пятница, 25 мая 2018 г.

einreisebestimmungen_hund_deutschland

Einreisebestimmungen fьr Hunde

Fьr jedes Land sind spezielle Einreisebestimmungen fьr Haustiere zu beachten. Sollten Sie einen Hund einer gelisteten Rasse halten, beachten Sie auch unbedingt diese Regelungen fьr die Wiedereinreise in die BRD.

Bitte beachten Sie auch, daЯ die einzelnen Lдndern noch weitergehende Vorschriften festlegen kцnnen.

Bitte beachten Sie auch die Vorschriften der Lдnder,

die Sie auf dem Weg zu Ihrem Urlaubsort durchqueren mьssen!

Reisebestimmungen fьr Hunde, Katzen und Frettchen innerhalb der EU

Gьltig fьr alle EU-Lдnder:

(Einschub: Ein Welpe darf also frьhestens mit 15 Wochen in ein anderes EU-Land reisen, Ausnahmen s.u.)

Die Impfung muss entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers wiederholt werden. Eine Wiederholungsimpfung ist dann unmittelbar gьltig. Ihr Tierarzt bzw. Ihre Tierдrztin berдt Sie gerne.

Die Einreise ist auch gestattet, wenn es seine Mutter begleitet, von der es noch abhдngig ist. In diesem Fall muss die Mutter die Einreisebedingungen erfьllen.

Bei der Einreise von Heimtieren aus den Drittlдndern Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikanstadt in einen EU-Mitgliedstaat gelten die Bestimmungen zum Tollwutschutz entsprechend der Ausfuhr aus einem EU- Mitgliedstaat.

Zudem gibt es noch eine lange Liste weiterer gelisteter Drittlдnder wie die Russland, USA, Kanada, Mauritius, Australien, Chile etc. (komplette Liste s. Quelle). Fьhren Sie aus einem dieser Lдnder Ihr Heimtier (wieder) in die EU ein, benцtigen sie eine Veterinдrbescheinigung gemдЯ Entscheidung 2004 / 824 / EG, die Sie auf der Homepage des Verbraucherministeriums finden. Ansonsten gelten die normalen EU-Bestimmungen.

Bei der Einfuhr aus einem anderen als den aufgefьhrten Drittlдndern in einen EU- Mitgliedstaat mьssen die Tiere tдtowiert oder elektronisch gekennzeichnet sein (ISO-Norm, siehe oben) sowie einen Tollwuttiter von 0,5 IU/ml aufweisen (Abstand zur letzten Tollwutimpfung mindestens 30 Tage, Zeitpunkt der Blutentnahme spдtestens drei Monate vor Einreise).

Diese Antikцrperbestimmung braucht nicht wiederholt werden, wenn das Tier gemдЯ den Empfehlungen des Impfstoffherstellers in den dafьr vorgesehenen Zeitabstдnden wiederholt geimpft wurde. Die Frist von drei Monaten gilt nicht im Fall der Wiedereinfьhrung eines Heimtiers, aus dessen Ausweis hervorgeht, dass das Ergebnis der Tollwutantikцrpermessung ausreichend war, bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat.

Ein Amtstierarzt muss hierbei die Einhaltung der gesetzlichen Erfordernisse bescheinigen.

Die bisherigen Impfausweise dьrfen lдngstens verwendet werden, bis die letzte dort eingetragene Tollwutimpfung (ggf. fьr die genannten Lдnder Antikцrpertiter und Behandlung gegen bestimmte Bandwьrmer und Zecken) ihre Gьltigkeit verliert. Dies gilt nur, wenn der bisherige Impfausweis den inhaltlichen Anforderungen des neuen EU-Heimtierpasses entspricht.

Tierhalter, die ohne den neuen EU-Pass auf Reisen gehen, mьssen mit Problemen an der Grenze rechnen. Sanktionen kцnnen von dem betreffenden Mitgliedsstaat verhдngt werden, und das Tier muЯ u.U. in Quarantдne, was erhebliche Kosten fьr den Tierhalter zur Folge hat.

Fьr Reisen in Drittlдnder gelten weiterhin deren eigene Bestimmungen

Fьr Reisen aus Drittlдndern in die EU gelten unterschiedliche Bestimmungen.

Weitere Informationen dazu gibt es hier:

Die Regeln fьr Drittlдnder gelten auch, wenn ein Tier aus der EU nach dem Urlaub in die EU zurьckverbracht werden soll!!

Beim Rьckverbringen aus einem gelisteten Drittland (z.B. Schweiz, Norwegen, Monaco) gelten die innergemeinschaftlichen Regeln, beim Rьckverbringen aus nicht gelisteten Drittlдndern (z.B. Tьrkei) ist eine Antikцrpertitrierung erforderlich; sie sollte vor Verlassen der EU durchgefьhrt werden, weil sonst eine dreimonatige Frist bis zur (Wieder-)Einreise gilt.

Alle Angaben auf dieser sowie den jeweiligen Seiten der Lдnder sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen und werden regelmдЯig aktualisiert.

Dennoch kцnnen wir die Richtigkeit nicht zu jedem Zeitpunkt garantieren und empfehlen Ihnen, sich zusдtzlich rechtzeitig vor dem Urlaub mit der jeweiligen Botschaft oder dem Fremden- verkehrsamt in Verbindung zu setzen!

Einreisebestimmungen fьr Urlaub mit Hund in Deutschland

Fьr allen EU-Mitgliedstaaten, so auch Deutschland, ist die Einreise mit Hunden und anderen Haustieren durch die EU-Verordnung Nr. 998/2003 verbindlich geregelt.

Fьr Hunde und Katzen muss demzufolge ein gьltiger EU-Heimtierausweis mit den nцtigen Impfungen auf der Reise mitgefьhrt werden. Wichtig ist vor allem eine ordnungsgemдЯe Tollwutimpfung. Der EU- Heimtierausweis darf nur durch eine autorisierten Tierarzt oder eine entsprechende Behцrde ausgestellt werden. Der Ausweis muss dem Tier eindeutig zuzuordnen sein, d.h. seine Chip-Nummer oder Tдtowiernummer-Nummer befinden sich neben Angaben zum Tier und Besitzer eindeutig lesbar im Ausweis. Selbstverstдndlich muss die Tдtowierung auch beim Hund gut lesbar sein. Als Alternative empfiehlt sich die Kennzeichnung mit einem elektronisch lesbaren Mikrochip. Welpen, die durch ihr Alter noch nicht gegen Tollwut geimpft worden sind, dьrfen unter bestimmten Umstдnden auch ohne Impfung einreisen. Fьr Hunde aus Drittlдndern, die nicht der EU angeschlossen sind, gelten gesonderte Regelungen.

