Tierärztekammer
Aktuelle Informationen für Tierärzte und TFA
Welcher Code aus welchem Land
Auf folgenden Webseiten können Sie Transponder-Nummern eingeben und erfahren, ob das entsprechende Tier mit dieser Nummer in irgend einem Land registriert ist.
Wichtig: Bitte geben Sie die Chip-Nummer bei beiden Online-Suchdiensten ein, denn Europetnet und PETMAXX decken unterschiedliche Länder ab! Z.B. sind spanische, dänische und polnische Haustierregistrierstellen nur bei Europetnet gelistet!
Was die 3 deutschen Haustierregister betrifft (Deutsches Haustierregister vom DTB; Tasso, Ifta), so kooperiert Petmaxx mit allen dreien, Europetnet nur mit Tasso.
Welcher Code gilt für welches Land?
Die heute gebräuchlichen Transpondercodes nach ISO-Norm haben eine 15-stellige Zahlenkombination, wobei die ersten drei Ziffern entweder Ländercodes oder Herstellercodes sind. Die restlichen 12 Ziffern sind der individuelle Tiercode.
Die Ländercodierten Transponder gehen bis zur Ziffer 899 (zurzeit von 004 Afghanistan bis 894 Sambia), ab der Ziffer 900 beginnen die Herstellercodes.
040 - AT Österreich
056 - BE Belgien
070 - BA Bosnien und Herzegowina
191 - HR Kroatien
203 - CZ Tschechien
208 - DK Dänemark
233 - EE Estland
246 - FI Finnland
250 - FR Frankreich
276 - DE Deutschland
300 - EL Griechenland
380 - IT Italien
428 - LV Lettland
438 - LI Lichtenstein
440 - LT Litauen
442 - LU Luxemburg
469 - MN Mongolei
528 - NL Niederlande
578 - NO Norwegen
620 - PT Portugal
642 - RO Rumänien
643 - RU Russische Föderation
674 - SM San Marino
688 - RS Serbien
703 - SK Slowakei
705 - SI Slowenien
724 - ES Spanien
752 - SE Schweden
804 - UA Ukraine
826 - UK VK Großbritannien u. Nordirland
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Internationale Zentrale Tierregistrierung ®
Wir bei ifta Internationale Zentrale Tierregistrierung
verstehen uns als
Premium Registrierungs & Rückführungsdienst
für Ihren kleinen Liebling !
Nur die besten Lösungen sind gut genug !
Die ifta – Internationale Zentrale Tierregistrierung wurde 1990 auf Initiative des Bundesverbandes Praktischer Tierärzte (BPT) in Zusammenarbeit mit der ifta - Institut für Tiergesundheit und Agrarökologie AG als erste Registrierungsorganisation für Transponder gekennzeichnete Tiere gegründet.
Unsere Gründungsväter haben die Normierung und Einführung der Transpondertechnologie zum Schutze Ihrer Lieblinge massgeblich vorangetrieben und eingeführt !
Unser i fta Produktspektrum umfasst :
- Plaketten Registrierung und Rückführung über unsere Ifta ID-Nummern-Plaketten.
- Tattoo- Registrierung und -Rückführung.
- Transponder / Chip -Registrierung & Rückführung gefundener Tiere.
Unsere neu entwickelte Mobile App automatisiert die Suche und die Rückführung über
alle bei uns eingesetzten Technologien !
Die Mobil/Handy - Technologien werden wieder erstmals von Ifta zum Wohle der Haustiere eingesetzt !
Mit solchen Innovationsschritten erfüllen wir unsere Mission zum Wohle unserer Kunden !
Als einziges Unternehmen im Markt stellen wir unseren Tierhaltern bereits seit vielen Jahren eine
WELTWEIT kostenfreie Notrufnummer zur Verfügung !
oder für EU Flatrates (Achtung: Standard-Gebühren)
Eine eventuell lebensrettende Einrichtung für Ihren kleinen Liebling !
Modernste Computertechnik und weltweite Vernetzung mit den größten Tierregistrierungsdatenbanken sind der Grund, warum Tierärzte und Tierhalter auf die Dienstleistungen der ifta vertrauen.
Wir prüfen Transponderdaten heute in einem Datenbestand von über 60 000 000
Tierdaten weltweit ! (in Worten: über sechzig Millionen)
Die ifta – Internationale Zentrale Tierregistrierung ist heute in vielen Ländern wie z.B. Deutschland, Österreich, Ungarn, Tschechien oder Ukraine vertreten.
Wir vermitteln weltweit entlaufene
oder gestohlene Tiere zurück !
Unsere Telefonzentrale ist immer
mindestens 2-sprachig besetzt !
Ihre Vorteile mit unseren Diensten auf einen Blick:
- weltweit kostenfreie Notrufnummer: 00800-43820000 weltweit einzigartig !
