Hundesteuer - Hund anmelden
Hund steuerlich anmelden
- nach dem Kauf oder der Geburt des Hundes oder
- nach Ihrem Umzug nach Berlin.
- wenn Sie den Hund gewerblich halten, zum Beispiel zur Zucht oder als Wachhund;
- wenn der Hund von der Hundesteuer befreit ist, zum Beispiel ein Blindenhund.
Bestimmte Hunde müssen Sie zusätzlich beim Ordnungsamt anmelden. Mehr zum Thema: Hundehaltung - Anmeldung - Gefährlicher Hund
Die neuen Hundesteuermarken mit Gültigkeitsdauer 2016 – 2022 können gegen Rückgabe der ungültigen Hundesteuermarken ab dem 04.01.2016 beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt innerhalb der Sprechzeiten abgeholt werden. Falls Ihnen die Abholung der neuen Hundesteuermarke nicht während der Sprechzeiten möglich ist, wird das Wohnsitzfinanzamt Ihnen auf Antrag die neue Hundesteuermarke auch gerne per Post übersenden. Die Ausgabe der neuen Hundesteuermarke wird nicht von der Rückgabe der alten Marke abhängig gemacht. Zur Abholung reicht die Vorlage des Personalausweises aus.
Voraussetzungen
- Halterin oder Halter
Erforderliche Unterlagen
- Formular "Anmeldung eines Hundes"
Sie können uns das Formular per Post, per Fax oder per E-Mail senden. Bitte vergessen Sie nicht, das Formular zu unterschreiben.
Wahlweise können die Steuer auch selbst ans Finanzamt überweisen.
Gebühren
Zur Höhe der Steuer siehe die Informationsseite
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
- Falls Sie persönlich den Hund bei uns anmelden: wenige Minuten. Die Hundesteuermarke bekommen Sie sofort.
- Ansonsten bekommen Sie die Hundesteuermarke nach etwa 4 Wochen zusammen mit dem Hundesteuerbescheid zugeschickt.
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
- im Normalfall: Finanzamt Ihres Wohnortes
- falls der Hund nicht von Ihnen persönlich gehalten wird, sondern zum Beispiel von einem Verein oder Unternehmen: Finanzamt, in dessen Bereich der Hund gehalten wird (sogenanntes „Betriebsstätten-Finanzamt“)
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Finanzamt Zehlendorf
Verwandte Dienstleistungen
Diese Seiten werden verantwortet durch die Senatskanzlei des Regierenden Bürgermeisters.
Hund steuer
Die Hundesteuer wird auf der Grundlage der Hundesteuersatzung der Gemeinde Panketal erhoben. Steuerpflichtig ist der Halter eines oder mehrerer Hunde(s) im Gemeindegebiet. Der Hund/die Hunde ist/sind vom Halter innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme bzw. nach einem Zuzug ins Gemeindegebiet bzw. 3 Monate nach der Geburt bei der Gemeinde Panketal, im Steueramt, anzumelden. Ein Hund kann bis zu 2 Monate zur Probe gehalten werden, ohne dass es einer Anmeldung bedarf. Bei der Anmeldung des Hundes/der Hunde erhält der Hundehalter eine (gebührenfreie) Hundemarke, welche beim Hund sichtbar am Halsband zu befestigen ist. Die Hundemarken sind unbefristet gültig. Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von 2 Wochen, nachdem er ihn veräussert oder sonst abgeschafft hat, nachdem der Hund verstorben, abhanden gekommen ist oder der Halter aus dem Gemeindegebiet weggezogen ist, wieder abzumelden. Bei Einschläferung des Hundes durch einen Tierarzt ist eine Kopie der Bescheinigung über die Einschläferung einzureichen. Bei Abgabe oder Verkauf des Tieres nennen Sie uns bitte die Anschrift des neuen Halters. Wenn möglich, ist die Hundemarke bei der Abmeldung mit abzugeben. Die An- und Abmeldung erfolgt schriftlich. In der Steuerabteilung liegen entsprechende Formulare aus bzw. können diese hier runtergeladen werden.
