinem Hund bei Regenwetter die Pfoten abgewischt und das Treppenhaus gesaugt. Jetzt sagt er aber der Hund muss in 1 Woche weg,das ginge net mehr da er zuviel Dreck mache und meine Nachbarin auszieht und eine Familie mit Kind einziehen wird. Ich habe nachgegeben und wohne jetzt vorrübergehend bei meiner Mutter,da ich den Hund net abgeben werde. Ich,meine ExFreundin und meine Tochter wohnen seit 12 Jahren in diesem Haus und es gab nie irgendeinen Zwist. Ich habe mich kurz vorher von meiner Freundin getrennt und wir wohnen halt noch zusammen. Sie hat jetzt Angst,das wenn ich dagegen angehe,gekündigt wird. Darf mein Vermieter das? ich habe leider keinerlei Ahnung. mein Hund ist übrigens ein mittelgroßer Kroatischer Schäferhund,ruhig,superlieb,bellt nie und macht auch keinerlei Theater.Mein Vermieter sagt das die Wohnung (2 Zimmer,aber sehr große Räume) zu klein wäre für so ein großes Tier (57cm) aber ich gehe 4x tägliche jeweils 1,5 Stunden raus und in der Wohnung beschäftige ich ihn mit Kopfarbeit und Lernübungen. ich hoffe Ihr könnt mir einen rat geben da ich sonst bald auf der Straße sitze. Bislang war jede Wohnungssuche erfolglos da keiner Hundehaltung duldet. Bis auf eine Wohnung die einer guten Freundin gehört und sie noch bis ende diesen Monats dort gemeldet ist,aber da sagt der Vermieter er will keinen weiteren Hund da schon 2 Möpse dort leben die aber im treppenhaus bellen,laut sind und eine Sondergenehmigung haben..aber für was? es sind Möpse und keine Retriever zb ausgebildet als Blindenhund oder sowas..und es gibt sows wie Sondergenehmigungen net da der Vermieter keinem anderen Mieter verbieten darf Hunde zu halten wenn schon Hunde im Haus leben.

    Ich hoffe auf positive Rückmeldung

    Hallo, ich habe eine Frage. Meine Hündin wurde im Mietvertrag verankert nun verstarb sie abrupt und unerwartet im Januar. Nun möchten wir uns wieder einen zulegen und andere Mieter haben seit einem halben jahr auch einen Hund, doch mein Vermieter möchte es nicht. Darf ich mir dennoch einen zulegen,wenn meine verstorbene Hündin schriftlich erlaubt wurde?

    wenn die Genehmigung für einen bestimmten Hund erfolgte, brauchen Sie für einen anderen Hund folglich wieder eine Genehmigung.

    ich habe einen kleinen Hund der viel bellt wenn ich weg bin. Das bedeutet vormittags 6.30-15.00 wenn ich zur Arbeit bin. In drei Jahre bin ich dreimal umgezogen. Ich verstehe dass sowas stört und in Hundeschulen helfen Sie nicht,sie können keine Lösung finden.

    Was kann ich denn in dieser Situation machen?

    Ist sowieso schwer hier in Deutschland eine Wohnung zu finden, mit einem bellenden Hund geht das einfach nicht.

    Danke im Voraus,

    Ihr Fall zeigt ja ganz gut, warum Vermieter „Angst“ vor Hunden haben. Natürlich müssen Sie dafür Sorge tragen, dass die anderen Bewohner nicht belästigt werden und den Hund z.B. in eine „Tagespflege“ geben.

    ich bin auf Ihrer Seite gelandet, weil ich mir nicht sicher bin, wie ich mich verhalten soll. Ich (Student) bin auf Wohnungssuche und habe ein Gesuch aufgegeben. Daraufhin hat sich ein Vermieter gemeldet und wir haben einen Besichtigungstermin ausgemacht. Ich habe ihr hinterher gesagt, mir gefalle die Wohnung sehr und ich würde sie nehmen. Sie schickte mir dann das Formular über die Selbstauskunft zu und sagte per WhatsApp, es seien keine Tiere in der Wohnung erlaubt.

    Ich habe ihr bisher nicht gesagt, dass ich einen Hund habe (aus Angst, meine Bewerbung würde direkt „aussortiert“ werden). Wie soll ich mich jetzt verhalten? Auf den Mietvertrag warten und schauen, was dort wie formuliert ist? Vielen Dank schonmal.

    wenn Sie keinen Ärger provozieren wollen, sollten Sie die Vermieterin natürlich von dem Hund berichten.

    Hallo, Ich wollte mir einen Hund zulegen. Da ich ein eigenes Haus habe , bezieht sich meine Frage darauf wie es ist wenn ich zu Besuch bei meiner Freundin in der Mietwohnung bin? manchmal für 2 – 3 wochen am Stück.Spielt es eine Rolle was im Mietvertrag steht? Da ich ja nur Gast bin . LG

    Hallo, ich möchte einen Hund in der Mietwohnung halten. Im Mietvertrag steht, das die Tierhaltung der Zustimmung /Erlaubnis des Vermieters bedarf. Der Vermieter hat meinen schriftlichen Antrag zur Erlaubnis der Hundehaltung abgelehnt, mit der Begründig, der Hund könnte durch Bellen stören und das Grundstück mit Kot und Urin verunreinigen.

