Einreisebestimmungen und Länderinformationen
Das gilt für alle Länder:
- Immer müssen für einen Urlaub in einem Land nicht nur die Einreisebestimmungen (siehe Liste unten) des Ziellands, sondern auch die Bestimmungen der Durchreise-Länder beachtet werden! Egal, ob man mit dem Auto, der Bahn, dem Flugzeug oder dem Schiff reist.
- Bis 2011 galt als Markierung statt dem Chip auch eine gut lesbare Tätowierung. Das bedeutet, dass Hunde, die vor dem 3. Juli 2011 entsprechend tätowiert wurden, keinen Chip benötigen. Die Nummer muss im EU-Heimtierpass angegeben sein. Ab 2012 geborene Hunde brauchen einen Chip.
- Ein Hund muss bei Erstimpfungmindestens 12 Wochen alt sein und die Impfung wird als gültig bezeichnet, wenn sie mindestens 21 Tage zurückliegt. Die Impfung muss entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers wiederholt werden. Eine Wiederholungsimpfung ist dann unmittelbar gültig.
- Alle Angaben gelten für Tiere im privaten Reiseverkehr (mit max. fünf Tieren)
- Alle Bestimmungen gelten für Hunde, Katzen und Frettchen über 12 Wochen.
-
Einreisebestimmungen im Detail
Hier findest Du die Einreisebestimmungen für alle beliebten Urlaubs- und die wichtigsten Durchreiseländer.
Außerdem alle Informationen für Deinen gelungenen Hunde-Urlaub im jeweiligen Land. Von der richtigen Reisezeit über den landestypischen Umgang mit Hunden bis zu allen wichtigen gesetzlichen Bestimmungen…
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Über hunde-urlaub.net
Gabriela Kropitz engagiert sich seit mehr als 10 Jahren für eine positive Hund-Mensch-Beziehung. 2007 startete sie hunde-urlaub.net.
Das Motto des Urlaubsportals: So macht Urlaub mit Hund wirklich Spaß!
Einreisebestimmungen für Hund und Haustier – Deutschland: Welche Regeln gelten?
Die Einreisebestimmungen für einen Hund nach Deutschland gelten ebenso für Katzen und Frettchen. Einmal im Jahr ist es soweit: Der Sommer steht an und lockt jährlich zahlreiche Urlauber auch nach Deutschland. Nun stellt sich bei vielen die Frage, ob auch die kleinen tierischen Familienmitglieder, wie ein Hund, problemlos mit auf Reisen genommen werden dürfen.Näheres dazu und welche Regelungen für die Einfuhr von Ihrem Hund nach Deutschland gelten. Natürlich treffen die nachfolgenden Einreisebestimmungen auf alle Heimtiere zu. Dazu zählen Hunde, Katzen und Frettchen.
Einreisebestimmungen für Hunde und Haustiere nach Deutschland
Da Deutschland zur Europäischen Union (EU) gehört, regeln beispielsweise auch für den Urlaub mit Ihren Katzen in Deutschland die allgemeinen EU-Bestimmungen die Einreise von Tieren. Seit Oktober 2004 gelten dafür neue Tiergesundheitsbestimmungen für Heimtiere.
Deshalb wurden folgende Einreisebestimmungen festgelegt, die Sie beachten sollten, wenn Sie zum Beispiel den Urlaub mit Ihrer Katze in Deutschland verbringen möchten:
Einreisebestimmung: Nach Deutschland reist Ihr Hund gemäß EU-Verordnung. - Die Tiere müssen eine Kennzeichnung in Form von Mikrochips besitzen. Bei Kennzeichnungen vor Juli 2011 ist auch eine gut lesbare Tätowierung ersatzweise möglich.
- Damit Ihrem Hund die Einreise nach Deutschland nicht verwehrt wird, sollte er außerdem eine aktuelle und ordnungsgemäße Tollwutimpfung besitzen.
- Weiterhin sollten laut der Einreisebestimmungen alle Heimtiere aus der EU einen sogenannten „EU-Heimtierausweis“ besitzen. Für die Tiereinfuhr nach Deutschland kann ersatzweise auch ein Impfausweis für Tiere aus der EU oder eine amtliche Veterinärbescheinigung für Tiere aus Nicht-EU Ländern mitgeführt werden. In jedem Fall muss der Ausweis die Nummer der jeweiligen Mikrochips oder Tätowierungen enthalten.
- Die Einreisebestimmungen für Tiere nach Deutschland besagen außerdem, dass zusätzliche Impfpapiere mitgeführt werden müssen.
Die Einfuhr Ihrer Katze nach Deutschland: Fazit
Beachten Sie die genannten Einreisebestimmungen, sollten Sie keine Probleme haben, mit Ihrer Katze oder Ihren Hunden nach Deutschland reisen zu können.
(44 Bewertungen, Durchschnitt: 3,98 von 5)
Nach türkische Quellen habe Deutschland ganz aktuell der türkische Fluglinie THY “merkwürdigerweise” den Transport von Haustieren aus der Türkei nach Deutschland untersagt.
Ich kann dazu nichts, aber auch gar nichts finden, auf keiner offiziellen deutschsprechenden Seite. Ist Ihnen hierüber etwas bekannt?
Wie gesagt, ich kenne nur türkische Zeitungsmeldungen dazu:
Hallo Barbara T.,
wir können keine Einschätzung oder Auskunft dazu abgeben. Am besten fragen Sie diesbezüglich bei der zuständigen Behörde nach.
Norwegen Urlaub mit Hund, wichtige Infos zur Einreise

Eine Einreise nach Norwegen mit Hund ist gar nicht so kompliziert, wie viele denken. Wir möchten hier gerne, aus unserer aktuellen Erfahrung und über wichtige Infos unserer Einreise, berichten. Wir haben vorher schon oft gelesen, dass es furchtbar umständlich und alles andere als einfach sein soll, mit dem Hund für einen Urlaub nach Norwegen einzureisen.
Norwegen Urlaub mit Hund – Einreisebestimmungen
Nach Norwegen mit Hund einzureisen ist letztendlich nicht viel komplizierter, als innerhalb der EU. Es gelten die Einreisebestimmungen, welche auch in jedem anderen europäischen Land Anwendung finden. Diese findest du in diesem Beitrag:
Die einzige Besonderheit, die jetzt in Norwegen zu beachten ist:
Der Hund muss gegen Bandwürmer behandelt werden und zwar vor der Einreise. Dies ist beim Tierarzt möglich. Der Wirkstoff, der in den Präparaten enthalten sein muss, ist entweder Praziquantel oder Epsiprantel. Die Behandlung muss mind. 24 h und max. 120 h vor Einreise erfolgen. Wichtig ist, das der Tierarzt die Behandlung mit Datum und Uhrzeit im Heimtierausweis schriftlich festhält.
Hinweis: Es gab noch die Möglichkeit den Vierbeiner innerhalb von 28 Tagen zweimal zu behandeln. Allerdings wurde das zum 01.01.2017 aufgehoben und ist somit nicht mehr möglich!
Bandwurmbehandlung in Hamburg
Wir haben uns, da wir auf dem Landweg nach Norwegen reisen, für die Bandwurmbehandlung bei einem Tierarzt in Hamburg entschieden. Dort bekam unsere Emily die Tablette gegen Bandwürmer und das wurde im Heimtierausweis dann auch dokumentiert. Nach der Behandlung sind wir losgefahren und zwei Tage später sind wir an der Grenze angekommen und konnten ohne Probleme mit unserem Hund einreisen.
Am Grenzübergang
An der Grenze fährt man nun nicht durch den grünen Bereich, sondern durch den roten, denn man hat etwas anzumelden. Dann parkt man bei den LKWs und läuft mit seinen Pässen und dem Heimtierausweis zu dem großen Gebäude mit dem Glasaufbau. Drinnen steht ein Automat bei welchem man, wie in vielen Behörden, eine Nummer ziehen muss. Vorher jedoch unbedingt oben „Living Animals“ auswählen. Dann kommt man, war bei uns jedenfalls so, sehr schnell dran.
Die Dame hat dann kurz einen Blick in unsere Pässe geworfen und sich den Heimtierausweis angesehen. Danach kam ein „ok“ und wir durften wieder gehen. Emily haben wir im Auto gelassen, weil wir nicht wussten, ob wir sie mit reinnehmen müssen. War aber anscheinend auch nicht nötig. Nun konnten wir die Grenze verlassen und hatten einen tollen Urlaub mit unserem Hund in Norwegen.
In Norwegen herrscht generell Leinenpflicht.
Du hast Lust auf weitere Erlebnisse aus unserem Reisetagebuch? Dann empfehle ich dir, einen Blick in unsere Wohnmobil Reiseberichte zu werfen.
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Vierhuizen – Campingplatz Lauwerszee
19 Kommentare
Danke für den Beitrag, sehr hilfreich 🙂 wie war eure Route von Hamburg aus? Seid ihr mit der Fähre rüber oder komplett mit Auto? Wir planen im September eine Tour mit dem Auto & würden gerne die Fähre meiden & über die „Brücken“ von Dänemark aus nach Schweden & dann Norwegen. Wie lange habt ihr gebraucht?
Wie war die Einreise nach Dänemark? Im Internet steht überall, dass man Tollwut 3 Wochen vorher impfen muss…habt ihr da irgendwelche Infos?
Sorry für die vielen Fragen & ein fettes Danke im Voraus.
vielen Dank für Dein positives Feedback.
Wir sind auf dem Landweg (Brücken) nach Norwegen gereist. Wir haben ca. 4 Tage gebraucht. Waren zu der Zeit aber noch viel zu schnell unterwegs. Beim nächsten Mal werden wir uns mehr Zeit lassen.
Bei Einreise muss ein Tollwutimpfschutz bestehen. Um diesen nachzuweisen wird ein Laborbericht benötigt.
Die 3 Wochen beziehen sich auf Hunde, welche eine Erstimpfung bekommen (z. B. Welpen). Wenn euer Hund eine Tollwutimpfung hat, wovon ich ausgehe, müsst ihr nur im Heimtierausweis nachsehen, wann die nächste Tollwutimpfung fällig ist. Ist sie abgelaufen, muss eine neue gemacht werden und 30 Tage später die Titerbestimmung für den Laborbericht.
Sollte die Impfung aktuell sein, muss nur Blut abgenommen und eine Titerbestimmung gemacht werden.
Und speziell für Norwegen eben noch die Wurmbehandlung.
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Einreisebestimmungen für die Reise mit Hund
Die Tierärztin Izabela Winkler von AniCura kleintiermedizinisches zentrum I Hüttig hat für uns die Einreisebestimmungen für die Reise mit dem Hund ins europäische Ausland und in die USA zusammengefasst.
Wichtig ist für Mehrhundehalter, mit wie vielen Hunden man in ein Land einreisen darf. So gilt beispielsweise für Österreich und Italien für die private Reise eine Beschränkung auf 5 Hunde pro Person.
Für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit können wir natürlich keine Haftung übernehmen. Im Zweifelsfall erkundigt euch bitte auf der Website der jeweiligen Botschaft.
Tierärztliche Bescheinigung der Tollwutimpfung erforderlich. Die Impfung muss mindestens 1 Monat vor Einreise erfolgt sein. Für Hunde unter 3 Monaten und für Katzen ist die Bescheinigung 6 Monate gültig, für ältere Hunde beträgt die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung 1 Jahr.