- für den 1. Hund 46,00 Euro
- für den 2. Hund 76,00 Euro
Die Hundesteuer kann überwiesen werden oder kann im Lastschrifteinzugsverfahren durch die Gemeindekasse von Ihrem Konto abgebucht werden.
Bei Verlust der Hundemarke erhält der Hundehalter in der Steuerabteilung der Gemeinde Panketal gegen eine Verwaltungsgebühr eine Ersatzhundemarke.
Hundepass bzw. Impfausweis (wenn vorhanden)
Telefon: 030 94511-115
Telefax: 030 94511-215
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Zimmernummer: 115 A
Telefon: 030 94511-161
Telefax: 030 94511-198
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Hundesteuer
Für die Hundehaltung in der Stadt Kaarst ist eine Steuer zu zahlen.
Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder - wenn der Hund ihm durch Geburt einer von ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist - innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, bei der Stadt anzumelden.
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam
- nur ein Hund gehalten wird 96,00 €
- zwei Hunde gehalten werden, je Hund 120,00 €
- drei oder mehr Hunde gehalten werden, je Hund 144,00 €
- ein gefährlicher Hund gehalten wird 600,00 €
- zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden, je Hund 900,00 €
Als "gefährliche Hunde" im Sinne der Hundesteuersatzung der Stadt Kaarst gelten solche Hunde,
- die auf Angriffslust, Kampfbereitschaft, Schärfe oder andere in der Wirkung gleichstehende Zuchtmerkmale gezüchtet werden oder die eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder Abrichtung auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen haben. Als Ausbildung zum Schutzhund zählt nicht die von privaten Vereinen oder Verbänden durchgeführte sogenannte Schutzdienst- oder Sporthundeausbildung, sofern keine Konditionierung zum Nachteil des Menschen erfolgt,
- die sich nach dem Gutachten des beamteten Tierarztes als bissig erwiesen haben,
- die in gefahrdrohender Weise einen Menschen angesprungen haben,
- die bewiesen haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder Hunde hetzen oder reißen.
Gefährliche Hunde im Sinne der Hundesteuersatzung der Stadt Kaarst sind insbesondere Hunde der Rassen
- Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
sowie Kreuzungen dieser Rassen und Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen.
Alles Wissenswerte sowie insbesondere auch die Voraussetzungen für eine mögliche Steuerbefreiung können Sie der Hundesteuersatzung der Stadt Kaarst entnehmen.
Erforderliche Unterlagen
Für die An- oder Abmeldung Ihres Hundes stehen Ihnen entsprechende Formulare zur Verfügung.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Die zur An- bzw. Abmeldung Ihres Hundes erforderlichen Formulare sind nachfolgend aufgeführt.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Was ist zu bezahlen?
Befreiungen
Voraussetzungstatbestände siehe § 3 Hundesteuersatzung
Ermäßigungen
Voraussetzungstatbestände siehe § 4 Hundesteuersatzung
Kaarst im Internet
Event in Kaarst
Direktlinks
Öffnungszeiten
Mo - Fr: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Do 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Bürgerbüro Kaarst zusätzlich
Hund steuer
Hundesteuer
- Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet.
- Grundlage hierfür ist die städtische Hundesteuersatzung.
- Steuerpflichtig ist der Hundehalter.
Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse eines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihrem Halter gemeinsam gehalten.
Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Sie endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhandenkommt oder verstirbt. Beim Wegzug aus Meschede ist der Hund in Meschede abzumelden und bei der Stadt/Gemeinde des Zuzugs anzumelden.
