четверг, 31 мая 2018 г.

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Der EU-Heimtierausweis: Das müsst Ihr wissen

Seit zehn Jahren müssen Menschen, die mit ihrem Vierbeiner verreisen wollen, einen gültigen EU-Heimtierausweis vorweisen können. Das blaue Heft dient primär zur Überprüfung der Identität des Tieres und nur sekundär als Impfnachweis. Deshalb ist neben dem EU-Heimtierausweis auch weiterhin der gelbe Impfausweis erhältlich.

Seit dem 29. Dezember 2014 gibt es in puncto EU-Heimtierausweis allerdings einige interessante Neuerungen. Die neuen Reisevorschriften sollen unter anderem dafür sorgen, dass das Reisen und der illegale Handel mit Hunden, Katzen und Frettchen eingedämmt wird. Bisher war der relativ weit gefasste Handelsbegriff immer wieder ausgenutzt worden. Auch das Fälschen von Einträgen soll beim neuen EU-Heimtierausweis schwieriger sein. Das bedeutet vor allem für den Tierkäufer mehr Sicherheit.

Keine Ausnahmen bei der Tollwutimpfpflicht

In Deutschland sind Ausnahmen bezüglich der Tollwutimpfpflicht, wie sie die EU-Verordnung unter bestimmten Bedingungen zulässt, seit Einführung des neuen EU-Heimtierausweises nicht mehr zulässig. Hunde, die aus dem Ausland nach Deutschland gebracht werden, müssen zwangsläufig gegen Tollwut geimpft sein. Auch für Welpen gibt es keine Ausnahmen mehr.

Da sie erst ab der 12. Lebenswoche gegen Tollwut geimpft werden können, dürfen sie erst ab einem Alter von 16 Wochen nach Deutschland gebracht werden – denn erst nach 21 Tagen nach der Impfung ist der Stoff wirksam. Im neuen Heimtierausweis muss deshalb neben dem Datum auch angeben werden, in welchem Zeitraum die Impfung wirksam ist. Wer einen jüngeren Welpen aus dem Ausland kauft, verstößt nicht nur gegen EU-Verordnungen, sondern kauft schlimmstenfalls auch ein Tier, das nicht richtig sozialisiert wurde und zu Verhaltensstörungen neigen kann.

10 Fragen zum EU-Heimtierausweis

1. Für welche Tiere brauche ich einen EU-Heimtierausweis?

Beantragen könnt Ihr einen EU-Heimtierausweis für Hunde, Katzen oder Frettchen. Ihr benötigt den Ausweis allerdings nur, wenn Ihr mit Eurem Tier verreisen möchtet. Falls Ihr unbedingt ein Tier aus dem Ausland kaufen möchtet, solltet Ihr allerdings auf den EU-Heimtierausweis bestehen. Andernfalls verstoßt Ihr gegen die geltenden Gesetze.

2. Braucht mein Kaninchen einen EU-Heimtierausweis?

Nein. Kaninchen bekommen weiterhin den gelben Impfausweis, sofern sie gegen Kaninchenkrankheiten wie Myxomatose geimpft werden. Da Kaninchen relativ stressempfindlich sind, sollten sie nach Möglichkeit auch nicht auf Reisen mitgenommen werden

3. Wer stellt den EU-Heimtierausweis aus und wie bekomme ich einen EU-Heimtierausweis für mein Tier?

Seit dem 29. Dezember 2014 darf der EU-Heimtierausweis nur noch von Tierärzten ausgefüllt werden. Wenn Euer Tier bereits eine Tätowierung oder einen Mikrochip hat, kann der Tierarzt Euch den EU-Heimtierausweis jederzeit ausstellen.

Die entsprechenden Daten – zum Beispiel die Nummer des Mikrochips oder die Stelle der Tätowierung – müssen dann in den EU-Heimtierausweis eingetragen werden. Ansonsten muss das Tier zuvor gekennzeichnet werden. Seit 2011 geschieht das nur noch mit einem Mikrochip. Wurde Euer Tier vor 2011 tätowiert, kann aber auch die Stelle der Tätowierung eingetragen werden.

Achtung: Tätowierungen können mit der Zeit verblassen oder bei schweren Verletzungen auch vollkommen unleserlich werden. Deshalb ist ein Mikrochip die sicherste Variante, um ein Tier bei Verschwinden zum Beispiel durch TASSO wiederzufinden.

4. Was genau wird im neuen EU-Heimtierausweis festgehalten?

Neben Tätowierung und/oder Mikrochipnummer werden auch noch andere Daten im EU-Heimtierausweis festgehalten. Es gibt zum Beispiel Felder zur Beschreibung des Vierbeiners und natürlich müssen auch die Daten des Besitzers festgehalten werden. Sobald der Tierarzt die Angaben eingetragen hat, werden sie vom Besitzer unterschrieben.

Anschließend wird die Seite abgeklebt – so können die Daten hinterher nicht einfach geändert werden. Auch die Kontaktdaten des behandelnden Tierarztes werden im EU-Heimtierausweis notiert. Seiten für Impfungen und Behandlungen gegen Parasiten sind ebenfalls vorhanden.

5. Mein Heimtierausweis wurde vor dem 29. Dezember 2014 ausgestellt. Ist der Ausweis denn jetzt überhaupt noch gültig?

Sofern das Tier noch lebt, ist der Ausweis auch noch gültig und kann auch weiterhin benutzt werden. Falls Ihr Euch trotzdem einen neuen EU-Heimtierausweis ausstellen lassen möchtet, können die Daten aus dem alten übertragen werden. Bei Reisen empfiehlt es sich aber vorsichtshalber beide Dokumente mit sich zu führen.

Die neuen Regelungen sind natürlich allgemeingültig. Der alte Heimtierausweis entbindet den Tierhalter also nicht von den neuen Verordnungen.

6. Ich will einen Welpen beim Züchter kaufen. Muss er einen EU-Heimtierausweis haben?

Wichtig ist, dass der Welpe mindestens einen Impfpass mitbringt und bereits die ersten Pflichtimpfungen erhalten hat. Das lässt auf einen engagierten und seriösen Züchter schließen, dem seine Tiere und ihre Gesundheit am Herzen liegen. Einen EU-Heimtierausweis könnt Ihr Euch theoretisch auch nachträglich ausstellen lassen. Falls der Vierbeiner einen EU-Heimtierausweis mitbringt, ist er meistens auch schon gechipt. Andernfalls solltet Ihr die Kennzeichnung noch bei Eurem Tierarzt vornehmen lassen, damit das Tier wiedergefunden werden kann, sollte es weglaufen.

Achtung: Falls Ihr einen Welpen im Ausland kauft, muss er mindestens 16 Wochen alt sein und auf jeden Fall einen EU-Heimtierausweis mitbringen. Bestenfalls kauft Ihr einen Welpen bei einem Züchter in Eurer Nähe, bei dem Ihr den Welpen besuchen und kennenlernen könnt. In unserem Artikel „Checkliste für den Welpenkauf“ findet Ihr weitere Informationen.

