понедельник, 4 июня 2018 г.

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Hundeabgabe (Hundesteuer)

Allgemeine Informationen

Grundsätzlich wird für das Halten von Hunden eine Abgabe eingefordert. Die Höhe und die Bestimmungen bzw. Fristen für die Hundeabgabe sind in jedem Bundesland anders geregelt.

Informationen für den Umzug

Im Falle eines Umzugs muss Ihr Hund am bisherigen Wohnort abgemeldet und in der neuen Wohnsitzgemeinde angemeldet werden.

Falls Sie Ihren Hund bei der Abgabenbehörde nicht abmelden, besteht die Abgabenpflicht am bisherigen Wohnort weiter.

Auch wenn Sie nur innerhalb einer Gemeinde umziehen, sollten Sie nicht vergessen, die neue Adresse bei der Abgabenbehörde bekannt zu geben.

Halterinnen/Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

Zuständige Stelle

  • Das Gemeindeamt
  • In Statutarstädten: der Magistrat
    • In Wien: die MA 6 - Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen

Verfahrensablauf

Die Hundehalterin/der Hundehalter erhält in der Regel nach Einzahlung der Hundeabgabe eine Hundemarke von der zuständigen Behörde. Sie wird ihr/ihm entweder persönlich ausgehändigt oder per Post zugesandt.

Die Hundemarke muss am Halsband des Hundes angebracht werden, wenn der Hund sich außerhalb des Hauses befindet.

Zusätzliche Informationen

Weitere Informationen zur Hundeabgabe sowie zur Hundemarke finden Sie auch auf den Seiten Ihrer Gemeinde.

Die Abmeldung eines Hundes (Tod, Umzug, Weitergabe) muss der zuständigen Behörde mitgeteilt werden. Solange die Meldung nicht erfolgt ist, besteht die Abgabenpflicht weiter.

Tiere in Hamburg Anmeldung beim Hunderegister

Nach dem Hamburger Hundegesetz müssen alle Hundehalterinnen und Hundehalter ihren Hund beim Hunderegister anmelden. Voraussetzung für die Anmeldung sind eine Haftpflichtversicherung und ein fälschungssicherer Mikrochip, der dem Hund eingesetzt wurde.

Anmeldung Hunderegister Hamburg

Die Anmeldung können Sie im Internet, in jedem Kundenzentrum der Bezirksämter, in Ihrem zuständigen Verbraucherschutzamt oder bei einem anerkannten Sachverständigen (in Kombination mit der Gehorsamsprüfung zur Befreiung von der Anleinpflicht) erledigen.

Die Anmeldung beim Hunderegister ist zugleich die Anmeldung zur Hundesteuer. Nur dann, wenn Sie eine Ermäßigung oder einen Erlass der Hundesteuer wollen, müssen Sie sich zusätzlich an die Hundesteuerstelle wenden.

Eine Haftpflichtversicherung kann (wenn nicht schon geschehen) bei vielen Versicherungsgesellschaften abgeschlossen werden. Die Versicherungssumme muss mindestens eine Million Euro betragen, die Selbstbeteiligung maximal 500 Euro.

Aus der Versicherungsbescheinigung muss eindeutig hervorgehen, welcher Hund versichert ist. Am besten trägt die Versicherungsgesellschaft dort die Chipnummer des Hundes ein.

Ein Mikrochip kann (wenn nicht schon geschehen) Ihrem Hund von jedem niedergelassenen Tierarzt eingesetzt werden. Diese Art der Kennzeichnung ist bei Hunden bereits jetzt weit verbreitet und seit einiger Zeit für den Reiseverkehr mit Hunden innerhalb der Europäischen Union vorgeschrieben. Die Einzelheiten erfragen Sie am besten bei Ihrem Tierarzt.

Ausnahmen von der Verpflichtung zur fälschungssicheren Kennzeichnung mit Mikrochip sind in seltenen Fällen möglich, wenn Ihr Hund aus zwingenden medizinischen Gründen nicht gechipt werden kann. In diesem Fall müssen Sie beim zuständigen Verbraucherschutzamt ein ausführliches tierärztliches Attest vorlegen.