- k omplettes Dienste - Paket:
- Anmeldung
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- ID-Plakette optional
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- GPS Tracking möglich
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- 24 Stunden erreichbar, 365 Tage im Jahr
- seit 20 Jahren Rückvermittlung von Fundtieren
- Zugriff auf mehr als 60.000.000 Tierdaten!
- offizielle Registrierungsstelle nach § 24a österreichisches
Tier-Schutz-Gesetz Bundesministerium für Gesundheit.
Suchmaschinen Chipnummern - Tierschutzinfo und Auslandstierschutz
man kann bei Tasso und auch bei Petmaxx die registrierten Mikrochip-Nummern (Transpondernummern) abfragen.
Bei Tasso ist dies für die dort registrierten Mikrochips möglich: Transponder-Abfrage Tasso
bei Petmaxx wird die Abfrage in den Registrierungsdatenbanken vieler verschiedener Länder durchgeführt. Zum derzeitigen Zeitpunkt (01.01.2014) sind das diese Datenbanken
NRMZ - Czech Republic Animal-ID - Russia
Deutscher Tierschutzbund - Germany
PET-CALL Singapore – Singapore
PET BUL Turkey - Turkey
Petlog - United Kingdom
Petlink - Latin America
Back Home Club - The Netherlands
BH – Czech Republic
Lemmiklooma Register - Estonia
VBK - The Netherlands
Belarussian Pets Identification Database
SRZ - Slovak Republic
TASSO e.V. - Germany
NDG - The Netherlands
PetBase - The Netherlands
zur Anfrage gelangen Sie hier: Transponder Abfrage Petmaxx - die Seite von Petmaxx ist mehrsprachig und kann auf die deutsche Sprache umgestellt werden.
Mikrochip-Nummer-Suche
Sie haben ein gekennzeichnetes Tier und möchten prüfen, ob die Nummer des Mikrochips bzw. des Transponders bei FINDEFIX registriert ist? Tragen Sie bitte die Nummer ein und klicken Sie auf ÜBERPRÜFEN.
Sollte das Tier tätowiert oder beringt sein, wenden Sie sich bitte telefonisch an uns: +49 (0) 228 6049635.
Hinweis: Die Mikrochip-Nummer ist 15-stellig und besteht ausschließlich aus Ziffern.
Sie haben Fragen?
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Unser FINDEFIX-Team berät Sie professionell und kostenlos rund um die Themen Kennzeichnen, Registrieren und Wiederfinden.
Wir freuen uns auf Sie!
FINDEFIX - Das Haustierregister
des Deutschen Tierschutzbundes
In der Raste 10
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Chipnummer hund abfrage
Hundechip Transponder fьr Hunde - Lexikon
Online Eintragung der Transponder-Nummer zur Ablesung Kontrolle der Daten. Chip Kennzeichnung vom Tierarzt ist Pflicht ab 12. Woche beim Welpen implantierbar.
Entweder mittels Tatoo-Nummer (dessen Anbringung fьr den Hund langwieriger ist), oder den Transponder (Chip), welche in wenigen Sekunden mittels Injektion implantiert wird!
Der standardisierte ISO-Transponder wird auch bezeichnet als: Tierchip, Mikrochip oder Hundechip.
Diese Kennzeichnung von Tieren mit Mikrochips kann weltweit mit dafьr spez. "Lesegerдte fьr Identifikations-Chips fьr Hunde" in Sekundenschnelle ausgelesen werden.
Dieser Chip wird eingepflanzt von Tierдrzte, Tierschutzvereine oder Tierheime. Mцglich auch von Zuchtverbдnde, Zьchter und Privatpersonen, die sich zutrauen, eine Spritze fachgerecht zu setzen.
Wie wird der Transponder (Chip) implantiert
Am besten wenn man mit dem 12 Wochen alten Welpen zur Impfung geht, lдsst man die Kennzeichnung auch gleich anbringen. Dies dauert bloЯ wenige Sekunden, ist etwa gleich zu setzen mit dem setzen einer Spritze. Fertig im nu!
Den eingesetzten Transponder, in der Regel hinter dem Ohr oder am Hals (je nach Hunderasse) kann man evt. danach ertasten, das ist ganz normal. Dem Hund selbst macht solches nichts aus, er bemerkt den Chip ьberhaupt nicht.
Hier kцnnen sie ihren Transponder-Eintrag einsehen!
Sie mцchten wissen, ob ihre Nummer des Transponders korrekt gespeichert wurde?
Hier geht es direkt zur Nummern-Eingabe bzw. deren Ergebnis-Abfrage.
Die Hunde Transponder Nummern Abfrage online:
Der Microchip
Der Microchip mit Antenne (technisch: Transponder*) ist eine sterile, nicht reizende Glaskapsel von der Grцsse eines Reiskorns. Er entspricht der gьltigen ISO-Norm 11784/11785.
Ein Lesegerдt aktiviert den Microchip und liest seinen Zahlencode. Jeder Zahlencode ist weltweit gьltig, einmalig, fдlschungssicher und nicht umprogrammierbar.