6.1 Impfausweis oder EU-Heimtierausweis – Was ist sicherer?

Keines der Dokumente kann als Garantie für ein gesundes Tier angesehen werden. Deshalb sollten beim Tierkauf nicht nur die vorhandenen Papiere, Impfpass oder EU-Heimtierausweis, sondern auch Faktoren wie der Gesundheitszustand des Tieres und die Art der Unterbringung eine Rolle spielen.

Wächst ein Tier unter katastrophalen Bedingungen und ohne menschlichen Kontakt auf, kann auch ein EU-Heimtierausweis diese Defizite nicht ausgleichen. Im Umkehrschluss heißt das für angehende Tierhalter: Das Gesamtbild muss stimmen. Hier erfahrt Ihr, worauf Ihr insbesondere beim Tierkauf im Internet achten solltet.

Auch wenn theoretisch beide Dokumente gefälscht werden können, ist die Gefahr beim EU-Heimtierausweis geringer. Hier werden die Daten nicht nur vom Tierarzt eingetragen, sondern anschließend auch versiegelt. Wird ein EU-Heimtierausweis an einen Tierhalter ausgegeben, ist der behandelnde Tierarzt außerdem verpflichtet, die Ausgabe in einer Datenbank festzuhalten.

Da der illegale Welpenhandel immer noch ein großes Problem darstellt, gibt es mittlerweile leider auch für Heimtierausweise einen Schwarzmarkt. Dementsprechend solltet Ihr beim Tierkauf immer beide Augen offen halten. Mit Mitleidskäufen unterstützt Ihr letztendlich nur das Tierleid, da für die gekauften Tiere andere Tiere nachrücken. Deshalb bitten wir Euch im Sinne der Tiere davon abzusehen.

7. Ist der Erstbesitzer immer der Züchter?

Wenn Ihr einen Welpen beim Züchter kauft und er bereits einen EU-Heimtierausweis mitbringt, muss der Züchter als Erstbesitzer eingetragen sein. Wurde bisher kein Besitzer eingetragen, solltet Ihr stutzig werden und nachhaken. Sollte der Züchter behaupten, ein Tierarzt habe den Ausweis so ausgestellt, scheut Euch nicht, den betreffenden Tierarzt zu kontaktieren und die Aussage zu überprüfen.

8. Was passiert, wenn das Tier mehrmals den Besitzer wechselt?

So traurig es ist, manchmal kommt es vor, dass ein Hund mehrere Besitzerwechsel durchmachen muss. Wenn alle Felder im EU-Heimtierausweis belegt sind, muss beim erneuten Besitzerwechsel ein neuer Ausweis ausgestellt werden. Das Überkleben der fremden Besitzerdaten mit den eigenen ist unzulässig.

Das Ausstellen eines neuen EU-Heimtierausweises ist aber gar kein Problem, da vorgenommene Impfungen in das neue Exemplar übertragen werden. Es ist aber sinnvoll den alten Heimtier- oder Impfausweis aufzuheben und bei Reisen sicherheitshalber mit sich zu führen.

9. Muss ich mein Tier gegen Tollwut impfen lassen, um einen EU-Heimtierausweis zu bekommen?

Damit der Vierbeiner einen EU-Heimtierausweis bekommen kann, muss er gegen Tollwut geimpft sein. Wer auf eine Tollwutimpfung verzichten möchte, der kann sich stattdessen einen Impfausweis ausstellen lassen. Falls Ihr mit Eurem Tier ins Ausland reisen möchtet, braucht Ihr aber zwangsläufig den EU-Heimtierausweis und einen gültigen Tollwutimpfschutz.

10. Ein Tier kommt aus dem Tierheim, einer Pflegestation oder einer Privatabgabe und das Geburtsdatum ist unbekannt. Wie kann ich das Geburtsdatum im EU-Heimtierausweis angeben?

Die Angabe des Geburtsdatums ist zwingend erforderlich. Wenn das genaue Datum unbekannt ist (zum Beispiel bei einem Fundtier), wird in der Regel der 1. Januar des vermuteten Geburtsjahres angegeben.

Alle Infos noch mal im Überblick:

  • Seit dem 29. Dezember 2014 gibt es den neuen EU-Heimtierausweis
  • Der neue EU-Heimtierausweis gilt auch weiterhin für Hunde, Katzen und Frettchen
  • Der EU-Heimtierausweis wird nur noch an Tierärzte, nicht an Züchter oder andere Personen verkauft und darf auch nur von diesen ausgefüllt werden
  • Damit ein Tier einen Heimtierausweis bekommt, muss es entweder mit einer Tätowierung oder einem Mikrochip gekennzeichnet sein und gegen Tollwut geimpft sein
  • Tiere, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, müssen zwingend einen EU-Heimtierausweis mitbringen und gegen Tollwut geimpft sein
  • Welpen müssen mindestens 16 Wochen alt sein, wenn sie aus dem Ausland nach Deutschland kommen
  • Heimtierausweise, die vor dem 29. Dezember 2014 ausgestellt wurden, sind auch weiterhin gültig
  • Wer keinen EU-Heimtierausweis braucht, da er mit dem Tier nicht verreisen will, kann stattdessen den gelben Impfausweis bekommen
  • Der überarbeitete Heimtierausweis kann nicht so leicht gefälscht werden
  • Niemals nur auf Dokumente achten, sondern auch auf den Gesamteindruck des Tieres, auf die Umgebung und ggf. Elterntiere
  • Auch beim Verzicht auf den EU-Heimtierausweis sollte das Tier unbedingt gekennzeichnet werden, sodass es leichter identifiziert werden kann (sollte es zum Beispiel weglaufen)

DeineTierwelt

Dein Tier in besten Händen: Wir geben Dir Informationen und Tipps zu Deinem Liebling.

2 9. September 2015

Ich kaufe einen Hundewelpen in Hamburg von einem Hobby-Züchter muß mit ihm nach München fliegen. Meine Frage muß ich beim Inlandsflug einen EU Ausweis haben, oder reicht der Impfausweis? Ich muß den Züchter erst noch fragen, ob der Hund gechippt wird. Mein Problem ist auch noch die Tragetasche ich habe eine gekauft, die ist 52 x29,5×29,5. Gelesen hab ich z.B. bei Airberlin die Tasche darf nur 20 cm holch sein, da kann man doch keinen Hundewelpen transportieren oder was meinen Sie dazu. Für eine hilfreiche Antwort würde ich mich freuen.

Mfg Brigitte Nanko

Hallo liebe Brigitte,

meiner Meinung nach brauchst Du für den Flug, innerhalb Deutschlands, keinen EU – Heimtierausweis. Es kann allerdings sein, dass eine Chipnummer zur Identifikation im Ausweis stehen muss, diesbezüglich solltest Du Deinen Züchter noch einmal anrufen und fragen.

Die Maße sind leider bei fast allen Fluggesellschaften gleich, aber wenn Dein Welpe noch nicht zu groß ist und er es kennt in so einer Box zu liegen, wird es für ihn sicher kein Problem werden.