Detaillierte Informationen zum Heimtierausweis finden Sie unter: EU-Heimtierausweis »

Neben den generellen Einreisebestimmungen gelten zusдtzlich das "Gesetz zur Beschrдnkung des Verbringens oder der Einfuhr gefдhrlicher Hunde in das Inland (HundVerbrEinfG)" und die "Verordnung ьber Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefдhrlichen Hunden in das Inland".

Das Gesetz besagt im Wesentlichen, dass Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden nicht nach Deutschland eingefьhrt oder verbracht werden dьrfen. Gleiches gilt fьr Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, bei denen ebenfalls eine Gefдhrlichkeit vermutet wird. Hier greifen insbesondere die Regelungen der einzelnen Bundeslдnder.

Die "Verordnung ьber Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefдhrlichen Hunden in das Inland - HundVerbrEinfVO (Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung)" regelt bestimmte Ausnahmefдlle.

Einreise fьr Personen nach Deutschland

Die Informationen auf dieser Seite wurden sorgfдltig recherchiert. Trotzdem kцnnen wir keine Gewдhrleistung fьr Vollstдndigkeit, Korrektheit und Aktualitдt geben und keine Haftung fьr eventuell eintretende Schдden ьbernehmen.

Regelungen zur Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen in die Europäische Union (EU)

Für die Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen aus Nicht-EU-Ländern (so genannten Drittländern) gelten die Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 576/2013. Ziel dieser Regelungen ist der Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.

Quelle: Mikhail Basov - Fotolia.com

Die Anforderungen an den Gesundheitsstatus der Tiere richten sich grundsätzlich nach der Tollwutsituation sowohl des Herkunfts-Drittlandes als auch des Bestimmungs-Mitgliedstaates in der EU. Pro Person können höchstens 5 dieser Heimtiere mitgeführt werden. Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln.

Abweichend davon darf die Höchstzahl von fünf Heimtieren überschritten werden, wenn die Tiere zum Zweck der Teilnahme an Wettbewerben, Ausstellungen und Sportveranstaltungen bzw. zum Training für solche Veranstaltungen verbracht werden (nicht für Handelszwecke). Diese Tiere müssen mindestens 6 Monate alt sein und es muss ein schriftlicher Nachweis vorliegen, dass sie für eine der genannten Veranstaltungen registriert sind.

In allen anderen Fällen gelten die Regelungen für den Handel mit Tieren. Genauere Informationen dazu finden Sie in der Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung).

Für die Durchführung und Überwachung dieser Europäischen Verordnung sind in Deutschland die Bundesländer (Oberste Veterinärbehörden der Bundesländer (PDF, 26 KB, nicht barrierefrei) ) zuständig.

Voraussetzungen für die Einreise in die EU

Hunde, Katzen und Frettchen aus Andorra, Färöer, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikanstadt müssen von einem Heimtierausweis begleitet werden, der den Bedingungen des Anhang III, Teile 3 und 4 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 entspricht.

Dieser Heimtierausweis muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, das heißt das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Seit dem 3. Juli 2011 ist für neu gekennzeichnete Tiere der Microchip verpflichtend. Darüber hinaus muss aus dem Heimtierausweis hervorgehen, dass ein gültiger Tollwutschutz vorliegt.

Erfolgt die Einreise aus Drittländern, die im Anhang II Teil 2 der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 577/2013 gelistet sind, so gilt:

  • Jedes Tier muss durch eine deutlich erkennbar Tätowierung oder durch einen Microchip (dieser ist seit 3. Juli 2011 für neu gekennzeichnete Tiere verpflichtend) gekennzeichnet sein (Technische Anforderungen an den Transponder (PDF, 32 KB, nicht barrierefrei) ).
  • In der Tiergesundheitsbescheinigung muss der gültige Impfschutz gegen die Tollwut nachgewiesen werden. Hierbei ist unbedingt zu beachten, dass die Impfung nicht vor der Anbringung des Microchips erfolgen darf, um eine eindeutige und unverwechselbare Zuordenbarkeit der Tollwutschutzimpfung zum Tier zu gewährleisten. Die Gültigkeitsdauer des Impfschutzes richtet sich nach den Angaben des Herstellers. Fragen Sie hierzu gegebenenfalls Ihren Tierarzt. Eine Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt sein.
  • Voraussetzung für die Einreise ist, dass die Tiere in Begleitung einer verantwortlichen Person reisen. Die begleitende Person muss eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass die Verbringung des Tieres nicht dem Verkauf oder Besitzerwechsel dient.
  • Die Einfuhr darf nur auf direktem Wege erfolgen. Sollten beim Transport nicht-gelistete Drittländer passiert werden, so hat der Halter oder der Bevollmächtigte in einer Selbsterklärung zu bestätigen, dass das Tier bei der Durchreise keinen Kontakt zu Tollwut-empfänglichen Tieren hatte und dass es das Beförderungsmittel oder den Flughafen nicht verlassen hat.

Ist das Herkunftsland nicht gelistet und somit die dortige Tollwutsituation und ihre Überwachung unklar oder bedenklich, so gilt zusätzlich Folgendes:

  • Die Tiere müssen vor der Einreise einer Blutuntersuchung auf Antikörper gegen die Tollwut unterzogen worden sein. Diese Untersuchung muss mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens 3 Monate vor der Einreise erfolgen.

Die Blutentnahme darf nur ein in dem jeweiligen Drittland autorisierter Tierarzt vornehmen. Die Blutuntersuchung selbst muss in einem von der Europäischen Kommission zugelassenen Labor erfolgen (Anhang 1 der Entscheidung der Kommission 2004/233/EG).