Erforderliche Angaben und Unterlagen

Zur Anmeldung im Kundenzentrum, im Verbraucherschutzamt oder beim Sachverständigen müssen folgende Angaben beziehungsweise Unterlagen mitgebracht werden:

  • Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung
  • Mikrochip-Nummer
  • Bescheinigung Ihres Haftpflichtversicherers über das Bestehen der Haftpflichtversicherung
  • Rasse, Größe (Schulterhöhe), Geschlecht und Geburtsdatum Ihres Hundes
  • Geld für die Gebühren

Sie müssen übrigens Ihren Hund nicht persönlich anmelden, sondern können dies auch eine Person Ihres Ver­trau­ens erledigen lassen. Sie müssen ihr dann nur zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine ent­spre­chen­de schriftliche Vollmacht mitgeben. Die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können.

  • 30 Euro bei Anmeldung im Kundenzentrum, Verbraucherschutzamt oder bei einem anerkannten Sachverständigen
  • 14 Euro bei Anmeldung im Internet über das HamburgGateway

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Hunderegister

Hunderegister Online-Anmeldung

Die Online-Anmeldung Ihres Hundes beim Hunderegister.

Gassibeutel

Saubere Stadt Gassibeutel

Wo es kostenlose Gassibeutel in Hamburg gibt.

Hundekontrolldienst

Sicherheit Hundekontrolldienst

Zuständig für gefährliche Hunde und Vorfällen mit Hunden.

HamburgService Hunde

Fragen zum Thema Hunde? 040 115

Das Bürgertelefon hilft: Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr.

Urheber der Bilder

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Hund ummelden Das ist beim Ändern der Hundesteuer wichtig

Hund ummelden

In den Tagen nach einem Umzug sollten Sie Ihren Hund ummelden. Auch wenn dies oft aufgrund der vielen anderen anstehenden Erledigungen gerne einmal aufgeschoben wird, kann ein Versäumnis böse Folgen haben. Denn wer keine Hundesteuer zahlt, begeht rein rechtlich Steuerhinterziehung. Dieses Vergehen kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden.

Dabei ist die Umschreibung Ihres Vierbeiners ganz einfach und bedarf oftmals keines zusätzlichen Behördengangs. Im Folgenden geben wir Ihnen einige Informationen darüber, wie Sie ganz einfach die Hundesteuer ummelden können.

Keine Kosten für die Ummeldung, Steuersätze variieren

Grundsätzlich fallen für die Ummeldung keine Zusatzkosten an – es werden die normalen Hundesteuersätze fällig. Diese werden in Deutschland von den Gemeinden festgelegt. Das bedeutet, dass sowohl die Höhe der Steuer (diese kann bis zu mehrere hundert Euro pro Jahr betragen, in ganz seltenen Fällen entfällt diese komplett) als auch die für die Erhebung zuständigen Ämter von Ort zu Ort sehr unterschiedlich sind.

Die Steuersätze für Anlagehunde (umgangssprachlich auch als „Kampfhunde“ bezeichnet) sind hierbei in der Regel um ein Vielfaches höher (teilweise sogar bis zu 1.780 € jährlich) als für solche Hunde, die nicht auf der Rasseliste stehen. Ebenso wird bei der Haltung von mehreren Hunden oft pro Tier eine höhere Summe berechnet als beim Besitz eines einzelnen Exemplars.

Hundesteuer ummelden beim Bürger- oder Ordnungsamt

In der Regel ist das Bürgeramt oder das Ordnungsamt der Gemeinde die richtige Anlaufstelle für alle zu erledigenden Formalitäten. In diesem Falle können Sie zusammen mit der Ummeldung Ihrer Adresse auch Ihren Hund bzw. Ihre Hunde ummelden.