    Kann ich mir trotzdem ein Hund anschaffen weil die Formulierung im Mietvertrag alle Tierarten betrifft?

    Guten tag liebes Team,

    Ich hätte eine Frage zu folgendem Fall: Meine Frau, unsere beiden Mädchen und Ich bewohnen ein Einfamilienhaus (mit Garten etc) zur Miete. Das Haus war bei Übernahme in schlechtem Zustand und wurde von uns in Eigenleistung aufwändig Renoviert, somit entfiel die Kaution. Da meine Frau an Depressionen leidet, wurde geraten, dass wir uns einen Hund zulegen.

    Im Mietvertrag steht unter § 9 Tierhaltung folgendes: Tiere, mit Ausnahme von Kleintieren, von denen Gefahren oder Belästigungen nicht ausgehen können, wie bsw. Zierfische, Nagetiere o.ä in angemessener Anzahl, dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gehalten oder vorübergehend aufgenommen werden.

    Über die Zustimmung ist unter Beachtung der betroffenen Interessen im Einzelfall zu entscheiden.

    Nun haben wir Anfang des Jahres des öfteren versucht die Vermieter telefonisch zu erreichen, leider erfolglos. Desweiteren haben wir die Vermieter angeschrieben und so um Erlaubnis gebeten (keine Antwort erhalten und nicht per Einschreiben versendet).

    Aufgrund der Ignoranz haben wir uns dann einen kleinen Jack Russell (Schulterhöhe 30cm) zugelegt. Dieser ist sauber, ruhig und zerstört auch nichts, ebenso ist er täglich nur für kurze Zeit alleine im Haus.

    Nun war der Vermieter letzte Woche unangemeldet da und sah den Hund und ging wortlos weg. Am Abend habe ich den Vermieter angerufen und dieser wurde gleich boshaft und sagte: Hund entsorgen oder raus! Ich fragte, ob er sich die Situation nicht einmal ansehen oder anhören wolle? Es kam der selbe Satz und er legte auf.

    Meine Frage, was habe ich nun zu befürchten bzw was kann im schlimmsten Fall passieren?

    Mit freundlichen Grüßen

    Hallo Herr Sassan,

    danke für Ihren Beitrag. Eine Frage ist, wie können Sie nachweisen, dass der Vermieter Ihren „Antrag auf Tierhaltung“ erhalten hat. Das könnte schwierig werden.

    Mehr Informationen für Sie:

    auch ich habe dazu eine Frage: Ich habe eine schriftliche, individuelle Genehmigung vom Vermieter, dass ich meinen Hund in der Mietwohnung halten darf. Ich bewohne diese Wohnung mit meinem Hund seit 2014. Nun ist mein Hund älter geworden und hat damit verbundene Alterserscheinungen, unter anderem tröpfelt er ab und zu Urin im Treppenhaus ab. Dieses wird dann von mir unmittelbar gereinigt. Im Übrigen sind noch 2 weitere Hunde im Haus.

    Nun widerruft mein Vermieter seine Erlaubnis und fordert die sofortige Abschaffung – was ein Einschläfern bedeuten würde. Muss ich das tun?

    Vielen Dank schon mal für die Aufmerksamkeit.

    ich weiss leider nicht, wie sehr Ihre Mietmieter und das Eigentum des Vermieters betroffen sind. Vielleicht ist eine Hunde-Windel eine Lösung. Ansonsten kann ich Ihre Situation gut verstehen, aber auch, dass der Vermieter nicht möchte, dass sein Eigentum beschäftigt wird und es vielleicht zur Geruchsbelästigungen kommt oder andere Mieter sich nicht mehr wohl fühlen.

    Hallo Herr Hundt,

    Meine Freundin und ich wollen uns gerne einen Hund holen (französische Bulldogge) und sind auch grade dabei die hausgemeinschaft durch zu fragen ob eventuell jemand was dagegen haben wird, mehr als die Hälfte haben schon unterschrieben und haben nichts dagegen. Wir haben von einen Mieter bei uns im Haus erfahren, das schon mal jemand einen Hund im Haus hatte und er diesen auf Grund eines anderen Mieters wieder abgeben musste weil er eine „allergie“ hätte, laut Vermieter. Hat der Vermieter das Recht mir einen Hund zu verweigern weil 1 Mieter im Haus was dagegen hat, wegen einer allergie?

    Mit freundlichen Grüßen

    wenn der Vermieter eine Verbot angemessen begründen kann, dann ist es möglich dies wirksam durchzusetzen. Auch eine Allergie eines Mieter kann m.E. ein Grund sein.