Für gefährliche Hunde im Sinne des § 3 und § 10 des Landeshundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) ist eine erhöhte Steuer eingeführt worden. Diese wird bei diesen Hunderassen dann nicht erhoben, wenn durch eine Bescheinigung eines beamteten Tierarztes, des Verbandes für das Deutsche Hundewesen e.V. oder eines von diesen Verbänden benannten Sachverständigen jährlich nachgewiesen wird, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist. Für die Liste mit Anschriften anerkannter Sachverständiger und sachverständiger Stellen des LANUV steht Ihnen ein separater Link zur Verfügung.
Es besteht die Möglichkeit, am Lastschrifteinzug teilzunehmen.
Die Hundesteuer im Gebiet der Kreis- und Hochschulstadt Meschede beträgt:
Die Steuer wird halbjährlich am 15.02. und 15.08. eines jeden Jahres in Höhe der Hälfte des Jahresbetrages fällig.
Stadt Ronnenberg
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Veranstaltungsflyer
Hundesteuer
Ansprechpartner/in
Telefon: 0511 4600-151
Allgemeine Informationen
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, die für das Halten von Hunden erhoben wird. Steuerpflicht, Steuersätze und Ermäßigungsgründe werden in einer städtischen Satzung geregelt, welche die Gemeinde erlässt.
Jede/r Halter/in muss seinen Hund binnen einer Woche nach Anschaffung oder Zuzug anmelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des zweiten Monats nach ihrer Geburt als angeschafft.
Als Hundehalter/in gilt der/diejenige der einen Hund/mehrere Hunde in seiner Wohnung/seinem Betrieb hält.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Das zur An- oder Abmeldung benötigte Formular kann hier auf dieser Seite heruntergeladen werden.
- Anmeldeformular Hundesteuer (download -.pdf)
Welche Gebühren fallen an?
Die Steuersätze ergeben sich aus §3 der Hundesteuersatzung und betragen jährlich:
a) für den ersten Hund 96,-- €
b) für den zweiten Hund 150,--€
c) für jeden weiteren 204,--€
d) für jeden gefährlichen Hund 600,--€
Ermäßigungstatbestände für das Halten von u.a. Wach- oder Blindenhunden entnehmen sie bitte direkt der Hundesteuersatzung.
Was sollte ich sonst noch wissen?
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Gemeinde Schwalmtal
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Inhalt
Hundesteuer
Wenn Sie einen oder mehrere Hunde halten, sind Sie hundesteuerpflichtig.
Zuständigkeit
Sie können den Hund/die Hunde beim Bürgerservice im Rathaus, Zimmer 205, persönlich anmelden oder direkt online an- bzw. abmelden.
Maßgebend für die Steuerpflicht ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde Schwalmtal.
Als Nachweis für einen angemeldeten Hund wird eine Hundemarke ausgegeben. Die Marke wird Ihnen nach Anmeldung beim Bürgerservice persönlich ausgehändigt oder schnellstmöglich mit dem Hundesteuerbescheid zugeschickt.
Wenn Sie die Hundemarke verlieren, erhalten Sie beim Bürgerservice eine Ersatz-Hundemarke. Die Kosten hierfür betragen nach der zurzeit geltenden Verwaltungsgebührensatzung 3,50 Euro.
Rechtliche Grundlage
Maßgebend für die Steuerpflicht ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde Schwalmtal.
Steuersätze
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Filo Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
- Pittbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
Anmeldefristen
- Innerhalb 2 Wochen nach Aufnahme.
- Welpen der eigenen Hündin innerhalb 2 Wochen, nachdem der Hund 3 Monate alt geworden ist.
- Bei Pflege, Verwahrung, Haltung auf Probe oder zum Anlernen innerhalb 2 Wochen, nachdem der Zeitraum von 2 Monaten überschritten ist.
- Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde innerhalb von 2 Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats.
Steuerbefreiung
Hunde die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen werden von der Hundesteuer befreit.Erforderliche Unterlagen hierzu sind: Schwerbehindertenausweise mit den Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“.
Für gefährliche Hunde oder Hunde bestimmter Rassen werden keine Steuerbefreiungen gewährt.