Diese Unterlagen sollten Sie mitbringen:

  • das entsprechende Formular zur Anmeldung eines Hundes, ausgefüllt und unterschrieben
  • ggf. den Impfpass des Hundes (gibt Auskunft über das Geburtsdatum)
  • alternativ den Kaufvertrag des Züchters (enthält alle wichtigen Angaben zum Hund)

Liegt die Verantwortlichkeit nicht beim Bürgeramt, können Sie dort in jedem Falle Auskunft darüber erhalten, welche Einrichtung für das Ummelden der Hundesteuer bei Umzug in Ihrer Gemeinde zuständig ist. Viele Ämter halten bereits entsprechende Formulare bereit.

Hund postalisch ummelden: die Alternative zum Behördengang

Sollten Sie persönlich verhindert sein, ist die Ummeldung in den allermeisten Gemeinden auch postalisch möglich. Viele Städte bieten beispielsweise ein entsprechendes Antragsformular zum Ausdrucken auch auf ihrer Internetseite an. Grundsätzlich können Sie der zuständigen Behörde allerdings auch einen formlosen Brief zukommen lassen, mit welchem Sie Ihren Hund ummelden bei Umzug.

Die Beschriftung des Briefkastens der neuen Wohnung sollte eine der ersten Amtshandlungen in Ihrer neuen Bleibe sein. So kommen wichtige Briefdokumente wie der Hundesteuerbescheid der Stadt zuverlässig bei Ihnen an.

Hundesteuer - Hund anmelden

Hund steuerlich anmelden

  • nach dem Kauf oder der Geburt des Hundes oder
  • nach Ihrem Umzug nach Berlin.

  • wenn Sie den Hund gewerblich halten, zum Beispiel zur Zucht oder als Wachhund;
  • wenn der Hund von der Hundesteuer befreit ist, zum Beispiel ein Blindenhund.
Möglicherweise müssen Sie dann zwar keine Hundesteuer zahlen. Aber erst wenn der Hund angemeldet ist, bekommt er eine Hundesteuermarke.

Bestimmte Hunde müssen Sie zusätzlich beim Ordnungsamt anmelden. Mehr zum Thema: Hundehaltung - Anmeldung - Gefährlicher Hund

Die neuen Hundesteuermarken mit Gültigkeitsdauer 2016 – 2022 können gegen Rückgabe der ungültigen Hundesteuermarken ab dem 04.01.2016 beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt innerhalb der Sprechzeiten abgeholt werden. Falls Ihnen die Abholung der neuen Hundesteuermarke nicht während der Sprechzeiten möglich ist, wird das Wohnsitzfinanzamt Ihnen auf Antrag die neue Hundesteuermarke auch gerne per Post übersenden. Die Ausgabe der neuen Hundesteuermarke wird nicht von der Rückgabe der alten Marke abhängig gemacht. Zur Abholung reicht die Vorlage des Personalausweises aus.

Voraussetzungen

  • Halterin oder Halter

Erforderliche Unterlagen

  • Formular "Anmeldung eines Hundes"

Sie können uns das Formular per Post, per Fax oder per E-Mail senden. Bitte vergessen Sie nicht, das Formular zu unterschreiben.

Wahlweise können die Steuer auch selbst ans Finanzamt überweisen.

Gebühren

Zur Höhe der Steuer siehe die Informationsseite

Rechtsgrundlagen

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • Falls Sie persönlich den Hund bei uns anmelden: wenige Minuten. Die Hundesteuermarke bekommen Sie sofort.
  • Ansonsten bekommen Sie die Hundesteuermarke nach etwa 4 Wochen zusammen mit dem Hundesteuerbescheid zugeschickt.

Weiterführende Informationen

Zuständige Behörden

  • im Normalfall: Finanzamt Ihres Wohnortes
  • falls der Hund nicht von Ihnen persönlich gehalten wird, sondern zum Beispiel von einem Verein oder Unternehmen: Finanzamt, in dessen Bereich der Hund gehalten wird (sogenanntes „Betriebsstätten-Finanzamt“)

Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Finanzamt Zehlendorf

Verwandte Dienstleistungen

Diese Seiten werden verantwortet durch die Senatskanzlei des Regierenden Bürgermeisters.