    Danke für die schnelle Antwort, will hoffe das man mit der Vermieter drüber reden kann.

    Sehr geehrter Herr Hundt

    ich wohne zur Miete in einem Einfamilienhaus mit großem Garten. Im Mietvertrag wurde die Haltung eines Hundes festgelegt weitere nach Genehmigung.

    Nun ist mein Hund aber gewerblich gehalten … d.h. ausgebildeter Therapiebegleithund … die Auftragslage gestaltet sich jetzt so, dass ein 2ter Hund ausgebildet werden müsste, um zukünftige Anfragen abdecken zu können.

    Nun wurde meine Bitte für die Erlaubnis eines 2t Hundes abgelehnt … mit der Begründung des Gesundheitszustandes der Vermieter, demnach kein 2ter großer Hund im Haus wohnen könne.

    Vermieter befinden sich im Ausland und haben selbst einen kleinen Hund und mit 48 cm ist mein Hund doch eher Mittelgroß.

    Kann ich dagegen was machen?

    der Vermieter muss die Absage begründen. Gut begründen. Auf der anderen Seite halten Sie kein „normales“ Haustier, sondern bilden Hunde gewerblich aus. Lassen Sie Ihren besonderen Fall im Zweifel rechtlich prüfen.

    Guten Tag, unser Vermieter hat unsere Wohnung gekündigt. Weil er uns generell raushaben will. Im 2-Parteienhaus möglich ohne Angabe von Gründen. Nun wollen wir uns einen Hund aus dem Tierheim holen, obwohl Tiere pauschal im MIetvertrag verboten sind (unwirksame Klausel), könnte es da noch Probleme geben, obwohl er uns sowieso schon gekündigt hat und wir nach anderem Wohnraum uns umsehen? Vielen Dank.

    ich verstehe leider nicht genau, warum Sie sich einen Hund anschaffen wollen, wenn das im Mietvertrag ausgeschlossen ist und Sie ohnehin ggf. ein schwieriges Verhältnis mit dem Vermieter haben (aufgrund der Kündigung). Sollte das also nicht einfach bis zum Bezug der neuen Wohnung warten?

    Lieber Herr Hundt,

    vielen Dank für Ihre Antwort. Die ich einerseits verstehen kann, andererseits weiß niemand, wann wir eine neue Wohnung finden werden, das kann sich noch bis zum Nimmerleinstag hinziehen, ewig, unser Vermieter sagt, mit dem Auszug das hätte Zeit, er würde uns nie rausräumen lassen, dazu ist er nicht in der Lage von seinen ich will es vorsichtig ausdrücken „Fähigkeiten“, er wollte seinerzeit noch nicht einmal einen Mietvertrag machen (darauf habe ich bestanden), am liebsten hätte er alles nur schön mündlich, da das Wohnungsangebot gegen 0 geht und ich als alleinerziehende Freiberuflerin immer wieder abgelehnt werde, ich habe Zeit und wir hätten gern einen Hund und für mich ist es schwer zu akzeptieren, dass der Vermieter generell ablehnt (obwohl die Vormieterin hier auch einen HUnd hatte), nur weil er uns das Leben schwer machen will. Und wenn wir niemals eine neue Wohnung finden? Mit freundlichen Grüßen S. Lauer

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich wohne gemeinsam mit meiner Freundin in einem Mehrfamilienhaus (3 Parteien) zur Miete mit Gewerblicher Nutzung des Vermieters im Erdgeschoss. In unserem Mietvertrag ist folgende Klause eingetragen:

    Der Mieter bedarf der Zustimmung des Vermieters, wenn er in den Mieträumen ein Tier halten will es sei denn, es handelt sich um Kleintiere (z.B. Wellensittich, Zierfisch). Der Vermieter darf die Zustimmung zur Tierhaltung nicht verweigern, wenn Belästigung der Hausbewohner oder Beeinträchtigung der Mietsache nicht zu erwarten sind.

    Die Haltung einer Katze wird erlaubt.“

    Jetzt meine Frage:

    Wir haben unsere Vermieter nach einem Hund (Jack Russel Welpen) gefragt. Diese haben im ersten Gespräch abgelehnt und verneint. Nach wiederholtem Gespräch wollte sich das Vermieterehepaar nochmal beraten. Dieses wurde dann Verneint nachdem sie sagten das wohl der PVC Fußboden kaputt gehen würde. Nachdem wir mit allen Mieter im Haus gesprochen haben um ihre Meinung und ihr Einverständnis einzuholen haben wir uns wiederholt an die Vermieter gewandt, auch weil wir aus der Mietvertragsklausel verstehen das es nicht zu verweigern ist. Diese meinten zu uns wir können uns vielleicht den Boden mit einem Teppich oder schutzmatten oder billigem pvc auslegen. Über diese Möglichkeit haben wir uns bei einem Baumarkt informiert und uns am nächsten Tag gleich die matten kaufen wollen bzw. haben. Dieses reichte Ihnen dann wohl auch nicht, weil sie trotz unserer Bemühungen wieder umschwenkten und die Hundehaltung verboten.