Steuerermäßigung
- Wachhund (zur Bewachung von Gebäuden, die zum nächsten bewohnten Gebäude 200 m entfernt liegen)
- Hofhund (zur Bewachung eines landw. Anwesens, welches zum nächsten bebauten Ortsteil 400 m entfernt liegt)
- Melde-, Sanitäts-, oder Schutzhunde (Prüfungsnachweis erforderlich)
- Hunde von Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Arbeitslosengeld II, sowie einkommensmäßig gleichstehende Personen.
a) Sozialhilfe Empfänger: aktueller Sozialhilfebescheid
b) gleichstehende Personen: z.B. aktuellen Wohngeldbescheid oder Nachweise zur Bedarfsberechnung
Hunde bestimmter Rassen können auf Antragsstellung mit einer erfolgreich bestandenen Verhaltensprüfung ermäßigt werden. (erforderliche Unterlagen: Verhaltensprüfung).
Für gefährliche Hunde wird keine Steuerermäßigung gewährt.
Anträge auf Steuerbefreiung / -ermäßigung können auf dem Formular Hundesteueranmeldung unter "3. Ergänzungen" gestellt werden. Bitte reichen Sie die entsprechenden Nachweise ein.
Stadt Kalkar

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- Hundesteuer
Hundesteuer
Hundesteuern werden nach der "Hundesteuersatzung der Stadt Kalkar vom 31. August 1973" in der zurzeit gültigen Fassung erhoben.
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bei der Stadt anzumelden.
Hundesteueran- und Abmeldungen
Das Formular für die An- und Abmeldung von Hunden können Sie etwas weiter unten finden. Sie können das Formular online ausfüllen und elektronisch einsenden.
Hundesteuerermäßigungen und Hundesteuerbefreiungen
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Hundesteuerermäßigung bzw. -befreiung gewährt werden.
Hauptnavigation
Unternavigation "Bürgerportal"
Hundesteuer
Die Hundesteuer nach der Hundesteuersatzung der Stadt Kleve beträgt zur Zeit jährlich, wenn von einer oder mehreren Personen gemeinsam in einem Haushalt ein Hund gehalten wird 60,00 €, zwei Hunde gehalten werden 90,00 € je Hund, drei oder mehr Hunde gehalten werden 108,00 € je Hund, ein oder mehrere Hunde gemäß Anlage 1 der Landeshundeverordnung gehalten werden 480,00 € je Hund.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Kleve anzumelden.
Sie haben die Möglichkeit, per SEPA-Lastschriftmandat der Stadt Kleve zu erlauben, die Hundesteuer bequem von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Damit vergessen Sie keine anstehenden Zahlungen und ersparen sich eine Menge Zeitaufwand. Natürlich lässt sich das SEPA-Lastschriftmandat jederzeit widerrufen.
Hundesteuer: So teuer ist ein Hund
Hundesteuer in Deutschland: So teuer ist ein Hund
Wer einen Hund hat, muss Steuern für ihn zahlen. Allerdings gibt es große Unterschiede bei den Kosten. Die "Stiftung Warentest" zeigt, wo Hunde richtig teuer sind - und wo gar keine Steuer anfällt.

Dackel, Mops und Schäferhund: Der Hund sei der beste Freund des Menschen, sagt man. Doch günstig ist diese Freundschaft nicht - das zeigen schon die Unterschiede bei der Hundesteuer.
Es heißt, er sei der beste Freund des Menschen. Hunde sind treue Begleiter - die aber auch ganz schön ins Geld gehen können. Wer sich also einen Hund anschaffen möchte, sollte nicht nur das Hundefutter und die Tierarztrechnungen einkalkulieren, sondern auch die Hundesteuer. Diese Abgabe können die rund 11.000 Gemeinden in Deutschland selbst regeln - und so zahlen die Hundebesitzer sehr unterschiedlich hohe Steuern für ihre Lieblinge.