Es wird empfohlen, vorher mit dem betreffenden Labor Kontakt aufzunehmen, um die Bedingungen für den Versand der Blutprobe abzustimmen. Sofern nach der Blutuntersuchung die vom Hersteller des Impfstoffes vorgegebenen Impfintervalle eingehalten wurden, braucht die Blutuntersuchung nicht wiederholt werden.

  • Die 3-Monats-Frist vor der Einreise gilt nicht für die Wiedereinreise von Heimtieren aus einem nicht gelisteten Drittland in die EU, aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind.
  • Die zuvor genannten Einreisebedingungen müssen mit einer Tiergesundheitsbescheinigung nachgewiesen werden, die von einem amtlich autorisierten Tierarzt auszustellen ist (der chinesische Veterinärdienst verlangt eine chinesisch-sprachige Tiergesundheitsbescheinigung). Zusätzlich sind Belegdokumente wie Impfausweis oder Nachweis über das Ergebnis der Blutuntersuchung mitzuführen.

    Voraussetzung für die Einreise ist, dass die Tiere in Begleitung einer verantwortlichen Person reisen. Die begleitende Person muss eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass die Verbringung des Tieres nicht dem Verkauf oder Besitzerwechsel dient.

    Bitte bedenken Sie, dass bei jedem Heimtier (Hunde, Katzen, Frettchen) bei der Einreise bzw. Wiedereinreise aus einem Nicht-EU-Staat grundsätzlich eine Dokumentenkontrolle oder Identitätsfeststellung durchgeführt wird. Hierfür hat die Begleitperson das Tier beim Zoll anzumelden. Die Einreise von Heimtieren aus Drittländern hat über einen Flughafen oder Hafen zu erfolgen, der in der "Liste der Einreiseorte in der Bundesrepublik Deutschland" aufgeführt ist. Von dieser Vorschrift ausgenommen sind Heimtiere aus Andorra, der Schweiz, Färöer, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Staat Vatikanstadt.

    Verbot der Ein- und Durchreise mit Welpen unter 15 Wochen

    Welpen dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach Deutschland eingeführt werden bzw. Deutschland im Transit passieren. Dabei wird unterschieden, ob die Tiere aus einem gelisteten Drittland oder aus einem nicht-gelisteten Drittland stammen.

    Stammen die Welpen aus einem gelisteten Drittland können sie frühestens im Alter von 15 Wochen (Tollwutimpfung nach 12 Wochen + 21 Tage für die Ausbildung des Impfschutzes) nach Deutschland eingeführt werden.

    Jungtiere aus nicht gelisteten Drittländern sind frühestens im Alter von 7 Monaten einfuhrfähig (Tollwutimpfung nach 12 Wochen + Blutentnahme 30 Tage nach Impfung + 3 Monate Wartefrist).

    Liste der Einreiseorte in der Bundesrepublik Deutschland

    Die folgende Tabelle enthält die Liste der Einreiseorte nach Artikel 34 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 998/2003.

    zuständigen obersten Landesbehörde

    Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg

    Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG)

    Salzburger Straße 21-25

    Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

    Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz

    Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

    Mainzer Straße 80

    • Mukran (Fährhafen)
    • Rostock

    nur die Kontrollpositionen

    a) Passagierkai Warnemüne

    b) Seehafen Rostock mit Warnokai, den Hafenbecken A, B, C und dem Ölhafenbecken

  • Sassnitz
  • Stralsund
  • Wismar
  • Paulshöher Weg 1

    Calenberger Straße 2

    Rechtsgrundlagen

    Weitere Informationen

    Publikationen

    Entdecke die Haustiere - Die kleine Tierfibel

    Die Entscheidung für ein Haustier will gut überlegt sein. Denn ein Tier kommt mit einem großen Paket Verantwortung ins Haus. Es kostet Zeit und Geld. Und wir müssen uns die Frage stellen, ob wir die Bedürfnisse unseres Tieres zuverlässig erfüllen können – auch dann, wenn etwa die nächste Urlaubsreise ansteht oder der Terminplan durch die Schule und Verabredungen zu voll wird.

    Begleitend zur Haustierfibel bieten wir Schulmaterialien zum Thema an.

    Haustierportal des BMEL

    Das Online-Angebot stellt die Bedürfnisse von über 120 häufig gehaltenen Haustieren vor und hilft, das Wohlergehen und den Schutz von Haustieren in Deutschland zu verbessern. Die Plattform richtet sich an alle, die ein Tier zu Hause halten oder sich ein Haustier zulegen wollen.

    Pressemitteilungen

    • 20.01.18 Schmidt: "Bedeutsamer Meilenstein für eine nachhaltige und leistungsfähige Tierhaltung"
    • 18.01.18 Eröffnung des Global Forum for Food and Agriculture 2018 – Die Berliner Welternährungskonferenz
    • 29.11.17 Schmidt: Diskussion zur zukünftigen GAP nimmt Fahrt auf!

    Interviews

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    © Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

    Urlaub mit Hund in Deutschland

    Einreisebestimmungen für Deutschland

    Das brauchst Du für Deinen Urlaub mit Hund in Deutschland:

    • einen EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
    • eine gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage und max. 12 Monate alt
    • Die Ein- und Durchreise von Welpen unter 15 Wochen ist verboten. Sie können frühestens im Alter von 15 Wochen ein- bzw. durchreisen (Mindestalter für die Tollwut-Erstimpfung 12 Lebenswochen plus 21 Tage bis zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes wenn Einreise aus einem gelisteten Drittland). Es wird unterschieden, ob die Tiere aus einem gelisteten Drittland oder aus einem nicht-gelisteten Drittland stammen. Stammen die Welpen aus einem nicht gelisteten Drittland (etwa Schweiz oder Norwegen), sind frühestens im Alter von 7 Monaten einfuhrfähig (Tollwutimpfung nach 12 Wochen + Blutentnahme 30 Tage nach Impfung + 3 Monate Wartefrist)
    • Für die Einreise bzw. Wiedereinreise aus einem Nicht-EU-Staat muss grundsätzlich eine Dokumentenkontrolle oder Identitätsfeststellung durchgeführt werden. Hierfür muss man den Hund Zoll anmelden.
    • Beachte bitte immer auch die allgemeinen Einreisebestimmungen

    Einfuhrbestimmungen für bestimmte Hunderassen:

    Seit 2001 gibt es in Deutschland das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG). Danach dürfen bestimmte Hunderassen nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden. Das sind Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier sowie Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.