    Unser Vermieter stand dann heute morgen vor der Tür und wurde ziemlich patzig „sie hätten die Hunde Haltung verboten und wir sollte ihn wieder abschaffen oder wir könnten uns eine neue Wohnung suchen!“

    Was können wir tun? Müssen wir unseren Welpen wieder abgeben?

    Mit freundlichen Grüßen,

    verstehe ich Sie richtig? – Ihr Vermieter hat der Hundehaltung ausdrücklich nicht zugestimmt, Sie haben jetzt aber schon einen Hund?

    Hallo Herr Hundt,

    nein nicht ausdrücklich verboten sondern. Erst Kompromiss (mit Teppich oder PVC auslegen) angeboten und dann wieder zurück gezogen nach 2 Tagen in der zwischen Zeit ist der Hund und einige Schmutzfangmatten bei uns eingezogen, weil wir in dem glauben waren es wäre so in Ordnung.

    Ebenfalls fühlen wir uns durch den Mietvertrag gestärkt.

    Ich muss dem ganzen hinzufügen das wir heute Morgen eine Abmahnung im Briefkasten hatten.

    Mit freundlichen Grüßen,

    meine Freundin und ich möchten gerne einen Hund aus dem Tierheim adoptieren. Hierzu haben wir unsere Vermieter, die unter uns wohnen, gefragt, ob sie etwas dagegen hätten.

    Als Antwort erhielten wir eine ausdrückliche Verneinung mit der Begründung, dass die Vermieterin Angst vor Hunden hätte und sie das Gebell stören würde. Man muss dazu sagen, dass es sich um einen älteren Hund mit ruhigem Gemüt handelt.

    Im Mietvertrag behalten sich die Vermieter bei Tierhaltung eine schriftliche Zustimmung vor. Die Hundehaltung wurde nicht explizit verboten:

    „… bei Tierhaltung, soweit nach Art und Anzahl der Tiere Belästigungen von Nachbarn und eine Beeinträchtigung der Mietsache nicht von vornherein auszuschließen sind.“

    Darf uns die Hundehaltung aufgrund oben genannter Schilderung untersagt werden?

    Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen.

    der Vermieter muss die Ablehnung begründen. Im Zweifel kommt es auf den Einzelfall an. Wenn es sich z.B. um ein Zweifamilienhaus mit einer Eigentümer- und einer Mietwohnung handelt, ist die Begründung eher zu akzeptieren, als in einem großen Miethaus in dem die Vermieter garnicht wohnen.

    vielen Dank für die zügige Rückmeldung.

    Es handelt sich um ein Zweiparteienhaus; eine Eigentümerwohnung und eine Mietwohnung.

    Mir stellt sich die Frage, ob die Aussage, dass sie Angst vor Hunden hat und generell keine Hunde im Haus haben möchte (u.a. wegen dem Bellen) als Begründung für eine Ablehnung ausreicht.

    Hallo Herr Hundt,

    mein Problem ist folgendes: Ich habe seit knapp 2 Jahren einen Hund in meiner Wohnung (45qm), ohne mir vorher die Zustimmung meines Vermieters geben zu lassen.

    Ich wohne zur Miete in einem Mehrfamilienhaus (4 Eingänge á 6 Wohnungen), zu diesem Haus gehören noch weitere Häuser. Mal abgesehen von mir, gibt es noch mindestens 3 weitere Mieter mit Hund (einer der Hunde ist ständig am bellen sowie sie draußen ist) aber es sind eher kleinere Hunde. Mein Hund ist ein Riesenschnauzer-Mix (40kg) und sehr ruhig und ausgeglichen, da ich viel mit ihm raus gehe. Jeder weiß das ich diesen Hund habe, auch die Angestellten des Vermieters (inkl. der Hausmeister). Bisher hat niemand etwas gegen meinen Hund gesagt (weder die anderen Mieter noch der Vermieter), denn er ist eher ruhig, bellt nur sehr wenig (wenn dann nur wenn es bei mir klingelt aber auch dann nur kurz) und ist total lieb. Natürlich habe ich eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen die auch Schäden in der Wohnung einbezieht. Bisher hat er aber keine Schäden verursacht, er macht nirgens hin und verhält sich auch im Treppenhaus ruhig. Ich bin Rentnerin (aus gesundheitlichen/psychischen Gründen) und somit ganztags zuhause und verbringe somit entsprechend Zeit mit meinem Hund.