Hund ummelden

Ziehen Sie innerhalb der selben Gemeinde oder Stadt um, ändert sich nur Ihre Adresse und die Ihres Hundes - nicht jedoch die einfordernde Stelle für die Hundesteuer. Somit kann Ihr Hund auch weiterhin mit der bisherigen Steuermarke herumlaufen.

Hundesteuer: Hund ummelden

Damit Ihre Gemeinde Ihnen den Hundesteuerbescheid zustellen kann, müssen Sie für diese postalisch erreichbar sein. Daher muss das für die Hundesteuer zuständige Amt über Ihre neue Anschrift informiert werden, wenn Sie innerhalb der Gemeindegrenzen umziehen.

Gleichzeitig Wohnsitz ummelden und Hund ummelden

Am einfachsten und zeitsparend können Sie Ihren Hund ummelden, wenn Sie selbst Ihren Wohnsitz ummelden beim örtlichen Einwohnermeldeamt. Falls das Bürgeramt nicht selbst für die Hundehaltung und den Einzug der Hundesteuer zuständig ist (dies ist gerade in kleineren Gemeinden oftmals der Fall), informiert es in der Regel das hierfür verantwortliche Amt (üblicherweise das Ordnungsamt oder das Steueramt).

Falls nicht, können Sie das entsprechende Amt natürlich auch direkt formlos informieren. Am besten schauen Sie in Ihren letzten Hundesteuerbescheid nach Kontaktdaten und einem Ansprechpartner beim Amt.

Neue Adresse?

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So wird Ihre Post an Ihre neue Adresse umgeleitet – bis zu zwei Jahre lang.

Hundeabgabe (Hundesteuer) - Meldung

Allgemeine Informationen

Fьr das Halten von Hunden und Wachhunden, mit Ausnahme von Blindenfьhrerhunden, wird eine Abgabe eingehoben. Die Abgabe muss fьr jeden im Gebiet der Stadt Wien gehaltenen Hund, der mehr als drei Monate alt ist, bezahlt werden. Es gibt auch Befreiungs- und ErmдЯigungsgrьnde sowie Ausnahmen von der Abgabepflicht (Hundeabgabe - Sonderregelungen).

Voraussetzungen

  • Vorstдnde des Haushaltes, in welchem der Hund gehalten wird
  • BetriebsinhaberInnen, wenn die Hundehaltung in einem Betrieb erfolgt

Wechselt der Hund wдhrend des Abgabenjahres in einen anderen Besitz, entsteht fьr die Nachfolge eine neuerliche Abgabepflicht. Eine bereits von der Vorgдngerin bzw. dem Vorgдnger bezahlte Abgabe wird jedoch angerechnet. Wenn ein Hund nachweislich verstirbt, kann im selben Jahr an Stelle dieses Hundes ohne neuerliche Abgabe ein anderer Hund gehalten werden. Eine ErmдЯigung der Abgabe findet beim Tod des Hundes fьr das betreffende Abgabenjahr nicht statt. Wurde der Hund bereits im vorangegangenen Jahr gehalten, so entsteht die Abgabepflicht - nicht zu verwechseln mit dem Fдlligkeitstermin - bereits mit 1. Jдnner des darauf folgenden Jahres.

Abgabepflichtige sind von der Bezahlung der Abgabe befreit, wenn der gehaltene Hund nachweislich innerhalb dreier Monate nach Entstehung der Abgabepflicht verstirbt und wenn an Stelle dieses Tieres kein anderer Hund im selben Kalenderjahr gehalten wird. Bereits bezahlte Betrдge werden ьber Antrag zurьckerstattet.