    Zusätzlich gibt es in einigen Bundesländern noch weitere gelistete Hunderassen sowie deren Kreuzungen, die nicht aus dem Ausland eingeführt oder verbracht werden dürfen.

    Ausnahmen vom Einfuhrverbot: Zur Vermeidung übermäßiger Beschwernisse für Reisende sind folgende Hunde von dem Einfuhr- und Verbringungsverbot ausgenommen: “Gefährliche” Hunde, die von Personen mitgeführt werden, die sich nicht länger als vier Wochen in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten (Touristenverkehr), “gefährliche” Hunde aus dem in Deutschland zurzeit vorhandenen Bestand, die aus dem Ausland wieder eingeführt oder verbracht werden sowie Behindertenbegleithunde, Blindenhunde etc. Hierbei ist es unbedingt erforderlich, dass man über die zur Überprüfung der Tiere erforderlichen Papiere verfügt (z.B. Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstestbescheinigung, sonstige Bescheinigungen des zuständigen Ordnungsamts).

    Tipp: Bist Du unsicher bezüglich der Zuordnung von Hunderassen oder brauchst Du Informationen bzw. Hilfe in Bezug auf die erforderlichen Dokumente, dann erkundige Dich vor Antritt Deiner Reise am besten beim zuständigen Ordnungsamt im jeweiligen Bundesland.

    Beste Hundereisezeit

    Länderinfos für Deutschland

    Deutschland ist ein ganz problemloses Hundeurlaubsland. Weder bei Ausflügen, beim Wandern mit Hund in Deutschland, noch in Restaurants oder in Geschäften werden Sie mit einem Hund als Reisebegleiter auf Schwierigkeiten stoßen.

    Hunde sind auch in öffentlichen Verkehrsmitteln erlaubt. Sie zahlen die Hälfte des üblichen Fahrpreises. An den Nord- und Ostseestränden findet man auch für den Hund zahlreiche Bademöglichkeiten. Manchmal gibt es eigens für Hund und Herrl eingerichtete Strandabschnitte.

    Alles in allem ist Deutschland ein wunderbares Hundeurlaubsland, und Hund und Herrl können hier zu jeder Jahreszeit schöne Ferien verbringen!

    7 Checklisten für den stressfreien Hunde-Urlaub

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    Hunde-Urlaub ganz ohne Stress!

    *Dog-Fit vor der Abreise *Das Hunde-Gepäck * Die Hunde-Reiseapotheke * Dog-Fit für Auto, Bahn, Schiff & Flugzeug * Vor Ort: Stress lass nach! * Dog-Fit für Wandern, Radfahren & Meer * Checkliste für eine gute Hundeschule *

    Natürlich behandle ich Deine email Adresse vertraulich und gebe Sie nicht weiter!

    Neu bei "Hunde WILLKOMMEN!"

    • Almhütten-Luxus in den Chalets mit Komfort im Feriendorf Holzleb’n mitten im Tal der Almen.. Bademöglichkeit für Hunde wenige Autominuten vom Haus entfernt
    • Ferienwohnungen im Berggasthof Mamauwiese – Idyllischer Hunde-Urlaub in verkehrsfreier Alleinlage auf 957m Seehöhe. Bach zum Abkühlen in der nahen Umgebung des Hauses
    • Landhotel Almfrieden**** Wander- & Langlaufhotel/ Romantikchalet Urlaubsregion Schladming-Dachstein Ramsau. Bach zum Abkühlen in der nahen Umgebung des Hauses
    • Garten Wellness Hotel Magdalena**** Herrlicher Hunde-Urlaub im Zillertaler Juwel. Inklusive Hundeschwimmteich.. Hunde sind in Hof und Garten herzlich Willkommen
    • Landhotel Haus Waldeck – Außergewöhnlich freundlicher Hunde-Urlaub in Bayern. Viele Hunde-Extras!. Agility-Trainingsplatz in näherer Entfernung
    • Ortners Eschenhof**** – Alpine Slowness im Bio-Hotel. Urlaub mit Hund mit neuem ZEITgefühl.. Hundekot-Säckchen vorhanden
    • Hotel Unterlechner – Ferien & Service auch für den Hund im kleinsten 4 Sterne Hotel Tirols. Es gibt keine Hauptstraße in der Nähe des Hauses

    Beliebte Hunde-Urlaubs Themen

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    Über hunde-urlaub.net

    Gabriela Kropitz engagiert sich seit mehr als 10 Jahren für eine positive Hund-Mensch-Beziehung. 2007 startete sie hunde-urlaub.net.

    Das Motto des Urlaubsportals: So macht Urlaub mit Hund wirklich Spaß!

    Einreisebestimmungen für Hund und Haustier – Deutschland: Welche Regeln gelten?

    Die Einreisebestimmungen für einen Hund nach Deutschland gelten ebenso für Katzen und Frettchen. Einmal im Jahr ist es soweit: Der Sommer steht an und lockt jährlich zahlreiche Urlauber auch nach Deutschland. Nun stellt sich bei vielen die Frage, ob auch die kleinen tierischen Familienmitglieder, wie ein Hund, problemlos mit auf Reisen genommen werden dürfen.

    Näheres dazu und welche Regelungen für die Einfuhr von Ihrem Hund nach Deutschland gelten. Natürlich treffen die nachfolgenden Einreisebestimmungen auf alle Heimtiere zu. Dazu zählen Hunde, Katzen und Frettchen.

    Einreisebestimmungen für Hunde und Haustiere nach Deutschland

    Da Deutschland zur Europäischen Union (EU) gehört, regeln beispielsweise auch für den Urlaub mit Ihren Katzen in Deutschland die allgemeinen EU-Bestimmungen die Einreise von Tieren. Seit Oktober 2004 gelten dafür neue Tiergesundheitsbestimmungen für Heimtiere.