"Stiftung Warentest" hat in der aktuellen Ausgabe die Steuern in 70 Städten und Gemeinden verglichen. Zu den Spitzenreitern zählt Mainz, dort zahlen Hundebesitzer 186 Euro im Jahr. Insgesamt zahlen Hundehalter in Städten deutlich mehr für ihren Vierbeiner: In München werden 100 Euro fällig, in Köln 156 Euro, in Berlin 120 Euro und in Hamburg 90 Euro. Günstiger wird es auf dem Land: In Ahausen in Niedersachsen zahlen Hundebesitzer nur 36 Euro im Jahr, im brandenburgischen Kremmen sind es nur 24 Euro. In Windorf bei Passau zahlen Hundehalter gar nichts.
Kampfhunde kosten extra
Als Kennzeichen für die gezahlte Steuer gilt die Steuermarke. Diese ist wichtig, betont auch "Stiftung Warentest". Fehlt die Marke, kann eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro auf den Hundebesitzer zukommen. Die Steuern werden immer an dem Wohnort des Hundes erhoben.
Wer einen Kampfhund, beispielsweise einen Pittbull oder einen Rottweiler, besitzt, muss in einigen Gemeinden richtig tief in die Tasche greifen. In Cottbus etwa kostet der Hund 270 Euro im Jahr, im bayerischen Starnberg sind es sogar 1000 Euro. "Kampfhunde gelten als gefährlicher, deshalb will man sie möglichst gar nicht im Stadtgebiet", sagt Katharina te Heesen vom Bund der Steuerzahler NRW der "Stiftung Warentest". "Hunde sollen aus den Stadtgebieten gedrängt werden. Deshalb kostet der Zweit- oder Dritthund vielerorts mehr."
Lukrative Steuereinnahmen
Die Gemeinden zumindest können sich über die Hundesteuer freuen. Im vergangenen Jahr spülte die Steuer rund 309 Millionen Euro in deren Kassen. Allerdings werden diese Einnahmen nicht für die Reinigung von Gehwegen ausgegeben. Denn diese Steuer ist nicht zweckgebunden, das heißt, sie kann für alle möglichen Ausgaben in der Gemeinde eingesetzt werden. So finanzieren Hundehalter mitunter auch das neue Dach des Rathauses.
Ausland hat Steuer längst abgeschafft
In Deutschland müssen nur Hundehalter Steuern zahlen. Wer ein Pony, Kaninchen, Hühner oder eine Katze besitzt, zahlt nichts. "Dieses Ungerechtigkeitsgefühl schlägt sich auf die Steuermoral nieder. Nur wer sich gerecht behandelt fühlt, zahlt gerne und freiwillig Steuern“, sagt Katharina te Heesen.
Viele Länder haben die Hundesteuer längst abgeschafft, weil der Kontrollaufwand zu hoch sei. In Deutschland gib es immerhin Ermäßigungen: Wer seinen Hund aus dem Tierheim hat, wird meist von den Gemeinden bis zu drei Jahre von der Steuer befreit. Und Helferhunde, beispielsweise Blindenhunde, sind ebenfalls meist gratis.
Anliegen A-Z: Hundesteuer
Beschreibung
Die erhöhte Steuer für laut Landeshundegesetz als gefährlich eingestufte Hunde gilt für die in § 3 Abs. 2 des Landeshundegesetzes genannten Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden und für die in § 10 Abs. 1 genannten Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden. Die Hundesteuer für Hunde von so genannten Jagsausübungsberechtigten und amtlich bestätigten Jagdaufsehern, die ihr Jagdrecht in Revieren innerhalb des Stadtgebietes Hennef ausüben, ist aus Gründen des Tierschutzes und der Gefahrenabwehr auf 75 Prozent des Steuersatzes beschränkt.
Seit dem 1.1.2016 wird die Steuer durch Dauerbescheid erhoben. Diese bleiben so lange gültig, bis sie durch einen neuen Steuerbescheid ersetzt werden.
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