    Nun hat mein Vermieter einen neuen „Technischen Verwalter/Leiter“ und er hat vor 1 Woche erstmals meinen Hund gesehen, aber gesagt hat er nichts dazu (er sah aber auch nicht unbedingt erfreulich aus). Er ist recht streng und stellt im Moment einiges auf den Kopf (neuerdings wird eine Parkerlaubniss benötigt wenn das Auto hinter dem Haus steht, Mülltonnen werden Videoüberwacht usw.) und ich habe nun Angst, dass er etwas gegen den Hund haben könnte und ich meinen Hund nun weggeben muss.

    Ich muss dazu sagen, dass der Hund für mich eine große psychische Stütze ist, da ich ohne ihn kaum das Haus verlassen kann (Panikanfälle) und auch mein Sohn (der an den Wochenenden und in den Ferien bei mir ist) sehr an den Hund hängt (auch für ihn ist der Hund eine große Stütze, da mein Sohn ADHS hat und aufgrunddessen sogut wie keine Sozialen Kontakte, der Hund ist sozusagen sein bester Freund).

    Meine Frage ist nun, kann der Vermieter mir nach knapp 2 Jahren plötzlich die Wohnung kündigen bzw. verlangen den Hund weg zu geben oder muss der dafür trifftige Gründe haben (zb. mieter die sich belästigt fühlen, ständiges bellen, aggressiv etc.) ?

    Zusammenfassend: ich habe ihn knapp 2 Jahre

    – er macht keinen Lärm in der Wohnung oder in der näheren Umgebung des Hauses

    – er ist nicht aggressiv

    – macht nichts kaputt

    – kein Mieter kam bisher auf mich zu um sich zu beklagen

    – sein „Geschäft“ macht er nie in der Nähe des Hauses (falls doch wird es von mir natürlich aufgesammelt und entsorgt)

    Ich hoffe Sie können mir weiter helfen, denn weggeben möchte ich ihn nicht, eine neue wohnung (geschweige denn einen umzug) kann ich mir absolut nicht leisten und wäre auch eine psychische extrembelastung für mich.

    ich würde die Sache einfach ins reine bringen und auf den Verwalter zugehen und um eine schriftliche Genehmigung bitten. Solange das nicht geschehen ist, werden Sie immer mit der „Angst“ leben.

    zuerst einmal möchte ich mich für die zahlreichen Antworten zu diesem Thema bedanken, die auch mir schon ein bisschen weitergeholfen haben. Dennoch möchte ich meine Sachlage vortragen und hoffe auf einen Rat:

    Auszug aus dem Mietvertrag: „Jede darüber hinausgehende Tierhaltung (z.B. Hund, Katze) innerhalb der Mietwohnung bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Diese Zustimmung wird nur für den Einzelfall erteilt und kann widerrufen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Der Widerruf einer Zustimmung kommt in Betracht, wenn der Mieter Auflagen nicht einhält, Hausbewohner oder Nachbarn belästigt oder wenn die Mietsache oder das Grundstück beeinträchtigt werden“

    Ich habe bei der Hausverwaltung angerufen, die Rücksprache mit der Vermieterin hielt und meine Anfrage ablehnte. Da ich sicher gehen wollte, dass alle Angaben auch wirklich bei der Vermieterin ankommen schrieb ich ihr einen Brief den ich über die Hausverwaltung zustellen lies. Ich beschrieb den Hund: 20cm Schulterhöhe, bot ein Probequartal an, um Vorurteile zu entkräften und informierte über eine Haftpflichtversicherung für den Hund.

    Erneut erhielt ich ein unbegründetes ‚Nein‘. Auch auf wiederholte Nachfrage wurde mir eine Begründung verwehrt. ‚Die Vermietung übt Hausrecht aus, das hätte mich alles nicht zu interessieren. Es ist ihr Eigentum und sie habe das letzte Wort. Begründet werden muss gar nichts.“

    Stimmt das so? Was kann ich tun? Mit der Hausverwaltung lässt es sich nicht reden, muss man mir nicht sachliche Gründe für eine Ablehnung vorbringen? Der Mietvertrag gibt mMn nach nur her wann mir eine Erlaubnis entzogen werden kann und das grunsätzlich eine Erlaubnis möglich ist, aber nicht ob ich einen Handstand oder eine Rolle vorwärts vollführen muss, um eine Zustimmung zu erhalten…Willkür? Ungültig?

    Im Haus wohnt ein kleiner Chihuahua, kürzlich eingezogen, angeblich eine kurzfristige, befristete Sondergenehmigung (Auskunft der HV, Mieterin sagte sie sei mit dem Tier eingezogen). Katzen sind erlaubt.

    Wie stehen nun meine Chancen? Dem BGH Urteil entnehme ich, dass im Einzelfall geprüft werden muss wenn eine Vertragsklausel ungültig ist.

    Wie sieht das bei einer gültigen Klausel aus?

    Ich weiß nicht vor und nicht zurück…

    Vielen Dank für Ihre Mühe!

    Mit freundlichen Grüßen

    die Situation ist schwierig. Der Vermieter muss begründen, warum die Tierhaltung untersagt wird. Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten, bevor Sie sich ein Tier anschaffen.