    Deshalb wurden folgende Einreisebestimmungen festgelegt, die Sie beachten sollten, wenn Sie zum Beispiel den Urlaub mit Ihrer Katze in Deutschland verbringen möchten:

      Einreisebestimmung: Nach Deutschland reist Ihr Hund gemäß EU-Verordnung.
    • Die Tiere müssen eine Kennzeichnung in Form von Mikrochips besitzen. Bei Kennzeichnungen vor Juli 2011 ist auch eine gut lesbare Tätowierung ersatzweise möglich.
    • Damit Ihrem Hund die Einreise nach Deutschland nicht verwehrt wird, sollte er außerdem eine aktuelle und ordnungsgemäße Tollwutimpfung besitzen.
    • Weiterhin sollten laut der Einreisebestimmungen alle Heimtiere aus der EU einen sogenannten „EU-Heimtierausweis“ besitzen. Für die Tiereinfuhr nach Deutschland kann ersatzweise auch ein Impfausweis für Tiere aus der EU oder eine amtliche Veterinärbescheinigung für Tiere aus Nicht-EU Ländern mitgeführt werden. In jedem Fall muss der Ausweis die Nummer der jeweiligen Mikrochips oder Tätowierungen enthalten.
    • Die Einreisebestimmungen für Tiere nach Deutschland besagen außerdem, dass zusätzliche Impfpapiere mitgeführt werden müssen.

    Die Einfuhr Ihrer Katze nach Deutschland: Fazit

    Beachten Sie die genannten Einreisebestimmungen, sollten Sie keine Probleme haben, mit Ihrer Katze oder Ihren Hunden nach Deutschland reisen zu können.

    (44 Bewertungen, Durchschnitt: 3,98 von 5)

    Nach türkische Quellen habe Deutschland ganz aktuell der türkische Fluglinie THY “merkwürdigerweise” den Transport von Haustieren aus der Türkei nach Deutschland untersagt.

    Ich kann dazu nichts, aber auch gar nichts finden, auf keiner offiziellen deutschsprechenden Seite. Ist Ihnen hierüber etwas bekannt?

    Wie gesagt, ich kenne nur türkische Zeitungsmeldungen dazu:

    Hallo Barbara T.,

    wir können keine Einschätzung oder Auskunft dazu abgeben. Am besten fragen Sie diesbezüglich bei der zuständigen Behörde nach.

    Mit dem Hund auf Reisen

    Wer seinen Hund in den Urlaub mitnehmen möchte, hat einiges zu beachten – wie beispielsweise die strengen Einreisebestimmungen inner- und außerhalb der EU. Auch sollte man das Reisemittel sorgfältig wählen.

    EU-Heimtierausweis und Chip-Kennzeichnung

    Haustiere benötigen auf allen Auslandsreisen (auch in Nicht-EU-Länder) den EU-Heimtierausweis, den man bei jedem Tierarzt erhält.

    Bandwurm-Behandlung

    Großbritannien, Irland, Malta, Finnland und Norwegen verlangen zusätzlich zum EU-Heimtierausweis und zum Chip noch eine Bandwurm-Behandlung. Diese muss in der Regel ein bis fünf Tage vor der Einreise durchgeführt werden.

    Tollwut-Antikörpertest

    Bei Reisen in die Nicht-EU-Staaten Mazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei und Ukraine muss vor der Abreise ein Bluttest auf Tollwut-Antikörper durchgeführt werden. Ohne gültigen Test kann es zu Problemen bei der Rückreise in die EU bzw. nach Österreich kommen. Die Clubtouristik empfiehlt, sich rechtzeitig vor der Abreise in diese Länder mit dem Tierarzt in Verbindung zu setzen. Der Bluttest muss nur einmal im Leben eines Tieres durchgeführt werden, sofern eine Immunisierung gegen Tollwut nachgewiesen wurde und der Vierbeiner regelmäßig Auffrischungsimpfungen erhält.

    Gesundheitszeugnis

    In Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Russland und der Türkei muss ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis vorgelegt werden, das nicht älter als zehn Tage sein darf. Diese Bestimmungen gelten auch dann, wenn man nur auf der Durchreise durch diese Länder ist. Das Gesundheitszeugnis sollte nach Möglichkeit in Englisch oder der entsprechenden Landessprache ausgestellt sein. Für Russland muss es außerdem notariell beglaubigt werden.

    Kampfhunde

    Strenge Vorschriften gelten für sogenannte Kampfhunde, wie zum Beispiel Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Einige Länder, wie Deutschland, Großbritannien, Dänemark und Norwegen, haben Sonderregelungen oder verbieten die Einreise gänzlich.

    Reisemittel

    Das Auto ist für den Hund das angenehmste Verkehrsmittel, da Pausen individuell eingelegt werden können. Auf Fahrten während der Mittagshitze oder an klassischen Stautagen sollte allerdings verzichtet werden. Insbesondere bei warmen Temperaturen darf der Hund im Fahrzeug nie allein gelassen werden. Am besten geschützt sind Hunde während der Fahrt in speziellen Reiseboxen. Aber auch mit Hilfe eines Sicherheitsgurts, der am Rücksitz montiert und am Brustgeschirr befestigt wird, kann man das Tier sichern.

    Denn ein ungesicherter Hund mit einem Gewicht von 19 kg wird bei einem Crash mit 50 km/h zum 400 Kilo schweren Geschoß. Der Schweizer Touringclub TCS führte fahrdynamische Tests mit 70 km/h und Hunde-Dummies durch. Dabei zeigte sich: Am sichersten sind Metallboxen. Nur sie wurden mit „hervorragend“ oder „sehr empfehlenswert“ bewertet. Kunststoffprodukte können in puncto Sicherheit nicht mit jenen aus Metall mithalten und schnitten nur „bedingt empfehlenswert“ ab. Testverlierer sind Sicherheitsgeschirre. Sie sind zwar besser als gar nichts, schützen aber nur bedingt, wie das TCS-Video des Tests zeigt.

    Bahnreisen sind eine Alternative, wenn der Hund an dieses Verkehrsmittel gewohnt ist. Vorbereitend unternimmt man also bestenfalls ein paar kurze Zugfahrten. Die Bahnfahrt sollte möglichst mehrere Zwischenhalte haben, damit der Hund oft genug nach draußen kommt. Auch sollte unbedingt an eine Wasserschüssel gedacht werden. Von Reisen während der Hauptverkehrszeit ist abzuraten. Über die jeweiligen Transportvorschriften und Fahrpreise gibt die Bahngesellschaft bei Nachfrage Auskunft.