Fristen und Termine

Anmeldung des Hundes: Die Anmeldung von Hunden muss innerhalb von 14 Tagen, nachdem diese das Alter von drei Monaten erreicht haben bzw. in das Gebiet der Stadt Wien gebracht wurden, erfolgen. Befreiungsgrьnde mьssen gleichzeitig angegeben werden. Die Anmeldung kann schriftlich mit elektronischem Formular oder telefonisch unter der Telefonnummer +43 1 4000-07620 erfolgen.

Eine Zahlungsanweisung fьr die Bezahlung der Abgabe wird per Post ьbermittelt.

Bei erstmaliger, persцnlicher Anmeldung in einer Stadtkasse kann die Hundeabgabe bar oder mittels Bankomat- oder Kreditkarte einbezahlt werden.

Im Mдrz wird jдhrlich fьr das laufende Jahr eine Buchungsmitteilung mit Zahlungsanweisung zugesandt.

  • Erteilung einer Einzugsermдchtigung mцglich
  • Bis Ende April des laufenden Jahres
  • Binnen 14 Tagen nach der Anmeldung, wenn die Abgabepflicht nach dem 30. April eintritt

Zustдndige Stelle

Telefon: +43 1 4000-07620

Erforderliche Unterlagen

Kosten und Zahlung

Die Hцhe der Abgabe richtet sich nach der Anzahl der im selben Haushalt oder Betrieb gehaltenen Hunde.

Weisen die Abgabepflichtigen nach, dass der Hund zum ьberwiegenden Teil des Abgabenjahres auЯerhalb des Gebietes der Stadt Wien gehalten und fьr diesen Hund an eine andere цsterreichische Gemeinde eine Hundeabgabe entrichtet wurde, wird die Abgabe bis zur Hцhe der in Wien zu entrichtenden Abgabe angerechnet. Der Anrechnungsbetrag wird den Abgabepflichtigen zurьckerstattet.

Weisen die HundehalterInnen anlдsslich der Anmeldung nach, dass die Voraussetzung fьr das Entstehen der Abgabepflicht erst nach dem 30. September eines Kalenderjahres eingetreten ist, so muss fьr dieses Kalenderjahr keine Hundeabgabe entrichtet werden.

Dies gilt auch, wenn die HundehalterInnen bis lдngstens Ende Februar des nachfolgenden Kalenderjahres nachweisen, dass der Hund nicht lдnger als drei Monate im Abgabenjahr im Gebiet der Stadt Wien gehalten wurde. Bereits bezahlte Betrдge werden auf Antrag demjenigen zurьckerstattet, der die Abgabe entrichtet hat.

Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 34.

Online -Formular: Hundeabgabe (Hundesteuer) - Meldung (Anmeldung, Abmeldung, Besitzwechsel, Ьbersiedlung)

Zusдtzliche Informationen

Pflichten der HundehalterInnen: Fьr die An- und Abmeldung (sie erfolgt ebenfalls bei der Stadtkasse) des Hundes ist zu sorgen.

GemдЯ § 5 Abs. 11 des Wiener Tierhaltegesetzes ist fьr im Bundesland Wien gehaltene Hunde eine Haftpflichtversicherung ьber eine Summe von mindestens 725.000 Euro zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- oder Sachschдden abzuschlieЯen und aufrechtzuerhalten. Bei Ьbertretungen wird ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.

Service-Center - Rechnungs- und Abgabenwesen (Magistratsabteilung 6)

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Hundesteuer - Hund abmelden

Sie sind verpflichtet, Ihren Hund abzumelden

  • wenn Sie den Hund nicht mehr halten (zum Beispiel weil er gestorben ist) oder
  • wenn Sie mit dem Hund aus Berlin wegziehen.
Falls Sie innerhalb von Berlin umgezogen sind, teilen Sie bitte einfach dem Finanzamt Ihre neue Anschrift mit, zum Beispiel per E-Mail.

Wenn Sie den Hund abgemeldet haben, bekommen Sie von uns einen neuen Steuerbescheid. Sie müssen dann keine Steuern mehr für den Hund zahlen. Falls Sie schon zu viel Steuern gezahlt haben, bekommen Sie Geld zurück.