Tierärztliches lmpf- und Gesundheitszeugnis. Anerkannt für die Tollwutschutzimpfung ist ein 6-monatiger Impfschutz. Die Impfung muss mindestens 15 Tage vor der Einreise erfolgt sein. Beide Bescheinigungen müssen im Internationalen Impfpass eingetragen sein. Eine tierärztliche Untersuchung kann gegen Entgelt auch am Grenzübergang vorgenommen werden.
Eine im Internationalen Impfpass eingetragene und vom Amtstierarzt bestätigte Tollwutimpfung sollte vor mindestens 1 Monat und höchstens 1 Jahr (Hund) bzw. vor 6 Monaten (Katze) durchgeführt worden sein. Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 14 Tage, ist erforderlich.
Tierärztliches Tollwutimpfzeugnis im Internationalen Impfpass, das die Impfung vor mehr als 30 Tagen und weniger als 12 Monaten bestätigt. Sind keine 30 Tage zwischen Impfung und Einreise vergangen oder sind die Tiere jünger als 3 Monate, ist eine Gesundheitsbescheinigung erforderlich.
Die Einfuhr nach Dänemark von Hunden der Rassen Pitbull Terrier und Tosa Inu (sowie von Kreuzungen mit diesen) ist verboten.
[Anmerkung vawidoo:] Die Zucht, Haltung und Einfuhr von Hunden der Rassen Pitbull Terrier, Tosa Inu, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Amerikanische Bulldogge, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Owtscharka, Kaukasischer Owtscharka, Südrussischer Owtscharka, Tornjak und Sarplaninac ist verboten. Laut dem Dänischen Außenministerium „gilt jedoch eine Ausnahmeregelung für Hunde der betreffenden Rassen, die vor dem 17. März 2010 angeschafft wurden. Sie dürfen weiterhin nach Dänemark mitgebracht werden, müssen auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen aber an einer maximal 2m langen Leine geführt werden. Der Hund muss auch einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen. Diese Übergangsordnung gilt jedoch nicht für Pitbull Terrier und Tosa Inu, da diese bereits vor Inkrafttreten der neuen Regeln ab 1. Juli 2010 verboten waren.„, so Tasso.
Tollwutschutzimpfung vor mindestens 30 Tagen und höchstens 12 Monaten durchgeführt und im Internationalen Impfpass eingetragen. Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis in Englisch, Russisch oder Estnisch erforderlich. Mindestalter bei Einreise: 10 Wochen.
Tierärztliche Tollwutimpfbescheinigung. Impfung vor mindestens 30 Tagen und höchstens 12 Monaten. Die Einreise aus EU-Ländern darf auch unmittelbar nach Impfung erfolgen.
Für Hunde und Katzen älter als 3 Monate ist eine gültige Tollwutimpfung ausreichend. Bei Erstimpfung muss die Impfung vor mindestens 30 Tagen erfolgt sein. Bei Auffrischungsimpfungen müssen die Bestimmungen des Einreiselandes erfüllt sein (Deutschland alle 12 Monate). Die Tiere müssen durch Mikrochip oder Tätowierung identifizierbar sein. Bei Einreise von mehr als 3 Tieren jünger als 3 Monate ist eine Sondergenehmigung des Ministère de l’Agriculture, Paris erforderlich.
Für Hunde und Katzen muss bei der Einreise ein internationaler Impfpass oder ein amtstierärztliches Gesundheitsattest (in englischer oder französischer Sprache) vorliegen. Die Impfung muss mindestens 15 Tage, jedoch höchstens 12 Monate vor der Einreise erfolgt sein. Großbritannien: Folgende Dokumente sind mitzuführen: amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung im PETS-Zertifikat über die erfüllten Anforderungen (Mikrochip, Impfung, Bluttest), tierärztliche Bescheinigung über die Behandlung gegen Parasiten, Erklärung des Besitzers, wonach das Tier in den letzten 6 Monaten vor der Einreise nicht in einem Land außerhalb der EU/EFTA- Staaten gewesen ist. Verbotene Rassen: Pitbullterrier, Japanese Tosas, Dogo Argentinos, Fila Brasilieros
Die Einreise nach Irland ist nur über England unter Einhaltung des PETS möglich. Italien: Amtstierärztliches Impf- und Gesundheitszeugnis. Anerkannt wird ein 11-monatiger Impfschutz. Impfung vor mindestens 20 Tagen. Das Gesundheitszeugnis hat eine Gültigkeit von 30 Tagen. Maulkorb und Leine sind mitzuführen.
Tierärztliches lmpf- und Gesundheitszeugnis. Anerkannt für die Tollwutschutzimpfung ist ein 6-monatiger Impfschutz. Die Impfung muss mindestens 15 Tage vor der Einreise erfolgt sein. Beide Bescheinigungen müssen im Internationalen Impfpass eingetragen sein. Eine tierärztliche Untersuchung kann gegen Entgelt auch am Grenzübergang vorgenommen werden.
Ein tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis im Internationalen Impfpass ist ausreichend. Die Tollwutschutzimpfung darf nicht länger als 1 Jahr und muss mindestens 15 Tage zurückliegen. Eine tierärztliche Untersuchung kann gegen Entgelt auch an der Grenze vorgenommen werden.
Bei Tieren in Begleitung durch den Besitzer oder einer bevollmächtigten Person ist als gesundheitliches Zeugnis der Internationale Impfpass ausreichend. Hunde müssen gegen Tollwut, Staupe, Virus-Hepatitis, Leptospirose sowie Parvovirose, Katzen gegen Tollwut und Panleukopenie geimpft sein. Die Impfungen sollten vor mindestens 30 Tagen und höchstens 1 Jahr erfolgt sein.
Für die Einreise ist ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Hunde müssen gegen Tollwut, Staupe, Virus-Hepatitis, Leptospirose sowie Parvovirose, Katzen gegen Tollwut und Panleukopenie geimpft sein. Die Impfungen müssen mindestens 14 Tage und höchstens 6 Monate vor Einreise durchgeführt und im Internationalen Impfpass vermerkt sein.
Eine Tollwutimpfung sollte vor mindestens 30 Tagen und höchstens 1 Jahr durchgeführt worden sein. Bei Tieren unter 3 Monaten ist eine Impfung nicht obligatorisch.
Tollwutimpfung vor mindestens 30 Tagen und höchstens 1 Jahr, wenn die Tiere nach Vollendung des 3. Lebensmonats geimpft wurden. Für Tiere, die vorher geimpft wurden, beträgt die Gültigkeit nur 3 Monate. Die Einreise mit Hunden vom Typ Pitbullterrier ist verboten, mit ähnlich aussehenden Bullterrier-Rassen wie American Staffordshire-Terrier und Bullterrier dagegen erlaubt. Bei der letztgenannten Rasse empfiehlt sich die Mitnahme des Stammbuches. Aufgrund der Tatsache, dass American Staffordshire-Terrier und Pitbulls sich häufig sehr ähnlich sehen, werden American Staffords nur nach Vorlage eines von einer FCI-anerkannten Organisation ausgestellten Stammbaumes nicht als Pitbulls betrachtet. Diese Regelung gilt auch für Fila Brasilieros, Dogo Argentinos und Mastino Napolitanos.
Die Tiere müssen bei der Einreise von einer Tierärztlichen Bescheinigung mit Unterschrift eines praktischen Tierarztes begleitet sein. Ein Hund muss bei der Einreise mindestens 7 Monate, eine Katze muss mindestens 16 Monate alt sein. Die Tierärztliche Bescheinigung besteht aus der Gesundheitsbescheinigung (Teil I) und der lmpfbescheinigung (Teil II). Die Gesundheitsbescheinigung ist maximal 1 0 Tage für die Einreise gültig und muss von einem Tierarzt unterschrieben sein.
Die Bescheinigung dient zum Nachweis darüber, dass das Tier keine ansteckenden Krankheiten hat und dass eine Behandlung gegen Bandwürmer (Echinococcus multi-locularis) durchgeführt worden ist. Im Laufe der ersten 7 Tage nach Ankunft in Norwegen muss das Tier nochmals von einem Tierarzt gegen Bandwürmer behandelt werden. Die Impfbescheinigung wird auf Grundlage der originalen Impf- und Blutprobendokumente ausgeschrieben und soll von einem Tierarzt vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Die Impfbescheinigung ist genauso lange gültig wie die Impfungen bzw. die Ergebnisse der Blutuntersuchungen. Tollwut: Hunde müssen bei der ersten Impfung mindestens drei Monate alt sein, Katzen mindestens 12 Monate.
Die Blutprobe zur Kontrolle der Tollwutantikörpertiter kann frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der zuletzt durchgeführten Tollwutimpfung vorgenommen werden. Die Blutentnahme muss durch einen Tierarzt erfolgen und von einem anerkannten Labor ausgewertet werden. Die Probe muss mindestens einen Antikörpertiter von 0,5 IU/ml Serum zeigen. Falls das Tier diesen Antikörpertiter nicht erreicht, muss die Tollwutimpfung nochmals durchgeführt werden. Eine zweite Blutentnahme kann dann allerdings wieder erst nach frühestens 120 Tagen erfolgen. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass bei jungen Hunden die erforderliche Titerhöhe nicht erreicht wird. Eine 2-malige Impfung im Abstand von 4 Wochen ist daher bei jungen Hunden, die nach Skandinavien reisen sollen, empfehlenswert.
Leptospirose: Hunde müssen innerhalb von 365 Tagen vor der Einfuhr nach Norwegen gegen Leptospirose geimpft worden sein ( oder es ist eine Blutprobe zu untersuchen).
Staupe: Hunde müssen innerhalb von 730 Tagen vor der Einfuhr nach Norwegen gegen Staupe geimpft worden sein.
Leptospirose- und Staupeimpfung müssen bei Ein-fuhr mindestens 30 Tage zurückliegen. ldentifikation: durch eine lesbare Tätowierung oder durch einen implantierten Mikrochip. Die Identitätsnummer muss in sämtlichen Impfbescheinigungen und in dem Blutprobenergebnis des untersuchenden Labors angegeben sein.
Mikrochip sollte ISO-Standard besitzen, ansonsten muss eigenes Lesegerät mitgeführt werden. Erklärung, dass das Tier in den letzten 6 Monaten nicht an einem Ort außerhalb der EU/EFTA- Staaten gehalten wurde.
Pitbullterrier, Tosa Inu, Dogo Argentino, Fila Brasiliero oder Kreuzungen mit diesen dürfen nicht nach Norwegen eingeführt werden. Bei Hunderassen, die mit den angeführten verwechselt werden können (z.B. American Staffordshire-Terrier), muss mit der Stammtafel nachweisbar sein, dass das Tier nicht von einer dieser Rassen stammt. Die Einfuhr von Bengalkatzen ist ebenfalls verboten. Aktuelle Informationen erhält man hier.
Internationaler lmpfpass mit Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Nach der Impfung sollten mindestens 30 Tage aber höchstens 12 Monate vergangen sein. Maulkorb und Leine müssen mitgeführt werden.
Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung und amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis, nicht älter als 7 Tage, erforderlich. Die Impfung muss mindestens 21 Tage, aber nicht länger als 12 Monate zurückliegen
Amtstierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis. Die Tollwutimpfung muss mindestens vor 30 Tagen und höchstens vor 12 Monaten durchgeführt worden sein. Das Gesundheitszeugnis sollte unmittelbar vor der Einreise ausgestellt werden. Es gelten Leinen- und Maulkorbpflicht. Hunde dürfen weder in Restaurants, noch an Strände, noch in Bussen des öffentlichen Nahverkehrs mitgenommen werden. Mit der Staatlichen Eisenbahn und auf Fähren dürfen Hunde jedoch mitgenommen werden.
Eine Tollwutimpfung muss mindestens 1 Monat aber höchstens 12 Monate bei Hunden und 6 Monate bei Katzen zurückliegen. Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 10 Tage) ist ebenso erforderlich.
Einfuhrerlaubnis: Das Tier benötigt eine Einfuhrerlaubnis, die beim Schwedischen Zentrallandwirtschaftsamt (Animal Disease Control Division, Swedish Board of Agriculture, SE-551 82 Jönköping, Schweden) zu beantragen ist. Der Zahlungsbeleg über 400 SEK wird zusammen mit Name, Adresse, Identifikation des Tieres, Ausgangsland und dem Datum der voraussichtlichen Ankunft in Schweden an das Amt gesandt. Mit diesem Beleg können bis zu 10 Hunde und Katzen innerhalb eines Jahres eingeführt werden.
Gesundheitsbescheinigung: siehe Norwegen Impfbescheinigung: Tiere müssen vor der Impfung gechippt werden. Tollwut: Die Impfung darf bei Einreise nicht älter als 1 Jahr und 45 Tage sein. Tollwutimpfungen vor einem Alter von 3 Monaten sind nicht gültig.
Leptospirose: Gültigkeitsdauer siehe Tollwutimpfung.
Staupe: Impfung darf nicht länger als 2 Jahre und 45 Tage zurückliegen. Weitere Bestimmungen (Titer etc.): siehe Norwegen Zugelassene Labors: siehe Großbritannien Verbotene Rassen: nicht aufgeführt
Aktuelle Informationen gibt es hier oder unter Tel.: 0046/(0)36/15 61 00
Ein tierärztliches Tollwutimpf- und Gesundheitszeugnis ist erforderlich. Die Impfung sollte mindestens 30 Tage und höchstens 12 Monate zuvor erfolgt sein. Die Einfuhr von Hunden mit kopierten Ohren und/oder Rute ist bei Tieren jünger als 5 Monate verboten. Beim Durchreiseverkehr mit der Bahn oder dem Flugzeug ohne Zwischenaufenthalt ist kein Tollwutimpfzeugnis erforderlich.
Internationaler lmpfpass mit tierärztlichem Gesundheitszeugnis und Tollwutimpf-bescheinigung erforderlich. Die Impfung muss bei der Einreise mindestens 15 Tage alt sein und maximal 1 Jahr zurückliegen. Hunde müssen zusätzlich gegen Staupe geimpft sein. Diese Impfung muss mindestens 15 Tage und darf höchstens 6 Monate zurückliegen.
Hunde sind gegen Tollwut, Staupe, infektiöse Hepatitis und Parvovirose zu impfen, Katzen gegen Tollwut und Panleukopenie. Die Impfung sollte mindestens 1 Monat und höchstens 12 Monate zurückliegen und ist mit dem tierärztlichen Gesundheitszeugnis in den Internationalen Impfpass einzutragen. Letzteres darf höchstens vor 3 Tagen ausgestellt sein.
Internationaler lmpfpass mit Herkunfts- und Gesundheitsbescheinigung mit amtstierärztlichem Zeugnis, nicht älter als 10 Tage. Für Tiere unter 3 Monaten keine Impfpflicht. Tollwutimpfung vor mindestens 4 Wochen, aber nicht länger als vor 1 Jahr.
Hunde sind gegen Tollwut, Staupe, infektiöse Hepatitis und Parvovirose zu impfen, Katzen gegen Tollwut und Panleukopenie. Die Impfung sollte mindestens 1 Monat und höchstens 12 Monate zurückliegen und ist mit dem tierärztlichen Gesundheitszeugnis in den Internationalen Impfpass einzutragen. Letzteres darf höchstens vor 3 Tagen ausgestellt sein. Türkei: Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung und amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis. Die Impfbescheinigung muss mindestens 14 Tage und darf höchstens 6 Monate alt sein, das Gesundheitszeugnis darf nicht früher als 2 Tage vor Reisebeginn ausgestellt sein.
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 8 Tage, und Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Die Impfung muss bei der Einreise mindestens 1 Monat zurückliegen – für die Wiedereinreise nach Deutschland darf das Impfdatum maximal 1 Jahr zurückliegen. Die Impfung gegen Staupe ist vorgeschrieben und muss entweder im Gesundheitszeugnis oder im Internationalen lmpfpass vermerkt sein. Die Einfuhr von Kampfhunden ist verboten.
Hunde und Katzen müssen bei der Einreise frei von auf den Menschen übertragbaren Krankheiten sein. Hunde und Katzen müssen 7-10 Tage vor Abflug in die Vereinigten Staaten im Heimatland einem praktischen Tierarzt vorgestellt werden, da unbedingt bei Einreise ein Gesundheitszeugnis erforderlich ist. Liegt dies nicht vor, trägt der Besitzer die Kosten für weitere amtstierärztliche Untersuchungen.
Tollwutfreie Staaten wie Hawaii und Guam haben eigene staatliche Quarantäneregelungen. Hunde müssen mindestens 30 Tage vor der Einreise gegen Tollwut geimpft sein, es sei denn, sie sind jünger als 3 Monate oder halten sich seit mindestens 6 Monaten in einem von der U.S. Public Health Service Behörde für tollwutfrei erklärten Bezirk auf. Die Impfung darf bei der Einreise nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Ist die Impfung nicht vollständig oder das Zertifikat nicht gültig, wird das Tier an einen Ort nach Wunsch des Besitzers verbracht, wo es innerhalb von 4 Tagen nach Grenzübertritt geimpft werden und an dem es 30 Tage verbleiben muss. Wurde die Impfung weniger als 30 Tage vor der Einreise durchgeführt, muss das Tier an einem Ort nach Wunsch des Besitzers so lange verbleiben, bis 30 Tage nach der Impfung vergangen sind. Welpen im Alter unter 12 Wachen können ohne Impfung in die Vereinigten Staaten einreisen. Die Tollwutimpfung muss in den Vereinigten Staaten erfolgen, die Tiere müssen dann mindestens 30 Tage nach erfolgter Impfung an einem Ort nach Wunsch des Besitzers verbleiben.
Kampfhunde wie Pitbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen ist die Einfuhr nicht erlaubt! Weitere Hunderassen, je nach Vorschrift des Bundeslandes, in dem der Hund gehalten werden soll, ist die Einfuhr verboten. Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises! Hunde müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Beim Grenzübertritt reicht der Nachweis einer wirksamen Tollwutschutzimpfung im Internationalen Impfpass aus. Einfuhr im Ausland erworbener Tiere Gesundheitszeugnis und gültige Tollwutschutzimpfung. Die Impfung sollte mindestens 30 Tage vor der Einreise und höchstens vor 12 Monaten erfolgt sein.
silkeschippmann
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3 Kommentare
[…] Impfpass nicht vergessen! Dieser sollte im Urlaub mit Hund immer dabei sein, auch ohne Grenzübergänge. So kann auch ein fremder Tierarzt im Notfall sofort feststellen, wogegen der Hund immun ist. […]
[…] Einige Länder begrenzen die Anzahl der einreisenden Hunde. Näheres könnt ihr auch in den Einreisebestimmungen nachlesen. Diese Information ist ohne Gewähr, bitte jeweils aktuell erkundigen, was erlaubt […]
[…] den Winterurlaub außerhalb Deutschlands sind auch für Deinen Vierbeiner einige Dokumente und Formalitäten erforderlich. So benötigt Dein Hund unter anderem eine Tierkennzeichnung, um ihn eindeutig zu identifizieren […]
Regelungen zur Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen in die Europäische Union (EU)
Für die Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen aus Nicht-EU-Ländern (so genannten Drittländern) gelten die Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 576/2013. Ziel dieser Regelungen ist der Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.
Quelle: Mikhail Basov - Fotolia.com
Die Anforderungen an den Gesundheitsstatus der Tiere richten sich grundsätzlich nach der Tollwutsituation sowohl des Herkunfts-Drittlandes als auch des Bestimmungs-Mitgliedstaates in der EU. Pro Person können höchstens 5 dieser Heimtiere mitgeführt werden. Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln.
Abweichend davon darf die Höchstzahl von fünf Heimtieren überschritten werden, wenn die Tiere zum Zweck der Teilnahme an Wettbewerben, Ausstellungen und Sportveranstaltungen bzw. zum Training für solche Veranstaltungen verbracht werden (nicht für Handelszwecke). Diese Tiere müssen mindestens 6 Monate alt sein und es muss ein schriftlicher Nachweis vorliegen, dass sie für eine der genannten Veranstaltungen registriert sind.
In allen anderen Fällen gelten die Regelungen für den Handel mit Tieren. Genauere Informationen dazu finden Sie in der Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung).
Für die Durchführung und Überwachung dieser Europäischen Verordnung sind in Deutschland die Bundesländer (Oberste Veterinärbehörden der Bundesländer (PDF, 26 KB, nicht barrierefrei) ) zuständig.
Voraussetzungen für die Einreise in die EU
Hunde, Katzen und Frettchen aus Andorra, Färöer, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikanstadt müssen von einem Heimtierausweis begleitet werden, der den Bedingungen des Anhang III, Teile 3 und 4 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 entspricht.
Dieser Heimtierausweis muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, das heißt das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Seit dem 3. Juli 2011 ist für neu gekennzeichnete Tiere der Microchip verpflichtend. Darüber hinaus muss aus dem Heimtierausweis hervorgehen, dass ein gültiger Tollwutschutz vorliegt.
Erfolgt die Einreise aus Drittländern, die im Anhang II Teil 2 der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 577/2013 gelistet sind, so gilt:
- Jedes Tier muss durch eine deutlich erkennbar Tätowierung oder durch einen Microchip (dieser ist seit 3. Juli 2011 für neu gekennzeichnete Tiere verpflichtend) gekennzeichnet sein (Technische Anforderungen an den Transponder (PDF, 32 KB, nicht barrierefrei) ).
- In der Tiergesundheitsbescheinigung muss der gültige Impfschutz gegen die Tollwut nachgewiesen werden. Hierbei ist unbedingt zu beachten, dass die Impfung nicht vor der Anbringung des Microchips erfolgen darf, um eine eindeutige und unverwechselbare Zuordenbarkeit der Tollwutschutzimpfung zum Tier zu gewährleisten. Die Gültigkeitsdauer des Impfschutzes richtet sich nach den Angaben des Herstellers. Fragen Sie hierzu gegebenenfalls Ihren Tierarzt. Eine Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt sein.
- Voraussetzung für die Einreise ist, dass die Tiere in Begleitung einer verantwortlichen Person reisen. Die begleitende Person muss eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass die Verbringung des Tieres nicht dem Verkauf oder Besitzerwechsel dient.