    Ein Flug bedeutet großen Stress für den Hund und sollte daher gut überlegt sein. Für Hunde gibt es besondere Transportvorschriften in Flugzeugen. Abhängig vom Gewicht dürfen sie in den Passagierraum oder müssen in den beheizten Frachtraum. Genaue Informationen sind bei der Fluggesellschaft erhältlich.

    Auf Fähren herrscht Leinen- und Maulkorbpflicht, ein Impfpass muss mitgeführt werden. Hunde fristen die Überfahrten zumeist in Hundezwingern. Auf Kreuzfahrtschiffen ist die Mitfahrt der Vierbeiner meist verboten.

    Reisegepäck

    Ins Gepäck des Tieres gehören nach Möglichkeit das eigene Körbchen, den eigenen Wasser- und Fressnapf sowie das Lieblingsspielzeug, damit sich der Hund schnell wie zuhause fühlt. Auch das gewohnte Futter sollte mitgenommen werden, um eine Nahrungsumstellung zu vermeiden.

    Die Reiseapotheke sollte ein Beruhigungsmittel für anstrengende Reisen, eine Heilsalbe für rissige Pfoten, eine Zeckenzange sowie eine Sonnencreme für die Schnauze beinhalten.

    Mehr Infos zu Reisen mit Tieren finden Sie in der weltweiten ÖAMTC Länder-Info.

    Verhaltensregeln vor Ort beachten

    Ist man mit seinem Hund heil am Urlaubsort angekommen, muss man sich an einige grundlegende Regeln halten.

    Thema Reiseplanung

    Urlaubszeit ist Reisezeit – ab an den Strand oder in neue Abenteuer. Für Entspannung und stressfreie Vorbereitung stellt Ihnen der ÖAMTC vom Routenplaner über umfassende Länderinfos, Tipps für die Anreise per Auto und Flugzeug bis hin zur ÖAMTC City Guide App – alle wichtigen Informationen übersichtlich zur Verfügung.

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    Ferien mit Hund oder Katze in Deutschland!

    Ein Wellnesshotel im Thüringer Wald, ein Ferienhaus an der Ostsee, Berge und Wanderurlaub in Bayern oder eine gemütliche Ferienwohnung zwischen den 1.000 Seen der Mecklenburgischen Seenplatte? Urlaub in Deutschland ist das ganze Jahr reizvoll und abwechslungsreich. Hunde und Katzen kommen natürlich mit ins Gepäck, denn Deutschland ist ein sehr tierfreundliches Urlaubsland!

    Herzlich Willkommen!

    Deutschland liegt mitten in Europa, besteht aus insgesamt 16 Bundesländern und zählt mit ihren über 82 Millionen Einwohnern zu den dicht besiedelten Staaten Europas. Es ist nach Frankreich, Spanien und Schweden das viert-größte Land der Europäischen Union.

    Das beliebte Urlaubsland liegt in einer gemäßigten Klimazone, die die Ferien das ganze Jahr über attraktiv macht. An Deutschland grenzen am Norden die Nord- und Ostsee und im Süden das Bergland der Alpen.

    Bundeshauptstadt und bevölkerungsreichste deutsche Stadt ist Berlin, die 2010 und 1012 mit dem Dog Award ausgezeichnet wurde. Weitere bedeutende Großstädte sind Hamburg (Dog Award 2016), München, Köln, Frankfurt, Stuttgart und Düsseldorf.

    Der höchste Berg ist die Zugspitze mit 2.962 Metern, der längste Fluss ist der Rhein und die größten Seen sind der Bodensee, die Müritz und der Chiemsee. Deutschland verfügt über mehr als 1.200 Kilometer Festlandküste, 16 Nationalparks und 15 UNESCO-Biosphärenreservate.

    Die hundefreundlichen Ferienregionen in Deutschland – inkl. Hotels & Unterkünften, Ausflugszielen & Regionsbeschreibungen

    Die Bundesrepublik unterteilt sich in 16 Bundesländer und verfügt über eine Vielzahl an touristischen Regionen, die alle für sich einzigartig sind. Die schönsten tierischen Unterkünfte & Hotels mit Hund finden Sie in folgenden Ferienregionen:

    Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen in Deutschland

    Beachten Sie die genannten Einreisebestimmungen, sollten Sie keine Probleme haben, mit Ihrer Katze oder Ihren Hunden nach Deutschland reisen zu können.

    • Kennzeichnung in Form von Mikrochips. Bei Kennzeichnungen vor Juli 2011 ist auch eine gut lesbare Tätowierung ersatzweise möglich.
    • Aktuelle und ordnungsgemäße Tollwutimpfung.
    • „EU-Heimtierausweis“ (Pet-Pass)
    • Die Einreisebestimmungen für Tiere nach Deutschland besagen außerdem, dass zusätzliche Impfpapiere mitgeführt werden müssen.

    Aufgrund des (Bundes-)Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde vom 12.4.2001 dürfen Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen nicht nach Deutschland eingeführt werden. Bundeslandspezifische Regelungen sind zu beachten. Gilt nicht für Hunde im internationalen Reiseverkehr oder bei einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen. Die Eintragung der Chip-Nummer und die Tollwutimpfung im EU-Heimtierausweis muss amtlich beglaubt sein.

    Welpen bis 12 Wochen dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach Deutschland eingeführt werden bzw. Deutschland im Transit passieren. Dabei wird unterschieden, ob die Tiere aus einem gelisteten Drittland oder aus einem nicht-gelisteten Drittland stammen. Außerdem: Bestätigung des Amtstierarztes, dass das Tier seit seiner Geburt an dem Ort gehalten worden ist, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion ausgesetzt gewesen sein können, in Kontakt gekommen zu sein; oder es begleitet seine Mutter, von der es noch abhängig ist.

    Alle Infos zu den Einreisebestimmungen im Detail finden Sie auf der Seite des Deutschen Bundesministeriums!

    Die tierische Spezialfilter-Suche auf unserem Portal

    Ihre passende tierische Unterkunft finden Sie auch über unsere Spezialfilter-Suche am Beginn jeder Seite nach Ihrer gewünschten Reiseaktivität, dem Urlaubsland oder der Unterkunftsart (Hotels, Camping, Ferienwohnungen etc.).