Der Microchip ist vцllig ungefдhrlich und kann sich unter der Haut nicht verschieben. Er kann durch дussere Einwirkung nicht zerstцrt werden und zerbricht auch bei einem Aufprall nicht.
* Ein Transponder ist ein drahtloses Kommunikations- oder Kontrollgerдt, das eingehende Signale aufnimmt und automatisch darauf antwortet. Der Begriff Transponder ist zusammengesetzt aus den Begriffen Transmitter und Responder.
Registrierung von Hunden – Heimtierdatenbank und Chippflicht
Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Für alle in Österreich gehaltenen Hunde besteht eine Pflicht zur Kennzeichnung mit Mikrochip und zur Registrierung in der bundesweiten Heimtierdatenbank für Hunde, die vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz zur Verfügung gestellt wird. Der Chip wird auf Kosten der Hundehalterin/des Hundehalters von der Tierärztin/vom Tierarzt eingesetzt. Die Frist der Kennzeichnung bis zur 12. Lebenswoche betrifft nur Welpen, die anderen Hunde sind innerhalb eines Monats nach der Kennzeichnung, Einreise oder Übernahme, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe zu melden.
Die Registrierung und Verwaltung der Kennzeichnungen und allfälliger anderer Daten, die für die Haltung der Tiere wichtig sind, sind ebenfalls bundesgesetzlich geregelt.
Weiterführende Links
Rechtsquellen
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Microchip für Haustiere
Die elektronische Kennzeichnung durch Chip
Seit 1. Oktober 2004 ist im europäischen Reiseverkehr mit Hunden und Katzen eine von vielen EG-Verordnungen in Kraft, wonach ein Heimtierausweis mitgeführt werden muß. Hierfür wird eine eindeutige Kennzeichnung des Tieres verlangt. Bis 2011 darf das übergangsweise noch die Tätowierung sein, ab dann ist der Transponder zwingend vorgeschrieben.
Der Chip, von dem in den gesetztlichen Reisebestimmungen die Rede ist, ist im Tierschutzgesetz für Hunde, Katzen und Frettchen vorgeschrieben.
Dies übernimmt der Tierarzt im Rahmen des ab diesem Zeitpunkt ebenfalls beginnenden und für den Reiseverkehr mit Tieren unbedingt erforderlichen Impfprogramms. Hunde, die älter als drei Monate sind, müssen mittels eines elektronisch ablesbaren Mikrochips gekennzeichnet werden und damit eindeutig zu identifizieren sein.
Gechippt werden müssen alle Hunde ab einem Alter von drei Monaten.
Bereits jetzt ist die Einreise in die Länder Skandinaviens und auf die Britischen Inseln ausnahmslos nur Hunden gestattet, die durch einen Mikrochip gekennzeichnet sind. Für weitere Informationen steht Ihnen unsere Seite
REISEN MIT HEIMTIEREN zur Verfügung.
Früher erfolgte die Registrierung, zumindest bei Tieren von Züchtern, durch eine schmerzhafte Tätowierung meistens in den Ohren oder der Bauchregion. Für die Tätowierung war eine Narkose notwendig, denn beim Tätowieren werden Stahlnadeln durch das gesamte Ohr gedrückt und in die so entstandenen kleinen Löcher Tätowierfarbe eingerieben. Die Tätowierung birgt aber einige Nachteile: die Farbe verblaßt im Laufe der Jahre, Ohren können verstümmelt werden, dunkelhäutige Tiere bieten einen schlechten Kontrast und jeder Zuchtverband und jeder Tierarzt verwendet einen anderen Tätowiercode und damit ist die Kennzeichnung verwechselbar. All diese Nachteile hat die Registrierung mittels Micro-Chip (Transponder) nicht.
Der Chip ist etwa einen Zentimeter lang und nur zwei Millimeter dick. Er wird vom Tierarzt üblicherweise in der linken Nackenregion (Schulter) eingesetzt.
Der Vorgang ähnelt sehr einer Impfung und ist in der Regel schmerzlos.
Der Chip bildet gemeinsam mit einer Antenne und der sie umhüllenden Bioglaskapsel den Transponder.
Auf dem Mikrochip ist eine 15-stellige Nummer gespeichert, wobei die ersten drei Ziffern den Landescode bilden und die übrigen zwölf Ziffern, die weltweit nur einmalig vergebene, Identifikationsnummer darstellen.
Mit Hilfe eines Lesegeräts, das den Chip durch Radiowellen im Niederfrequenzbereich aktiviert, wird die Identifikationsnummer am Display des Lesegeräts sichtbar.
Die Hersteller solcher weltweit verwendeter „Chips“ haben sich auf einen ISO Standard geeinigt, daher werden sie auch ISO-Transponder genannt. Es ist immer ein fünfzehnstelliger Zahlencode vorhanden (z.B. 123456789012345), der weltweit nur einmal vergeben wird und er ist mit allen ISO Ablesegeräten lesbar.