- Die Einfuhr darf nur auf direktem Wege erfolgen. Sollten beim Transport nicht-gelistete Drittländer passiert werden, so hat der Halter oder der Bevollmächtigte in einer Selbsterklärung zu bestätigen, dass das Tier bei der Durchreise keinen Kontakt zu Tollwut-empfänglichen Tieren hatte und dass es das Beförderungsmittel oder den Flughafen nicht verlassen hat.
Ist das Herkunftsland nicht gelistet und somit die dortige Tollwutsituation und ihre Überwachung unklar oder bedenklich, so gilt zusätzlich Folgendes:
- Die Tiere müssen vor der Einreise einer Blutuntersuchung auf Antikörper gegen die Tollwut unterzogen worden sein. Diese Untersuchung muss mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens 3 Monate vor der Einreise erfolgen.
Die Blutentnahme darf nur ein in dem jeweiligen Drittland autorisierter Tierarzt vornehmen. Die Blutuntersuchung selbst muss in einem von der Europäischen Kommission zugelassenen Labor erfolgen (Anhang 1 der Entscheidung der Kommission 2004/233/EG).
Es wird empfohlen, vorher mit dem betreffenden Labor Kontakt aufzunehmen, um die Bedingungen für den Versand der Blutprobe abzustimmen. Sofern nach der Blutuntersuchung die vom Hersteller des Impfstoffes vorgegebenen Impfintervalle eingehalten wurden, braucht die Blutuntersuchung nicht wiederholt werden.
Die zuvor genannten Einreisebedingungen müssen mit einer Tiergesundheitsbescheinigung nachgewiesen werden, die von einem amtlich autorisierten Tierarzt auszustellen ist (der chinesische Veterinärdienst verlangt eine chinesisch-sprachige Tiergesundheitsbescheinigung). Zusätzlich sind Belegdokumente wie Impfausweis oder Nachweis über das Ergebnis der Blutuntersuchung mitzuführen.
Voraussetzung für die Einreise ist, dass die Tiere in Begleitung einer verantwortlichen Person reisen. Die begleitende Person muss eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass die Verbringung des Tieres nicht dem Verkauf oder Besitzerwechsel dient.
Bitte bedenken Sie, dass bei jedem Heimtier (Hunde, Katzen, Frettchen) bei der Einreise bzw. Wiedereinreise aus einem Nicht-EU-Staat grundsätzlich eine Dokumentenkontrolle oder Identitätsfeststellung durchgeführt wird. Hierfür hat die Begleitperson das Tier beim Zoll anzumelden. Die Einreise von Heimtieren aus Drittländern hat über einen Flughafen oder Hafen zu erfolgen, der in der "Liste der Einreiseorte in der Bundesrepublik Deutschland" aufgeführt ist. Von dieser Vorschrift ausgenommen sind Heimtiere aus Andorra, der Schweiz, Färöer, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Staat Vatikanstadt.
Verbot der Ein- und Durchreise mit Welpen unter 15 Wochen
Welpen dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach Deutschland eingeführt werden bzw. Deutschland im Transit passieren. Dabei wird unterschieden, ob die Tiere aus einem gelisteten Drittland oder aus einem nicht-gelisteten Drittland stammen.
Stammen die Welpen aus einem gelisteten Drittland können sie frühestens im Alter von 15 Wochen (Tollwutimpfung nach 12 Wochen + 21 Tage für die Ausbildung des Impfschutzes) nach Deutschland eingeführt werden.
Jungtiere aus nicht gelisteten Drittländern sind frühestens im Alter von 7 Monaten einfuhrfähig (Tollwutimpfung nach 12 Wochen + Blutentnahme 30 Tage nach Impfung + 3 Monate Wartefrist).
Liste der Einreiseorte in der Bundesrepublik Deutschland
Die folgende Tabelle enthält die Liste der Einreiseorte nach Artikel 34 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 998/2003.
zuständigen obersten Landesbehörde
Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG)
Salzburger Straße 21-25
Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Mainzer Straße 80
- Mukran (Fährhafen)
- Rostock
nur die Kontrollpositionen
a) Passagierkai Warnemüne
b) Seehafen Rostock mit Warnokai, den Hafenbecken A, B, C und dem Ölhafenbecken
Paulshöher Weg 1
Calenberger Straße 2
Rechtsgrundlagen
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Entdecke die Haustiere - Die kleine Tierfibel

Die Entscheidung für ein Haustier will gut überlegt sein. Denn ein Tier kommt mit einem großen Paket Verantwortung ins Haus. Es kostet Zeit und Geld. Und wir müssen uns die Frage stellen, ob wir die Bedürfnisse unseres Tieres zuverlässig erfüllen können – auch dann, wenn etwa die nächste Urlaubsreise ansteht oder der Terminplan durch die Schule und Verabredungen zu voll wird.
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Hund in die USA mitnehmen
Sie brauchen eine Transport-Box für den Hund.
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Grundsätzlich brauchen Sie eine Standard Transport-Box, in die der Hund in jedem Fall muss.
Wenn er (sehr) klein ist, d.h. in eine Box passt, die so klein ist, dass sie unter den Sitz vor ihrem Sitzplatz passt, dann darf er in der Kabine mitfliegen. Die Anzahl der erlaubten Tiere in der Kabine ist stark begrenzt, d.h. man sollte sich frühzeitig bei der Fluggesellschaft erkundigen, ob noch Plätze für Ihren Wunschflug frei sind.
Ansonsten gilt der Vierbeiner als 'begleiteter Hund' und fliegt im klimatisierten Gepäckraum mit. Sie haben keinen Zugang zu ihm während des Fluges.
Die Boxen für den Hund bekommt man entweder im Tierhandel oder bei den Fluggesellschaften.
Er muss eine bestimmte Größe aufweisen, die dem Tier gerecht wird. Welche Box-Größe dies ist, hängt von der Größe und dem Gewicht des Hundes ab und unterliegt genauen Regeln. Die Boxen kann man auch gebraucht kaufen, wenn man ggfs. einmal im Tiermarkt der Zeitung schaut oder inseriert. Auf jeden Fall muss die Box eine Standardbox sein und darf nicht eine selbstgestaltete oder gebaute sein.
Beruhigungsmittel
Je nach Temperament, Alter etc. sollte man überlegen, ob man das Tier kurz vor dem Flug mit einem Beruhigungsmittel versieht - das ist üblich und man sollte dazu den Tierarzt befragen. Manche Hunde machen den Flug aber auch ohne jedes Mittelchen.
Man muss einen Hund rechtzeitig mit der Fluggesellschaft absprechen, d.h. es dürfen pro Flug nur eine bestimmte Anzahl Tiere mitkommen (dies gilt auch für den Gepäckraum) und Sie müssen sozusagen rechtzeitig reservieren.
Bezüglich der Impfungen lesen Sie bitte auf den Websites der US-Behörden nach (siehe Web Link nachfolgend an den Artikel) und lassen sich vom Tierarzt die notwendigen Impfungen bescheinigen. Quarantäne gibt es z.Zt. in den USA für Hunde nicht.
Für Haushunde benötigen Sie eine Gesundheitsbescheinigung, die belegt, dass sie keine auf den Menschen übertragbaren Krankheiten haben.
Hunde müssen mindestens 30 Tage vor der Einreise in die Vereinigten Staaten gegen Tollwut geimpft worden sein. Ausgenommen sind junge Hunde und Katzen, die weniger als 3 Monate alt sind sowie Hunde und Katzen, die aus Gebieten stammen oder 6 Monate oder länger in Gebieten waren, die vom öffentlichen Gesundheitsdienst zu tollwutfreiem Gebiet erklärt wurden.
Der Hund benötigt eine gültige Bescheinigung über die Tollwutimpfung. Diese Bescheinigung sollte eine genaue Beschreibung des Hundes enthalten, das Datum der Impfung, die Gültigkeitsdauer der Impfung und von einem zugelassenen Tierarzt unterschrieben sein. Wenn die Gültigkeitsdauer nicht angegeben ist, hat die Bescheinigung Gültigkeit, wenn das Datum der Impfung nicht mehr als 12 Monate vor dem Datum der Einreise liegt.
Der Bundesstaat Hawaii und die Territorien Guam und Amerikanisch-Samoa haben zusätzlich zu den oben genannten besondere Bestimmungen. Alle in den Bundesstaat Hawaii und die Territorien Guam und Amerikanisch-Samoa eingeführten Hunde unterliegen einer 120-tägigen Quarantäne gemäß den Bestimmungen des Bundesstaates und der Territorien.
Info zu Katzen: Alle Hauskatzen benötigen einen Nachweis, dass sie keine auf den Menschen übertragbare Krankheit haben, wenn sie am Ort der Einreise untersucht werden.
Wenn das Tier nicht in offensichtlich gutem Gesundheitszustand ist, können weitere Untersuchungen von einem zugelassenen Tierarzt auf Kosten des Besitzers erforderlich werden. In den tollwutfreien Bundesstaat Hawaii und das tollwutfreie Territorium Guam eingeführte Katzen unterliegen jedoch den Quarantänebestimmungen des Bundesstaates und des Territoriums.
Es muss den Hund bei der Ankunft eine gültiges Impfzeugnis (in Englisch oder mit englischer Übersetzung) begleiten.
Darin muss das Tier identifiziert werden, Datum der Impfung und Verfallsdatum der Impfung ausgewiesen sein und von einem Tierarzt abgezeichnet sein.
Wenn ein Verfallsdatum nicht angegeben wird, so ist es ausreichend, wenn die Impfung nicht länger als 12 Monate her ist.
Wer die Impfbestimmungen nicht einhält oder nachweisen kann, dem stehen vielleicht in Abhängigkeit der Situation noch Möglichkeiten nach der Ankunft zur Verfügung, allerdings muss davon abgeraten werden.
Buchen Sie Ihren Hund auf keinen Fall als "Cargo", also Fracht bei der Fluggesellschaft, dies macht man nur bei unbegleiteten Flügen. und ausserdem macht dies viel Laufereien beim Abholen: Sie würden Ihr Tier nicht am Flugsteig bekommen, sondern extern im Zollabfertigungsgebäude für Fracht.
Oft dürfen ohnehin nur kommerzielle Auftraggeber diesen Weg gehen. Also ganz "normal" für Ihren Hund buchen, d.h. einen begleiteten Hund angeben.
Fluggesellschaften
Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft nach den genauen Bedingungen, am besten man ruft in der Zentrale an, Reisebuero's wissen oft nicht exakt wie der Ablauf ist. Jede Fluggesellschaft hat eigene Bestimmungen.
Allgemeine Hinweise und Tips aus dem täglichen Leben bezüglich Hunde in den USA
Vielleicht berechnen Sie noch folgendes ein: es ist in den USA weitestgehend unter hohen Strafen verboten, einen Hund im geschlossenen Auto alleine sitzen zu lassen - wegen der hohen Sommertemperaturen !
Ein kleiner Spalt Fenster reicht da nicht, allerhöchstens komplett offen oder Pickup.
Desweiteren ist ein Hund in fast allen Ladengeschäften verboten, d.h. Sie sollten eine Möglichkeit haben, ihn besser in Ihrer Ferienwohnung o.ä. lassen zu können. Baumärkte und Tierläden erlauben i.d.R. Hunde im Laden: z.B. Home Depot, Lowes, Petsmart, Petco. Falls Sie Ihrem Hund im Sommer also mal 'was bieten' wollen, dann nehmen Sie ihn mit in einen gut klimatisierten Petsmart oder ins Home Depot :-)
Hund & Hotels:
Hunde sind in vielen Hotels erlaubt, wenngleich Sie nicht mehr die Auswahl unter allen Hotels/Motels haben werden.