    Ihre Suchergebnisse können in weiterer Folge nach Kriterien wie

    • Mit dem Hund bzw. dem Haustier gemeinsam Essen möglich (zB. Mitnahme ins Restaurant/Restaurantabschnitten erlaubt)
    • Haustier-Sitting möglich
    • Haustier gratis usw.

    per Mausklick „verfeinert“ werden!

    Urlaub mit Hund in Deutschland nach Kategorien

    Alle tierischen Informationen zu Deutschlands Bundesländern mit ihren Ausflugszielen, Urlaubsregionen, hundefreundlichen Unterkünften gibt es zusätzlich nach Bundesländern geordnet in der Urlaubskategorie Deutschland.

    Deutschland

    Allgemein | Informationen | Krankheiten Das Fehlen von Gesundheit, bei dem körperliche wie auch psychische Gebrechen als Folge eines vorangegangenen Krankheitsbildes auftreten.

    "><a href="/component/finder/search?q=Krankheiten&f=1&Itemid=0">Krankheiten</a>">

    Hunde, Katzen und Frettchen müssen elektronisch durch einen Mikrochip der ISO-Norm 11784 oder 11785 gekennzeichnet sein. Falls der Chip nicht diesen Normen entspricht, muss vom Tierhalter ein entsprechendes Lesegerät zur Verfügung gestellt werden. Heimtiere Kleine Heimtiere - Nager Heimtiere sind strenggenommen alle in menschlicher Wohngemeinschaft gehaltene Tiere. Unter kleinen Heimtieren versteht man im Großen und Ganzen Nagetiere, also Hamster, Ratten, Meerschweinchen usw. Ihre Ansprüche an Lebensraum, Haltung, Pflege und Ernährung sind vollkommen anders als die von Hund und Katze, z.B. sind Hamster nachtaktiv und Chinchillas brauchen ein Sandbad zur Fellpflege. Um Krankheitserscheinungen vorzubeugen, muss auf diese speziellen Bedürfnisse eingegangen werden.

    "><a href="/component/finder/search?q=Heimtiere&f=1&Itemid=0">Heimtiere</a>"> , die ab dem 4.7.2011 neu zu kennzeichnen sind,

    müssen zwingend mit einem Microchip (ISO-Norm 11784 entspricht HDX- oder FDX-BÜbertragung)

    ausgestattet werden. Bei Einreise muss der > EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Dieser muss von einem Tierarzt Berufsbezeichnung für den staatlich approbierten Veterinärmediziner, der für die Betreuung von Tieren und zum Schutz des Menschen vor Zoonosen zuständig ist.

    Die Tierärzte sind Absolventen eines Hochschulstudiums der Veterinärmedizin, das in Deutschland über eine Regelstudienzeit von 60 Monaten läuft. Nach einem Berufspraktikum wird die staatliche Genehmigung zur Ausübung der Berufes durch Erteilung der Approbation beurkundet.

    Das Wirken des Tierarztes wird durch die Berufsordnung festgelegt.

    Tierärztin/Tierarzt sind berufen, Leiden und Krankheiten der Tiere zu verhüten, zu lindern und zu heilen. Dies soll zur Erhaltung und Entwicklung eines leistungsfähigen Tierbestandes beitragen. Das tierärztliche Wirken soll den Menschen vor Gefahren und Schädigungen durch Tierkrankheiten sowie vor Gefahren, die von Lebensmitteln und Erzeugnissen tierischer Herkunft ausgeghen, schützen und auf eine Steigerung der Güte von Lebensmitteln tierischer Herkunft hinwirken. Der tierärztliche Beruf ist kein Gewerbe, sondern ein freier Beruf, seiner Natur nach gewählt, dem Beschützen der Tiere verschrieben.

    Die Ausführung des tierärztlichen Berufes kann in der kurativen Praxis erfolgen um entweder Kleintiere, z. B. Hunde, Katzen, Kaninchen oder in landwirtschaftlichen Betrieben Großtiere, z.B. Nutz- und Hobby-Tiere wie Rinder oder Pferde zu betreuen.

    Als Amtstierarzt steht er der staatlichen Veterinärverwaltung vor, mit der Aufgabe: Lebensmittelüberwachung, Seuchenschutz, Tierschutz und gegebenenfalls Grenzschutz.

    Weitere Tätigkeitsgebiete sind Forschung und Lehre.

    "><a href="/component/finder/search?q=Tierarzt&f=1&Itemid=0">Tierarzt</a>"> ausgestellt sein, und aus dem Dokument muss hervorgehen, dass im Einklang mit den Empfehlungen des Impfstoffherstellers eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres (ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung) mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) durchgeführt wurde. Nach der deutschen Tollwut Weltweit verbreitete Viruskrankheit, die meist tötlich verläuft und vor allem vom Tier auf den Menschen übertragen werden kann. Das Rhabdovirus wandert über die Nervenbahnen von der Bisswunde zum Gehirn. Im Gehirn verursacht es eine Enzephalitis (Gehirnentzündung). Es kommt zu einer rasenden oder paralytischen Form. Erkrankte Tieren können nicht behandelt werden, eine sehr wirksame Schutzimpfung steht jedoch zur Verfügung. Lesen Sie hierzu bitte das Kapitel Infektionskrankheiten im Medizinlexikon.

    "><a href="/component/finder/search?q=Tollwut&f=1&Itemid=0">Tollwut</a>"> -Verordnung muss ein Welpe bei Erstimpfung mindestens 3 Monate alt sein und die Impfung wird als gültig bezeichnet, wenn sie mindestens 21 Tage

    zurückliegt. Die Impfung muss entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers wiederholt werden. Eine Wiederholungsimpfung ist dann unmittelbar gültig. Die Einreise eines Heimtieres, welches jünger als drei Monate und ungeimpft ist, wird gestattet, sofern für dieses Tier ein Ausweis mitgeführt wird und es seit seiner Geburt lat.: partus = Geburt

    Mit der Geburt wird die Trächtigkeit unserer Säugetiere beendet. Die Jungtiere werden somit vom Organismus des Muttertieres abgetrennt und beginnen ein eigenständiges Leben.