Der Eintrag in das Haustierregister:
Mit dieser persönlichen 15-stelligen Nummer, wird das betreffende Tier anschließend von einem Tierarzt in einer Datenbank gemeinsam mit Namen, Adresse und Telefonnummer des Tierbesitzers gespeichert. Die Daten werden streng vertraulich behandelt und stehen nur den Behörden und Tierärzten zur Einsicht zur Verfügung.
Nach erfolgter Implantation und Registrierung der Daten wird dem Tierbesitzer eine PET-CARD im Scheckkartenformat - ein Personalausweis für sein Tier sozusagen - zugesandt.
Links zu Registrierungs-Datenbanken sind u.a.:
* Einerseits bei entlaufenen Hunden und Katzen - vor allem bei irrtümlich eingefangenen "freilaufenden Katzen" - den Besitzer so schnell wie möglich ausfindig zu machen um damit dem entlaufenen Tier einen längeren Aufenthalt in einem Tierheim zu ersparen.
* Andererseits soll damit das Aussetzen von Hunden und Katzen verhindert oder zu mindestens deutlich erschwert werden. Die Erfahrung zeigt, dass Tiere, die zur Weihnachtszeit unüberlegt geschenkt wurden, nach einigen Monaten - spätestens im Sommer zu Beginn der Reisezeit - als Belastung empfunden und ausgesetzt werden und dann im besten Fall in einem Tierheim landen.
* Die Chip-Pflicht hängt auch damit zusammen, dass alle Hunde, Katzen und Frettchen im internationalen Reiseverkehr zum Schutz vor der Einschleppung der Tollwut geimpft werden müssen. Damit das kontrolliert werden kann, muss das Tier eindeutig identifizierbar sein - durch Chip oder Tätowierung. Der Chipnummerncode bzw. die Tätowierungsnummer muss gemeinsam mit den Impfdaten im EU-Heimtierausweis (blauer Pet-Pass) eingetragen sein.
Wie hoch sind die Kosten für Registrierung und EU-Heimtierpass ?
Der EU-Heimtierausweis ist ein amtliches Dokument, das von jedem freiberuflich tätigen Tierarzt, mit Berufssitz in Österreich, ausgestellt werden kann und 15 Euro kostet. In diesem Preis sind die tierärztlichen Leistungen wie Chippen, Registrierung und Impfen nicht enthalten, diese sind extra zu bezahlen.
Ähnlich dem EU-Reisepass hat auch der EU-Heimtierausweis als amtliches Dokument eine ID-Nummer, die einmalig ist. Gemeinsam mit dem eingetragenen Chipnummerncode ist sie eine sehr gute und schnelle Möglichkeit, die zum jeweiligen Tier gehörigen Besitzer ausfindig zu machen.
Ersetzt der Chip die Hundemarke (Steuerplakette) ?
NEIN ! - Ersatz für die Hundemarke ist der Chip nicht.
Die Plakette, die von der Entrichtung der Hundesteuer zeugt, bleibt weiterhin notwendig.
Abgesehen von den gesetzlichen Reisebestimmungen, sollte es für jeden verantwortungsvollen Tierbesitzer selbstverständlich sein, das sein Tier gechippt ist.
Oft genug kommen Haustiere nicht nach Hause oder laufen in Panik davon. Vielleicht aber wurden sie auch gestohlen oder Opfer eines Unfalls? Die Ungewißheit über den Verbleib des geliebten Tieres kann einem sehr zusetzen und wenn das Tier dann gefunden wird, egal ob nur verirrt oder verletzt, geht die Suche nach dem Besitzer los. Dann ist es sehr hilfreich, wenn das Tier eindeutig und fälschungssicher gekennzeichnet bzw. registriert ist.
Thema: Tierchip RFID Hunderegister
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Tierchip RFID Hunderegister
Дhnliche Themen habe ich zwar gefunden, darin wurden jedoch gewisse Dinge und Probleme nicht erkannt.
Ich finde auch kaum jemanden, dem die gesamte Problematik ьberhaupt so richtig bewuЯt ist.
ISO Transponder wurden ja bekanntlich schon vor Jahren zur Kennzeichnung von Tieren eingefьhrt.
Ich konnte nie so richtig verstehen, wieso sich die Allgemeinheit dafьr in diesem erstaunlichen AusmaЯe begeistern konnte.
Man fьhrte die Vorteile auf, stellte sogar falsche Behauptungen auf, ohne jedoch die Probleme und Folgen zu nennen, die damit auf die gesamte Gruppe der Tierhalter, besonders aber auf die Hundehalter zwangslдufig zukommen wьrden.
Ich war viele Jahre im EDV Bereich beschдftigt.
Vielleicht von daher hatte ich dabei von Anfang an Unbehagen.
Der damit verbundene Nachteil jedoch ist die unbedingt notwendige Einfьhrung einer breit angelegten Datenbank, in der die Chipnummer (denn mehr ist der Chip ja nicht) mit den Daten des Halters verknьpft ist.