Manchmal kostet er Kaution, manchmal kostet er vielleicht 10 Dollar extra. Einige Hotelketten haben mehr oder weniger generell nichts gegen Hunde, andere immer. In Großstädten sind es meistens die teureren Hotels, die Hunde erlauben.
ABER: kein Hotel erlaubt Hunde im Zimmer während Ihrer Abwesenheit, d.h. man muss den Hund leider immer mitnehmen, was das ein Problem wird, weil man in keine Geschäfte oder Restaurants mehr gehen kann.
Day Care für Hunde
Day Care (für Hunde) ist eine manchmal praktikable Lösung, wenn Sie etwas erledigen müssen, wo Ihr Hund nicht mit kann )und wenn er nicht 'zuhause' bleiben kann. Preis pro Tagesaufenthalt liegt so bei $20. Sie müssen die Impfpapiere zeigen und manchmal muss man den Hund vor dem ersten Ganztagesaufenthalt einmal für ein paar Stunden abgeben, damit gesehen werden kann, ob er 'umgänglichä mit anderen Hunden ist.
Hund am Strand?
Das ist ganz verschieden. Sehr (sehr) allgemein gesprochen steigt die 'Hundefreundlichkeit' je mehr man nach Westen kommt. In Florida ist alles sehr schwierig mit Hund und Hundebesitzer gehen oft 'morgens im Schutze der Dunkelkeit' heimlich an den Strand wo fast alle Hunde einen riesigen Spass haben. Die meisten anderen Leute, die man trifft haben kein Problem mit den Hunden, sofern man verantwortungsvoll 'die grossen Geschäfte', die vielleicht passieren können, ordentlich wegmacht. Aber man kann auch auf unangenehme Zeitgenossen treffen, die sofort 'drohen' u.s.w. und so fort -- Hundebesitzer scheinen in diesem Fall dann einfach den Strand zu verlassen und den meckernden Zeitgenossen zu ignorieren. Wir haben ebenfalls erlebt, dass die Polizei die Verbotsregeln für Hunde nicht versucht zu vollstrecken, solange es keine Beschwerden über unsaubere Strände gibt. Also versuchen immer erst Gassi zu gehen .
Kalifornien, Oregon: Oregon ist vermutlich das Hundeparadies schlechthin, denn niemand hat ein Problem mit den Vierbeinern am Strand. Kalifornien hat solche und solche Strände. allgemein gilt, dass an den super vollen Beaches meistens keine Hunde erlaubt sind und es die etwas abgelegeren sind, die es erlauben. Zweite Regel, . je teurer und exklusiver die Gegend, wo der Beach ist, desto eher ist es wahrscheinlich dass man den Hund an den Beach bringen darf.
Chicago: es gibt einen riesigen Doggie Beach am Lake Michigan nur wenige Meilen nördlich von Downtown Chicago: Montrose Dog Beach. Das ist ein sehr grosser abgezäunter Bereich für Hunde gleich neben dem 'Menschen' Beach. In den Nicht-Sommermonaten kann man ebenfalls den Hund zu den meisten anderen Beaches mitnehmen -- es ist nicht erlaubt aber 'jeder' macht es und wir haben nichts davon gehört, dass es ein 'Strafticket' gegeben hätte, aber, ganz klar, man weiss es nie.
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Einreisebestimmungen und Zollbestimmungen in Norwegen

Norwegen gehört nicht zur EU, auch wenn das skandinavische Land sehr eng mit der Europäischen Union verbunden ist. Es gibt bestimmte Einreisebestimmungen, Einfuhrbestimmungen und vor allem Zollbestimmungen, die man einhalten sollte. Heute möchten wir Dich mit den wichtigsten Regeln vertraut machen, die Du bei deiner Einreise nach Norwegen wissen musst, um empfindlichen Strafen zu entgehen. Alle angegebenen Mengen gelten pro Person.
Ist Norwegen in der EU?
Norwegen gehört nicht zur EU. Allerdings ist das skandinavische Land eng mit der Europäischen Union verbunden. Es gehört zu den sogenannten EWR Staaten und nimmt am Europäischen Binnenmarkt teil. Außerdem ist Norwegen Mitglied im Schengener Abkommen, wodurch es keine pauschalen Grenzkontrollen gibt. Die letzten beiden Beitrittsgesuche 1972 und 1994 wurden von den Wahlberechtigten Norwegern knapp verhindert.
Einreisebestimmungen Norwegen
Dank des Schengener Abkommens können wir meist ohne Passkontrolle nach Norwegen einreisen. Den Mitarbeitern vom Zoll steht es aber frei, trotzdem Grenzkontrollen durchzuführen. Du solltest auf jeden Fall einen Personalausweis oder einen Reisepass mit Dir führen. Ein vorläufiges Dokument berechtigt ebenfalls zur Einreise nach Norwegen.
Manche Banken und Behörden erkennen den Personalausweis nicht an, warum das Auswärtige Amt den Reisepass empfiehlt.
Am Grenzübergang befinden sich ein grüner Eingang und ein roter Eingang. Wie am Flughafen muss man den passenden Weg wählen.
- Grün: Ich habe nichts zu verzollen oder anzumelden
- Rot: Ich führe Waren oder Devisen oberhalb der Freigrenzen ein.
Solltest Du ein Haustier mit Dir führen, musst Du den roten Eingang wählen und dein Tier anmelden. In unserem Beitrag Norwegen mit Hund findest Du weitere Infos.
Maximale Aufenthaltsdauer
Du darfst Dich als EU-Bürger für 3 Monate in Norwegen aufhalten. Solltest Du bereits vor Reiseantritt einen längeren Aufenthalt planen, musst Du dir spätestens nach 2 Wochen eine Aufenthaltsgenehmigung bei der Polizei besorgen.

Zollbestimmungen Norwegen
Wie wir bereits erwähnt haben, ist Norwegen kein EU Mitglied. Deshalb haben wir für Dich die wichtigsten norwegischen Zollbestimmungen zusammengefasst.
Grundlegend dürfen Waren nur bis zu einem maximalen Wert von 6000 NOK (ca. 670,- €) zollfrei eingeführt werden. Der selbe Wert gilt, wenn man Norwegen 24 Stunden lang verlassen hat, z. B. für ein paar Tage in den Nachbarländern. Sollte man unter 24 Stunden nach Ausreise wieder norwegischen Boden betreten (z.B. bei einem 4-stündigen Ausflug nach Finnland oder Schweden) dürfen nur noch Waren im Wert von 3000 NOK (ca. 335,- €) zollfrei eingeführt werden.
Solltest du mehr dabei haben, musst Du Zoll bezahlen. Du hast aber die Wahl, für welches Produkt du die Abgabe bezahlen möchtest. Wir sprechen hier im übrigen nicht von Dingen des persönlichen Bedarfs, wie Kleidung, Gepäck oder Reiseutensilien. Und auch dein Wohnmobil muss selbstverständlich nicht versteuert werden.
Du darfst Geld im maximalen Gegenwert von 25.000 NOK einführen, das sind grob gerechnet 2.800 €. Alles, was darüber ist, muss beim Zoll angemeldet werden. Eingeschlossen sind auch Reisechecks und Geschenkgutscheine. Es werden keine Gebühren berechnet. Wenn man die Devisen allerdings nicht anmeldet und dabei erwischt wird, werden 20 % auf den Gesamtbetrag fällig.
Es besteht keine Notwendigkeit, seine gesamte Reisekasse in bar bei sich zu tragen. In Norwegen ist quasi überall Kartenzahlung möglich und auch am Bankautomaten kann man sich mit Bargeld versorgen.
Die Devisenregelung gilt auch bei der Ausreise.
Einfuhrbestimmungen Norwegen
Die Menge einiger Lebensmittel wird begrenzt. Manche Lebensmittel dürfen gar nicht eingeführt werden. Es gibt aber ausreichende Freigrenzen, um nicht mit leerem Kühlschrank in Norwegen anzukommen.
Insgesamt können pro Person 10kg Lebensmittel zollfrei eingeführt werden (Nur aus EWR Staaten).
Lebensmitteleinfuhr nach Norwegen
Fleisch, Wurst und Käse
Du darfst bis zu 10 kg Fleisch, Wurst, Käse, Eier und Milchprodukte einführen. Vorausgesetzt, sie stammen aus einem EWR Land . Solltest Du z. B. aus Russland einreisen und dort Fleisch oder Käse gekauft haben, benötigst du ein Gesundheitszertifikat für die Produkte.
Hunde und Katzenfutter gehören nicht dazu und haben auch keine Mengenbeschränkung. Wer allerdings Hundefutter im Wert von über 6000 NOK im Fahrzeug hat, muss Zoll bezahlen (siehe Zollbestimmungen)
Landwirtschaftliche Produkte
Auch landwirtschaftliche Produkte gehören zu den insgesamt 10kg Lebensmittel für den Eigenbedarf. Dazu gehören jegliches Obst, Beeren und Gemüse, bis auf eine Ausnahme, Kartoffeln. Die EWR-Staaten Regelung greift auch hier.
Es könnte sein, dass bestimmte Lebensmittel kurzfristig von der Einfuhr ausgenommen werden. Nähere Infos gibt es beim norwegischen Amt für Lebensmittelsicherheit .
Des Weiteren gibt es noch Begrenzungen für Blumen und Pflanzenteilen. Folgende Mengen dürften bei der Einreise nach Norwegen maximal eingeführt werden.
- 25 Schnittblumen
- 3 kg Blumenzwiebeln und Blumenknollen
- 5 Topfpflanzen oder Zimmerpflanzen aus Europa
- 50 Päckchen Samen und Saatgut
Warum darf man keine Kartoffeln nach Norwegen einführen?
Es gibt bestimmte Krankheiten und Kartoffelpilze, die in Norwegen nicht vorkommen. Selbst durch achtlos weggeworfene Kartoffelschalen könnten diese Krankheiten verbreitet und ins Land gebracht werden.
Um eine Kontamination zu verhindern wird eine Einfuhr nur nach strengen Kontrollen erlaubt. Das Ganze kann aber nur im Labor geprüft werden. Der Aufwand wäre für einen Sack Kartoffeln einfach zu groß und außerdem gibt es in Norwegen auch leckere Kartoffeln zu kaufen.
Zollbestimmungen für Alkohol
Wie Du vielleicht in meinem Beitrag Preise in Norwegen gelesen hast, ist gerade Alkohol sehr teuer. Du darfst eine bestimmte Menge zollfrei einführen, solange sie innerhalb der 6000 NOK bzw. 3000 NOK Grenze liegt. Interessant ist auch, dass Bier erst ab 18 und alles über 22 % vol. ab 20 Jahren eingeführt werden darf. Getränke über 60 % vol. dürfen generell nicht eingeführt werden. Der Strohrum muss also zuhause bleiben.