    "><a href="/component/finder/search?q=Geburt&f=1&Itemid=0">Geburt</a>"> an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wildlebenden Tieren, die einer Infektion (lat.: inficere = hineinlegen, anstecken)

    Das Eindringen von Mikroorganismen (Viren, Mykoplasmen, Bakterien, Pilzen, Protozoen) in einen Organismus, z. B. Tier, Pflanze, Mensch.

    "><a href="/component/finder/search?q=Infektion&f=1&Itemid=0">Infektion</a>"> mit dem Tollwutvirus ausgesetzt gewesen sein könnten, in Kontakt gekommen zu sein, oder wenn es von seiner Mutter begleitet wird, von der es noch abhängig ist.

    Ausführliche Informationen über die allgemein gültigen EU-Bestimmungen finden sie hier!

    Besonderheiten: Die Einfuhr von im Ausland erworbenen Hunden der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen ist verboten. Darüber hinaus ist die Einfuhr weiterer Hunderassen verboten, je nach den Vorschriften des Bundeslandes, in dem der Hund gehalten werden soll.

    Informationsquellen

    Häufige Krankheiten

    Nachfolgend sind die wichtigsten Erkrankungen durch Parasiten

    lat. commensalis = Tischgenosse

    Hierbei handelt es sich um sogenannte „Mitesser“. Dies können Parasiten, Bakterien, Pilze und einige Viren sein. Von Kommensalismus spricht man immer, wenn diese „Mitesser“ den Wirt nicht schädigen. So stellt das Tier oder der Mensch das Lebensumfeld, zum Beispiel den Darm, für die Darmflora, und hier dann z. B. für Bactereudes, Enterokokken und , E. coli zur Verfügung, und diese unterstützen im Gegenzug den Wirt bei der Verdauung. Unter normalen Umständen sind diese Bakterien harmlos, können aber durch Mutationen pathogen werden (krank machen).

    "><a href="/component/finder/search?q=Parasiten&f=1&Itemid=0">Parasiten</a>"> aufgelistet, die in dem ausgewählten Urlaubsland eine Rolle spielen:

    > Borreliose Dieser Erreger ist eng verwandt mit dem der Syphilis. Das Bakterium hat eine gewundene spiralförmige, dünne aber lange Struktur, die etwa 0,2-0,5 x 3-20µm misst. Es gehört zu der Familie der Spirochaetaceae und ist gramnegativ. Durch Streckung und Rotation um die eigene Achse ist es beweglich und wird durch Vektoren, wie beispielsweise Zecken, auf Tiere und Menschen übertragen.

    Dieser Erreger ist der Urheber für die Borreliose Erkrankung bei Hunden, Katzen und Menschen.

    "><a href="/component/finder/search?q=Borreliose&f=1&Itemid=0">Borreliose</a>">

    Nähere Informationen erhalten Sie durch Anklicken der entsprechenden Links, bei weiteren Fragen steht Ihnen Ihr Tierarzt zur Verfügung.

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    1. Medizinische Bezeichnung von dem Verlauf eines Krankheitsbildes mit Symtomen und Verlaufsformen.
    2. Einrichtung zur Behandlung bettlägeriger Patienten.
    "><a href="/component/finder/search?q=Klinik&f=1&Itemid=0">Klinik</a>"> für Hunde, Katzen und Heimtiere Kleine Heimtiere - Nager Heimtiere sind strenggenommen alle in menschlicher Wohngemeinschaft gehaltene Tiere. Unter kleinen Heimtieren versteht man im Großen und Ganzen Nagetiere, also Hamster, Ratten, Meerschweinchen usw. Ihre Ansprüche an Lebensraum, Haltung, Pflege und Ernährung sind vollkommen anders als die von Hund und Katze, z.B. sind Hamster nachtaktiv und Chinchillas brauchen ein Sandbad zur Fellpflege. Um Krankheitserscheinungen vorzubeugen, muss auf diese speziellen Bedürfnisse eingegangen werden.

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    Put on the computer what the public asks for, not everything about the US.

    I asked for a total medal count. I have been looking for 20 minutes and still cannot find it.

    I also asked for a specific medal count for a specific country and got a history of when they first started to compete in the Olympics. I asked for a medal count for 2018, as of today,

    not a history of that country.

    You don't even accept what I have asked.

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    Einreisebestimmungen hund deutschland

    Das Scalibor® Protectorband schützt vor Zecken, Sand-/Schmetterlingsmücken (Leishmaniose-Überträger) und Gemeinen Stechmücken (Herzwurm-Überträger).

    Und das bis zu sechs Monate lang!

    Pets on tour App

    Länderbestimmungen

    Checkliste

    Sie für Ihre Reise

    alles parat haben.

    Wenn der Hund auf Reisen geht, muss man sich vorher über die jeweiligen Einreisebestimmungen informieren – und natürlich auch, wenn Mieze oder Fredi, das Frettchen reisen.

    Mit dem praktischen Reiseplaner erhalten Sie in wenigen Schritten alle wichtigen Informationen für Ihr Urlaubsziel. Neben den allgemeinen Vorschriften gemäß EU-Verordnung gibt es zusätzlich Hinweise zu weiteren Themen:

    • Tipps zur Flug-, Auto und Zugreise
    • Lokale Sonderregelungen innerhalb der EU
    • Vorschriften für ausgewählte Urlaubsländer außerhalb der EU
    • Reisekrankheiten
    • Gesundheitsvorsorge

    Ab in den Urlaub - wir wünschen Ihnen und Ihrem vierbeinigen Begleiter gute Erholung!

    Alle Angaben wurden direkt anhand der Angaben von Botschaften/Konsulaten sowie der neuen EU-Gesetzgebung überarbeitet und sorgfältig zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden – trotz EU-Bestimmungen kann es zu unterschiedlichen Auslegungen der Länder kommen. Es empfiehlt sich, rechtzeitig vor Antreten der Reise beim zuständigen Konsulat/der zuständigen Botschaft nachzufragen und sich Auskünfte schriftlich bestätigen zu lassen. Wir können nicht alle Länder aufführen, bitte erfragen Sie Vorschriften der hier nicht aufgeführten Länder bei den jeweils zuständigen Konsulaten.

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