Sollte es Dein Welpe jedoch noch nicht kennen, frag doch Deinen Züchter ob er vor der Abholung mit ihm üben kann, damit er während des Fluges keinen Stress hat und sich wohl fühlt.

Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen. Ich wünsche Dir einen schöne Zeit mit deinem Hundewelpen!

Die richtige Hundebox

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EU Heimtierausweis - Pass fГјr Hunde und Katzen

EU Heimtierausweis aus Deutschland und Spanien.

Kennzeichnung des Tieres

Heimtierausweis von unserem Hund.

Wie sieht der EU Heimtierausweis aus

Eintragungen im EU Pass fГјr Tiere

  • Der Halter des Tieres mit der Adresse.
  • Name, Art, Geschlecht des Tieres einschlieГџlich des Geburtsdatum (wenn es denn bekannt ist) und die Farbe des Fells und seiner Beschaffenheit. Und natГјrlich die Rasse.
  • Microchipnummer und Datum der Implantation mit Angabe der Implantationsstelle (zum Beispiel linke Schulter, bis 2011 war auch eine TГ¤towierung mГ¶glich). Wichtig: Diese Seite muss inzwischen auch vom Tierarzt laminiert werden!
  • Alle Impfungen, GГјltigkeit und dem ermГ¤chtigtem Tierarzt. Hier werden meist auch die kleinen Aufkleber mit dem Impfstoff eingeklebt. Eingetragen werden kann hier auch das Gesundheitszeugnis fГјr den Flug.
  • Kein Muss ist ein Foto des Tieres, fГјr das der Ausweis gilt.

EU Heimtierausweis GГјltigkeitsbereich

Impfpass oder Heimtierausweis

Heimtierausweis und Impfpass in Spanien.

Mit Angaben zu Halter, Tier und Tierarzt.

Nur innerhalb Deutschland gГјltig.

DafГјr aber kostenlos (bei der ersten Impfung).

FГјr Hunde, Katzen und Frettchen.

Mit Angaben zu Halter, Tier und Tierarzt. Und zum Mikrochip.

Zweisprachig (meist Deutsch und englisch).

Kosten variieren von wenigen Euro bis zu 20 Euro je nach Tierarzt.

In Impfpass wie auch Heimtierausweis werden immer alle Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen aufgelistet. Auch im Impfpass kann die Mikrochipnummer und das Datum, an dem der Chip implantiert wurde eingetragen werden. Um den Hund zu chipen ist also kein EU Heimtierausweis nötig.

hundeverordnungniedersachsen

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Veröffentlicht in EU-Heimtierausweis

Impfung,Zeitintervalle,Hundevereine-Kritiker,Impfkommission-Impfung

Wie impfe ich meinen Hund richtig: Die Hundeimpfung ist allgemein anerkannt. Nur welche Impfung brauche ich für meinen Hund. Das wichtigste Teil der Impfung ist die Basis. Die natürlich zu dem Hund stimmen muß. Die Grundimmunisierung wird ab der achten Lebenswoche vorgenommen.Geimpft wird in Deutschland gegen folgende Krankheiten : Parvovirose,Leptospirose,Hepatitis oder die Staupe. Diese Impfungen werden nach einigen Monaten aufgefrischt. Wichtig ist natürlich die Wiederholung der Tollwutimpfung,die Krankheit sollte man nicht unterschätzen. Jetzt streiten sich die Gelerten, in welchen Zeitintervallen, muß der Hund der Freund des Menschen, geimpft werden ? Also bis vor einigen Jahren war die Auffrischung einiger Impfungen jährlich empfohlen. Die Impfung erfolgte über Kombipräperate mit einer einzigen Impfung. Tja einige meinen jetzt ,die Tierärzte wollen nur Geld verdiehnen, meiner Meinung nach, muß ein Hund komplett geimpt sein, um den Situationen des alltags gewachsen zu sein.Tja, jetzt die Frage wo wohnt Euer Hund ? Je nach Unterbringung des Hundes, gelten folgende individuelle Empfehlungen des Tierarztes.

-Zwingerhusten -Borriliose- Pilzinfektion-Babesiose

DogMan<< muß jetzt Fußball schaun .

EU – Heimtierausweis, Reiseregeln, Welpe, Internationaler Impfpass

Heimtierausweis wer brauch Ihn ?

Tierfreunde die mit Hund, Katze und Frettchen in andere EU – Mitgliedstaaten reisen wollen.

Wo gibts den EU – Heimtierausweis ?

Nur beim Tierarzt, der auch die Grundanforderungen ( Impfen und Chippen ) erledigt.

Die Impfung muß 21 Tage zurückliegen. Zu achten ist darauf wie lange die Impfung gültig iat. Trägt der Tierarzt im Heimtierausweis ein.

Bestimmungen EU – Reiseregeln ?

Hunde, Katzen, Frettchen brauchen einen Mikrochip oder eine Tätowiernummer. Tollwutimpfung muß sein, natürlich ne gültige. Vergessen werden sollte auch nicht der EU – Heimtierausweis, oder zurück nach Hause den Ausweis holen !!

Reisen in nicht EU – Länder

Es gelten die Vorschriften des Landes.

Reisen mit dem Welpen ?

Jeder Mitgliedstatt kann frei entscheiden, ob ein Welpe unter drei Monaten einreisen darf. Nach Deutschland darf ein Welpe mit seiner Mama einreisen. Ohne Mama muß der kleine einen Mikrochip haben. Aus nicht gelisteten Ländern müssen die Welpen an der Grenze warten und dürfen nicht einreisen.

Der gelbe Internationale Impfpass?

Brauch man eigentlich nicht mehr , weil alle Impfungen in den neuen blauen EU – Heimtierausweis eingetragen werden können. Natürlich kann man den alten gelben Ausweis weiter benutzen , solange nicht ins Ausland gereist wird.

Hoffe Ihr seit jetzt schlauer .

EU-Heimtierausweis – Tollwutimpfung – Mitgliedstaat – Zecken

Urlaub mit dem Hund

Wer einen Hund zu seiner Familie zählt, der findet am Gardasee eine Reihe von hundefreundlichen Unterkünften und Stränden für einen reibungslosen Urlaub mit dem geliebten Vierbeiner. ➨ Hier klicken für weitere Infos

In öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, in einigen Stadtzentren und an speziellen Stränden besteht Leinen- und Maulkorbpflicht. Die EU setzt bei Reisenden mit Hunden, Katzen und Frettchen einen beim Tierarzt erhältlichen „Heimtierausweis“ voraus. Der Tierarzt informiert auch über notwendige Impfungen wie der obligatorischen Tollwutimpfung.

Am Gardasee gibt es einige hundefreundliche Unterkünfte und Strände an denen Hunde willkommen sind. Neben den, eigens für die Hunde errichteten, Hundestränden oder Bau Beaches gibt es verschiedene Badeabschnitte, zu denen Hunde mit Rücksicht auf andere Badegäste mitgenommen werden dürfen. Am besten eignen sich hierfür generell die Morgen- und Abendstunden.