Freigrenzen für die zollfreie Einfuhr von Alkohol
- 1 Liter Schnaps zwischen 22 und 60 % Alkoholgehalt
- 1,5 Liter Wein zwischen 2,5 und 22 %
- 2 Liter Bier, Biermixgetränke oder Alcopops ab 2,5 % (auch Starkbier) bzw. Cidre zwischen 2,5 und 4,7 % Alkoholgehalt
- 200 Zigaretten oder 250 g Tabak, Schnupftabak, Kautabak oder andere Tabakwaren
- 200 Blatt Zigarettenpapier
Es ist teilweise möglich, Bier in Wein oder Alkohol in Tabakwaren zu wandeln. So kann man für einen Liter Schnaps auch 1,5 Liter Wein, Bier oder Cidre zollfrei einführen. Aber auch Wein kann 1:1 in Bier umgewandelt werden. Es ist aber nicht möglich, die Biermenge auf Schnaps umzurechnen.
Wenn man Nichtraucher ist, darf man die Tabakfreigrenze in 1,5 Liter Bier oder Wein umwandeln. Umgekehrt geht das aber nicht.
Höchstmengen, wenn der Alkohol verzollt wird.
Folgende Einreisebestimmungen bzw. Zollbestimmungen gelten, wenn man mehr als die zollfreie Menge an Alkohol und Tabakwaren einführen möchte. Die Preise in Euro können variieren, je nach Wechselkurs.
- Bier und alkoholische Getränke zwischen 2,5 und 4,7 % sind auf 27 Liter begrenzt. Pro Liter werden 20 NOK (2,30 €) fällig, bzw 7 NOK pro 0,33 Liter Dose.
- Getränke zwischen 4,7 und 15 % vol. werden mit 60 NOK (7,- €) oder pro Flasche mit 45 NOK (ca. 5,-€) verzollt. Auch hier ist die Höchstmenge 27 Liter.
- Zwischen 15 und 22 % sind 115 NOK (ca. 13,-€) pro Liter oder 85 NOK (9,- €) pro Flasche fällig. Maximal 27 Liter darf man im Gepäck haben.
- Bei den „harten Sachen“ wird die Grenze bei 4 Liter gezogen. 325 NOK (ca. 36,- €) kostet der Liter und der Flaschenpreis liegt bei 230 NOK (ca. 26,- €).
- Es sind insgesamt 400 Zigaretten erlaubt, welche pro 100 Stück mit 290 NOK (ca. 32,- €) berechnet werden.
- Zigarettenpapier und Hülsen sind ebenfalls auf 400 Stück begrenzt. Der Preis liegt bei 5 NOK (0,60 €) je 100.
- Zigarillos, Zigarren und Rauchtabak werden nach Gewicht besteuert. Bei 500 g wird der Riegel vorgeschoben. Pro 100 g hat man 290 NOK (32,- €) zu bezahlen.
- Bei Schnupf- oder Kautabak wird es günstiger. Die 500 g Grenze ist auch hier gültig. Die Zollgebühren belaufen sich auf 120 NOK (13,- €) pro 100 g.
Zollgebühren berechnen und Umwandlung der Freigrenzen
Die norwegische Zollbehörde bietet eine App zum Download an, mit der man mit den Zahlen jonglieren kann. Unter anderem ist es möglich die Zollgebühren zu berechnen und online zu begleichen. Sollte man vorab planen Alkohol oder Tabak oberhalb der Freigrenze einzuführen, spart man sich den Weg zum norwegischen Zoll.
Was darfst Du ohne Genehmigung bei der Einreise nach Norwegen nicht dabei haben.
- Kartoffeln,
- Drogen,
- Giftstoffe,
- Medikamente (kleine Mengen für den persönlichen Gebrauch sind erlaubt. Solltest Du viele Medikamente benötigen, kann eine Bestätigung vom Arzt hilfreich sein).
- Waffen und Munition,
- Feuerwerkskörper,
- Vögel, exotische Tiere, Säugetiere (Haustiere müssen immer angemeldet werden. Mehr Infos im Beitrag Norwegen Urlaub mit Hund),
- Pflanzen oder Teile davon, die für den Anbau bestimmt sind.
Ausreisebestimmungen Norwegen
Wie bereits erwähnt, gilt die Devisenregelung auch bei der Ausreise. Dass keine geschützten Tiere, Kunst oder andere Gegenstände von historischem Wert über die Grenze gebracht werden dürfen, versteht sich von selbst. Da aber viele zum Angeln nach Norwegen fahren, gibt es für die Ausfuhr von Fisch klare Regelungen.
Ausfuhrquote von Fisch
Es darf maximal 15 kg Fisch oder Fischprodukte pro Person ausgeführt werden. Die Beschränkung gilt aber nur für die Meeresfischerei und die Küstengewässer. Süßwasserfische wie Lachs oder Forelle sind von dieser Beschränkung ausgenommen.
Außerdem darf man noch zusätzlich einen ganzen Fisch, als Trophäe ausführen.
An die Spielregeln halten.
Man sollte sich wirklich an die Zollbestimmungen und Einreisebestimmungen halten. Wen man gegen die Regeln verstösst, ist man nicht gerade zimperlich, was die Höhe der Strafen anbelangt.
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Mit Hunden durch die Balkanstaaten: Die Einreisebestimmungen
Möchtet ihr mit eurem Hund durch die Balkanstaaten reisen?
Dann gibt es einige Vorschriften zu beachten, die – je nach Land – sehr unterschiedlich sind.
Während Griechenland und Kroatien zur EU gehören, ist das bei Albanien und Montenegro nicht der Fall.
Hier gelten deshalb besondere Einreisebestimmungen für Haustiere.
Zwar liest man in einigen Erfahrungsberichten, dass die Kontrollen oft kaum der Rede wert seien, aber wenn es um meine Hunde geht, will ich auf Nummer sicher gehen.
Luna & Jule in Andalusien
Also wühle ich mich durch Webseiten und Vorschriften.
Von Impfungen über amtliche Gesundheitszeugnisse bis hin zum Tragen von Maulkörben ist alles dabei.
Um absolute Gewissheit über die einzelnen Bestimmungen zu bekommen, schreibe ich daher verschiedene Konsulate an und hole mir einen persönlichen Erfahrungsbericht von Ossi und Leni von Traumtanz.
Mit Hunden durch die Balkanstaaten – ein Erfahrungsbericht
„ Wir sind Ossi und Leni und sind mit unserem vierbeinigen Begleiter Olaf unterwegs.
Olaf ist ein deutscher Doggenrüde , bald 4 Jahre alt und der „Wächter“ über unseren Mercedes.
Außerhalb seines „Jobs“ ist er der beste Kumpel und Clown, den man sich vorstellen kann. Gemeinsam genießen wir gerade die Zeit und Freiheit in den Balkanstaaten in unserem Mercedes 410D.“
Wie genau wurdet Ihr bezüglich eures Hundes an den Grenzen kontrolliert?
„Bisher eigentlich noch gar nicht. Einmal wurde nach dem Pass von Olaf gefragt, als wir den aber sofort bereitwillig zeigen wollten, wieder abgewunken.
Die meisten Grenzbeamten sind einfach nur neugierig und wollen „mal den großen Hund sehen“.
Teils haben sich daraus auch schon nette Gespräche mit den Polizisten entwickelt.“
„Probleme gab es wirklich noch nie, egal an welcher Grenze. Für den Fall einer größeren Kontrolle, haben wir einen Maulkorb dabei.. Der verstaubt bisher aber auch mehr als dass er gebraucht wird.
Auch im Landesinneren sind die Menschen immer sehr interessiert an Olaf. Man kann wohl sagen, dass er mittlerweile ein geübtes Fotomodel geworden ist.“
Welche Dokumente habt Ihr dabei?
„Für Olaf haben wir seinen blauen EU-Heimtierausweis, den Nachweis über den Tollwut-Titer und ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis in Englisch dabei.
Den Titer Nachweis hat er ja schon für die Wiedereinreise aus Marokko gebraucht und der ist – bei regelmäßiger Nachimpfung – ja zum Glück ein ganzes Hundeleben lang gültig.“
Einreisebestimmungen für Hunde nach Griechenland
Um deinen Hund mit nach Griechenland zu nehmen, ist zum Glück kein großer Aufwand nötig.
- Er muss ausreichend geimpft und gechipt sein.
Sobald dein Hund gechipt ist, solltest du ihn bei Tasso registrieren lassen.
Eine genaue Übersicht über die Einreisebestimmungen im Ausland findest du hier .
Seit Dezember 2014 gelten übrigens teilweise neue Bedingungen.
So muss zum Beispiel im Heimtierausweis der Aufkleber mit den Informationen zum Impfstoff vom Tierarzt versiegelt werden (Quelle: Bundesverband praktizierender Tierärzte ).
Wenn man in Griechenland mit seinem Hund öffentliche Verkehrsmittel nutzen möchte, sind Leine und Maulkorb notwendig.
An den Maulkorb gewöhnen wir Jule in aller Ruhe
Einreisebestimmungen für Hunde nach Albanien
Unsere geplante Route führt nächstes Frühjahr von Griechenland nach Albanien.
Im Internet steht zu den Einreisebedingungen das hier:
„EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung). Im Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutimpfung eingetragen sein.
Um sicherzugehen, habe ich an die albanische Botschaft folgende Anfrage geschickt:
„Wir haben zwei Hunde (10 und 12 Jahre), mit denen wir nächstes Jahr im Wohnmobil durch Albanien und danach nach Kroatien reisen möchten. Vorher halten wir uns in Griechenland auf.
Beide Hunde haben den EU-Heimtierausweis und sind ausreichend geimpft. Wir haben außerdem einen Titernachweis über die Tollwutimpfung beim Tierarzt machen lassen.Können Sie mir sagen, ob das für die Ein- bzw. Weiterreise ausreichend ist?“
Die Antwort kam am gleichen Tag:
„Wenn Sie für beide Hunde ein Impfungszertifikat haben, dann brauchen Sie nichts Weiteres. Sie können trotzdem alle anderen Dokumente, die Sie haben, mitnehmen.“
Gut, die haben wir eh dabei, also sollte das wohl reichen.
Wir haben die beiden immer im Blick
Einreisebestimmungen für Hunde nach Montenegro
Weiter soll die Reise dann nach Montenegro gehen, jetzt wird es lustig.
Ich habe der Botschaft die gleiche Anfrage geschickt und diese Antwort erhalten:
„ Für die Einreise von Haustieren (Hunden und Katzen) nach Montenegro muss für das Haustier folgende Dokumentation vorhanden sein:
- Veterinärbescheinigung über den Gesundheitszustand des Tieres
Im Fall der ersten Tollwutimpfung müssen 21 Tage vergehen, damit die Tiere einreisen können. Impfung und Wiederimpfung des Tieres müssen in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Impfstoffherstellers durchgeführt werden.
Für Tiere, die weniger als drei Monate alt sind und nicht gegen Tollwut geimpft sind, wird die vorübergehende Einreise zugelassen, sofern man aus der eingereichten Dokumentation erschließen kann, dass das Tier von Geburt an seinen Aufenthaltsort nicht geändert hat und keinen Kontakt mit wilden Tieren hatte, die einer Infektion ausgesetzt waren, oder sich in Begleitung der Mutter befindet, von der es immer noch abhängig ist.“
Eine Veterinärbescheinigung über den Gesundheitszustand des Tieres, drei Tage vor der Reise?
Das bedeutet, dass ich in Albanien zu einem Tierarzt gehen muss, um Luna und Jule durchchecken zu lassen?