Voraussetzungen

  • Hundehaltung in Berlin beendet

• Der Hund ist gestorben.

• Sie ziehen aus Berlin weg.

• Sie haben den Hund an jemand anderen gegeben.

• Sie haben den Hund ins Tierheim gegeben.

• Der Hund ist entlaufen und Sie gehen davon aus, dass er nicht mehr zurückkommt.

Erforderliche Unterlagen

  • Formular "Abmeldung eines Hundes"

Gebühren

Rechtsgrundlagen

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • für die Bearbeitung: wenige Minuten
  • bis Sie einen neuen Steuerbescheid bekommen: etwa 4 Wochen
Falls Sie zu viel Steuern gezahlt haben, bekommen Sie diese zurückbezahlt, wenn Sie den neuen Bescheid bekommen.

Weiterführende Informationen

Zuständige Behörden

  • im Normalfall: Finanzamt Ihres Wohnortes
  • falls der Hund bisher nicht von Ihnen persönlich gehalten wurde, sondern zum Beispiel von einem Verein oder Unternehmen: Finanzamt, in dessen Bereich der Hund gehalten wird (sogenanntes „Betriebsstätten-Finanzamt“)

Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Finanzamt Zehlendorf

Verwandte Dienstleistungen

Diese Seiten werden verantwortet durch die Senatskanzlei des Regierenden Bürgermeisters.

Hundesteuer

Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer. Die Erhebung der Hundesteuer wird durch die Г¶rtliche Hundesteuersatzung geregelt. Besteuerungsgrundlage ist hierbei das Halten eines Hundes im Stadtgebiet von NГјrnberg. Mit der Erhebung der Steuer werden neben den fiskalischen auch ordnungspolitische Zwecke verfolgt. Weiterer Nebenzweck liegt auch darin, einen statistischen Гњberblick Гјber Anzahl und Rasse der im Stadtgebiet gehaltenen Hunde zu liefern.

Steuerpflichtig sind allgemein alle Hunde im Stadtgebiet, die Г¤lter als vier Monate sind.

• nachdem Sie ihn neu aufgenommen haben,

• nachdem er vier Monate alt geworden ist,

• nachdem Sie zusammen mit dem Hund nach Nürnberg zugezogen sind.

• per Online-Anmeldung,

Haltung von Kampfhunden

Die Haltung von Kampfhunden bedarf zusätzlich einer Genehmigung. Dies gilt sowohl für reinrassige Tiere wie auch für Kreuzungen dieser Rassen.

Hundesteuermarke

FГјr jeden Hund wird bei der Anmeldung eine Steuermarke ausgegeben. Diese erhalten Sie zusammen mit dem Steuerbescheid per Post.

Ihr Hund muss diese auГџerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres Grundbesitzes sichtbar tragen. Die Steuermarke dient als Nachweis bei Kontrollen. AuГџerdem erleichtert die Marke das Auffinden des Hundehalters, wenn ein Tier entlaufen sein sollte.

Das Nichtanlegen der Hundemarke kann mit einem BuГџgeld belegt werden.

Verlust oder Beschädigung der Steuermarke

Auf schriftlichen Antrag werden verloren gegangene oder beschädigte Steuermarken durch das Kassen- und Steueramt, Abteilung Hundesteuer ersetzt. Beim Ersatz verloren gegangener Marken wird eine Gebühr von 10 Euro fällig, der Ersatz beschädigter Marken erfolgt im Austausch kostenfrei.

Festsetzung der Steuer und Fälligkeit

Die Hundesteuer wird mittels Steuerbescheid festgesetzt.

Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheids ist die Steuer jeweils

HГ¶he der Hundesteuer

Die Hundesteuer beträgt im Kalenderjahr

• 264 Euro für jeden gehaltenen Kampfhund im Sinne des § 5 Abs. 5 HStS,

• 1.056 Euro für jeden gehaltenen Kampfhund im Sinne des § 5 Abs. 1 bis 4 HStS.

Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen

Sofern Sie die Auffassung vertreten, dass in Ihrem Fall eine Steuerbefreiung oder Steuermäßigung gemäß Hundesteuersatzung möglich ist, z. B.

• Hund aus dem Tierheim Nürnberg (einmalig),

• Hundeführerschein (einmalig),

• Inhaber eines Nürnberg-Passes,

bitten wir Sie sich vorab telefonisch mit uns in Verbindung zu setzten.

Beachten Sie bitte, dass auch wenn ein Befreiungs- oder Ermäßigungstatbestand in Ihrem Fall zutreffen sollte, Sie dies nicht von der Anmeldepflicht des Hundes entbindet.

Melden Sie Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen schriftlich bei uns ab,

• nachdem er abgeben wurde,

• nachdem der Hund entlaufen ist,

• nachdem Sie zusammen mit dem Hund weggezogen sind.

Stadt NГјrnberg - Kassen- und Steueramt - Hundesteuer

1. Stock/ Zimmer 110

Telefon: 09 11 / 2 31-31 08

Telefax: 09 11 / 2 31-73 80

Г–ffnungszeiten:

Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr,

Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr,

Hundesteuer Hundeanmeldung Hundeabmeldung

Schnell informiert:

Die Geschichte der Hundesteuer reicht bis in die Zeit um 1500 zurück (Steuererhebung durch Abgabe von "Hundekorn" z.B. Hafer, Gerste und Roggen). Heutzutage dient diese Steuer der Einnahmebeschaffung, sowie dem ordnungspolitischen Ziel, die Zahl der gehaltenen Hunde zu begrenzen.

Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund im Haushalt aufgenommen wurde. Der Hund ist innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt anzumelden.

Die Anmeldung kann fernmündlich, schriftlich (siehe Download auf der rechten Seite) oder persönlich beim Stadtsteueramt Essen vorgenommen werden.

Ihre Ansprechpartner sind unter folgenden Telefonnummern (entsprechend dem Familiennamen des Hundehalters) zu erreichen.

Der Antragsvordruck ist ebenfalls beim Bürgeramt erhältlich. Gerne wird der ausgefüllte Antrag dort auch entgegengenommen und zur Prüfung und weiteren Bearbeitung an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.

Der Hund ist innerhalb eines Monats, nach Beendigung der Haltung abzumelden. Die Steuermarke ist zurückzugeben und der neue Hundehalter ist gegebenenfalls anzugeben.

Die Abmeldung kann schriftlich (siehe Download auf der rechten Seite) oder persönlich beim Stadtsteueramt Essen vorgenommen werden.

Der Antragsvordruck ist ebenfalls beim Bürgeramt erhältlich. Gerne wird der ausgefüllte Antrag dort auch entgegengenommen und zur Prüfung und weiteren Bearbeitung an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.

Hundesteuer (jährlich)

  • Ein Hund: 156,00 Euro
  • Zwei Hunde: 216,00 Euro je Hund
  • Drei Hunde: 252,00 Euro je Hund
  • Gefährlicher Hund: 852,00 Euro je Hund

Die Hundesteuer für einen gefährlichen Hund kann gegebenenfalls auf 288,00 Euro ermäßigt werden. Lesen Sie hierzu bitte § 2 der Hundesteuersatzung.

Hundesteuer-Befreiungen

Zum Beispiel für:

  • Hunde die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen.
  • Hunde, die aus dem Tierheim Essen in einen Haushalt aufgenommen wurden (Befreiung für zwölf Monate).

Lesen Sie hierzu bitte § 5 der Hundesteuersatzung.

Weiterhin wird auf Antrag, unter anderem für Bezieher von Grundsicherungsleistungen oder Sozialgeld nach dem SGB II oder SGB XII, eine Steuerermäßigung auf 39,00 Euro für den ersten Hund gewährt. Lesen Sie hierzu bitte § 6 der Hundesteuersatzung.