EU-Heimtierausweis

EU-Heimtierausweis-Reisen mit Impfschutz

In 2013 hat das Europäische Parlament neue Richtlinien für die EU-Heimtierausweise herausgebracht.

Die Neuregelung gilt ab dem 29. Dezember 2014 für alle neu ausgegebenen EU-Heimtierausweise . Ältere EU-Heimtierausweise behalten aber ihre Gültigkeit.

Die wesentlichen Veränderungen beinhalten nach Vorgabe der neuen Richtlinien:

1. Die Seite 2 und 3, Erläuterungen für das Ausfüllen des Ausweises sind ergänzt.

2. Die Seite 6 (Kennzeichnung des Tieres) wird nach Eintragen sämtlicher Daten mit einer speziellen Folie überklebt. Diese Folie kann nach dem Verkleben

nicht mehr ohne Beschädigung entfernt werden und dient der Fälschungssicherheit.

3. Zusätzlich werden auf Seite 7 (IV) die Angaben des behandelnden Tierarztes eingetragen.

Wer braucht den EU-Heimtierausweis?

Personen, die mit Hund, Katze oder Frettchen in andere EU-Mitgliedstaaten reisen benötigen seit dem 1. Oktober 2004 den EU-Heimtierausweis .

Bestimmungen aus den EU-Reiseregeln:

• Hunde, Katzen und Frettchen, die im privaten Reiseverkehr in andere EU-Mitgliedstaaten mitgenommen werden, müssen mit einem ISO- genormten Mikrochip markiert sein,

eine gültige Impfung gegen Tollwut haben, und den EU-Heimtierausweis mit sich führen.

• Bei Reisen nach Irland, Malta, Schweden und in das Vereinigte Königreich sind weitergehende Anforderungen zu erfüllen (Nachweis des Tollwutimpfschutzes in einer Blutprobe,

Nachweis einer Behandlung gegen Bandwürmer und Zecken).

• Gründe für die Einführung des EU-Heimtierausweises waren eine Vereinheitlichung der Reisevorschriften in den EU-Ländern und eine Erleichterung bei der Einreise in

Zentraler Bestandteil des EU-Heimtierausweises ist die vom Tierarzt durchgeführte Impfung gegen Tollwut und ihre Bestätigung in diesem amtlichen Dokument.

Einige Länder außerhalb der EU verlangen weitere Impfungen oder gar eine Einreisegenehmigung mit Gesundheitszeugnis. Schwierigkeiten kann es auch bei der Rückreise aus vielen Nicht-EU-Ländern geben. Die Behörden im EU-Einreiseland verlangen dann beispielsweise einen Tollwut-Antikörper-Bluttest in einem zugelassenen Labor sowie ein Internationales Gesundheitszeugnis.

Der EU-Heimtierausweis ist der persönliche Ausweis für Hunde, Katzen oder Frettchen, der für Reisen innerhalb der Europäischen Union vorgeschrieben ist.

Welche Probleme können bei Nichteinhalten der Reiseregeln auftreten?

Wer die Reiseregeln nicht beachtet, muss mit Problemen an der Grenze rechnen, die bei der Einreise aus Drittländern besonders schwerwiegend sein können. Tiere können auf Kosten der verantwortlichen Person in das Herkunftsland zurückgeschickt, in Quarantäne genommen oder schlimmstenfalls getötet werden.

Im EU-Heimtierausweis können alle Impfungen eingetragen werden.

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Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU

Pro Person dürfen im Reiseverkehr höchstens 5 Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) mitgeführt werden. Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln.

Quelle: PixelPower - Fotolia.com

Trifft dies nicht zu, gelten die Regelungen für den Handel mit Tieren. Genauere Informationen dazu finden Sie in der Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung).

Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 sowie der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013, die ab 29. Dezember 2014 gelten, muss für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend transportiert werden, grundsätzlich ein Heimtierausweis nach einheitlichem Muster mitgeführt werden.

Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, das heißt das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Seit dem 3. Juli 2011 ist für neu gekennzeichnete Tiere der Microchip verpflichtend (Technische Anforderungen an den Transponder (PDF, 32 KB, nicht barrierefrei) ).

Die EU-Heimtierausweise können von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. Er benötigt hierfür allerdings eine Ermächtigung der nach Landesrecht zuständigen Behörden.

Die Höchstzahl von 5 Heimtieren darf überschritten werden, wenn die Tiere zum Zweck der Teilnahme an Wettbewerben, Ausstellungen und Sportveranstaltungen bzw. zum Training für solche Veranstaltungen verbracht werden (kein Besitzerwechsel). Diese Tiere müssen mindestens 6 Monate alt sein und es muss ein schriftlicher Nachweis vorliegen, dass die Tiere für eine der genannten Veranstaltungen registriert sind. Sollen mehr als 5 Tiere zu anderen Zwecken verbracht werden, so gelten die Regelungen für den Handel mit Tieren. Genauere Informationen dazu finden Sie in der Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung).

Impfschutz gegen Tollwut

Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muss der Heimtierausweis den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt.

Hierbei ist unbedingt zu beachten, dass die Impfung nicht vor der Anbringung des Microchips erfolgen darf, um eine eindeutige und unverwechselbare Zuordenbarkeit der Tollwutschutzimpfung zum Tier zu gewährleisten.

Da für die Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes eine Zeitspanne von 21 Tagen erforderlich ist, bedeutet dies im Falle einer Erstimpfung, dass diese mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt erfolgen muss.

Wird eine Wiederholungsimpfung erst nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der letzten Impfung verabreicht, so entspricht diese Impfung einer Erstimpfung (Gültigkeitsdauer der Impfung ist im Pass vermerkt).

Verbot der Ein- und Durchreise mit Welpen unter 15 Wochen

Auch Welpen dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach Deutschland einreisen bzw. Deutschland im Transit passieren. Da die Tollwut-Erstimpfung frühestens im Alter von 12 Wochen durchgeführt werden darf und es danach weitere 21 Tage bis zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes dauert, können Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen ein- bzw. durchreisen.

EU-Länder mit verschärften Anforderungen

In den Mitgliedstaaten Irland, Malta, Finnland und dem Vereinigten Königreich gelten verschärfte Anforderungen über antiparasitäre Behandlungen, insbesondere Echinokokkenbehandlung (Bandwürmer).

Rechtsgrundlagen

Weitere Informationen

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Publikationen

Entdecke die Haustiere - Die kleine Tierfibel

Die Entscheidung für ein Haustier will gut überlegt sein. Denn ein Tier kommt mit einem großen Paket Verantwortung ins Haus. Es kostet Zeit und Geld. Und wir müssen uns die Frage stellen, ob wir die Bedürfnisse unseres Tieres zuverlässig erfüllen können – auch dann, wenn etwa die nächste Urlaubsreise ansteht oder der Terminplan durch die Schule und Verabredungen zu voll wird.