    Hallo Herr Hundt,

    ich möchte mir gerne im Herbst einen Hund anschaffen. Im Mietvertrag stimmt, dass die Anschaffung zustimmungspflichtig ist, also habe ich einen Antrag auf Tierhaltung gestellt, der – ohne Nennung von Gründen – abgelehnt wurde. Ich habe daraufhin ein weiteres Schreiben geschickt, in dem ich nach den Gründen für die Ablehnung gefragt habe (insbesondere, da ich von einer Katze im Mietshaus weiß und Katzen auch der Erlaubnis bedürfen). Daraufhin hat die Hausverwaltung geschrieben, dass es bereits zu viele Tiere, v.a. Hunde, im Mietshaus gebe. Bei Überzahl könne dies zu Unstimmigkeiten zwischen den Tieren führen und dies sollte stets vermieden werden..

    Ich wohne jetzt seit fast einem Jahr hier und habe noch nie einen Hund gehört oder im Treppenhaus gesehen. Meine Vermutung ist daher, dass die Hausverwaltung sich diesen Grund ausgedacht hat. Wenn dem so wäre und ich das nachweisen könnte, hätte ich dann die Chance die Hundehaltung durchzusetzen?

    Vielen Dank für Ihre Mühe & herzliche Grüße

    Hallo Herr Hundt,

    ich wohne in einem 6 Parteien Haus. Im 2. OG. Der Mieter aus dem EG (in etwa gleiches Alter/Arbeitstätig etc) hat einen Hund. Mein Vermieter verweigert mir die Haltung eines Hundes mit der Aussage: „Hunde dürfen nur im EG gehalten werden“. Ich empfinde eine solche Aussage als diskeminierend. Ich kann mir keinen plausieblen Grund vorstellen warum eine Etage drüber ein Hund nicht mehr gehalten werden dürfte. Ob ein Hund im EG bellt oder im 2. OG macht doch keinen Unterschied.

    Ist eine solche „Begründung“ des Verbots „rechtens“ bzw. gibt es ein Gegenargument mit dem ich eine solche Aussage aushebeln/entkräften kann?

    für mich wäre es zumindest ein Unterschied, ob ein Hund im EG lebt oder im 4. OG und damit immer durch das komplette Treppenhaus muss. Ich würde die (schriftliche) Begründung des Vermieters rechtlich prüfen lassen.

    Guten Tag Herr Hundt!

    Es geht um folgendes: In meinem Mietvertrag steht das Tiere, auch Haustiere mit Ausnahme nicht störender Kleintiere z.B.Zierfische und Ziervögel nicht gehalten werden dürfen. Abweichende Vereinbarungen müssen im Einzelfall von den Parteien getroffen werden. Nun möchten wir uns im nächsten Jahr einen Hund holen höchstens in der Größe eines Chihuahuas. Muss ich in diesem Fall auch meine Nachbarn fragen und/oder kann der Vermieter grundsätzlich den Hund ablehnen?

    Vielen Dank im vorraus für Ihre Hilfe.

    Ihre Nachbarn brauchen Sie nicht zu befragen. Ihren Vermieter müssen Sie bei der Hundehaltung um Erlaubnis bitten.

    Was ist die Regelung in der Schweiz wenn ein ausdrückliches Verbot gegen Hund und Katze im Mietvertrag steht. Jedoch haben wir ein therapeutischer Chihuahua. Er ist vom Arzt verschrieben worden. So, was können wir tun. Was ist die Regelung hier? Gilt das Tierverbot oder ist es Diskriminierung gegen den Halter wenn uns ein Mietvertrag wegen Haltung eines therapeutisches Tieres abgesagt wird?

    bitte befragen Sie einen Anwalt, der sich im Schweizer Mietrecht auskennt.

    Erstmal vielen Dank für den Artikel.

    In meinem Mitvertrag steht die Klausel: „Der Mieter ist verpflichtet – sofern nach Art und Größe des Haustieres erforderlich – für das Halten von HAustieren eine Genehmigung des Vermieters einzuholen.“

    Ich habe nun meinen Vermieter gefragt, ob ich einen Hund halten darf – ohne Angabe von Rasse oder Größe des Hundes. Es würde sich auf jeden Fall um keinen Kampfhund handeln und eher ein kleiner Hund werden.

    Die Antwort des Vermieters war, dass wir keinen Hund haben dürfen. Begründet wurde es damit, dass im Erdgschoß ein Kindergarten ist und wenn der Vermieter uns die Erlaubnis gibt, er sie jedem Mieter geben müsste.

    Zudem hat keiner der anderen Bewohner des Hauses etwas gegen Hundehaltung.

    Ist das Verbot bzw. die Begründung rechtens?

    Vielen Dank für die Antworten!!

    der Vermieter möchte einfach keinen Hunde – das dies als Grund ausreicht darf bezweifelt werden. Auf der anderen Seite kann ich verstehen, wenn der Vermieter in seinem Haus keine Hunde wünscht.