Ich meine, daЯ vielen gar nicht klar ist, daЯ weniger das Tier registriert wird, als der Halter.
Die Rьckfьhrung eines verloren gegangenen Tieres kann auch mit einem Adressanhдnger ermцglicht werden, sogar ohne dafьr eine groЯe Infrarstruktur zu schaffen, wie es beim Chip unbedingt nцtig ist. Ein Chip lдЯt sich nur von jemandem mit dem entsprechenden Lesegerдt auslesen. Ein Finder ist i.d.R. kein solcher Jemand! Aus diesem Grunde vergibt zumindest TASSO genau solche Adressanhдnger, auf denen aus Datenschutzgrьnden (Ironie des Systems!) aber eben nur diese Nummer aufgefьhrt ist.
Es kann mir niemand erzдhlen, daЯ es dafьr keine NutznieЯer gibt!
Und TASSO macht sich in diesem System zum unverzichtbaren Glied in der Kette.
Chips sind zerstцrbar und entfernbar.
Es wird, das gebe ich aber zu, die Hemmschwelle erhцht.
Rechtliche Grundlagen, welche die Nichtmanipulierbarkeit des Chips als gegeben sehen, werden geradezu absurd!
In diesem Forum wurde in einem anderen Thread gefragt, wer die Nummer auslesen DARF.
Das fьhrt aber am eigentlichen Problem vorbei, denn JEDER, der das entsprechende Lesegerдt besitzt, KANN ihn auslesen. Sogar unbemerkt!
Ist der Chip Pflicht, dann sind fьr den Gesetzgeber alle Hunde geschippt. Bei den ungechippten Hunden handelt es sich um eine sanktionierbare Ordnungswidrigkeit!
Ein Gesetz stellt immer eine Einschrдnkung im Handlungsbereich des Betroffenen dar. Daher sollte es wohl ьberlegt zum Einsatz kommen.
Mцglichkeiten wecken zwangslдufig Begehrlichkeiten! In ein paar Jahren wird es in Deutschland kein Bundesland mehr geben, in dem kein Hunderegister exisitiert, das dann irgendwann zu einem Bundesregister wird. Man muЯ kein Prophet sein, um das vorhersagen zu kцnnen!
DaЯ im Falle Niedersachsens ein solches Register anscheinend von einem nichtцffentlichen Unternehmen gefьhrt wird, macht die Sache nicht unbedingt unproblematischer.
Sie stellt alles zuvor Dagewesene praktisch in den Schatten.
Es bedarf nur noch eines "Zwischenfalles" (z.B. in Form eines mit Hilfe eines Hundes durchgefьhrten terroristischen Akts), um eine lьckenlose Ьberwachung aller Hunde (Halter!) zumindest in den Bundeslдndern mit Hunderegistern gesetzlich durchzusetzen.
Welche MaЯnahmen bei Existenz solcher Mцglichkeiten ьberhaupt mцglich sind, ьberlasse ich jedem selbst!
Die Polizei hat im Zuge der Rasterfahndung wahllos die Kennzeichen vorbeifahrender Fahrzeuge erfaЯt. Das wurde ja bekanntlich gerichtlich untersagt. Nicht ohne Grund!
Man muЯ hier aber erkennen, daЯ eine solche Erfassung relativ aufwendig ist. Man benцtigt zumindest eine Software, die aus den Fotos die entsprechenden Daten extrahiert.
Heutzutage kein Problem. Gesichtserkennung ist aufwendiger und daher unsicherer.
Der Chip jedoch gibt ohne weiteren Aufwand eine weltweit einmal existierende Nummer zurьck, ьber die sich eine Person zweifelsfrei identifizieren lдЯt (falls das System nicht manipuliert wird, was entgegen der цffentlichen Behauptungen durchaus erschreckend leicht mцglich ist). Die Erstellung eines Bewegungsprofils ist damit nicht nur einfach mцglich. Der groЯe PferdefuЯ ist, daЯ die Verhinderung der Erstellung dem Betroffenen sogar ausdrьcklich verboten ist.
Wer sich dagegen wirksam wehrt, handelt illegal.
Waffen haben Seriennummern, die man jedoch nicht mit solch geringem Aufwand erfassen kann.
Ich mцchte an dieser Stelle mal die Frage der VerhдltmдЯigkeit des Hunderegisters in den Raum stellen!
Der einzelne Hundehalter konnte sich gegen die Gesetze kaum wehren. Gesetze, die ihn wirklich zum glдsernen Hundehalter machen.
Gesetze, deren Durchsetzung er immer wieder bezahlen muЯ.
Gesetze, die fьr ihn nicht einmal einen Bestandsschutz zulassen.
Mache ich mir zu viele Sorgen?
Oder wurde jetzt wirklich die Bьchse der Pandora geцffnet?