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Pressemitteilungen

  • 20.01.18 Schmidt: "Bedeutsamer Meilenstein für eine nachhaltige und leistungsfähige Tierhaltung"
  • 18.01.18 Eröffnung des Global Forum for Food and Agriculture 2018 – Die Berliner Welternährungskonferenz
  • 29.11.17 Schmidt: Diskussion zur zukünftigen GAP nimmt Fahrt auf!

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Heimtierausweis für Hunde

Informationen rund um den Heimtierausweis für Hunde

gewünschtes bitte anklicken:

Wer mit Hunden ins Ausland reisen möchte, benötigt je nach Zielort eine amtliche Gesundheitsbescheinigung. Wer nicht beabsichtigt, mit seinem Hund auf Reisen zu gehen, kann auch weiterhin den gelben „Internationalen Impfpass“ seines Vierbeiners verwenden.

Weitere Informationen zu den Veterinärämtern finden Sie ….hier

Allgemeines zum EU-Heimtierpass / Heimtierausweis?

Dieser Pass / Heimtierausweis muss dem Hund eindeutig zugeordnet werden können, d. h. der Hund muss mittels Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein.

Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer muss der Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass der Hund über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt.

Der EU-Heimtierpass ist ein Pass nach einheitlichem Muster.

Er enthält Angaben zu Ihrem Haustier wie die Kennzeichnungs-Nummer.

Ihr Tier muss daher mittels gut lesbarer Tätowierung oder Chip identifiziert werden können.

Neben diesen und Ihren persönlichen Angaben werden auch Impfungen Ihres Tieres in den Pass eingetragen.

Aus Deutschland stammende Tiere müssen mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor dem Grenzübertritt gegen Tollwut geimpft worden sein.

Natürlich können Sie auch – wenn Sie mit Ihrem Haustier nicht ins Ausland verreisen möchten – den gelben „Internationalen Impfpass“ in Deutschland weiterverwenden.

Für welche Hunde brauche ich den EU – Heimtierpass?

Wenn Sie mit Ihrem Hund in einen anderen EU-Mitgliedsstaat reisen wollen, benötigen Sie den EU-Heimtierpass.

Dies gilt grundsätzlich für private Reisen mit bis zu fünf Hunden.

Wo bekomme ich den Pass und was kostet er?

Werden die Tiere registriert?

Mit dem EU-Heimtierpass werden die Hunde nicht automatisch registriert.

Sie sollten aber darüber nachdenken, Ihren Vierbeiner in ein „Haustierregister“ eintragen zu lassen. Haustierregister werden unter anderem von Vereinen angeboten, beispielsweise vom Deutschen Tierschutzbund e.V..

Was muss ich bei Reisen in Nicht-EU-Länder beachten?

Reisen in Nicht-EU-Länder – so genannte Drittländer – sind nicht durch die EU-Bestimmungen geregelt, es gelten die Vorschriften des jeweiligen Landes.

Für die Wiedereinreise gilt:

einige wenige Drittländer sind in der EU-Verordnung aufgelistet und werden wie EU-Länder behandelt, zum Beispiel Schweiz, Liechtenstein und andere.

Bei nicht gelisteten Drittländern, wie beispielsweise Türkei, Rumänien, Bulgarien usw. muss vor der Reise eine Blutuntersuchung des Hundes auf Tollwutantikörper erfolgen, deren Ergebnis in den neuen EU-Heimtierpass eingetragen wird.

Diese Blutuntersuchung ist zur Wiedereinreise in die Europäische Union vorgeschrieben.

Empfehlungen des Veterinärdienstes in Köln

Auch die generelle Blutentnahme zur Bestimmung auf Tollwut-Antikörper (Titerbestimmung) mit dem Eintrag in den EU- Heimtierpass ist zu empfehlen; sie ist vorgeschrieben bei Wiedereinfuhr aus nicht gelisteten Drittländer, beispielsweise Türkei, Rumänien, Russland etc.

Auch wenn Sie zur Zeit noch keinen Urlaub in diesen Ländern planen, sollten Sie die genannten Empfehlungen rechtzeitig in Erwägung ziehen.

Hierdurch werden Ihnen mögliche Unannehmlichkeiten bei der Rückkehr aus dem Urlaub erspart.

Denken Sie bitte rechtzeitig daran, sich den Eu – Heimtierpass ausstellen zu lassen.

Sollten Sie ohne ihn reisen, müssen Sie mit Problemen an der Grenze rechnen.

Im Einzelfall muss ihr Haustier sogar in Quarantäne, was für Sie mit erheblichen Kosten

Hinweise der Bundestierärztekammer zum Thema EU – Heimtierpass

Wann ist eine Tollwutimpfung gültig?

Die Impfung gegen Tollwut ist gültig, wenn sie bei der Erstimpfung mindestens 21 Tage zurückliegt. Die Auffrischung der Impfung muss längstens in dem Abstand erfolgen, der vom Impfstoffhersteller dafür angegeben wird (im EU-Heimtierausweis vom Tierarzt eingetragen unter „gültig bis“). Eine Auffrischungsimpfung ist unmittelbar gültig.

Was ist bei der Rückreise aus Nicht-EU-Ländern zu beachten?

Bei der Rückreise aus Drittländern ist zu beachten, dass es zwei Kategorien von Ländern gibt:

Einerseits sind dies Drittländer mit einem vergleichbar günstigen Tollwutstatus, die von der EU gelistet werden.

Andererseits gibt es nicht gelistete Drittländer mit einem schlechteren oder unbekannten Status.

Hierzu gehören auch beliebte Reiseziele wie die Türkei, Marokko,Tunesien, Ägypten oder die Dominikanische Republik.

Bei der Rückreise aus gelisteten Drittländern gelten dieselben Bestimmungen wie für das

Reisen innerhalb der EU.

Bei der Rückreise aus nicht gelisteten Drittländern muss zusätzlich der Tollwutimpfschutz in einer Blutprobe nachgewiesen werden. Dieser Bluttest sollte unbedingt in Deutschland vor Antritt der Reise erfolgen.

Nur dann entfällt eine dreimonatige Wartefrist vor der Wiedereinreise.

Was gilt, wenn ein Hunde erstmals aus einem Nicht-EU-Land einreist?

Bei der erstmaligen Einreise aus Drittländern gelten entsprechende Regeln wie bei der

Kennzeichnung mit Mikrochip,

gültige Tollwutimpfung und bei nicht gelisteten Ländern der Bluttest.

Der Hund muss außerdem von einem speziellen EU-Drittlandszeugnis begleitet sein.

Für den Bluttest muss hierbei ausreichend Zeit eingeplant werden:

Die Blutprobe darf frühestens 30 Tage nach der Impfung entnommen werden und zwischen der Entnahme und der Einreise ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten. Erheblicher Aufwand kann auch dadurch entstehen, dass die Blutprobe zu einem der Labors versandt werden muss, die von der EU zugelassen sind.

Darf ein Welpe mit auf Reisen gehen?