Da mir dies nicht klar ist, frage ich erneut nach, warte aber noch nach 14 Tagen auf eine Antwort.
Im Partnerlook nach der Blutabnahme
Einreisebestimmungen für Hunde nach Kroatien
Kroatien steht auch auf unserer Reiseliste und so sehen die dortigen Bestimmungen laut der Botschaft aus:
„Es ist nicht erlaubt nach Kroatien die Hunderasse Terrier Typ Bull (und seine Kreuzungen), die nicht in dem FCI (Fédération Cynologique Internationale) Register eingetragen sind, einzuführen.
In der Öffentlichkeit besteht, speziell innerorts, eine generelle Pflicht, Hunde an der Leine zu führen.
In öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Vierbeiner offiziell einen Maulkorb tragen, dies gilt ebenso für die meisten Schiffe / Fähren.
Für eine Reihe von Hunderassen, sogenannte Listenhunde, besteht in Kroatien eine generelle Pflicht, einen Maulkorb zu tragen.
Dazu gehören unter anderem:
Der Nachweis über die Titerbestimmung muss im Impfausweis eingetragen werden. Das Dokument des Instituts alleine reicht nicht aus.
Tschüss Deutschland, auf geht’s nach Griechenland
Welche Erfahrungen hast du bei der Einreise mit deinen Hunden in Griechenland oder den Balkanstaaten gemacht?
Vielleicht hast du Lust, meinen Blog mit einem selbstgewählten Betrag zu unterstützen? Natürlich absolut freiwillig!
Ich würde mich sehr freuen.
43 Kommentare
ich wollte allgemein fragen wie es ist mit Hunden in einem Wohnmobil Urlaub zu machen. Zum Hintergrund: Wir haben einen Wohnmobil Urlaub in Spanien geplant und überlegen nun, ob und wie wir unsere beiden Hunde mitnehmen können; sind ungefähr genauso gross wie die beiden in dem Beitrag. Von der Wohnmobil Vermietung aus wäre es kein Problem und es gibt auch keine Einschränkungen, allerdings machen wir uns Gedanken darüber wie die Hunde die dann doch engen Begebenheiten verkraften. Bin daher über ein paar Tipps sehr dankbar!!Lg
wie gut sich eure Hunde damit zurechtfinden, auf so engem Raum zu sein, weiß ich natürlich nicht. Da reagiert ejder anders.
Unsere liegen zum Beispiel eh ständig zusammen, auf engstem Raum, daher ist es ihnen egal.
Andererseits seid ihr ja auch bestimmt viel draußen unterwegs und überwiegend zum Fahren oder Schlafen im Wohnmobil, oder? Im Auto haben sie beim Fahren ja auch nur begrenzten Raum.
Ich würde es an eurer Stelle einfach ausprobieren, Lösungen gibt es immer 🙂 Und Spanien ist einfach ein tolles Land, um es mit einem Wohnmobil und Hunden zu bereisen!
Wenn du noch Fragen hast oder Tipps brauchstt, kannst du mir auch gerne eine Mail schreiben,
Bei uns ist es recht lustig, wir leben mit 4 Hunden und einer Katze im Womo. Wenns warm ist, haben alle viel Platz. Z.Zt. sind wir aber in der Schweiz und an Weihnachten in Heidelberg, also im Kalten. Und da wird es schon eng.
2-3 mal am Tag lange spazierengehen ist Pflicht, auch wenn wir lieber drinnenbleiben würden.
Im Januar gehts Richtung Griechenland.
Falls du mehr über die Viechlies und uns erfahren magst: http://monschterburg.franz-k-opitz.ch
Liebe Grüße von Sigi
da seid ihr ja echt eine lustige Truppe 😉
Aber irgendwie ist es doch auch gemütlich, wenn man so eng mit seinen Vierbeiner zusammenrückt, oder?
Eure Seite schaue ich mir natürlich einmal an,
Hallo, ich würde gerne wissen wie das mit den 3 Tagen vorher beim Amtstierarzt dann war? LG Flora
da wir unsere Rückreiseroute geändert haben, kann ich dir das leider nicht beantworten. Wir hatten auf genau diese Rennerei zum Arzt keine Lust und nehmen deshalb die Fähre von Griechenland nach Italien.
euch hat es also auf den Balkan verschlagen.
Meine Erfahrungen mit Hunden auf dem Balkan sind so dass es zwar Bestimmungen gibt, diese aber nur ausgeführt werden wenn man damit Geld verdienen kann.
Sprich ein Tierarzt hat seine Praxis vorm Grenzübergang. Dann kann man drauf wetten dass man da auch hin muss wegen irgendeines Stempels der fehlt.
Ansonsten bin ich in ganz Europa noch nie auf den Hund oder die Hunde angesprochen worden.
Serbien Montenegro ist an sich ein kompliziertes Land welches ich jederzeit mit ner Fähre umgehen würde. Und das nicht nur wegen des Hundes. Man muss sich nur klar sein dass man einen Hund auf den Balkan IMMER und egal wo draussen lassen muss. Wenn der Hund das kann ist alles schön.
Ansonsten einen dicken Kuss auf die Fellnasen.
wo bist du denn zurzeit unterwegs?
Bezüglich der Balkanstaaten hören wir wirklich von jedem etwas anderes. Die einen sind begeistert von Albanien oder Montenegro, andere fanden es überhaupt nicht schön.
Und auch wegen der Grenzübergänge – mit oder ohne Hunde – bekommen wir so manche Sachen zu hören.
Ich bin jedenfalls gespannt, was uns mit Luna & Jule erwartet …
Liebe Grüße von uns allen 🙂
ich wohne jetzt seit über drei Jahren mit meiner Hündin Betti in Montenegro. Ein landschaftlich wirklich sensationelles Land, insbesondere abseits der Küste.
Ich bin in diesen drei Jahren x-mal über die Grenzen in alle erdenklichen Richtungen hier gefahren und hatte nie das geringste Problem. Wird in vielleicht 10% aller Fälle mal nach dem Hund gefragt, genügt schon alleine der Anblick des EU Heimtierausweises und der Grenzer winkt schon ab. Wegen der Grenzen würde ich mir daher wirklich keine Sorgen machen. Nerven tun insbesondere die Montenegriner an der Grenze durch ihre kaum zu überbietende, fast schon provozierende Langsamkeit. Da hilft nur cool bleiben oder insbesondere während der Hauptreisezeit auf kleine Grenzübergänge im Landesinneren ausweichen.
Man trifft in Montenegro Hundeliebhaber wie Hundehasser, dazwischen gibt es wenig. Hunde als Haustiere haben in den letzten Jahren jedoch v.a. in den Städten stark zugenommen, so dass die Leute inzwischen besser daran gewöhnt sind. Trotzdem – für die allermeisten Montenegriner ist ein Hund nach wie vor ein Nutztier. Dass ein Hund wie meiner im Haus wohnt und sogar im Auto mitfährt ist für die große Mehrheit (noch) undenkbar. Daher verwundert es nicht, dass die meisten Geschäfte, Restaurants, Busse und Taxis leider für Hunde tabu sind. Die Bahn befördert allerdings Hunde. Soweit mir bekannt sind sie auch auf allen Campingplätzen des Landes erlaubt, selten jedoch in Hotels und Pensionen. Ähnliches habe ich allerdings auch in hoch entwickelten Ländern wie Kanada oder den USA erlebt, wo man Hunde weder in Läden noch in Restaurants, öffentlichen Verkehrsmittel, ja noch nicht einmal an der Leine auf eine Wanderung in Nationalparks mitnehmen darf. Damit hat man in Montenegro dann wiederum kein Problem, die fünf wirklich sehr sehenswerten Nationalparks des Landes stehen unseren vierbeinigen Freunden uneingeschränkt offen.
Größte Vorsicht sollte man in den Städten in der Umgebung von Müllcontainern walten lassen. Hier werden gelegentlich illegal Giftköder gegen Ratten oder Straßenhunde ausgelegt. Das ist zwar strafbar, davon hat der eigene Hund dann aber nichts mehr. Daher in der Stadt immer an der Leine führen und an solchen Stellen größte Vorsicht walten lassen. Berüchtigt sind hier v.a. die Städte Podgorica, Niksic und Ulcinj. Trotzdem, ein wirklich tolles Land und einen Besuch allemal wert.
Hey Betti, hey Thomas,
ich danke euch ganz herzlich für euren ausführlichen Kommentar! Damit helft ihr mir und anderen auf jeden Fall sehr weiter.
Städte meiden wir auf unseren Reisen fast immer, weil ich mich dort nicht wohlfühle. Den Hinweis mit den Müllcontainern finde ich aber sehr wichtig!
Wir sind schon gespannt auf Montenegro und werden berichten 🙂
Euch alles Liebe
Hallo Thomas, Du warst doch bestimmt schon mit Hund in den Montenegriner Bergen unterwegs? Wir möchten dieses Jahr in den ersten beiden Juniwochen die „Peaks of the Balkan“-Rundtour wandern und fragen uns, ob zu dieser Zeit die Schafhirten mit ihren Hunden schon auf den Almen sind. Dann könnte es ja wohl eher ungemütlich werden zwischen unserem – nicht immer lammfrommen – Hund und den einheimischen Hirtenhunden. Wir hoffen eigentlich vor der Almsaison zu sein und so nicht zu vielen Herden zu begegnen…Hast Du da Erfahrungen?
Viele Grüße, Kornelia
Hallo Ihr reiselustigen Tierfreunde,
mit großem Interesse hab ich gelesen, wo es euch überall mit den Fellnasen hin verschlägt. Ich reise ebenfalls nur mit meiner Labbidame. Bisher Skandinavien, Italien, Frankreich, Österreich, Rumänien, Polen, Bulgarien.
Im kommenden Jahr soll es eine lange Rundreise werden: Polen-Litauen- Lettland-Russland-Kasachstan-Kirgistan-Tadschikistan
Frage: wie verhält es sich mit dem amtstierärztlichen Zeugnis, welches ich erstmals in Russland vorlegen muss und nicht älter als 10 Tage sein darf? Vielleicht erreiche ich ja Russland erst in 14 Tagen… .
Hat jemand eine Ahnung und kann helfen? Hab im Netz nix dazu gefunden.
Danke und alles Liebe!
das mit den amtstierärztlichen Zeugnissen ist echt verzwickt. Leider kenne ich mich mit den Bestimmungen für Russland auch nicht aus. Frag am besten direkt mal bei der russichen Botschaft in Deutschland nach. Die müssen dir da weiterhelfen können.
Liebe Grüße und gute Reise 🙂
Das werde ich wohl tun. Vielen lieben Dank dennoch und weiterhin gute Reisen.
wir waren zweimal mit Hund in Russland (2012 und 2013). Unser Hund war bei der Einreise keine Beachtung wert. Bericht über unsere Reise findest du auf unserer Homepage http://www.das-fernweh-ruft.de
Hey Gaby, hey Lutz,
Danke für eure Rückmeldung. Wir sind vor einer Woche nach Albanien eingereist und da hat sich niemand für die Fellnasen interessiert.