Ich bedanke mich fьr das Interesse und freue mich auf Antworten.
Gibt es denn gesetzliche Regelungen, die die zweckgebundene Verwendung der Daten sichern? Gibt es Missbrauchsfдlle? Hat die Hundesteuerbehцrde Zugang? Welche anderen aktuellen Probleme gibt es? Kцnnte die Presse rausfinden, welche Hunde ein Promi hat oder hatte?
Ja, der Text ist wohl etwas lang, das Problem m.E. aber auch vielschichtig.
So ein Chip kann entfernt oder noch einfacher mittels RFID Zappers funktionsunfдhig gemacht werden.
Und der Tierarzt kontrolliert das beileibe nicht routinemдЯig, sondern lдЯt sich diesen Vorgang, wenn vom Halter/Kunden gewьnscht, sogar bezahlen.
Ich glaube sogar, daЯ nicht einmal die Gemeinden so richtig durchblicken.
Wer gemeldet ist, bekommt ein Schreiben der Gemeinde, in denen er die Einhaltung der Bestimmungen nachweisen muЯ - mit Frist.
Wer nicht gemeldet ist und keine Hundesteuer bezahlt, wer nicht als Hundehalter bekannt ist, der ist nicht erfaЯt. Diesen Sachverhalt und daЯ man sich doppelt registrieren muЯ, finden viele absurd.
Sollte die Gemeinde nicht einmal die Mцglichkeit haben, eine Nummer abzufragen, dann ist vielleicht der Datenschutz voll gewдhrleistet, dann sind aber die Bestimmungen absurd.
Was einzig wirklich konkret ist, ist der Preis der Registrierung.
Ich finde, daЯ eine freiwillige Registrierung, wie bei TASSO ja noch i.O. ist.
Wenn ich aber gezwungen werde, mich in eine von einem Unternehmen gefьhrte Datenbank zu registrieren, dann ist das nicht in Ordnung.
Im Kraftfahrzeugbereich werden die Daten allerdings auch durch private Unternehmen erfaЯt, das Register in Flensburg ist aber definitiv nicht privat.
Weil sich die Nummer des Chips unbemerkt auslesen lдЯt, wдre eine Ьberwachung leicht miЯbrдuchlich mцglich.
Es wдre naiv, wenn man das leugnen wьrde.
Ich bin mir sicher, daЯ in naher Zukumft die Ordnungsдmter mit der gleichen Technik ausgestattet werden wie heutzutage die Paketdienste. Ein Scanner ermittelt die Nummer und in Echtzeit ьber Mobilfunk den Halter.
Die Technik existiert definitiv schon!
Ich frage mich, warum der Autofahrer mehr als der Hundehalter geschьtzt wird. Der Autoverkehr fordert erheblich mehr Opfer als Hundebisse. Da mьЯte es doch umgekehrt sein. Es ist bekanntlich (noch) verboten, daЯ ьber ihn ein Bewegungsprofil erstellt wird. Mittels Mautbrьcken wдre das inzwischen leicht mцglich.
Es wдre beispielsweise in Zukunft leicht mцglich, alle mцglichen Bereiche fьr Hunde zu verbieten. Dank Scanner wьrden sдmtliche VerstцЯe automatisch geahndet.
Ich fьrchte schon, denn die isometrischen PaЯfotos dienen ja auch zur Identifikation des Einzelnen bei Erfassung durch цffentliche Kameras.
Ich weiЯ jetzt aber in diesem Fall auch nicht, wie weit das verwendet werden darf, um Ordnungswidrigkeiten zu ahnden.
Selbst bei TASSO kann ich mit Hilfe der Nummer ermitteln, um was fьr ein Tier es sich handelt.
Herr X betдtigt sich ehrenamtlich im цrtlichen Tierschutzverein. Dieser Verein ist schon frьh der Ansicht, daЯ das Chippen tolle Mцglichkeiten bietet. Also hat jedes Tier, das das Heim dieses Vereins verlдЯt, einen.
Der Verein macht eine Registrierung bei TASSO im Abgabevertrag zur Pflicht.
Herr X besitzt ein Lesegerдt und legt eine ganz private Datenbank fьr sich an.
Nun ist er in der Lage, zu kontrollieren, ob und wann das Tier an- und abgemeldet wird. Er kann sogar feststellen, ob der neue Halter eine Kastration vorgenommen hat.
Wer das erkannte und nicht wollte, muЯte sich halt nicht bei TASSO registrieren lassen.
Wenn ich die Kennzeichen eines Fahrzeugs entwende, dann fдllt dies dem Fahrer sicher innerhalb kьrzester Zeit auf.
Wenn ich dagegen den Transponder in einem Tier zerstцre, dann kann das vцllig unbemerkt erfolgen, sogar ьber eine grцЯere Distanz als das Auslesen. Wird das nicht kontrolliert, dann fдllt es niemals auf.