Die EU hat es den Mitgliedstaaten frei gestellt, ob sie die Einreise von unter drei Monate alten, nicht geimpften Welpen zulassen oder nicht. Dadurch gibt es keine EU-einheitliche Regelung; die Vorgaben müssen bei der Veterinärbehörde des jeweiligen Landes erfragt werden.

Deutschland lässt die Einreise aus anderen Mitgliedstaaten zu:

• Für Welpen, die vom Muttertier begleitet werden.

• Welpen ohne Muttertier müssen mit Mikrochip gekennzeichnet sein sowie von einem

EU Heimtierausweis und einer zusätzlichen schriftlichen Erklärung des Verfügungsberechtigten begleitet werden.

Aus Drittländern, die von der EU gelistet sind, dürfen Welpen mit einer Genehmigung

eingeführt werden, die rechtzeitig vorher beantragt werden muss. Aus nicht gelisteten Ländern dürfen Welpen ausnahmslos nicht in die EU einreisen.

Braucht man den gelben „Internationalen Impfpass“ noch?

In den neuen EU-Heimtierausweis können alle Impfungen eingetragen werden. Wer einen EU-Heimtierausweis hat, braucht den gelben „Internationalen Impfpass“ nicht mehr.

Hundehalter, die nicht beabsichtigen, mit ihren Hund ins Ausland zu verreisen, können aber den „Internationalen Impfpass“ wie bisher weiterverwenden. Bei Hunden, die schon gekennzeichnet und geimpft sind, kann der Tierarzt die Angaben jederzeit vom gelben „Internationalen Impfpass“ in den EU-Ausweis übertragen.

Verlust von Ausweisen, Nachkennzeichnung

Der Tierarzt ist nicht verpflichtet, Eintragungen in den Ausweis vorzunehmen, wenn er irgendwelche Zweifel hat.

Dies kann vor allem der Fall sein bei

Übernahme von Daten aus anderen Dokumenten (z. B. gelber „Internationaler Impfpass“)

Weiterführen von Ausweisen, die ein einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurden (z. B. abweichende Gültigkeit der Tollwutimpfung in anderen Ländern).

Gegebenenfalls ist es Sache des Hundehalters, geeignete Informationen oder Nachweise vorzulegen.

Ist der Ausweis verloren gegangen, kann entsprechend ein neuer Pass ausgestellt werden, sofern alle notwendigen Angaben aus der Patientenkartei (eigener oder ggf. vorbehandelnder Tierarzt) nachvollziehbar sind.

Anderenfalls müssen die Anforderungen neu erfüllt werden (neue Tollwutimpfung, neuer Pass, ggf. neue Antikörpertiter-Bestimmung).

Hunde, die mit Mikrochips gekennzeichnet sind, die nicht der vorgegebenen ISO-Norm entsprechenden, können nach Identitätsprüfung nachgechippt werden.

Hunde, bei denen der Chip nicht lesbar ist (Lesefehler, Verlust des Chips), können ebenfalls nachgekennzeichnet werden, wenn die Identität ansonsten eindeutig feststellbar ist (z. B. bei bekanntem Hund und Hundebesitzer).

Anderenfalls müssen alle Anforderungen neu erfüllt werden (neue Kennzeichnung, neue Tollwutimpfung, neuer Pass, ggf. neue Antikörpertiter-Bestimmung).

Ermächtigung von Tierärztinnen und Tierärzten

Die EU-Bestimmungen sehen vor, dass die EU-Heimtierausweise nur von Tierärzten ausgestellt werden dürfen, die hierzu behördlich legitimiert worden sind.

Hundehalter können davon ausgehen, dass alle tierärztlichen Praxen berechtigt sind.

Amtstierärztliche Bescheinigungen sind für Reisen innerhalb der EU nicht mehr erforderlich.

Das Verfahren der Ermächtigung ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt.

In einigen Bundesländern gilt eine Pauschalermächtigung, in anderen wird die Ermächtigung auf Antrag bei der zuständigen Behörde erteilt, teilweise werden Verwaltungskosten erhoben.

Die EU-Bestimmungen sehen vor, dass die EU-Heimtierausweise nur von Tierärzten/-innen ausgestellt werden dürfen, die hierzu behördlich legitimiert worden sind.

Hundehalter können davon ausgehen, dass alle tierärztlichen Praxen berechtigt sind.

Amtstierärztliche Bescheinigungen sind für Reisen innerhalb der EU nicht mehr erforderlich.

Das Verfahren der Ermächtigung ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt.

In einigen Bundesländern gilt eine Pauschalermächtigung, in anderen wird die Ermächtigung auf Antrag bei der zuständigen Behörde erteilt, teilweise werden Verwaltungskosten erhoben.

Mit der behördlichen Legitimation für das Ausstellen der Heimtierausweise übernimmt der Tierarzt die volle Verantwortung für das ordnungsgemäße Ausfüllen des amtlichen Dokumentes.

Bei Verstößen gegen die Bestimmungen kann dem bescheinigenden Tierarzt die Ermächtigung wieder entzogen werden.

Besonders zu beachten sind Auflagen, wie ein Verbot, Ausweisformulare blanko an Dritte auszugeben oder eine Pflicht, Ausweise stets vollständig auszustellen, also inklusive Kennzeichnungsnummer des Tieres.

Neue Regelungen zum Heimtierausweis – (VO (EU) 576/2013) Stand 29.12.2014

Das Format und äußere Erscheinungsbild ist aber unverändert.

Folgendes muss in den Heimtierpass eingetragen und und beim Ausfüllen beachtet werden:

  • Nur dazu ermächtigte Tierärzte dürfen den Ausweis ausstellen.
  • Die dazu ermächtigten Tierärzte müssen vor Ausstellen des Ausweises kontrollieren, ob der Hund ordnungsgemäß gekennzeichnet ist oder ob er erst mit einem Microchip gekennzeichnet und dann geimpft werden muss um danach die entsprechenden Angaben in den Heimtierausweis einzutragen.

Dieses kann alles während eines Tierarztbesuchs erledigt werden.