    Hallo Herr Hundt,

    ich wohne in einer Genossenschaftswohnung im 3 Stock und in meinem Mietvertrag steht ausdrücklich drin, dass Hunde nicht erlaubt sind. Jedoch hat meine Mutter einen Hund (Kniehoch, lieb, kastriert, bereits 9 Jahre alt) und ich werde ihn „Erben“ (es gibt sonst niemanden) , da sie ableben wird. Telefonisch hat mit die Hausverwaltung mitgeteilt, dass es keine Ausnahmen gemacht werden, da sie jeden Mieter gleich behandeln.

    Mir bleibt nach diesem Gespräch eigentlich nur noch die Wohnungssuche oder? Den Hund abgeben kriege ich nicht übers Herz… Können Sie mir einen Rat geben?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

    wenn der Vermieter die Hundehaltung rechtmäßig untersagt, dann dürfen Sie in dieser Wohnung keinen Hund halten.

    es gibt 4 Wohnungen in dem Haus wo wir wohnen und eine Partei hat 3 kleine, unerzogene und aggressive Hunde die dauernd Lärm verursachen und Tag und Nacht bellen. die Wohnung ist kleiner als 70 Quadratmeter. Vor ein paar Wochen gab es zusätzlich eine neue Familie die neue eingezogen ist und die besitzen auch ein klein Hund. Die 3 Hunde von einer Familie und der 1 Hund von der zweite Familie kommen miteinander nicht klar und bellen sich gegenseitig an jedes Mal wenn einer von den beiden Familien mit den Hunden spazieren geht. Ist so was gar nicht geregelt? Welche Möglichkeiten haben wir vor allem weil unser 4 jähriger Sohn besonders von den 3 aggressiven Hunden sehr viel Angst kriegt und teilweise nicht traut nach draußen zu gehen. Was können Sie uns in diesem Fall empfehlen?

    Vielen Dank im Voraus!

    ich denken Sie könnten Protokoll über die Lärmbelästigung führen, den Vermieter informieren und ggf. über eine Mietminderung nachdenken.

    Tierfreundliche Immobilien: Haus und Wohnung, Mietwohnung wo Haustiere erlaubt sind

    Infobox haustierfreundliche Wohnungen und Immobilien bei Tier-Inserate.ch

    In dieser Anzeigenrubrik können Immobilien-Inserate publiziert werden in denen Haustiere ausdrücklich erlaubt sind.

    • Wohnungen, Mietwohnungen und Eigentumswohnungen
    • Bauernhaus, Stöckli etc.
    • Einfamilienhaus, freistehend
    • Doppeleinfamilienhaus
    • Reiheneinfamilienhaus
    • Mehrfamilienhaus
    • Sonstige Liegenschaft

    Haustiere

    Für die Haustierhaltung in Mietwohnungen gelten in der Schweiz folgende Regeln:

    Keine Bestimmungen im Mietvertrag

    Enthält der Mietvertrag keine Bestimmungen über die Haustierhaltung, ist diese grundsätzlich zulässig. Eine Ausnahme gilt für aussergewöhnliche Arten mit hohem Stör- oder Gefährdungspotential wie etwa Papageien, Giftschlangen oder für Haustiere in grosser Zahl. Gibt ein Tier im Einzelfall zu Klagen Anlass, so kann der Vermieter aber in jedem Fall dessen Beseitigung verlangen. Normalerweise wird die Mieterin oder der Mieter zuerst schriftlich gemahnt, bevor der Vermieter die definitive Beseitigung des störenden Tiers verlangen kann.

    Tierhaltung im Mietvertrag eingeschränkt oder verboten

    Die meisten Mietverträge in der Schweiz lassen Haustiere nur mit Einwilligung des Vermieters zu. Dabei stellt sich die Frage, aus welchen Gründen der Vermieter seine Einwilligung verweigern darf. Gemäss der Rechtsprechung braucht es dazu keinen speziellen Grund, sondern kann die Tierhaltung nach Belieben verbieten. Eine genauere Regelung der Haustierhaltung findet sich meist auch in der Hausordnung. Wenn im Mietvertrag darauf verwiesen wird, handelt es sich dabei grundsätzlich um einen verbindlichen Vertragsbestandteil.

    Kleintiere in der Wohnung sind immer erlaubt

    Erlaubt sind in jedem Fall unproblematische Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen, Wellensittiche und Zierfische, unabhängig davon was im Mietvertrag steht. Dies, solange die Tiere nicht in grosser Zahl gehalten werden und nicht zu Klagen Anlass geben. Heutzutage setzt sich immer mehr die Auffassung durch, dies gelte auch für Katzen, solange sie die Wohnung nicht verlassen. Ob die natürlichen Bedürfnisse einer Katze dabei nicht missachtet werden, ist natürlich eine andere Frage. Sind für ein Aquarium Eingriffe in die Bausubstanz nötig, ist in jedem Fall die schriftliche Zustimmung des Vermieters einzuholen. Bei Zierfischen sollten sich Mieter zudem bei einer Privathaftpflichtversicherung für allfällige Wasserschäden versichern.