Bei einer Kontrolle gilt das Tier dann als nicht gekennzeichnet und der Halter muЯ ein BuЯgeld bezahlen. In Цsterreich sind das wohl durchaus mehrere tausend Euro! Kennt er sich aus, dann fьhrt er den Nachweis, daЯ der Hund gechippt ist, aber der Chip nicht funktioniert.
Das gleiche kann aber auch ein kontrollierter Halter tun, dessen Tier gar nicht gekennzeichnet ist.
Ihre (Deine? - ist das "Du" hier auch ьblich?) Fragen werfen bei mir die Gegenfrage auf, ob das Ganze denn ьberhaupt im Sinne des Datenschutzes betrachtet wurde.
MuЯ da nur betrachtet werden, wie "sicher" die Datenbanken gegen den unberechtigten Zugriff geschьtzt sind?
Darf jemand, der sein Tier aussetzt, besser geschьtzt werden, als jemand, der nur eine Ordnungswidrigkeit begeht?
Ich bin betroffen, halte (noch) einen Hund.
Weil fьr diese Gesetze nicht einmal ein Bestandsschutz gilt, sehe ich darin fьr mich einen besonderen Hдrtefall.
Hдtte ich bei der Anschaffung des Tieres, viele Jahre vor diesen Gesetzen, damit gerechnet, dann hдtte ich mich ziemlich sicher dagegen entschieden.
Ethisch empfinde ich es als verwerflich wenn ich einem guten Freund, der mein Hund ganz zweifelsfrei fьr mich ist, dauerhaft einen Fremdkцrper in den Kцrper setzen lasse, von dem er keinen unmittelbaren Vorteil hat - auch keinen mittelbaren, er ist noch nie verloren gegangen und wird es in seinem sehr fortgeschrittenen Alter auch nicht mehr. Den Vorteil genieЯen andere, was ich aber auch noch bezahlen muЯ!
Auf die technischen Probleme mцchte ich in einem Datenschutzforum gar nicht eingehen. Nur ein Aspekt: In der Tiermdizin werden auch beachtliche Fortschritte gemacht, was passiert mit einem Transponder in einem Kernspintomographen?
Fьhrt der Gesetzgeber eine Chippflicht ein, dann bleiben mir drei Mцglichkeiten: gegen meine Ьberzeugung chippen lassen, den Hund abzuschaffen oder gar nichts zu tun und somit eine Ordnungswidrigkeit zu begehen.
Solange keine Kontrolle stattfindet, ist die dritte Mцglichkeit die beste und praktikabelste.
Wird jedoch kontrolliert, dann stehe ich vor der Frage, was mir wichtiger ist. Meine informelle Selbstbestimmung oder mein Hund.
Aus meiner Sicht stelle ich mir die Frage, wozu ich ьberhaupt einen Datenschutz brauche, wenn er m.E. durch solche Gesetze aufgeweicht wird.
Ich habe ьberhaupt nichts dagegen, als Hundehalter registriert zu werden, schlieЯlich bezahle ich Hundesteuer und bin es ja schon lange.
Auch gegen eine zentrale Erfassung, meinetwegen sogar bundesweit (eurpoaweit fдnde ich es nicht gut), hдtte ich nichts einzuwenden.
Nur sollte die Erfassung eine Hьrde darstellen, daЯ sie nur bei bei wirklich schwerwiegenden VerstцЯen vernьnftig ist. Und der MiЯbrauch des Systems sollte schwieriger sein. Die Sicherheit beruht in erster Hinsicht auf der Tatsache, daЯ es nur sehr wenige Menschen gibt, welche die Lьcken kennen.
Die Art und Weise aber, wie es gemacht wird, lдЯt fьr mich nur den SchluЯ zu, daЯ damit der Hundehalter gesetzlich immer mehr zur Kasse gebeten wird (selbst die Registrierung muЯ er schlieЯlich bezahlen) und die gesetzliche Handhabe besteht, auch дuЯerst unbequeme Bestimmungen fьr Ihn durchzusetzen, wodurch er wieder zur Kasse gebeten werden kann.
Das ganze neue Hundegesetz besteht praktisch aus lauter Kostenstellen, die der einen oder anderen Interessengruppe neue Einnahmen bescheren sollen.
Ich kann beispielsweise auch nicht erkennen, inwiefern das Register die explizit dafьr vorgesehene Funktion besser erfьllen kann, als es ohne Register der Fall ist.
Das Register dient ausdrьcklich zur Vermeidung (meinetwegen Verringerung der Zahl) der BeiЯvorfдlle. Solche Vorfдlle werden dahin gemeldet. Was weiter geschieht, darьber kann man spekulieren. Ich denke, daЯ genau wie vorher das Ordnungsamt vor Ort exekutiv tдtig werden muЯ.
Der einzige Unterschied zu heute ist, daЯ verlдЯliche Daten vorliegen, welche Hunde welcher Halter besonders hдufig "auffдllig" werden. Die Rasse, das Alter/Geschlecht des Hundes und des Halters und sogar der Geburtsort des Halters werden erfaЯt. Zusammen mit der zwangsweisen Hundehaftpflicht sehe ich darin ein Geschenk an die Versicherungen.