  • Die Felder zur Beschreibung des Hundes und die Daten des Hundehalters darf nur ein dazu ermächtigter Tierarzt ausfüllen.
  • Der Hundehalter muss diese Angaben danach unterschreiben.
  • Falls der Hund vor dem 3. Juli 2011 durch Tätowierung gekennzeichnet wurde muss auch die Tätowierungsstelle angegeben werden.
  • Alle Datumsangaben müssen vollständig mit vierstelliger Jahreszahl eingetragen werden.
  • Bei Tollwut-Erstimpfung (nach 21 Tagen) oder nach Ablauf der Gültigkeit von Wiederholungsimpfungen (siehe Herstellerangaben) ist anzugeben, ab wann die Impfung gültig ist.
  • Sobald die erforderlichen Informationen erfasst sind ist der zuständige Tierarzt verpflichtet, die Seite mit den Angaben zur Kennzeichnung des Hundes mit einer selbstklebenden Laminierung zu versiegeln.
  • Auch im Heimtierausweis befindliche Aufkleber mit Informationen zur Tollwutimpfung, sofern sie nicht unbrauchbar bei Entfernung werden müssen laminiert werden.
  • Es ist aber dem Tierarzt auch erlaubt die Tollwutimpfung (wie auch andere Impfungen) handschriftlich einzutragen, dann entfällt die Pflicht zum Laminieren.
  • Name und Kontaktinformationen inkl. E-Mailadresse des ausstellenden Tierarztes müssen in Abschnitt IV eingetragen und von diesem unterschrieben werden.
  • Der den Heimtierausweis ausstellende Tierarzt ist verpflichtet, die Ausweisnummer zusammen mit der alphanumerischen Nummer des Transponders oder der Tätowierung, den Ort der Kennzeichnung, den Zeitpunkt der Anbringung oder des Ablesens der Kennzeichnung sowie dem Namen und die Kontaktinformationen des Hundehalters für einen von der zuständigen Behörde zu bestimmenden Mindestzeitraum, der drei Jahre nicht unterschreiten darf, aufzubewahren.
  • Als Übergangsbestimmung behalten EU-Ausweise, die vor dem 29. Dezember 2014 ausgestellt wurden, ihre Gültigkeit, solange der betroffene Hund lebt.

    Quelle: Tierärztekammer Hamburg

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    Bei Auslandsreisen mit Hund: der EU-Heimtierausweis

    Inhalt dieses Artikels

    Zur Gesundheitsvorsorge deines Hundes zählt traditionell der Impfpass. Mit diesem hast du jederzeit einen Überblick über erledigte und anstehende Impfungen und Untersuchungen. Willst du jedoch ins Ausland, brauchst du den EU-Heimtierausweis, der den Impfpass zunehmend ablöst.

    Was ist der EU-Heimtierausweis?

    Der EU-Heimtierausweis wurde 2004 eingeführt. Er ist für alle Haustiere vorgeschrieben, die innerhalb der EU transportiert werden. Außerhalb der EU kann dein Hund mit dem Ausweis auch in die Schweiz, nach Norwegen, Andorra, Island, Liechtenstein, San Marino, Monaco und Vatikan reisen. Der EU-Heimtierausweis sorgt für einheitliche Einreisebestimmungen und vereinfacht damit die Auslandsreisen mit einem Haustier. Ohne einen EU-Heimtierausweis kannst du an der Grenze Probleme bekommen. Möglicherweise verbietet der Zoll dir sogar die Einreise.

    Im Hinblick auf den Inhalt ähnelt der EU-Heimtierausweis dem klassischen Impfpass. In ihm führt dein Tierarzt alle Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen deines Hundes auf. Prüfe am besten selbst, dass auch eine Gültigkeitsdauer bei jeder Impfung hinzugefügt wird! Ohne diese erkennen Behörden die Impfung nicht an.

    Brauche ich einen EU-Heimtierausweis?

    Der EU-Heimtierausweis ist nur dann wichtig, wenn du tatsächlich einen Auslandsaufenthalt mit deinem Hund planst. Willst du Deutschland nicht verlasse, genügt auch der klassische Impfpass.

    Allerdings solltest du überlegen, ob du dir nicht diese Möglichkeit offen halten willst. Wenn du mit deinem Welpen ins EU-Ausland willst, reicht es, zunächst nur den EU-Heimtierausweis anzulegen. Entscheidest du dich zunächst für einen Impfpass, musst du die Impfungen später umtragen lassen. Das bedeutet einen Zusatzbesuch bei deinem Tierarzt. Hat dein Hund einen EU-Heimtierausweis, ist der Impfpass nicht mehr erforderlich.

    Was steht im EU-Heimtierausweis?

    Im EU-Heimtierausweis müssen folgende Angaben stehen, die sich auch im klassischen Impfpass finden:

    • Name und Adresse des Halters
    • Name, Rasse, Geschlecht und Farbe des Tieres
    • Geburtsdatum des Tiers wenn bekannt, sonst eine Altersschätzung
    • Mikrochipnummer und Datum, an dem der Chip implantiert wurde
    • alle durchgeführten Impfungen mit Datum und Gültigkeitsdauer

    (insbesondere die Tollwutimpfung)

  • Name und Adresse des Tierarztes
  • Diese Informationen dienen der genauen Identifizierung des Hundes und dem Nachweis seiner Gesundheit. Zudem kann der Hund dir als Halter zugeordnet werden.

    Woher bekomme einen EU-Heimtierausweis?

    Die EU-Heimtierausweise können nur von ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden. Für die Ermächtigung gibt es in Deutschland keine einheitliche Regelung. In einigen Bundesländern – beispielsweise in Niedersachsen und Baden-Württemberg – gilt eine Pauschalermächtigung. Das bedeutet, dass jeder Tierarzt den Ausweis ausstellen kann. Andere Länder (z. B. Thüringen) erteilen einem Tierarzt die Ermächtigung nur auf Antrag. Frage daher bereits vor dem Besuch beim Tierarzt nach, ob er den Ausweis auch tatsächlich ausstellt.

    Was kostet der EU-Heimtierausweis?

    Der EU-Heimtierausweis wird von einigen Tierärzten mit einer extra Gebühr versehen. Informiere dich daher im Voraus über die Kosten. Nach der Gebührenordnung für Tierärzte fallen in jedem Fall die folgenden Mindestkosten an:

    • 2,87 Euro fürs Ablesen des Mikrochips bzw. der Tätowierung
    • 3,44 Euro für die Impfbescheinigung und ggf. Umtragung aus dem Impfpass
    • Beschaffungskosten für das Ausweisformular
    • Ggf. Implantationskosten für den Mikrochip (5,72 Euro) plus Beschaffungskosten (ca. 5 Euro)
    • Alle Angaben plus Mehrwertsteuer (19 %)
    • Insgesamt also ca. 7,50 Euro – rund 15 Euro, wenn der Hund erst gechipt wird. Das ist inzwischen Pflicht in einigen Bundesländern.

    (Stand März 2014)

    Tipp: Lass dir den EU-Heimtierausweis ausstellen, wenn sowieso ein Tierarzt-Besuch ansteht. Die Gebühr zur Identifikation deines Hundes (Ablesen des Mikrochips) wird nämlich bei jedem einzelnen Besuch fällig – aber natürlich nur ein Mal.

    Bist du sicher, nie mit deinem Hund ins Ausland zu wollen, gibt es als Alternative den klassischen Impfpass.

    Vergleich Impfpass / Heimtierausweis

    • SCHLAGWORTE
    • Europa
    • Urlaub

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    1 KOMMENTAR

    […] Medikamente für einen der Hunde nötig sind. Natürlich haben wir die Impfausweise und unsere EU-Heimtierausweise immer dabei. Wir lassen bei der Gelegenheit auch die Mikrochips checken, die fast alle […]

    EU-Heimtierausweis – Wie erkenne ich eine Fälschung?

    Das wichtigste Dokument, das jeder Hund besitzen muss, ist der EU-Heimtierausweis. Hier vermerkt ein Tierarzt einerseits die Mikro-Chip-Nummer des Hundes, die zur Identifizierung dient, und Impfungen.