Hast Du Deine Reise bereits angetreten – wie waren Deine Erfahrungen bezüglich Montenegro? Wir möchten auch mit unserem Hund dahin und sind jetzt durch die unterschiedlichen Berichte etwas verunsichert.
bis Montenegro sind wir noch nicht gekommen, wir tingeln noch immer durch Griechenland. Voraussichtlich werden wir auf der Rückfahrt auch bloß durchfahren. An eurer Stelle würde ich es einfach ausprobieren. Meistens liest es sich im Internet total schlimm und dann ist es am Ende alles kein Problem 🙂
Hi Ihr Lieben, würde gerne mit meinem Hund eine Weile nach Corfu, habe jetzt aber von den Herzwürmern gehört. Deutsche mit Vierbeinern, die ihnen keine hardcore Impfung zumuten möchten, lassen sie morgens u abends nicht raus wg. Der Moskitos.Auch Sandflöhe sollen heftig sein u Zecken, wg. Der Übertragung. Eeiss jemand etwas darüber? Herzliche Grüsse,. SIlke
das Problem mit den Mittelmeerkrankheiten bzw. den Herzwürmern hast du ja grundsätzlich in Griechenland. Letztendlich besteht die wichtigste Maßnahme darin, deinen Hund durch entsprechende Produkte von den Stichen und Bissen zu schützen (Spot On, Spray, Halsbänder). Dazu würde ich mit deinem Tierarzt Rücksprache halten, der kann dich da am besten beraten. Oft ist es auch gut, Kontakt zu einem Tierarzt vor Ort aufzunehmen und sich da zu erkundigen.
Es macht auf jeden Fall Sinn, seine Hund von Sonnenuntergang bis -aufgang nicht draußen zu lassen.
meine Freundin ich und Treff (unser vierbeiniger Freund) würden gerne in 2 Wochen über Kroatien und Montenegro nach Albanien.
Wie war die Antwort der Montenegrinischen Botschaft? Musstet ihr in Albanien zum Tierarzt?Habt ihr ein paar Geheimtipps wo man ungestöhrt mit dem WoMo bzw. VW Bus bleiben kann?
von der Botschaft habe ich leider nichts mehr gehört. Offiziell muss also ein Gesundheitszeugnis gemacht werden, aber wir selber sind noch nicht in Montenegro gewesen. In knapp zwei Wochen fahren wir erst nach Albanien, dann sind wir fast zur gleichen Zeit da 🙂
ich bin auf deine tolle Seite gestoßen, weil ich nach Einreisebestimmungen für Lara, unsere Mischlingshündin von Kreta, für die Balkanstaaten gesucht habe.
Wir sind in 2015 nach einer Balkantour über Rumänien, Bulgarien, Griechenland, Albanien, Montenegro, Kroatien und der kurzen Passage durch Bosnien-Herzegowina bereits durch die Länder der östlichen Adria gefahren – aber in dieser Zeit waren wir ohne tierische Begleitung. Wir fahren im September von Brindisi nach Igoumenitsa. Von heir soll es dann nach Albanien gehen, das uns schon vor zwei Jahren gut gefallen hat. Das wollen wir in diesem Jahr gründlicher machen und auch das Hinterland besuchen. Der Rückweg soll dann wieder entlang der Küste nach Norden gehen.
Uns interessiert eure Erfahrung mit den Hunden, die ihr in den jeweiligen Ländern bei der Einreise macht ganz besonders.
Wir wünschen euch weiterhin eine gute Fahrt mit tollen Erlebnissen.
Gaby, Lutz und Lara
unsere Reise wird dieses Mal nur durch Albanien führen, da wir unsere Pläne geändert haben. Steve hatte sich vor Kurzem den Arm gebrochen und dadurch hat sich alles ziemlich verzögert. Nun bleiben uns immerhin vier Wochen für Albanien, dann geht es mit der Fähre zurück nach Italien.
Hallo! Ich bin in Montenegro geboren, kenne die Überheblichkeit meiner Landsleute aber auch ihre Herzlichkeit. Ich habe 2011 unseren Hund, damals recht jung alt nach Deutschland , aus dem Urlaub mitgebracht, mit Ausweis ohne Impfung, der Tierarzt sagte damals-alles gut- kein Problem! An der Grenze gab es keine Probleme, da keiner etwas gefragt hatte.
Wir wollen im August noch einen Hund nach Dt. mitnehmen, dies mal einen geimpften, erwachsenden Hund mit Ausweis und der Tierarzt von damals meinte-ich muss das Blut des Hundes nach Novi Sad schicken, also nach Serbien, da es in Montenegro keine geeignete Institute gäbe und 3 Monaten abwarten.
Unsere Tierärztin aus Dt. meinte, es reiche aber, dass der Hund gegen Tollwut geimpft ist . Was soll ich machen?
das ist eine verzwickte Situation. Der Tierarzt in Montenegro hat schon recht. Die Tierbestimmung ist notwendig, wenn du den Hund in die EU einführen willst. ob das wirklich jemand kontrolliert, ist zwar fraglich, aber das Risiko würde ich nicht eingehen wollen.
Ich drücke dir die Daumen, dass sich alles regelt.
ich fahre am Freitag mit ein paar Freunden und meinem Podenco-mix Hippie bis nach Albanien.
Eine gute Freundin von mir ist Tierärztin und ich war bei ihr um mir die nötigen Impfungen zu
holen sowie den EU- Heimtierausweis. Sie sagte mir jetzt, dass die Impfung mindestens 21 Tage alt sein
muss, und konnte leider auch am Datum „nichts machen“ da es nicht ihre eigene Praxis ist und das ganze natürlich auch Dokumentenfälschung wäre. Nun sagte sie mir, dass aus Erfahrung so gut wie nie kontrolliert wird. Und falls doch, reicht es wenn die Grenzbeamten das Blau des Ausweises sehen. Meine Frage ist jetzt, was passiert mit meinem Hund? Darf ich einfach nur nicht einreisen und kann es am nächsten Tag wieder versuchen? Im Internet stehen Geschichten wie : Hund muss dann in Quarantäne und solche Sachen. Meine Freundin sagte mir das sei quatsch und ich glaube ihr das natürlich. Wollte mich nur, da ich meinen Hund sehr lieb habe, nochmal bei euch erkundigen und auf eure Erfahrungen zurückgreifen.
es tut mir leid, dass ich nicht früher antworten konnte, aber durch unsere Rückreise war ich mehrere Tage offline.
Bezüglich der Impfung, dass diese 21 Tage alt sein muss, hat deine Freundin recht. Bei uns wurden die Ausweise nicht kontrolliert, aber von anderen habe ich gehört, dass es gemacht wurde. Wie sie mit deinem Hund verfahren, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann ich dir nicht beantworten. Wenn du die EU verlässt und wieder einreisen möchtest, brauchst du auf jeden Fall den Titertest. Auch da ist es fraglich, ob er kontrolliert wird. Mir selber war das Risiko jedenfalls zu hoch, deshalb habe ich mich gegen die Rückreise durch die Balkanstaaten entschieden.
Ich drücke euch die Daumen, dass alles klappt!
Wieso gehört der Japan spitz zu den listenhunden in Kroatien.
Das fragst du am besten diejenigen, die sich diese Liste ausgedacht haben. Ich war es nicht 😉
Hallo, warum finde ich diese Seite erst jetzt.
Ich habe eine wichtige Frage: Wir holen unseren neuen Freund am Montag aus Sofia ab. Er ist vom TS über einen Verein. Wir reisen Österreich, Ungarn Serbien, Bulgarien.
Nun habe ich eine Menge Futter an Bord. Hat jemand Erfahrungen, ob es damit beim Zoll Probleme gibt. Ich such seit Wochen das Netz hoch und runter und bin am verzweifeln. Es geht nur um Serbien.
zu den Zollbestimmungen kann ich dir leider nichts sagen, aber ruf doch einfach bei der serbischen Botschaft in Berlin an?
Nach Serbien darf nach meinem Wissen kein Hundefutter eingeführt werden.
Weiß von Tierschützern, dass sie manchmal heimlich etwas mitnehmen.
Diese Aussage ist nicht richtig. Selbstverständlich darfst du Hundefutter für den Bedarf deines Hundes mitnehmen.
Er reist aber ohne Hund nach Serbien ein, hat nur Futter dabei. Bitte richtig lesen.
Auch die Tierschützer, von denen ich geschrieben habe, nehmen keine Hunde mit ins Land, sie hätten auch nur Futter dabei.
Bitte richtig lesen: Der Beitrag heißt „Mit Hunden in die Balkanstaaten“, nicht mit „Hundefutter in die Balkanstaaten“.
Das hier ist ein Reise- kein Tierschutzblog. Für mich ist daher nur relevant, ob ich für meine Hunde Futter mitnehmen kann und das ist der Fall.
Ich habe mich auf die Frage bezogen (Hundefutter in die Balkanstaaten) und nur dazu kommentiert.
Der im Foto gezeigte Maulkorb ist kein Maulkorb, sowas bindet man dem Hund höchstens mal 5 Min. beim Tierarzt um.
Das ist Tierquälerei, der Hund kann das Maul nicht aufmachen und wenn es dann noch heiß ist und hecheln nicht möglich ist, wird es lebensgefährlich!
das ist deine Sicht der Dinge, meine ist eine andere. Wir haben diese Art des Maulkorbs bei uns, damit wir vorschriftsmäßig einen mitführen.
Angezogen haben wir ihn den Hunden nicht ein einziges Mal. Dir steht es natürlich frei, dich für ein anderes Modell zu entscheiden.
Sowas darf man nicht Maulkorb nennen. Wo bitte ist da ein Korb?
Das ist eine Maulschlaufe, bestenfalls.
Das ist auch nicht meine Sicht der Dinge, das weiß jeder, der sich als verantwortungsvoller Hundehalter mit dem Thema auseinander gesetzt hat.
Mir geht es neben Vermeidung von Tierleid auch um Verantwortung beim Publizieren z.B. unerfahrenen Hundehaltern gegenüber, die dann glauben, so etwas wäre in Ordnung.
Ist es aber nicht.
Ob ich es Maulkorb oder Maulschlaufe nenne, ist für mich nicht entscheidend. Wichtig ist in beiden Fällen ein verantwortungsvoller Umgang mit all solchen Hilfsmitteln und der ist bei mir mehr als gegeben.
Also wenn du auf deinen Reisen auch so unentspannt bist, wie hier mit deiner Moderation, dann tut mir der Balkan und alle Hunde, die dir in die Hände geraten jetzt schon leid.
Ach weißt du, Wilma, es kommt immer darauf an, wie mich jemand anspricht. Vielleicht magst du über deine eigenen Kommentare nochmal drüberlesen?
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- Lokale Sonderregelungen innerhalb der EU
- Vorschriften für ausgewählte Urlaubsländer außerhalb der EU
- Reisekrankheiten
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Ab in den Urlaub - wir wünschen Ihnen und Ihrem vierbeinigen Begleiter gute Erholung!
Alle Angaben wurden direkt anhand der Angaben von Botschaften/Konsulaten sowie der neuen EU-Gesetzgebung überarbeitet und sorgfältig zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden – trotz EU-Bestimmungen kann es zu unterschiedlichen Auslegungen der Länder kommen. Es empfiehlt sich, rechtzeitig vor Antreten der Reise beim zuständigen Konsulat/der zuständigen Botschaft nachzufragen und sich Auskünfte schriftlich bestätigen zu lassen. Wir können nicht alle Länder aufführen, bitte erfragen Sie Vorschriften der hier nicht aufgeführten Länder bei den jeweils zuständigen Konsulaten.
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