Das Land kann also eine Firma beauftragen, bleibt aber fьr die Daten verantwortlich.
Ich finde, daЯ es Parallelen gibt in der Konstellation Land-Firma und Halter-Hund.
Leider lдЯt dieser Beitrag die entscheidenden Fragen offen. Und es bleibt offen, ob es am Verfasser oder an der Informationspolitik der fьr das Register zustдndigen Firma liegt.
Ich vermisse allerdings eine Antwort auf die Frage, ob und wem auch fьr andere Zwecke Angaben aus dem Register ьbermittelt werden dьrfen, zB Leuten, die sich durch BeiЯen oder Bellen geschдdigt fьhlen, oder irgend jemand der ьber den Hund dessen regelmдЯige Begleitperson identifizieren mцchte, etwa weil sie von dieser - nicht vom Hund - geschдdigt wurde.
Mich wьrde interessieren, inwieweit eine Gemeinde ьberhaupt kontrollieren kann, ob ein Hund zentral registriert wurde.
Der Hundehalter muЯ den Nachweis ьber seine Registrierung in Form des Registeraktenzeichens erbringen.
Kцnnte dieses nicht verifiziert werden, dann wдren die Bestimmungen nicht durchsetzungsfдhig. Also muЯ es eine solche Mцglichkeit geben. Aber wer weiЯ das schon wirklich?
Seit Einfьhrung der Rasterfahndung darf die Polizei ohne AnlaЯ Personenkontrollen durchfьhren.
Bei FuЯgдngern kann dies aber schon durch die fehlende Mitfьhrungspflicht eines Ausweisdokuments scheitern. Der Hund hat dieses aber in Form des Chips IM Kцrper stдndig dabei.
Darf die Polizei bei Kontrollen im Rahmen einer Rasterfahndung die Personendaten mit Ort und Zeit protokollieren, wenn sich keine Verdachtsmomente ergeben - jetzt unabhдngig vom Thema Hund?
Mich wьrde interessieren, inwieweit eine Gemeinde ьberhaupt kontrollieren kann, ob ein Hund zentral registriert wurde.
Der Hundehalter muЯ den Nachweis ьber seine Registrierung in Form des Registeraktenzeichens erbringen.
Kцnnte dieses nicht verifiziert werden, dann wдren die Bestimmungen nicht durchsetzungsfдhig. Also muЯ es eine solche Mцglichkeit geben. Aber wer weiЯ das schon wirklich?
Seit Einfьhrung der Rasterfahndung darf die Polizei ohne AnlaЯ Personenkontrollen durchfьhren.
Bei FuЯgдngern kann dies aber schon durch die fehlende Mitfьhrungspflicht eines Ausweisdokuments scheitern. Der Hund hat dieses aber in Form des Chips IM Kцrper stдndig dabei.
Darf die Polizei bei Kontrollen im Rahmen einer Rasterfahndung die Personendaten mit Ort und Zeit protokollieren, wenn sich keine Verdachtsmomente ergeben - jetzt unabhдngig vom Thema Hund?
gibt es schon Neuigkeiten? Weil ich finde deine Frage sehr spannend, nur finde ich keinerlei Informationen.
Chip. Herkunft des Hundes ?
mir kam gerade vorhin der Gedanke ob ich vielleicht über den Chip rausbekommen kann woher mein Hund kommt.
Ich hab Django ja 3 jährig übernommen ohne Infos über sein bisheriges Leben. Mich würde einfach mal interessieren wo er denn so herkommt und welche Rassen da drin stecken oder ob er doch reinrassig ist. Nun meine Frage: Ich hab mal mitbekommen, dass man das Datum des Chippens ablesen kann, kann man auch ablesen WO der Hund gechippt wurde? Oder vielleicht sogar wer die Besitzer waren?
Meine süße kleine!
Ich denke schon, dass man das rausfinden kann. Weiss aber nicht, ob die mit den Daten rausruecken. ich wuerde einfach mal beim TA nachfragen. Die haben ja ein Lesegeraet.
Die ersten 3 Ziffern stehen für das Land, manche Lesegeräte "übersetzten" das gleich in eine Länderkennung wie "D". Das sind die Länderkennung (finde gerade den Link nicht wo ich das herhabe)
040 AT Österreich
203 CZ Tschechien
208 DK Dänemark
246 FI Finnland
250 FR Frankreich
276 DE Deutschland
300 EL Griechenland
428 LV Lettland
442 LU Luxemburg
528 NL Niederlande
620 PT Portugal
703 SK Slowakei
705 SI Slowenien
752 SE Schweden
Lu beispielsweise kommt aus Griechenland und hat einen englischen Chip. Ist also alles etwas schwierig, aber vielleicht hast du ja Glück.
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