    Jeder Züchter oder Vorbesitzer muss für den Hund einen EU-Heimtierausweis anfertigen lassen, in dem alle relevanten Daten, wie Geschlecht, Alter und Rasse eingetragen werden. Illegale Hundehändler fälschen immer wieder diese Ausweise, obwohl die Hunde in der Realität niemals einem Tierarzt vorgestellt wurden, geschweige denn regelmäßige Impfungen bekommen haben.

    Mit den folgenden Hinweisen erkennst du, ob der EU-Heimtierausweis echt ist und mit welchen Angaben du erkennst, ob der Züchter bzw. Vorbesitzer des Hundes vertrauenswürdig ist.

    Was steht im EU-Heimtierausweis?

    Wie bereits erwähnt, steht in dem Ausweis nicht nur die wichtigsten Daten zum Hund, sondern müssen hier auch alle Impfungen dokumentiert werden. Neben der Beschreibung des Hundes, findest du hier auch die Besitzerdaten. Die Seite mit den Merkmalen wird versiegelt, um das Risiko der Fälschung zu senken. In Deutschland herrscht ausnahmslose Pflicht der Tollwutimpfung. Dementsprechend müssen sowohl Hunde, die aus dem Ausland nach Deutschland einreisen, als auch Welpen geimpft werden. Hundewelpen dürfen ab der 12. Lebenswoche eine Tollwutimpfung erhalten, woraufhin der Impfstoff dann nach 21 Tagen Wirksamkeit zeigt. Daraus folgt, dass Hundewelpen aus dem Ausland erst mit 16 Wochen nach Deutschland einreisen dürfen. In dem EU-Heimtierausweis ist deswegen nicht nur das Datum der Impfung, sondern auch den Zeitraum der Wirksamkeit vermerkt.

    Welche Angaben können gefälscht sein?

    In jedem Fall solltest du darauf achten, dass die Angaben zum Erstbesitzer sowie zum Hund vollständig und abgeklebt sind. Wenn du einen Welpen kaufst, muss der Züchter als Erstbesitzer eingetragen sein. Ist das nicht der Fall, solltest du in jedem Fall stutzig werden und nachhaken!

    Überprüfe außerdem die Einträge der Impfungen und rufe im Zweifelsfall auch bei dem Tierarzt an, der als behandelnder Arzt eingetragen ist. Sind zu diesem Tierarzt keinerlei Informationen zu finden, kann es gut sein, dass der EU-Heimtierausweis gefälscht ist. Mit einem Anruf beim Tierarzt kannst du die Glaubwürigkeit überprüfen. Natürlich dürfen, aufgrund der Pflicht der Tollwutimpfung, keine Lücken in den Impfeinträgen vorhanden sein.

    Worauf achte ich beim Besuch beim Vorbesitzer?

    Wenn du dich für einen Welpen interessierst und den Züchter besuchst, lass dir den Heimtierausweis zeigen und überprüfe alle Angaben in Ruhe. Ein erfahrener Züchter besitzt meistens ein eigenes Lesegerät für den Mikrochip. In deinem Beisein kann er nochmals die Chipnummer des Welpens kontrollieren und mit dem Ausweis vergleichen – schließlich kann es immer mal sein, dass in einer Horde Welpen zwei der Hunde verwechselt werden können.

    Wenn du einen älteren Hund übernimmst, frage direkt nach Vorerkrankungen des Vierbeiners, wenn der Vorbesitzer dich nicht eigenständig darüber informiert. Schließlich möchtest du den Hund mit gutem Gewissen übernehmen und dazu gehört ebenso, über das Krankheitsbild vollständig informiert zu sein

    News von der Wolfsranch

    Archiv über unsere ehemalige Zucht von Tschechoslowakischen Wolfshunde von der Wolfsranch!

    Ein Reiterhof für "Gaucho von der Wolfsranch"!

    Passend zu seinem Namen ist "Gaucho" heute auf einen Reiterhof umgezogen.

    Eingestellt von Zwinger von der Wolfsranch am Mittwoch, Mai 27, 2009 0 Kommentare

    "Gevion von der Wolfsranch" wird österreichischer Forstbegleithund!

    Auf große Reise ging es heute für "Gevion" in das etwa 650 km entfernte Ennstal nach Österreich.

    Eingestellt von Zwinger von der Wolfsranch am Samstag, Mai 23, 2009 0 Kommentare

    Na, was bist Du denn für einer?

    Ihre Blicke sprechen Bände - "Der sieht ja ganz anders aus!"So einen komischen "Welpen" haben wir hier noch nicht gesehen.

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    Na, das kann ja heiter werden! Schon jetzt machen sie so ein mörderisches Geschrei und sind gefrässig wie Piranhas, als wenn sie tagelang nichts zu fressen bekommen hätten. Dabei bekommen sie dreimal täglich bestes gekochtes Futter von uns.

    Eingestellt von Zwinger von der Wolfsranch am Mittwoch, Mai 13, 2009 0 Kommentare

    1. Impfung, Chippen und Wurfabnahme

    Unser Tierarzt war am Montag bei unseren 7 Welpen. Nachdem er sie untersucht und festgestellt hatte, dass keiner der Welpen organische Schäden aufweist, jeder in einer körperlich guten Verfassung ist und zum Zeitpunkt der Untersuchung frei von ansteckenden Krankheiten ist, hat er sie gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Zwingerhusten und Parvovirose geimpft. Danach wurde jedem auf der linken Schulterseite ein Microchip implantiert. Damit hat nun jeder Welpe seine lebenslange eindeutige Identifizierung.

    Eingestellt von Zwinger von der Wolfsranch am Dienstag, Mai 12, 2009 0 Kommentare

    7 Wochen alt und wieder neue Fotos!

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    Die Sieben haben ganz schön zugelegt und so ruhig und friedlich, wie sie sich hier gerade zeigen, sind sie immer seltener.

    Eingestellt von Zwinger von der Wolfsranch am Freitag, Mai 08, 2009 0 Kommentare

    Neue Welpenfotos mit 6,5 Wochen!

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    Eingestellt von Zwinger von der Wolfsranch am Sonntag, Mai 03, 2009 0 Kommentare

    Immer wieder viel Wundflüssigkeit und Antibiotikagabe

    Mittlerweile bekommt Ciara regelmäßig Antibiotika und die Naht musste der Tierarzt ein kleinwenig öffnen, damit die viele Wundflüssigkeit, die sich immer wieder ansammelte, ablaufen kann.

    Ich massiere auch immer wieder die Flüssigkeit heraus und langsam scheint es zu heilen.

    Ungeachtet dessen springt sie schon wieder, wie eh und je mit den anderen herum, als wenn sie nicht gerade erst eine schwere OP hinter sich gebracht hätte. So etwas stelle man sich einmal bei uns Menschen vor!?

    Eingestellt von Zwinger von der Wolfsranch am Samstag, Mai 02, 2009 0 Kommentare

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