    Verstösse gegen Verbot von Haustieren in der Wohnung

    Wer sich nicht an ein Tierhaltungsverbot hält, riskiert die Kündigung durch Vermieter. Dasselbe gilt, wenn ein Mieter Haustiere hält, ohne die im Mietvertrag vorgeschriebene Zustimmung des Vermieters einzuholen.

    Behördliche Auflagen bei Wildtieren in der Wohnung

    Gewisse Wildtiere dürfen nur mit einer Bewilligung des kantonalen Veterinäramts gehalten werden. Zudem ist die Haltung und Einfuhr vieler exotischer Tiere aus Artenschutzgründen verboten. Nähere Auskünfte und Merkblätter sind beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen erhältlich. www.blv.admin.ch

    Nützlicher Vertragszusatz zur Haustierhaltung

    Viele Vermieter erlauben die Haustierhaltung deshalb nicht, weil die Rechte und Pflichten der Tierhalter nirgends genau geregelt sind. Dem lässt sich abhelfen, indem man einen Vertragszusatz für Haustiere abschliesst. Dieser wurde vom Institut für Interdisziplinäre Erforschung der Mensch-Tier-Beziehung (www.iemt.ch) erarbeitet und berücksichtigt sowohl die Interessen von Vermieter, Mieter sowie das Bedürfnis der Tiere nach artgerechter Haltung. Schlagen Sie Ihrem Vermieter diesen Vertragszusatz vor, wenn er mit einer Erlaubnis zögert.

    Unterlagen & Tools

    Fallbeispiele aus dem Alltag

    • Meerschweinchen: Meine Kinder wünschen sich Meerschweinchen. Braucht es dazu die Zustimmung des Vermieters, wenn es so im unserem Mietvertrag steht?
    • Verbot ohne Grund: Mein Mietvertrag erlaubt die Tierhaltung nur mit Zustimmung des Vermieters. Kann mir dieser seine Zustimmung ohne triftigen Grund verweigern?
    • Gleichbehandlung: Darf mir der Vermieter die Zustimmung zur Haltung einer Katze verweigern, wenn andere Mieter im gleichen Haus Katzen haben?
    • Gewohnheitsrecht: Ich habe seit drei Jahren einen Hund. Kann der Vermieter nun verlangen, dass ich ihn weggebe weil der Mietvertrag die Heimtierhaltung verbietet?
    • Keine Regelung im Mietvertrag: In meinem Mietvertrag steht nichts von Heimtieren. Kann der Vermieter trotzdem verlangen, dass ich meinen Hund weggebe?
    • Grenzfall Katze: Ich habe eine Katze und bin in eine neue Wohnung eingezogen. Jetzt heisst es plötzlich, die Katze sei hier nicht erlaubt. Kann man mir die Katzenhaltung tatsächlich verbieten?

    Merkblätter

    Verträge & Formulare

    Hilfe von Fachleuten

    Folgende Dienstleistungen bieten wir Ihnen in Ihrem Kanton:

    Persönliche Mietrechtberatung

    Für Mitglieder kostenlos. Fachleute helfen Ihnen an diversen Standorten in Ihrem Kanton weiter. » Persönliche Mietrechtberatung

    Mängelberatung

    Vergünstigung für Mitglieder. Unsere Wohnfachberater beraten Sie auch während der Mietdauer. » Mängelberatung

    Fragen per E-Mail oder Post einreichen

    Nur für Mitglieder. Kostenlos. Fachleute beantworten in einigen Kantonen Fragen auch ab E-Mail oder Post. » Fragen per E-Mail oder Post einreichen

    Telefonische Beratung

    In einigen Kantonen erhalten Mitglieder kostenlose telefonische Beratungen zu Ortstarifen. » Telefonische Beratung

    Tel. 0900 900800 (CHF 4.40/Min.)

    Für Nichtmitglieder und Eilige: Auf der Hotline beantworten FachjuristInnen mietrechtliche Fragen. Mo 9–15 Uhr, . » Tel. 0900 900800 (CHF 4.40/Min.)

    Unsere Sektionen: Ihre Ansprechpartner für Dienstleistungen & Mitgliedschaft

    Als Mitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands (MV) profitieren Sie von zahlreichen Vergünstigungen auf die Dienstleistungen unserer Sektionen, wie Mietrechtsberatung, Hilfe bei der Wohnungsabgabe und vielem mehr.

    Bitte wählen Sie dazu Ihren Kanton:

    MV Deutschfreiburg oder Asloca Fribourg (französisch) öffnen?

    Twitter

    Newsletter

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und erfahren Sie 1x im Monat das Neuste über Themen und Kampagnen.

  • Комментариев нет:

    Отправить комментарий

    Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...