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Anmeldung eines Hundes

Beschreibung

Soweit Sie oder andere Personen in Ihrem Haushalt einen Hund halten, mГјssen Sie ihn innerhalb von vier Wochen nach der Aufnahme oder - wenn der Hund aus dem Wurf einer von Ihnen gehaltenen HГјndin stammt - innerhalb von vier Wochen, nachdem der Hund sechs Monate alt geworden ist, zur Hundesteuer anmelden.Die An- und Abmeldepflicht gilt auch fГјr Hunde, die nicht von natГјrlichen Personen oder nicht aus persГ¶nlichen Zwecken gehalten werden.

BenГ¶tigt werden

Anmeldeformular

gegebenenfalls Nachweis

über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches

gegebenenfalls Kopie

des Schwerbehindertenausweises oder des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes sowie Nachweise über die besondere Ausbildung des Hundes

Weitere Informationen

Zur Anmeldung verwenden Sie bitte dasВ Anmeldeformular im " Downloadservice ". Dieses Formular mГјssen Sie per Post oder Fax an das Steueramt Гјbersenden. Auch Г„nderungen, wie zum Beispiel einen Umzug innerhalb KГ¶lns oder die Гњbernahme eines weiteren Hundes, mГјssen Sie anzeigen.

Nach Anmeldung wird eine Hundemarke übersandt, die der Hund außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundbesitzes sichtbar zu tragen hat. Bitte beachten Sie auch die erforderliche Anmeldung des Hundes beim zuständigen Bezirksordnungsamt, sofern es sich um einen meldepflichtigen Hund nach dem Landeshundegesetz handelt.

Die Hundesteuer beträgt 156 Euro jährlich für jeden gehaltenen Hund.

Steuerermäßigung oder -befreiung

Wenn Sie Empfängerin oder Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches sind, können Sie für einen Hund eine Ermäßigung beantragen. Hierzu ist ein Nachweis beizubringen, der nicht älter als zwei Monate ist. Die Steuer wird dann für einen Hund von 156 Euro auf 60 Euro ermäßigt.

Sofern Sie Empfängerin oder Empfänger von laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (Arbeitslosengeld II) sind, steht Ihnen eine Ermäßigung der Hundesteuer nicht zu.

Im Falle einer Schwerbehinderung von 100 Prozent kann auf Antrag im Anmeldeformular eine Steuerbefreiung für einen Hund gewährt werden, wenn dieser ausschließlich dem Schutz und der Hilfe der schwerbehinderten Person dient und aufgrund seiner besonderen Ausbildung geeignet ist, die Schwerbehinderung zu mildern. Zum Nachweis ist eine Kopie der Vorder- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises oder des Feststellungsbescheides des Bürgeramtes Mülheim gemeinsam mit der Anmeldung vorzulegen.

Eine Steuerbefreiung wird auf Antrag darüber hinaus auch für Hunde gewährt, die regelmäßig als Rettungshunde eingesetzt werden und eine entsprechende Ausbildung abgelegt haben.

Vorsprache

Eine persГ¶nliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Es fallen keine GebГјhren an.

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Kontakt und Erreichbarkeit

50765 Köln Zugänglichkeit

  • Der Eingangsbereich ist fГјr Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer voll zugГ¤nglich.
  • Markierte BehindertenparkplГ¤tze sind vorhanden.
  • Die AufzГјge sind fГјr Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer voll zugГ¤nglich.
  • Die Toiletten sind fГјr Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer voll zugГ¤nglich.

Montag bis Freitag ab 8 Uhr

Mittwoch und Freitag bis 12 Uhr

Montag, Dienstag und Donnerstag bis 16 Uhr

und nach Vereinbarung

Online Anwendungen

Г„hnliche Dienstleistungen

Downloads und Infos

Mit Г¶ffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen

Stadtbahn-Linie 15 (Haltestelle Chorweiler)

Bus-Linien 120, 121, 122, 125, 126 und 181 (Haltestelle Chorweiler)

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